Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!

Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. In Erinnerung an vergangene Zeiten, in denen der Führerschein noch aus einem großformatigen Papierheftchen bestand, hat sich in Deutschland der Begriff „Lappen“ etabliert.

Doch droht nur ein Bußgeld oder mehr, wenn Sie führerscheinlos fahren? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und hat das Fahren ohne Führerschein in Flensburg Konsequenzen? Antworten darauf finden Sie im folgenden Artikel.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?

Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Mehr dazu um Video

Im Video: Alles Wichtige zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Im Video: Alles Wichtige zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Was heißt “Fahren ohne Führerschein”?

„Gefahren ohne Führerschein“ hat für den Ottonormalverbraucher häufig drei verschiedene Bedeutungen:

  • Das Fühererscheindokument nicht mitgeführt
  • Gefahren, obwohl der Schein vorläufig entzogen wurde (Fahrverbot)
  • Ohne Fahrerlaubnis gefahren

Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Je nach Umstand handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine Verkehrsstraftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen. Zusätzliches Wissen, Tipps und Informationen rund um den “Lappen” und die Fahrerlaubnis finden Sie in diesem Artikel ebenfalls.

Ohne Führerscheindokument gefahren: Schein zuhause vergessen?

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren „Lappen“ mitzuführen:

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigen Sie den Führerschein bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.

Ohne Führerschein Auto zu fahren, bringt Ihnen in diesem Zusammenhang eine überschaubare Strafzahlung ein.

Manche Anwälte raten dazu, den “Lappen” grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

Auto fahren trotz Fahrverbot

Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.
Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2024 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In puncto Autofahren ohne Führerschein geht die Strafe also in diesem Kontext über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

Die Betonung, dass es sich beim Autofahren ohne Schein um eine Verkehrsstraftat handelt, bekommt Ihre Bedeutung erst, wenn die Unterscheidung zur Ordnungswidrigkeit klar wird. Ordnungdswidrigkeiten sind im Ordnungwidrigkeitengesetz festgehalten, sie werden meist mit einem Bußgeld bestraft. Verkehrsstraftaten hingegen stellen eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und Anderer dar. Sie werden deutlich strenger geahndet. Wird der Verstoß als Verbrechen gewertet, sind Sie anschließend vorbestraft!

Ist ein Vergehen sowohl Straftat als auch Ordnungswidrigkeit, hat die Bestrafung gemäß Strafgesetz Vorrang. Der Verstoß kann nicht zwei Mal bestraft werden (einmal als Ordnungswidrigkeit, einmal als Straftat).

Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.

Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bevor Sie sich im Fahrverbot hinter das Steuer setzen: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots verschieben, wenn Sie als sogenannter Ersttäter zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen. So können Sie das Verbot auf einen günstigen Zeitpunkt legen.

In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe ist hoch

Inwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument? Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.

Führerscheindokument und Fahrerlaubnis

Die Strafe bei "Fahren ohne Führerschein" entscheidet sich im Einzelfall.
Die Strafe bei “Fahren ohne Führerschein” entscheidet sich im Einzelfall.

Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie bekommen sie beispielsweise nur, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet und Sie einen Sehtest absolviert haben.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen. Sitzen Sie ohne diese hinter dem Steuer, folgen Ahndungen.

Beim Fahrverbot wird das Dokument eingezogen: Sie dürfen nicht fahren, verlieren dabei aber keinesfalls Ihre allgemeine Erlaubnis. Letztere ist für den Zeitraum von ein, zwei oder drei Monaten lediglich suspendiert. Beim Fahrerlaubnisentzug sieht es allerdings anders aus.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird anschließend ausgestellt und dient als Nachweis.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.
Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren. Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Besonders schwere Delikte wie eine unterlassene Hilfeleistung oder das Autofahren im Vollrausch können ebenfalls zum Entzug der Berechtigung führen.

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen. Doch wie sieht es in der Zwischenzeit aus? Welche Strafe droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren?

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was darf man ohne Führerschein fahren?

Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Allerdings gilt dies nur für wenige Kfz.

Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein führen – ohne eine Strafe zu riskieren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Zudem muss das Rad einsitzig sein – ein Kindersitz darf jedoch zusätzlich angebracht werden.
  • Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung). Zudem muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Gemäß FeV sind dies „einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“.
  • Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderzeuge (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)

Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen – liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein. Ein Anwalt bietet in diesen Fällen eine große Hilfe.

Droht immer die gleiche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfz führen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen. So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Fahrer oder Halter?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen. Dabei bleibt genug Spielraum, um die jeweilige Ahndung an den Einzelfall anzupassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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244 Kommentare

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  1. bussgeldkatalog.org
    Am 23. Januar 2018 um 13:28

    Hallo Sabrina,

    das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Das Fahren ohne Fahrerkarte zieht ein Bußgeld von 250 Euro nach sich.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Hanz
    Am 19. Januar 2018 um 2:14

    Hallo,
    und zwar bin ich auf einem OBI-Parkplatz Auto gefahren ohne einen Führerschein zu besitzen.
    Mit welchen Strafen kann ich und der Fahrzeughalter rechnen? ( Beide Personen sind nicht vorbestraft oder Polizei bekannt )
    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:25

      Hallo Hanz,

      § 21 Abs. 1 StVG besagt Folgendes: “Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
      2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marmo
    Am 15. Januar 2018 um 10:27

    Guten Tag.
    Wie wird entschieden ob es bei Fahren ohne Führerschein zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsberaubung kommt?
    Gehen wir davon aus das der Führerschein wegen Fahren unter Drogeneinfluss für ein Jahr entzogen wurde und in der Vergangenheit der Führerschein schon einmal für einen Monat wegen Alkohol (minimalwert) am Steuer in der Probezeit entzogen wurde.
    Danke im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:43

      Hallo Marmo,

      dies entscheidet der Richter je nach Einzelfall. Hierbei sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen, weshalb keine pauschale Antwort möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. bussgeldkatalog.org
    Am 15. Januar 2018 um 9:55

    Hallo Alexander,

    es handelt sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michael
    Am 11. Januar 2018 um 11:28

    Hi,

    Ein Freund von mir aus Österreich hat eine MPU nach einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad angeordnet bekommen, die er nicht bestanden hat. Nun wird ihm die Lenkberechtigung für Deutschland entzogen, er kann es sich nicht leisten, eine weitere MPU und die vorgeschlagenen Vorbereitungsstunden zu machen.
    Was ist das Schlimmste, das passieren kann, wenn er mit dem Auto erwischt wird, und sagen wir, keinen Führerschein bei sich trägt (der Schein ist österreichisch).
    Weiß die Polizei in Deutschland, dass er die Lenkberechtigung verloren hat?

    Liebe Grüße,
    Michi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 13:03

      Hallo Michi,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar. Ihr Freund muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Aylin
    Am 11. Januar 2018 um 2:34

    Hallo,

    Habe mal eine Frage mein Führerschein wurde mir für ein halbes Jahr abgenommen wurde aber jetzt geblitzt ist der jetzt für immer weg ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:42

      Hallo Aylin,

      das Fahren ohne Führerschein ist in diesem Fall eine Straftat. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. bussgeldkatalog.org
    Am 10. Januar 2018 um 17:21

    Hallo Rafal,

    das Fahren ohne Führerschein ist ein Straftat und wird entweder mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geahndet.

    Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Januar 2018 um 13:11

    Hallo Malvin,

    ab dem 14. Lebensjahr sind Jugendliche bedingt strafmündig. Da es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat handelt, wird das Strafmaß vor Gericht nach dem Jugendstrafrecht festgelegt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Januar 2018 um 10:30

    Hallo R.b.,

    das Fahren ohne Fahrererlaubnis ist nach § 21 StVG grundsätzlich eine Straftat. Wenn Sie also Ihren Führerschein schon abgegeben haben, dürfen Sie nicht fahren. Da Sie ein Fahrverbot hatten und dennoch gefahren sind, können Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. bussgeldkatalog.org
    Am 8. Januar 2018 um 11:26

    Hallo Eric S.,

    solche Sanktionen können nur schwer eingeschätzt werden – das hängt davon ab, ob Sie Ihren Führerschein lediglich vergessen haben, ob Sie sich in der Zeit eines Fahrverbotes befinden oder gar keine Fahrerlaubnis besitzen. Letzteres wird verhältnismäßig streng sanktioniert. Sie müssen sich im mindesten auf eine Geldstrafe einstellen.

    Was die Geschwindigkeitsüberschreitung angeht: Haben Sie Zweifel an der Messung der Beamten, dann können Sie in der Regel ein Nachweis Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung anfangen, schließlich muss hierfür ein konkreter Beweis vorliegen. Sie werden in der Regel in einem postalischem Bußgeldbescheid über Ihre Sanktionen informiert.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. bussgeldkatalog.org
    Am 8. Januar 2018 um 10:47

    Hallo G. Robert,

    zu Ihren Fragen:

    1) Da es sich offensichtlich um eine besondere Auflage handelt, können wir nicht mit Sicherheit sagen, welcher Tatbestand greift – das “Fahren ohne Fahrerlaubnis” liegt jedoch nahe.
    2) Behörden ziehen in der Regel keine Autoschlüssel ein, sondern verhängen Fahrverbote und beschlagnahmen den Führerschein – bzw. entziehen die Fahrerlaubnis komplett. Hierzu muss der Fahrer jedoch Anlass zur Annahme geben, dass er für den Verkehr nicht geeignet ist. Ältere Autofahrer vorsorglich das Fahren zu verbieten, ist nicht vorgesehen. Solange eine Person eine Fahrerlaubnis besitzt, darf sie damit fahren, es existiert in dem Sinne kein “Höchstalter”. Wenn Sie als Angehörige berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit Ihres Vaters haben, dann kommunizieren Sie ihm dies.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. bussgeldkatalog.org
    Am 3. Januar 2018 um 12:36

    Hallo Djemaili,

    das können wir leider nicht mit Sicherheit beantworten, da es für diesen Tatbestand keine pauschale Sanktion gibt. Sie müssen sich im Mindesten auf eine Geldstrafe und auch auf Punkt in Flensburg einstellen; für genauere Informationen müssen Sie jedoch Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

    Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Januar 2018 um 15:36

    Hallo,
    grundsätzlich ist ein Fahrverbot nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden. Fällt somit bei der Bearbeitung des Verwarngeldes auf, dass ein Fahrverbot besteht, drohen Sanktionen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Januar 2018 um 10:27

    Hallo,

    laut § 21 StVG muss auch der Halter eines Fahrzeugs mit Konsequenzen rechnen, wenn er es anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Handelt es sich um vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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