Fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafe droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist das Autofahren ohne Versicherung strafbar?

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge die für den Straßenverkehr zugelassen sind und ebenfalls daran teilnehmen. Daher sollte jeder Fahrer eines Fahrzeuges eine Kfz-Versicherung besitzen und nie fahren ohne diese Haftpflicht.

Da Verkehrsunfälle schnell geschehen können und neben Sachschäden auch Menschen verletzt werden können, handelt ein Autofahrer fahrlässig, sobald er und sein Fahrzeug nicht versichert sind.

Der folgende Ratgeber klärt Sie über die verkehrsrechtlichen Konsequenzen auf, was beim Fahren ohne Versicherungsschutz für ein Bußgeld droht und wie die weitere Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt.

FAQ: Fahren ohne Versicherungsschutz

Muss ich mein Kfz versichern?

Ja, jedes Kfz, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.

Was ist, wenn ich ohne Kfz-Versicherung fahre?

Es handelt sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wer muss haften, der Fahrer oder der Halter?

Auch der Halter kann belangt werden, wenn jemand das nicht versicherte Kfz im Straßenverkehr führt.

Im Video: Fahren ohne Versicherung

In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.
In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.

Gesetzliche Richtlinien bei dem Fahren ohne Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto verboten. Dies stellt eine Straftat dar. Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung. Darin heißt es:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen. Häufig kommt es allerdings vor, dass der eigentliche Versicherungsfall nicht eintritt, wie zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall.

Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.
Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.

Wenn keine finanziellen Ansprüche von Versicherungsnehmern vorliegen, kommen die Beträge sozusagen in einen gemeinsamen Topf, aus welchem weitere Schäden von anderen Verbrauchern der Versicherungsfirma reguliert werden.

Was passiert bei Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?

Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss. So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind. Die Unfallversicherung soll dazu dienen, dass die geschädigte Person Geld ausgeschüttet bekommt, damit die Kosten für eine Reparatur bei einer Fachwerkstatt gezahlt werden können.

Gut zu wissen: Gerade im Kfz-Bereich sind solche Reparaturkosten recht hoch und schon bei kleinen Sachschäden können die Preise für eine Regulierung des Schadens bei mehreren Tausend Euro beginnen.

Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wären also einmal der Geschädigte, sowie der Schädiger bei einem Verkehrsunfall nicht abgesichert. Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Denn dadurch kann der Leistungsstandard für die deutschlandweiten Versicherungen besser kontrolliert und gewährt werden.

Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern. Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen. Gerade wenn ein Auto immer über Nacht draußen auf der öffentlichen Straße steht und kein Garagenstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, hilft eine zusätzliche Absicherung. Ansonsten müssten bei einem Diebstahl oder bei Schäden durch mutwillige Zerstörung die Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.

Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Dementsprechend ist bei Vorsatz das Strafmaß um einiges höher.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate.

Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen.

Wann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wenn eine Versicherung neu abgeschlossen oder einer Kfz-Versicherung gekündigt wird und Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, dann ist manchmal ein lückenloser Übergang schwierig, auch dann kann eine Strafe erfolgen. Daher sollten Sie dringend darauf achten, dass Sie stets versichert sind. Aus diesem Grund darf unter den folgenden Umständen nicht mit einem Fahrzeug ohne Versicherung gefahren werden, wenn:

  • Das Auto für öffentliche Straßen, Wege oder Parkplätze genutzt wird.
  • Der Gebrauch des Wagens anderen Personen, wie beispielsweise Familienmitgliedern erlaubt ist.
  • Die bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt wurde und die neue Versicherung noch nicht aktiv läuft.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.

Sofern kein Versicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen ist, darf damit auch nicht gefahren werden. Selbst wenn es sich nur um einen noch so geringen Weg oder ein paar Meter handelt, folgt eine Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Daher ist es wichtig und die Pflicht in Deutschland, eine gültige Kfz-Versicherung zu besitzen.

Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Bei kleinen Übungsfahrten mit dem Wagen kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und sollte daher dringend unterlassen werden.

Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.

Das Risiko, dass etwas bei einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Straße passiert, ist generell recht hoch. Dementsprechend hat das Pflichtversicherungsgesetz solch eine große Wichtigkeit. Zudem ist eine Gefährdung anderer Personen hierbei gegeben, insbesondere wenn auf den öffentlichen Straßen im Verkehr gefahren wird.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (173 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

144 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Jürgen
    Am 16. November 2024 um 13:28

    Die Versicherung wurde wegen Zahlungsrückstand gekündigt und ich habe von der Zulassungsstelle ein Schreiben bekommen das ich das Fahrzeug
    ab sofort nicht mehr bewegen darf..es soll jetzt innerhalb von 3 Tageneine neue eVBÜ eingehen.. eine eVBA reicht nicht aus.
    Habe jetzt eine günstige KVZ Versicherung abgeschlossen und eine eVBA erhalten…wie erhalte ich eine eVBÜ ????? mfg

  2. Ali
    Am 9. April 2024 um 0:16

    Hallo ,
    Ich habe jemanden Auto gefahren, weil der Fahrer hat so viel getrunken.
    Und dann haben wir von der Polizei angehalten und das Auto hat kein Versicherung. Ich bin noch in Probezeit bin ich auch strafbar oder nur der Halter .
    Welche Strafe kann ich bekommen

  3. Stiven
    Am 7. März 2024 um 19:42

    Hallo, ich habe einen Transporter für drei Monate gemietet, gestern hat mich die Polizei angehalten, es stellt sich heraus, dass der Transporter nicht versichert ist und ich als Fahrer, der den Transporter im Namen meiner Firma gemietet habe, ein Problem haben werde

    Es tut mir leid für das Deutsch, das ich auf Google übersetze

  4. Kev
    Am 10. April 2023 um 15:31

    Ich wurde gestern mit einem gemieteten E Tuk Tuk mit 25 km/h angehalten, welches noch ein altes Kennzeichen von letztem Jahr besaß. Darauf habe ich natürlich nicht geachtet, als mir das Fahrzeug erklärt wurde. Jetzt droht mir eine Anzeige laut Polizei. Mit was darf man da rechnen? Habe was von abgelaufenen Versicherungsschutz gelesen, Strafe 40 Euro. Wäre das die Strafe, wenn es nicht mein Fahrzeug ist? Da ich noch nie Moped gefahren bin, wusste ich ja nicht, das jährlich das Nummernschild getauscht wird und bin somit ja erstmal unwissend nach bestem Gewissen losgefahren. Jemand schonmal einen solchen Fall gehabt?

  5. Andrea
    Am 9. April 2023 um 22:04

    Hallo einen schönen guten Abend,ich habe jetzt mit bekommen das jemand ohne Versicherung sein Auto fährt hat aber auch eine neue weiße Plakette sich drauf geklebt hat da ja die andere abgekratzt wurde.was soll ich tun ? muss ich ihn anzeigen?

  6. Henry
    Am 29. März 2023 um 0:08

    Hallo ich habe die Haftpflichtversicherung Überwiesen !
    Iban war richtig aber beim Verwendungszweck war ein Zahlendreher daher konnte der Betrag nicht zugeordnet werden .
    Meine Frau wurde angehalten Anzeigen läuft wegen
    fahren ohne Versicherungsschutz .
    was haben wir zu erwarten an Strafe
    Das Geld ist Übrigens vom Konto abgegangen

  7. Thürer D
    Am 28. März 2023 um 21:37

    Mein Sohn hat die Versicherung nicht bezahlt.
    Das Auto wurde stillgelegt also abgekratzt.
    Ist das Auto nun auch gleichzeitig abgemeldet?

  8. aqab
    Am 7. Oktober 2022 um 15:32

    ich bin mit einer freund unterwegs mit auto.der wollte schlafen.und dann ich habe ihre auto gefahren.nach 20 km die bundespolizie hat uns angehalten.die polizie hat festgestellt das auto hat keine Versicherung mehr.weil das geld von bankkonto Versicherung hat nicht bekommen weil im konto war nicht genug geld.und dann die Versicherung hat denn gekündigt.der fahrzeug halter und Versicherung inhaber hat auch nicht mit bekommen.erste wenn die uns angehalten hatten der hat mit bekommen.die Polizisten hat mein daten genommen.und mit paraghph 6 ohne Haftpflichtversicherung fahren von mir unterschrift genommen.ich war der fahrzeug Führer.aber ich weiß die auto halter und Versicherung nehmer ga nicht.und ich bin ins starftat drin gekommen.wie hohe ist die strafe bekomme? oder was wird jetzt gemacht?

  9. M. Stein
    Am 5. Mai 2022 um 20:36

    Hallo
    Mein Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Die hat leider die Versicherung nicht bezahlt und heute kam die Polizei und hat die Kennzeichen mitgenommen. Ich bin nachweislich mit dem Auto ohne Versicherungsschutz gefahren. Ich wohne in einem anderem Kreis als meine Mutter. Was kommt jetzt auf mich zu?

  10. Emmerich
    Am 2. November 2021 um 14:21

    Hallo, habe vor2 Jahren mein Fahrzeug auf H Kennzeichen umgemeldet. Da der alte Versicherer keine H Fahrzeuge versichert, habe ich beim neuen Kennzeichenwechsel auf der Zulassungsstelle die EVB Nummer der HUK vorgelegt. Nun stellt sich heraus, daß das von der Zulassungsstelle nicht veranlaßt wurde und die alte Versicherung gekündigt wurde. Die HUK aber nicht informiert wurde und somit kein Vertrag zustande kam. Mir ist das jetzt erst aufgefallen und zum Glück ist nichts passiert. Wer haftet denn für diesen Fehler, falls es zu ein Schadenfall gekommen wäre??

    • Manu
      Am 21. Januar 2022 um 13:54

      Ich habe aufgrund eines Versicherungswechsels und und die damit verbundene Datenübertragung der neuen evb-Nummer an die Zulassungsstelle eine Frage.
      Laut Versicherung habe ich den vertag mit denen abgeschlossen und aktuell eine Versicherung für mein Auto, aber die neue evb ist im Amt wohl noch nicht im system angekommen….darf ich mein Fahrzeug jetzt trotzdem nutzen? Weil der Vertrag mit der Versicherung ist ja aktiv.
      Vielen Dank für eine Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. November 2021 um 11:53

      Hallo Emmerich,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, wenden Sie sich am besten an Ihre Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Romina B
    Am 24. Oktober 2021 um 19:53

    Hallo,
    Bin noch in der probezeit und bin gefahren ohne Versicherungsschutz und wurde angehalten.. Kann ich meinen Führerschein verlieren ?

  12. Katrin P.
    Am 11. August 2021 um 12:11

    Hi wie sieht dad aus wenn der Firmwagen keine Versicherung hat und ich geblitzt wurde. Wusste aber nicht das mein Chef. Keine Versicherungen gezahlt hat. Werd ich jetzt dafür belangt. Das ich das zu schnell fahren bezahle ist mir bewusst. Aber doch nicht das keine Versicherung Schutz vorhanden war.
    Mfg

  13. Finke R
    Am 9. Juli 2021 um 11:08

    Die KFZ-Versicherung wurde von der Versicherung gekündigt. Die KFZ-Stelle hat uns angeschrieben, daß wir das Auto abmelden müssen und hat uns eine Frist gesetzt. Innerhalb dieser Frist wurden auch die Kennzeichen entwertet und das Auto abgemeldet. Nun haben wir ein Schreiben bekommen, indem es um eine Anhörung geht, da uns nun Vorgeworfen wird, ein Monat (die Zeit zwischen der Kündigung und dem Abmelden), ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein. Das Auto stand aber seit der Kündigung, nur bei uns auf dem Hof und wurde nicht bewegt. Droht trotzdem ein Bußgeld ??

  14. Michael B
    Am 26. Juni 2021 um 16:13

    Was passiert wenn man Beifahrer ist bei einem nicht versichertem Auto ?

  15. Melki
    Am 5. April 2021 um 16:29

    Hallo zusammen,
    Ich war mit meinen E scooter unterwegs, die Polizei hat mich angehalten, weil mein Versicherung ist vor einem Monat abgelaufen ist was erwartet mich von Bußgeld Strafe?
    Mit freundlichen Grüßen

  16. Mohamad R
    Am 4. Januar 2021 um 14:42

    Mein auto bleibt vier Tagen ohne Versicherung im Parkplatz, welcher Strafe bekomme ich

  17. Fatih
    Am 3. Januar 2021 um 22:08

    Hallo ich wurde letztens angehalten und ich war betrunken aber was ich es nicht wusste war das das mein Kfz abgemeldet wurde weil ich die versichernugsbeitrag nicht bezahlt habe besser gesagt das ich es nicht wusste naja womit muss ich es jetzt alles berechnen Mit freundlichen Grüßen fatih

  18. Ion
    Am 28. Oktober 2020 um 21:57

    Hallo!

    Ich habe ein Auto in einem Autohaus angeschaut und bin eine Probefahrt gefahren. Ich habe aber nicht von Anfang an das Auto von außen angeschaut, da das Auto laut Angabe vom Autohändler bereit für mich war und der Schlüssel drin war, auch das Auto schon an war! Daher bin ich engestiegen, kurz das Auto von Ihnen angeschaut und losgefahren. Nach ca 20 km Fahrt auf dem Weg zurück wurde ich von Polizei gestoppt.
    Es sieht so aus, dass ich keine Kennzeichen an dem Auto hatte und die Polizei meinte dass ich keine Versicherung habe und fahre unversichert. Woher kann ich es wissen dass das Auto unversichert ist und wem gehört der Fehler. Das Autohaus hat sich gar nicht gemeldet bei mir, dass ich los gefahren bin und wenn ich die Leute angerufen habe die sagten mir dass ich nicht fahren dürfte. Wer ist schuld? Sind die Autos in einem Autohaus generell versichert?
    Danke im Voraus

  19. Sinweco
    Am 21. Oktober 2020 um 12:13

    Hallo,
    Mein Mann hat im Mai seinen Roller verkauft (leider hat er sich den Ausweis der Dame nicht zeigen lassen). Der Roller ist immer noch nicht umgemeldet und die Frau nicht bekannt, da sie eine falsche Anschrift auf dem Kaufvertrag eingetragen hat. Die Versicherung wurde unsererseits am Tag des Verkaufs gekündigt (Bestätigung liegt vor). Kann mein Mann bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden, da er ja immernoch als Halter eingetragen ist?
    Mfg

  20. Mehmet A
    Am 2. Oktober 2020 um 3:32

    Hallo ich habe ein Auto gekauft gehabt wo im Kaufvertrag steht das die Kennzeichen bis in 5 Tagen abgemeldet sein soll , am 4 Tag war ich da in der Innenstadt mit meinen Kollegen (3 Freunde ) unterwegs und wurde angehalten auf dem rückweg nachhause was für Strafen könnten auf mich zu kommen fahrzeug war nicht auf mich versichert sondern auf die Frau von der ich das Auto gekauft habe , was für Strafen kommen auf mich zu bin noch in der Probezeit ?
    Mit freundlichen Grüßen

  21. Privat18
    Am 1. Oktober 2020 um 0:36

    Guten Tag, ich kenne jemanden der wissentlich über ein halbes Jahr ohne Versicherung (weil er die Beiträge nicht bezahlt hat) täglich mit seinem Auto zur Arbeit und zurück gefahren ist. Die Person hat einen Unfall verursacht. Die Versicherung ist eingesprungen und hat den Schaden des Gegners beglichen. Forderte das Geld aber zurück. Dies wurde ebenfalls über ein halbes Jahr ignoriert. Dann kam ein Brief das das Auto stillgelegt wird, wenn nicht sofort eine gültige Versicherung nachgewiesen wird.

    Welche Strafe wird voraussichtlich auf die Person zukommen?

  22. Стоян
    Am 22. August 2020 um 15:04

    Hallo Polizisten sagten mir, ich fuhr Zitat “Ford Escort ohne Versicherung, Aber ich wurde nie zur Inspektion angehalten und hatte nie ein solches Auto in meinem Namen. Ich mache mir große Sorgen darüber, was mit mir passieren könnte.

  23. Kahriman
    Am 6. August 2020 um 23:56

    Habe ein Gebrauchtwage (Jahreswagen) gekauft, das Autohaus wollte das Fahrzeug anmelden. Habe ordnungsgerecht eine Versicherung abgeschlossen und die evb-Nr. dem Autohaus mitgeteilt, damit sie es zulassen können.
    Nachdem die Papiere da waren hat man mich angerufen ich könne den Wagen abholen.
    Nach 2 Wochen hat mich das Autohaus angerufen und erklärt, dass sie eine falsche Fahrgestell-Nr. bei der Anmeldung angegeben haben und ich 2 Wochen lang (mittlerweile hatte ich schon ca. 800 km gefahren) OHNE Versicherungsschutz gefahren bin, da ein anderes Fahrzeug angemeldet war statt das was ich gefahren bin.
    Was für Rechte habe ich hier? Wer hat sich jetzt Strafbar gemacht? Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?
    Vielen Dank im vorraus.
    Kahriman

  24. Dummerchen
    Am 3. Juli 2020 um 15:09

    Hallo,
    Mir ist volgendes passiert: ich bin unter Alkohol Einfluss gefahren (0,76 Promille) und bei der Blutuntersuchung wurde auch THC nachgewiesen. Bei linksabbiegen (doppelspurig) ist das Fahrzeug rechts von mir in meine Spur gekommen und dabei einen Unfall verursacht. Polizei Kamm, Alkohol test gemacht usw. Da ich unter Alkohol Einfluss gefahren bin wurde mir die Schuld “zugesprochen”, was kein Problem ist. Unter diesen Umständen habe ich auf der Straße nichts zu suchen. Meine Versicherung hat den Schaden von dem anderen Auto ziemlich zügig bezahlt. Bei den weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass das andere Auto nicht versichert war. Ist es rechtens so? Ich meine, er hätte auf der Straße auch nichts zu suchen. Es kann nicht sein, dass jemand der eine Straftat begangen hat auf meine Kosten voll entschädigt wird ich aber 5-6fach bestraft werde (mein Schaden, sein Schaden, Führerschein, MPU und Gott weiß was da noch kommt).
    Mfg

  25. Bea
    Am 20. Mai 2020 um 23:33

    Hallo,

    ich bin das Auto meines Freundes gefahren, unter dem ich nicht mitversichert bin. Leider ist ein Parkschaden bei einem anderem Auto entstanden. Muss ich mit einer Strafe bzgl. Fahrens ohne Versicherungsschutz rechnen und betrifft diese auch den Halter, wenn ja inwiefern?

  26. Karoly
    Am 17. Mai 2020 um 17:14

    Hallo

    Was sind die Konsequenzen, wenn ich mit einem nicht versicherten Auto und Kennzeichen eines anderen Autos gefahren bin?

    Vg Karoly

  27. FonSie
    Am 26. April 2020 um 3:32

    Hallo,
    führt es zum Führerscheinentzug meines Sohnes, wenn er, 18, mit meinem Auto fährt, Unfall baut, und er ist nicht bei der Kfz-Versicherung gemeldet und ich als alleiniger Fahrer eingetragen? Oder wirkt sich das “nur” auf die Beitragsneuberechnung + Strafzahlung bei der Kfz-Versicherung aus? Danke.
    Freundliche Grüße
    FonSie

  28. Sarah
    Am 5. April 2020 um 17:26

    Hallo,

    Was passiert wenn mann ohne Versicherung erwischt wird??

  29. Selina
    Am 31. März 2020 um 12:46

    Hallo,

    ich habe meine Motorradversicherung auf den 01.01.2020 gekündigt und nun seit 19.03.2020 eine neue Versicherung.
    Leider habe ich unwissentlich mein Motorrad nicht abgemeldet, dh. sie hatte nun 3 Monate keinen Versicherungsschutz. (Gefahren bin ich natürlich nicht, da Winter & keine Versicherung. Aber das tut wahrscheinlich nichts zur Sache)

    Jedoch kam bis heute noch keine Mahnung oder ähnliches vom Straßenverkehrsamt.

    Soll ich nichts machen oder auf meinen Fehler beim Straßenverkehrsamt hinweisen?

    Liebe Grüße

    Selina

  30. Yunus G.
    Am 21. März 2020 um 1:40

    Hallo, ich bin mit meinem Roller (50ccm) von der Polizei angehalten worden und bekam eine Strafanzeige für den Verstoß des Pflichtversicherungsgesetzes. Grund dafür war, dass ich bereits eine Haftpflichtversicherung bei der Sparkasse abgeschlossen hatte und den Kennzeichen samt Versicherungspapiere erhalten hatte, meine Versicherung jedoch nur ab dem 1.3. gültig wurde und ich am 28.2. mit noch nicht gültig gewordener Versicherung erwischt wurde. Dass die Versicherung erst ab dem 1.3. gültig wird, war mir zu der Zeit nicht bewusst. Ich bin vor kurzem 18 geworden und habe meinen Führerschein seit einem Monat. Außerdem bin ich Schüler und habe somit kein Einkommen. Was kommt auf mich zu?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar