Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!

Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. In Erinnerung an vergangene Zeiten, in denen der Führerschein noch aus einem großformatigen Papierheftchen bestand, hat sich in Deutschland der Begriff „Lappen“ etabliert.

Doch droht nur ein Bußgeld oder mehr, wenn Sie führerscheinlos fahren? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und hat das Fahren ohne Führerschein in Flensburg Konsequenzen? Antworten darauf finden Sie im folgenden Artikel.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?

Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Mehr dazu um Video

Im Video: Alles Wichtige zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Im Video: Alles Wichtige zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Was heißt “Fahren ohne Führerschein”?

„Gefahren ohne Führerschein“ hat für den Ottonormalverbraucher häufig drei verschiedene Bedeutungen:

  • Das Fühererscheindokument nicht mitgeführt
  • Gefahren, obwohl der Schein vorläufig entzogen wurde (Fahrverbot)
  • Ohne Fahrerlaubnis gefahren

Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Je nach Umstand handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine Verkehrsstraftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen. Zusätzliches Wissen, Tipps und Informationen rund um den “Lappen” und die Fahrerlaubnis finden Sie in diesem Artikel ebenfalls.

Ohne Führerscheindokument gefahren: Schein zuhause vergessen?

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren „Lappen“ mitzuführen:

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigen Sie den Führerschein bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.

Ohne Führerschein Auto zu fahren, bringt Ihnen in diesem Zusammenhang eine überschaubare Strafzahlung ein.

Manche Anwälte raten dazu, den “Lappen” grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

Auto fahren trotz Fahrverbot

Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.
Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2024 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In puncto Autofahren ohne Führerschein geht die Strafe also in diesem Kontext über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

Die Betonung, dass es sich beim Autofahren ohne Schein um eine Verkehrsstraftat handelt, bekommt Ihre Bedeutung erst, wenn die Unterscheidung zur Ordnungswidrigkeit klar wird. Ordnungdswidrigkeiten sind im Ordnungwidrigkeitengesetz festgehalten, sie werden meist mit einem Bußgeld bestraft. Verkehrsstraftaten hingegen stellen eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und Anderer dar. Sie werden deutlich strenger geahndet. Wird der Verstoß als Verbrechen gewertet, sind Sie anschließend vorbestraft!

Ist ein Vergehen sowohl Straftat als auch Ordnungswidrigkeit, hat die Bestrafung gemäß Strafgesetz Vorrang. Der Verstoß kann nicht zwei Mal bestraft werden (einmal als Ordnungswidrigkeit, einmal als Straftat).

Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.

Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bevor Sie sich im Fahrverbot hinter das Steuer setzen: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots verschieben, wenn Sie als sogenannter Ersttäter zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen. So können Sie das Verbot auf einen günstigen Zeitpunkt legen.

In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe ist hoch

Inwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument? Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.

Führerscheindokument und Fahrerlaubnis

Die Strafe bei "Fahren ohne Führerschein" entscheidet sich im Einzelfall.
Die Strafe bei “Fahren ohne Führerschein” entscheidet sich im Einzelfall.

Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie bekommen sie beispielsweise nur, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet und Sie einen Sehtest absolviert haben.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen. Sitzen Sie ohne diese hinter dem Steuer, folgen Ahndungen.

Beim Fahrverbot wird das Dokument eingezogen: Sie dürfen nicht fahren, verlieren dabei aber keinesfalls Ihre allgemeine Erlaubnis. Letztere ist für den Zeitraum von ein, zwei oder drei Monaten lediglich suspendiert. Beim Fahrerlaubnisentzug sieht es allerdings anders aus.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird anschließend ausgestellt und dient als Nachweis.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.
Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren. Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Besonders schwere Delikte wie eine unterlassene Hilfeleistung oder das Autofahren im Vollrausch können ebenfalls zum Entzug der Berechtigung führen.

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen. Doch wie sieht es in der Zwischenzeit aus? Welche Strafe droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren?

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was darf man ohne Führerschein fahren?

Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Allerdings gilt dies nur für wenige Kfz.

Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein führen – ohne eine Strafe zu riskieren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Zudem muss das Rad einsitzig sein – ein Kindersitz darf jedoch zusätzlich angebracht werden.
  • Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung). Zudem muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Gemäß FeV sind dies „einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“.
  • Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderzeuge (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)

Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen – liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein. Ein Anwalt bietet in diesen Fällen eine große Hilfe.

Droht immer die gleiche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfz führen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen. So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Fahrer oder Halter?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen. Dabei bleibt genug Spielraum, um die jeweilige Ahndung an den Einzelfall anzupassen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (225 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

244 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Salvi
    Am 9. Oktober 2024 um 9:46

    Hallo,wenn man die Führerschein von ungefähr 20 Jahre entzogen wurde, kann man eine EU Führerschein besitzen und in Deutschland fahren? Und wie lange bleibt die persönliche Fahrerlaubnis Informationen bei Behörde?
    Grüße

  2. di
    Am 29. September 2024 um 10:30

    guten Tag Herr fachanwalt!
    ich habe da mal eine spezielle Frage die ich noch nirgendwo beantwortet bekam.
    wenn ich ohne Führerschein eine hochschwangere Frau ins Krankenhaus fahre weil keine andere Möglichkeit besteht mit einem krankenwagen oder einem anderen Fahrer, dann bin ich der Meinung dann darf ich die Frau ins Krankenhaus fahren um Leben zu retten. ich fahre ja nicht aus Eigennutz. und ich würde sogar mit überhöhter Geschwindigkeit fahren können, dein Leben geht vor verkehrs- und Strafrecht. danke. nach Hause würde ich dann natürlich nicht damit fahren

  3. Cherilyn
    Am 29. Juni 2023 um 1:00

    PLEASE HELP!

    I am a UK national with a valid British License but German resident for 8 years. I didnt know/ never even thought about needing to change my license because of Brexit. I was recently caught speeding in a friends car and have to submit my details for 1point on the drivers license.

    In researching how to submit I found that my license is not considered as valid. Im extremely worried now after reading your article that I will face jail time. I have a job and two dependent kids.

    Do you have any insights about what the consequence of this will be. Please Help I am desperate.

    • Mary
      Am 15. August 2023 um 15:10

      Hi @Cherilyn,

      Did you get any information about it? I have a similar situation.

  4. Mirko N
    Am 12. Oktober 2021 um 0:55

    Hallo,

    Bin letztes Jahr bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß angehalten wurden. War mein 1. Verstoß innerhalb von 10 Jahren. Strafe und Gerichtskosten, sowie rückwirkende Verkehrsrechtschutz für 3 Jahre musste ich zahlen. Alles zusammen Über 1000€. Mit 16.06.21 wurde das Fahrverbot für 1 Monat mit einer Schonfrist von 4 Monaten rechtskräftig. Auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle in Hamburg wurde mir mitgeteilt, dass der Führerschein bis zum 15.10.21 in Hamburg eintreffen muss und das Fahrverbot dann ab 16.10.21 gültig ist. Jetzt habe ich im September einen neuen Job angenommen, wo ich den Führerschein benötige. Den Führerschein wollte ich heute per Einschreiben mit Rücksendeschein abschicken, damit er pünktlich in Hamburg ankommt. Jetzt muss ich allerdings bis 15.10.21 noch arbeiten. Was droht mir für eine Strafe, wenn ich angehalten werde und der Führerschein abverlangt wird??? Und was ist, wenn der Führerschein bereits am Donnerstag ankommt??? Gilt dann das Fahrverbot trotzdem ab dem 16.10.21??? Der Beamte aus Hamburg meinte, dass ich bis 15.10.21 noch fahren kann, aber bei Verlangen des Führerscheins eine Ordnungswidrigkeit begehe und somit ein Verwarngeld von 10€ bezahlen muss. Jetzt hat mir aber jemand anderes gesagt, dass ich gar nicht mehr fahren darf, sobald ich den Führerschein abschicke. Sollte ich dies doch tun, begehe ich eine Straftat und es passieren kann, dass ich den Führerschein gar nicht wieder bekomme. Hab jetzt natürlich ein wenig Panik, da ich auf den Lappen angewiesen bin und dies meine Existenz bedroht.
    Kann mir da jemand eine sichere Auskunft geben???

    Vielen Dank im Voraus

    Mirko

    • moritz
      Am 5. September 2023 um 14:42

      haste ne antwort bekommen? habe ein ähnliches problem

  5. Nicole
    Am 6. August 2021 um 14:06

    Hallo,

    Ich habe meine A-Führerscheinprüfung bestanden (B war bereits vorhanden). Wegen Corona habe ich aber nur eine Prüfbescheinigung ausgestellt bekommen, die ausdrücklich nicht zum Fahren berechtigt, den erforderliche Erste-Hilfekurs habe ich aber bereits absolviert und die Bescheinigung nachgereicht, der Führerschein ist also quasi schon “fertig” und liegt in der Führerscheinstelle zur Abholung bereit.
    Leider ist es erst möglich, in drei Wochen einen Termin in der Führerscheinstelle zur Abholung des neuen Führerscheins zu bekommen, ich bin also theoretisch im Besitz der Fahrerlaubnis, aber nicht im Besitz des Führerscheindokumentes.
    Ich brauche unbedingt die Fahrpraxis, da bald ein Urlaub mit dem Motorrad geplant ist. Wenn ich nun ohne Führerschein fahren würde und kontrolliert würde, wäre das dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ein Fahren ohne Führerscheindokument?

    Vielen Dank im Voraus,

    Nicole

  6. Barbara S
    Am 28. Juni 2021 um 15:42

    Hallo,

    ich wüsste gerne, wie es sich verhält, wenn ich als Halter eines Kfz jemand anderen fahren lasse, der seinen Führerschein trotz Erfordernis noch nicht umgetauscht hat? Bekommen dann bei einer Kontrolle der Fahrer und der Halter jeweils die Strafe von 10 Euro oder wird der Halter anders bestraft?

    Vielen Dank für eine Info!

  7. Salbei
    Am 23. Juni 2021 um 21:15

    Hallo in die Runde,
    Ich habe einen sehr dringenden Fall: Ich wurde von der Polizei mit meinem e-scooter Segway mit Höchstgeschwindigkeit von 25 kmh angehalten. Ich musste in dem Monat, wo ich auch mit dem e-Scooter angehalten wurde, meinen Führerschein angeben, weil ich einen Monat Fahrverbot hatte. Ich habe keine Mofaprüfbescheinigung. Ne Frage: welche Strafen drohen mir gesamt? Verliere ich ganz meinen kfz Führerschein kl. B (habe schon 6 Punkte)? Was kann ich dagegen machen? Setzt das Fahren mit E-Scooter mit der Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 kmh unbedingt einen Führerschein voraus? Aufgrund meiner Tätigkeit in Spedition braiche ich unbedingt meinen Führerschein.
    Danke vorab schon für eure Antworten

  8. Baerbl
    Am 23. Juni 2021 um 1:16

    Hallo,
    ein Bekannter wurde beim Schwarzfahren erwischt.
    Seine Freundin saß auf dem Beifahrersitz.
    Sie wusste bis zu dem Zeitpunkt nicht aufgrund kurzer Dauer der Beziehung das er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
    Sie wird nun als Zeugin geladen.
    Bekommt sie ebenso eine Strafe?
    Liebe Grüße

  9. Michael
    Am 6. Juni 2021 um 16:53

    Hallo,
    meine Frage wäre, was passiert wenn der Fahrer kein Führerschein hat und erwischt wird, jedoch die Beifahrer nichts davon wissen das er ohne Führerschein fährt? Bekommen dann die Beifahrer die gleichen Strafe oder wie läuft das ab ?

    • Moritz
      Am 10. Dezember 2023 um 15:22

      Guten Tag,

      nein, keine Bedenken!

  10. Michael
    Am 14. April 2021 um 18:49

    Hallo,
    bei diesen ganzen Behördenkram und Corona habe ich auch eine Frage.

    Ich bin Berufskraftfahrer und wurde vor kurzem erneut Kontrolliert.
    Das meine Schlüsselnummer 95 abgelaufen ist, war mir bewußt und hatte immer zur Verlängerung alle Unterlagen dafür mitgeführt.
    Leider konnte ich zeitlich, durch Corona und auch noch wegen einer Wohnsitzangelegenheit, diese Formsache nicht erledigt werden.

    Bei dieser Kontrolle wurde mir jetzt mitgeteilt, dass die CE Klasse abgelaufen sei und trotz meiner Unterlagen bzw Voraussetzung dies ein Fahren ohne Führerschein ist.

    Mein Führerschein ist bis 2023 gültig, aber habe in der Spalte für das Ablaufdatum der CE unwissend nicht gesehen, sondern nur die Spalte Beschränkungen beachtet.

    Jetzt habe ich auch Dank dieser Kontrolle auf dieFührerscheinstelle Druck ausüben können und die Verlängerung mal geschafft.

    Was könnte mir so ungefähr für eine Strafe drohen?

    Mit freundlichen Gruss

    • hendrik
      Am 20. Juli 2024 um 7:19

      Hi Michael, welche Strafe wurde nun ausgesprochen bzw was für ein Urteil kam dabei raus? Gruß Hendrik

  11. Anonym
    Am 6. März 2021 um 5:24

    Hallo… ein bekannter von mir aus moldavien wurde vor einiger Zeit von der Polizei angehalten jetzt hat er vor kurzem ein schreiben bekommen wo er die Frist von 6 Monaten überschritten hat um ein Kfz zu führen, jetzt hat er eine beachtliche Strafe bekommen kann man diese anfechten oder herabstufen lassen..da seine wirtschaftliche Situation es schwer macht voll zu zahlen für tipps wäre ich sehr dankbar Vielen Dank

  12. Serena
    Am 28. Februar 2021 um 21:10

    Hallo,
    Ich habe mit meiner Mutter auf einen komplett leeren Parkplatz das Autofahren geübt. Wurden von der Polizei kontrolliert weil jemand sie angerufen hat, das wir üben. Wegen dem lockdown bekommt man keine Fahrstunden mehr rechtzeitig zur Prüfung, da die ganzen Fahrschulen überlastet sind, deswegen wollte ich noch mal bisschen das Parken üben. Jetzt habe ich die Fahrprüfung in 2 Wochen und wollt fragen wie lange es dauert bis man bescheid bekommt was für eine Strafe ich jetzt bekommen werde. Ob ich die Prüfung noch machen kann und Dan für paar Monate gesperrt werde oder das ich die Prüfung nicht mehr machen kann.
    Danke in Voraus.

    • kan
      Am 27. November 2023 um 20:41

      was war Deine lösung?
      liebe grüße
      Jil

  13. Rainer
    Am 27. Januar 2021 um 8:31

    Hallo,
    ich bin im Besitz eines Rosa-Führerscheins von 1987 mit der Klasse 1a. Hiermit dürfte ich die unbegrenzte Motorradklasse A nach heutiger Einteilung fahren. Der Rosa-Führerschein ist zunächst weiter gültig. Darf ich mit diesem Führerschein bereits die Klasse A fahren oder muss ich eine Umschreibung auf die neuen Führerscheinklassen erst durchführen, bevor diese gültig werden. Das geht leider derzeit Corona-bedingt nur mit sehr langen Wartezeiten.
    Viele Grüße
    Rainer

  14. Derya
    Am 9. November 2020 um 3:15

    Tag, bin heute von der polizei angehalten worden, mein Fall ist wohl einzigartig, laut system habe wohl nie ein Führerschein gemacht, was aber sehr merkwürdig ist, da ich seit 2010 einen führerschein habe, ich hatte den füherschein an dem Tag leider nicht im Auto müsste am Revier warten, dann hat mein Bruder es gebracht. Wie die Polizei festelte ist der Füherschein echt. Aber die haben es trotzdem behalten und gesagt ich hätte kein Fahrerlaubniss, wie geht bis jetzt habe ich nie einen Brief bekommen, das die mir das entzogen haben. Können die das einfach ohne jegliche information machen.

  15. Mekonen
    Am 11. Oktober 2020 um 22:38

    Ich habe gestern ohne führerschein Auto gefahren trotzdem ich mache große sorge weil nächste Woche praktisch Prüfung habe
    Theoretische Prüfung habe ich schon bestanden.

    Danke

  16. Patrick
    Am 14. September 2020 um 18:37

    Hallo ich wurde beim Fahren ohne Führerschein erwischt und hatte noch 1,5 ng/ ml Thc im Blut nun wurde vom Staatsanwalt die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt, jetzt stellt sich mir die Frage was habe ich zu befürchten? Ich bin voll Berufstätig habe aber noch eine Führungsaufsicht am laufen !! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick

  17. Julian
    Am 8. September 2020 um 16:16

    Hallo,
    Kann ich meinen Führerschein (Klasse B und A1) verlieren, wenn ich ein anderes Kfz fahre, welches ich nicht fahren darf (z. B. A2 oder A)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:43

      Hallo Julian,
      in einem solchen Fall kann ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. sher
    Am 4. August 2020 um 17:09

    hallo
    ich habe ein frage
    kann ich ohne führerschein Fahren ?
    ein mofa(moped) oder elektro scooter(moped)
    dance
    sher

  19. Leif
    Am 20. Juli 2020 um 0:12

    moin,
    Ich wurde heute geblitzt innerhalb geschlossener Ortschaft.. ich muss mit einem Fahrverbot rechnen von einem Monat.. jetzt ist das ding, ich habe einen Führerschein der ist allerdings 4 wochen abgelaufen.. habe ich mit zusätzlicher Strafe zu rechnen.. lg

  20. O0022
    Am 19. Juli 2020 um 2:21

    Hallo,
    habe vor ein paar Monaten einen „Hilfsmotor“ für mein Fahrrad aus dem Internet bestellt und eingebaut. Bin damit fast täglich zur Schule gefahren. Das Fahrrad fährt ca. 50km/h. Ich wurde vor zwei Tagen kurz vor meiner Haustür von der Polizei angehalten und mein „Fahrrad“ wurde beschlagnahmt. Als ich fragte ob ich eine Führerscheinsperre bekommen werde , wurde mir nur gesagt dass dies gemeldet wird. Mir wurde folgendes vorgeworfen: Fahren ohne Fahrerlaubnis , Fahren ohne Versicherung und Fahren ohne Zulassung. Ich bin 17 Jahre Alt und habe vor 2-3 Wochen angefangen meinen Führerschein zu machen. Was trifft ungefähr auf mich zu? Gibt es eine Möglichkeit die Sperre zu verhindern? Ich war mir nicht bewusst dass es Verboten war ,da ich davon ausging dass es legal sei weil mir dies so vom Verkäufer versprochen wurde. Dies habe ich auch den Beamten vor Ort mitgeteilt. Hoffe auf eine schnelle Antwort. Danke!

  21. Nelly
    Am 20. Mai 2020 um 17:10

    Hallo ,
    Im Februar 2019 wurde ich von der Polizei angehalten und musste Urin und dann Blut abgeben . Das Ergebnis war positiv auf thc . Die Folge 1 Monat Fahrverbot und 800€ strafe !
    Im November 2019 kam dann der TÜV und wollte das ich eine MPU mache, ich versuchte natürlich alles um es zu umgehen aber es gab von deren Seite angeblich keine andere Wahl außer ich geb den Lappen direkt 1 Jahr ab obwohl ich durch die Polizei schon die Strafe vollzogen hatte . Ich machte also die Untersuchung beim TÜV im Januar 2020 da ich so ein kurzen Zeitraum nur Zeit hatte . Dann hieß es die Untersuchung wäre positiv und ich muss nun den Lappen abgeben für 1 Jahr und auch dort wurde mir so gedroht das ich ihn abgegeben habe . Ich habe also 1 Monat Fahrverbot gehabt , 800€ Strafe an die Polizei bezahlt und dann 725€ für die Untersuchung die positiv war weil ich kein Jahr der Abstinenz nachweisen konnte . Dies war aber nicht möglich da wie gesagt November der Brief kam und Januar Abgabe Termin war & soll nun 1 Jahr mpu machen .
    Auf der Seite hier lese ich aber man darf nicht 2 mal bestraft werden was ich ja somit gerade werde . Welche Chance habe ich den Führerschein wieder zu bekommen ohne diese MPU durchzuführen denn nach den Satz es darf nicht 2 mal bestraft werden ist es ja wohl nicht rechtens oder versteh ich was falsch ?
    Danke im Voraus !
    Liebe Grüße
    Nelly

  22. Anne.64368
    Am 14. Mai 2020 um 13:05

    Hallo
    ich habe mal eine Frage

    eine Freundin von mir ist ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren und wurde von der Polizei angehalten
    und hat jetzt einen Brief von der Polizei bekommen
    wo sie alles ausfüllen muss und zugeben soll
    sie bekommt Arbeitslosengeld II
    mit was für eine Strafe muss sie rechnen

  23. XXX
    Am 10. April 2020 um 17:33

    Hallo,

    ich werde demnächst 17 und bin auf einem Gelände mit dem Auto gefahren(ohne Fahrerlaubnis). Ich dachte das Gelände wäre Privat (da eine Schranke, etc dort stand).. später wurden wir dann von der Polizei kontrolliert und uns wurde mitgeteilt, dass das Gelände nur als Privat zählt, wenn eine Person die Schranke öffnet und uns somit auf sein Grundstück „bittet“. Wie gesagt, wir wussten es nicht, da es sonst immer als privat angesehen wurde. Mir ist bewusst, dass ich wahrscheinlich eine Führerscheinsperre bekomme.. doch könnten sie mir eine Auskunft geben, wie lange diese gehen könnte, also genau und nicht zwischen 6monaten und 5jahren? (Habe noch keine weiteren Straftaten, etc) und ob ich vllt eine Möglichkeit habe diese Führerscheinsperre zu umgehen?

    Danke im Voraus.

  24. Hans
    Am 31. März 2020 um 12:59

    Hallo,

    ist es fahren ohne Fahrerkaubnis, wenn man einen Nachweis der Fahrschule (gemäß Anlage 7b FeV – Schlüsselzahl B196) der zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigt das aber noch nicht im Führerscehin eingetragen wurde, da man keine Termin beim Bürgeramt bekommt wegen der Pandemienotlage (Coronavisrus)

    Vielen Dank im Voraus

  25. Vasiliki
    Am 7. März 2020 um 18:59

    Ich war eine Weile mit einem gefälschten Führerschein unterwegs und die Polizei hat mich heute verhaftet. Welche Strafe erwartet mich??

  26. stephan
    Am 20. Februar 2020 um 21:37

    guten Abend,

    ich wurde in der probezeit geblitzt hab den blitzer und die bearbeitungsgebühren sofort beazhlt.
    nun sind wir umgezogen und ich bekam den brief nicht bis wann ichdas aufbauseminar machen muss.
    weil ich dies nicht gemacht habe folgte ein 2 brief den ich auch nicht bekommen habe trotz zustellerurkunde aber im briefkasten war nichts.
    man muss auch sagen das man locker an die briefe von außen am briefkasten kommt.
    so polizeikontrolle führerschein entzug und anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis hab das aufbauseminar schnell gemacht.
    und einen anwalt genommen.
    jetzthabe ich am montag den führerschein neubeantragt bekomme ich ihn dann wieder ?

    lg

  27. Haydari
    Am 7. Februar 2020 um 4:31

    Hallo,ich bin heute Auto gefahren ohne Führerschein aber ich besuche Fahrschule, die theorieprüfung habe ich bestanden und ich bin fertig mit Fahrstunde die praktische Prüfung habe ich noch nicht bestanden das wegen ich ohne Führerschein gefahren habe. Was kann sein, weil die Polizei hat mich heute kontrolliert. Werde ich weiter die Prüfung machen order verliert ich der Führerschein?
    Ihre Antwort würde mich sehr freuen.

    Freundlichen Grüßen

  28. Günter
    Am 13. Januar 2020 um 13:17

    Hallo,
    habe meien Führerschein bei einer Dienststelle wegen einem 4 Wöchigem Fahrverbot abgegeben und wollte ihn heute wieder abholen.
    Die Beamten wissen nicht wo mein Führerschein ist bzw. geblieben ist.
    Weder Verkehrspolizei noch Staatsanwaltschaft hat das Dokument je bekommen, ich selbst habe aber ein Sicherstellungsprotokoll der Dienststelle bekommen und einen Bescheid, das ich meinen Schein wieder abholen kann!
    Was kann ich jetzt machen, den ohne Schein laufe ich Gefahr Bußgeld zu zahlen und immerhin handelt es sich um ein Ausweisdokument das mir gehört und bestätigt welche Fahrzeuge ich führen darf.

    MfG
    G.

  29. Tunahan
    Am 18. Dezember 2019 um 2:31

    Mein Kollege ist mein auto gefahren und wir wurden erwischt was heißt das für mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:42

      Hallo Tunahan,

      das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Dasselbe droht ggf. dem Halter, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis (wissentlich) zuließ.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Edrian
    Am 13. November 2019 um 15:40

    Hallo,

    ich bin heute Auto gefahren ohne Führerschein aber ich besuche Fahrschule, die theorieprüfung habe ich bestanden und ich bin fertig mit Fahrstunde die praktische Prüfung habe ich noch nicht bestanden das wegen ich ohne Führerschein gefahren habe. Was kann sein, weil die Polizei hat mich heute kontrolliert. Werde ich weiter die Prüfung machen order verliert ich der Führerschein?
    Ihre Antwort würde mich sehr freuen.

    Freundlichen Grüßen

Verfassen Sie einen neuen Kommentar