Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!

Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. In Erinnerung an vergangene Zeiten, in denen der Führerschein noch aus einem großformatigen Papierheftchen bestand, hat sich in Deutschland der Begriff „Lappen“ etabliert.

Doch droht nur ein Bußgeld oder mehr, wenn Sie führerscheinlos fahren? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und hat das Fahren ohne Führerschein in Flensburg Konsequenzen? Antworten darauf finden Sie im folgenden Artikel.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?

Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

„Gefahren ohne Führerschein“ hat für den Ottonormalverbraucher häufig drei verschiedene Bedeutungen:

  • Das Fühererscheindokument nicht mitgeführt
  • Gefahren, obwohl der Schein vorläufig entzogen wurde (Fahrverbot)
  • Ohne Fahrerlaubnis gefahren

Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Je nach Umstand handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine Verkehrsstraftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen. Zusätzliches Wissen, Tipps und Informationen rund um den “Lappen” und die Fahrerlaubnis finden Sie in diesem Artikel ebenfalls.

Ohne Führerscheindokument gefahren: Schein zuhause vergessen?

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren „Lappen“ mitzuführen:

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigen Sie den Führerschein bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.

Ohne Führerschein Auto zu fahren, bringt Ihnen in diesem Zusammenhang eine überschaubare Strafzahlung ein.

Manche Anwälte raten dazu, den “Lappen” grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

Auto fahren trotz Fahrverbot

Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.
Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2024 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In puncto Autofahren ohne Führerschein geht die Strafe also in diesem Kontext über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

Die Betonung, dass es sich beim Autofahren ohne Schein um eine Verkehrsstraftat handelt, bekommt Ihre Bedeutung erst, wenn die Unterscheidung zur Ordnungswidrigkeit klar wird. Ordnungdswidrigkeiten sind im Ordnungwidrigkeitengesetz festgehalten, sie werden meist mit einem Bußgeld bestraft. Verkehrsstraftaten hingegen stellen eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und Anderer dar. Sie werden deutlich strenger geahndet. Wird der Verstoß als Verbrechen gewertet, sind Sie anschließend vorbestraft!

Ist ein Vergehen sowohl Straftat als auch Ordnungswidrigkeit, hat die Bestrafung gemäß Strafgesetz Vorrang. Der Verstoß kann nicht zwei Mal bestraft werden (einmal als Ordnungswidrigkeit, einmal als Straftat).

Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.

Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bevor Sie sich im Fahrverbot hinter das Steuer setzen: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots verschieben, wenn Sie als sogenannter Ersttäter zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen. So können Sie das Verbot auf einen günstigen Zeitpunkt legen.

In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe ist hoch

Inwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument? Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.

Führerscheindokument und Fahrerlaubnis

Die Strafe bei "Fahren ohne Führerschein" entscheidet sich im Einzelfall.
Die Strafe bei “Fahren ohne Führerschein” entscheidet sich im Einzelfall.

Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie bekommen sie beispielsweise nur, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet und Sie einen Sehtest absolviert haben.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen. Sitzen Sie ohne diese hinter dem Steuer, folgen Ahndungen.

Beim Fahrverbot wird das Dokument eingezogen: Sie dürfen nicht fahren, verlieren dabei aber keinesfalls Ihre allgemeine Erlaubnis. Letztere ist für den Zeitraum von ein, zwei oder drei Monaten lediglich suspendiert. Beim Fahrerlaubnisentzug sieht es allerdings anders aus.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird anschließend ausgestellt und dient als Nachweis.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.
Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren. Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Besonders schwere Delikte wie eine unterlassene Hilfeleistung oder das Autofahren im Vollrausch können ebenfalls zum Entzug der Berechtigung führen.

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen. Doch wie sieht es in der Zwischenzeit aus? Welche Strafe droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren?

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was darf man ohne Führerschein fahren?

Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Allerdings gilt dies nur für wenige Kfz.

Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein führen – ohne eine Strafe zu riskieren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Zudem muss das Rad einsitzig sein – ein Kindersitz darf jedoch zusätzlich angebracht werden.
  • Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung). Zudem muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Gemäß FeV sind dies „einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“.
  • Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderzeuge (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)

Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen – liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein. Ein Anwalt bietet in diesen Fällen eine große Hilfe.

Droht immer die gleiche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfz führen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen. So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Fahrer oder Halter?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen. Dabei bleibt genug Spielraum, um die jeweilige Ahndung an den Einzelfall anzupassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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241 Kommentare

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  1. Eduard
    Am 1. Februar 2019 um 20:18

    Hallo,
    Ich habe eine frage,
    ich fahre mit Rumanian fuhrerschein 3 jahre, mehr den 180 tages in Deutschland
    welche straf muss ich zahlen wann polizei Stop mich in diese situation?

  2. Ervin
    Am 30. Januar 2019 um 15:21

    Guten Tag.
    Am 09.11.2018 bin in der Polizeikontrolle gelandet, wo ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt bin. Ich besitzte eine Gültige EU Führerschein, das Problem war anscheinend das ich meine Serbische Führerschein in eine Ungarische EU Führerschein umgeschrieben habe, während ich schon festen Wohnsitz in Deutschland hatte. Die Führerschein ist also aus Birokratischen Gründen nicht Gültig, was ich einfach nicht verstehe. Bin Serbische als auch Ungarische Staatsbürger und deswegen war mir Logisch zu denken das ich Serbische Führerschein auch in Ungarische umschrieben kann.
    Was kann ich tun, bzw. soll ich erwarten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ervin

  3. Brian
    Am 24. Januar 2019 um 3:37

    Hello, thank you for answering so many questions.

    I have a valid US driver’s license, got registered in my town near Munich in May of 2018, then got a residence permit for the work I do here in September of 2018.

    I lost my wallet on a flight from US back to Germany on January 20th. It contained my US driver’s license and my German Residence Permit. I went to the police to report both lost / stolen. They asked if I’d been driving, I said yes, today I drove to the station to report these things lost.

    They said that they had to charge me for driving without a German license, and that I should have gotten a license 6 months after getting registered in my town. However, I left Germany in June after applying for my residence permit because I didn’t have a place to live yet, was not a resident, and was not allowed to stay because my 3 month tourist Visa was at it’s end. I did not live in Germany yet.

    In August of 2018 I returned for a weekend, then flew to Saudi Arabia for work, then returned and picked up my residence permit in September. I signed the rental contract in September 2018 and began living in Germany at that time.

    I don’t know what to do at this point. I suppose I will receive something in the mail, but don’t know if I should seek assistance from a lawyer, or just talk to the judge. I didn’t know I was doing something wrong, and did not know that I was considered a resident before receiving a residence permit.

  4. Anna
    Am 19. Januar 2019 um 2:09

    Hallo ich habe eine Frage.
    Mein Mann hat keine Fahrerlaubnis (weil seine Führeschein nicht erkannt ist). Er wurde zweimal mit einer Geldstrafe bestraft und hatte ein Fahrverbot und sollte eine MPU machen. im November er wurde geblitzt und Heute hat Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Die überschrittene Geschwindigkeit ist 28km/h ( außerhalb geschlossener Ortschaften 80km/h )Er ist Eu Bürger. Was sollen wir erwarten? Danke

  5. Rouzbeh
    Am 15. Januar 2019 um 17:58

    Hallo,

    Ich bin vor zwei Wochen mit 1,2 Promille Auto gefahren und habe keinen Führerschein mit was für eine Strafe kann ich rechnen ?

  6. Constantin
    Am 6. Januar 2019 um 21:32

    Hallo !
    Ich komme aus Ungarn , Die polizei mich kontroliert !
    Ich hat ungarische führerschein aber die gültigkeit ist abgelauft ! Das heisst ohne fahrerlaubnis :?
    Was für strafe krieg ich :?

  7. Pascal M
    Am 27. Dezember 2018 um 3:44

    Meine Freundin (besitzt selbst keine Fahrerlaubnis) ist mit einem Kumpel mitgefahren der nur im Besitz von Bf 17 ist aber ohne Begleitperson fuhr muss sie bei einer Kontrolle mit einer Strafe rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 18:05

      Hallo Pascal,

      für das Fahren ohne Begleitperson wird ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Parnaz
    Am 21. Dezember 2018 um 10:26

    Guten Tag
    Mein bekannt wurde mit eine iranische Führerschein mit dem Auto von seinem Frau geblitzt.
    Er hat noch keine deutsche Führerschein. Nach dem 1,5 halb Jahre hat einen Brief von Polizei bekommen und jetzt hat einen Termin vom Gericht.
    Was passiert bei ihm?

  9. Hilde
    Am 20. Dezember 2018 um 12:53

    Guten Tag,

    mein Bruder ist gestern unter Drogeneinfluss kontrolliert worden. Außerdem wurde ihm vor ca. 2 Jahren die Fahrerlaubnis entzogen (auch wegen Drogeneinfluss). Dh. er hat aktuell keine Fahrerlaubnis.
    Ich nehme an, hier greift auch §1? Dh. bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe?
    Was sind Faktoren, die das Strafmaß erhöhen/herabsetzen? Und werden beide Taten sanktioniert oder nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Grüße und danke im Voraus!

  10. semih
    Am 19. Dezember 2018 um 17:31

    ich habe eine ausladnsche fuhrerschein meine anligen ist bin beim polizei kontrole kontroliert und wahr ich an der meinung das ich mit meine fuhrerschein fahren darf nach nachfrage bei strassenverkehrsam ist mir das bestätigt geworden aber heute hab anruf von die polizei bekommen ich darf damit nicht fahren was kann ich jetzt machen ohne die bestätigung von strassenverkehrsamt währe ich garnix gefahren…. das problem ist ich habe eine bewehrung am laufen was kommt auf mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 12:35

      Hallo semih,

      sie dürfen mit ausländischen Führerscheinen i. d. R. maximal 180 Tage lang in Deutschland fahren, dann muss eine Umschreibung erfolgen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Moritz B.
    Am 3. Dezember 2018 um 19:42

    Hallo , wurde gestern ohne fahrerlaubnis und nach positivem urin test ( festgestellten thc ) von der polizei angehalten. zudem haben sie 1 gramm gras gefunden. Ich musste sofort mit zur wache wo sie mir blutabgenommen haben.

    Meine frage : Macht es sinn meine fast fertigen führerschein zu beenden hätte nächste Woche prüfung und wie lange werde ich meinen schein dann nicht wieder sehen ?

    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:07

      Hallo Moritz B.,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um das beste Vorgehen abzustimmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Martina
    Am 26. November 2018 um 14:32

    Hi! Mein Führerschein ist am 19.11 abgelaufen, hab schon eine neue beantragt. Ich habe es zu spät gemerkt und es dauert von 4 bis 6 Wochen bis ich den neue bekomme. Muss aber fahren wöchentlich 3 mal zum Arzt, meine Frage ist ob gibst in solche Fälle eine Möglichkeit ein Ersatz Dokument irgendwo zu beantragen mit eine Bestätigung von Krankenhaus? Was wurde passieren falls ich so fahren wurde und ich der Polizei mich erwischt?

  13. Gordon
    Am 20. November 2018 um 4:19

    Guten Tag,

    ich bin Deutscher und habe 2000 mein Autoführerschein normal mit 18 gemacht.
    War im Jahre 2010 bis 2012 fest in der Schweiz arbeiten und habe dort gewohnt demnach mein Deutschen Führerschein abgegeben und den Schweizer erhalten. Bin 2012 wieder zurück nach Deutschland , war bei den Führerscheinstelle Landsberg und fragte ob ich irgend etwas beachten müsse oder tauschen. Dort wurde gesagt nein alles ok schweizer Führerschein darf berhalten werden muss nix beachtet werden.

    Dann kam ich letzte woche in eine allgem. Fahrzeug Kontrolle und ein Junger Polizist wollte mir erklären das ich mit mein schweizer Führerschein , ein Fahren ohne gültigen Führerschein begehe, zudem beschultigter in ein Strafverfahren bin. Demnach erstellte er Anzeige gegen mich und geht zum Gericht wo ein Strafverfahren eingeleitet wird.

    Welche Strafe kommt auf mich zu ?

    Mein Führerschein den Deutschen beantragte ich sofort die herrausgabe bei der Führerscheinstelle in Starnberg und erhielt sofort den und gab mein schweizer ab.
    Die so genannte Fahrerlaubnis wurde mir hingegen nie entzogen weder blitzen noch Alkohol.
    Lediglich das Dokument war nach 6 Monaten nicht mehr gültig was ich jetzt weiss.
    Führerscheinstelle Landsberg hatte damals eine so nicht korrekte Aussage getätig, die ich ja nie hinterfragt habe weil ich davon Ausgehe das die wissen was die da machen. Zudem wurde ich von dem Jahr 2012 bis jetzt 2018 sicherlich von lokker 8 Polizeautos angehalten, keiner diese Polizei Autos interessierte sich gross für mein Schweizer Führerschein, drehten diesen höchstens2 mal im Kreis und wünschten mir ne tolle weiter fahrt, von daher war ich doch schockiert das nach 6 Jahren hier wieder in Deutschland son Vorfall mit der Polizei habe. Bin schockiert über Landsberg und 8 Polizei Autos den es egal war anscheinend.

  14. Maik
    Am 15. November 2018 um 18:47

    Ich mache jetzt gerade mein A1 Führerschein und wurde aber jetzt erwischt ( ohne Führerschein) wie ich in meiner Straße gefahren bin. Und ich wollte wissen ob ich mein Führerschein bekommen kann oder ob ich den nicht mehr Bekomme Sprich ihn nicht mal mehr machen Darf wenn ja wie lange wäre Denn die Starfe ??? Ich bin aber auch erst 15 Jahre und es war meine Erstes mal ohne Fahrerlaubnis.

    Mit Freundlichen Grüßen Maik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:14

      Hallo Maik,

      welche Konsequenzen das haben kann, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Strafe und eine Sperre wird von einem Gericht festgelegt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Matea
    Am 14. November 2018 um 21:11

    Hallo, ich habe die Geldbörse verloren, ich habe eine Verlustantiege mit allen Informationen aus dem Führerschein und dem Personalausweis. Wie viel wäre es eine Bestrafung, wenn ich meine Auto fahren zum meine Land um neue Dokumente machen? Wird die Polizei dieses Dokument anerkennen wenn Sie mich vielleicht zur Kontrolle aufhalten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  16. thomas m.
    Am 10. November 2018 um 15:08

    hallo!
    ich besitze zzt keine Führerschein und wurde geblitzt. was kann tun bzw. strafe droht mir?

  17. Nancy K.
    Am 29. Oktober 2018 um 13:48

    Hallo ich habe mal ne frage ich habe ein fahrverbot bekommen und habe am Wochenende mein führerschein zurück erhalten doch meine frist wäre am 1.11.2018 abgelaufen sie haben mich heute angehalten was kann jetzt alles auf mich zu kommen. War das erste mal

  18. susi
    Am 12. Oktober 2018 um 17:19

    Hallo, wurde zweimal erwischt beim fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss. Geldstrafe mit mpu war die folge.
    gibt es dafür eine Verjährungsfrist nach der ich auch ohne mpu den Führerschein machen könnte?

    Mfg

  19. Eeny
    Am 8. Oktober 2018 um 15:23

    Hallo.

    Mein Bruder ist betrunken und unter Drogen in einen Zaun gefahren, dazu besitzt er keine Fahrerlaubnis. Muss er, auch weil er schon andere vorstrafen hat, jetzt mit einer Haftstrafe rechnen?

  20. Max
    Am 28. September 2018 um 23:02

    Ich bin 17 und besitze keinen Führerschein. Was genau können die Konsequenzen sein, wenn mich die Polizei dabei erwischt, wie ich ein paar Meter Motorrad fahre? Hab schon so Sachen gehört wie, dass ich 2 Jahre keinen Füherschein machen darf etc

  21. Vasilev
    Am 27. September 2018 um 13:05

    Hallo,

    Darf man ohne Führerschein ein PKW Fahren?? bzw. Theoretische und praktische Prüfung bestanden (Klasse B) aber muss ich warten bis es fertig wird…

    Liebe grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:43

      Hallo Vasilev,

      ohne Führerschein dürfen Sie keinen Pkw im Straßenverkehr führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Ella
    Am 27. September 2018 um 9:58

    Hallo,
    Folgendes ist geschehen, vor 6 Jahre bin ich leider alkoholisiert mit dem Auto gefahren und wurde erwischt. Ich habe eine 11monatige Sperre bekommen und ein Bußgeld. In meinem Gerichtsurteil steht nichts von einer MPU drin.
    Da ich meinen Führerschein allerdings all die Jahre nicht gebraucht habe, habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert. Nun saß ich gestern in dem Auto meines Freundes (mit meiner Schwester), habe ihr ein Lied gezeigt (Motor war aus), wir sind danach ausgestiegen, ich habe von der Rückbank meine Tasche geholt, bin über die Straße gelaufen und dort haben mich 2 Polizisten nach meinem Führerschein und dem Fahrzeugschein gefragt. Ich war total geschockt und wusste gar nicht was ich sagen sollte. Ich habe dann den Fahrzeugschein von meinem Freund runter geholt und gesagt, dass ich keinen Führerschein habe. Daraufhin haben sie eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben. Jetzt wo der Schock sacken konnte, habe ich nochmal alles Revue passieren lassen. Theoretisch hätten sie mich doch gar nicht danach fragen dürfen oder? Der Motor war ja schließlich aus und sie haben nicht gesehen, dass ich gefahren bin. Womit muss ich jetzt rechnen?

    Lg

  23. John
    Am 14. September 2018 um 8:24

    Hallo,

    ich habe 2013 meinen Führerschein wegen fahren unter Drogeneinfluss verloren.
    Und Janur 2017 fahren ohne Führerschein ebenfalls unter Drogeneinfluss bestraft worden.
    Wann darf ich mir eine neue Fahrerlaubnis beantragen und welche Auflagen habe ich zu erfüllen bzw wer kann mir darüber Auskunft geben?

  24. Isabell
    Am 12. September 2018 um 15:24

    Habe 1988 in Polen den polnischen Führerschein gemacht, bin 1989 nach Deutschland gekommen und habe dort einen deutschen Führerschein bekommen/ machen lassen. Den polnischen Führerschein habe ich behalten. 2016 wurde mir die deutsche Fahrerlaubnis entzogen. Ich hatte kein Interesse, meine deutsche Fahrerlaubnis wiederzuerwerben . Zufällig fand ich neulich beim Aufräumen meinen polnischen Führerschein. Ich weiß, dass ich damit in Deutschland nicht fahren darf.Meine Frage: Darf ich mit meinem gültigem polnischen Führerschein im Ausland Auto fahren?

  25. herrnkind r.
    Am 10. September 2018 um 16:04

    servus,

    ich habe einen anhängerführerschein b96 gemacht. 4200kg max pkw+anhänger
    mit meinem neuem wagen bin ich nun 180kg darüber und wurde damit angehalten.
    ich muss dazu sagen dass ich in dem kastenanhänger immer nur meine crossmaschine habe. komm also nie über 700kg mit dem anhänger zusammen.

    ich habe ihn nun sofort ablasten lassen um 400kg.

    nun muß ich demnächst zur polizei und eine aussage dazu machen/oder auch nicht.

    was tun ? und was für eine strafe könnte mir drohen (fahren ohne führerschein scheint mir sehr übertrieben :-( )

  26. Ms2004
    Am 9. September 2018 um 2:55

    Hallöchen.

    Ich habe die Führerscheinklasse B.
    Fahre aber mein Pkw mit Anhänger über 750kg und Gm übersteigt 3,5t.

    Mit welcher Strafe muss ich rechnen wenn ich angehalten werde???

    MFG Mike

  27. Elke
    Am 27. August 2018 um 21:05

    Hallo zusammen,
    Ich habe meinem Neffen bzw. Seinem Freund mein Wagen ausgeliehen. Dem Freund meines Neffen deswegen weil mein Neffe den Führerschein abgeben musste. Nun ist er 2 mal angehalten, weil mein Neffe mit meinem Wagen gefahren ist. Die Polizei hat mein Fahrzeug sichergestellt und will es nicht mehr herausgeben. Sie sagen ich bin durch das hergeben schuld das er fahren konnte. Ich war aber im festen Glauben sein Freund fährt. Polizei sagt ich werde ein Verfahren bekommen und mein Auto nicht herausbekommen. Ich müsste es dann verkaufen und mir ein neues kaufen. Was soll ich jetzt machen? Dürfen sie sowas?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 17:28

      Hallo Elke,

      ja, das ist durchaus rechtens. In solch einem Fall hilft meist nur der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Tobias
    Am 27. August 2018 um 12:32

    Hallo,

    Ich wurde gestern von der Polizei angehalten mit 0,45 Promille und da wurde mir gesagt, dass mein Führerschein seid 2015 gelöscht wurde.
    Was passiert nun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 16:52

      Hallo Tobias,

      uns ist leider nicht klar, was genau Sie mit “gelöscht” meinen. Sie werden jedoch für ihre Rauschfahrt sanktioniert. Was auf Sie zukommt, können Sie dem Bußgeldrechner entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Stefan
    Am 21. August 2018 um 20:44

    Guten Tag, habe seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Bin aber nach wie vor mit meinem russischen Führerschein untwegs. Handelt es sich dabei schon um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:09

      Hallo Stefan,

      Ihr Führerschein ist nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate lang gültig, danach müssen Sie ihn umschreiben lassen. Tun Sie das nicht, fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis – das stellt eine Straftat dar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Kerstin
    Am 20. August 2018 um 11:07

    Hallo,
    mein Freund hat einen nicht-europäischen Führerschein, der das Fahren in Europa von einigen nur Wochen erlaubt, wenn der feste Wohnsitz nach Deutschland gelegt wurde.
    Er ist mittlerweile weit über diesen Zeitraum und wurde mehrfach geblitzt.
    Zu einem dieser Geschwindigkeitsübertretungen (von vor einem Jahr & außerhalb der erlaubten Wochen) hat er jetzt einen Bescheid bekommen, dass er sich zu dem Vorfall bei der Polizei melden solle. Er ist mit dem Wagen eines Freundes gefahren.
    1) Mit welchen Strafumfang kann mein Freund in diesem Fall rechnen?
    2) Der Fahrzeughalter hat bisher keinen Bescheid erhalten, ist damit noch zu rechnen und wie hoch wird die Strafe sein?

    Er ist mehrfach geblitzt worden, bei geringen Übertretungen.
    3) Können dazu noch weitere Bescheid folgen oder sogar eine Verschlimmerung, da er wiederholt zu schnell war?

    Er ist seit einigen Wochen bei einer Fahrschule angemeldet, hat aber den deutschen Führerschein noch nicht gemacht.
    Gestern wurde er wieder geblitzt (80 statt 50kmh). Jetzt rechnen wir mit einer deutlichen Verschlimmerung.
    4) Worauf müssen wir uns einstellen?

    Ich würde mich freuen, dazu eine Rückmeldung zu bekommen. Mir ist bewusst, dass es sich um ein Forum und keine Rechtsberatung handelt. Vielleicht gibt es ähnliche Fälle oder Leser mit Erfahrung zu meinen Fragen.

    Vielen Dank

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