Fahrerermittlung nach Ordnungswidrigkeit: Wie funktioniert das?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie eine Fahrzeugführerermittlung funktioniert
Es gibt viele verschiedene Arten von Blitzern, welche eine Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentieren.
Standblitzer fotografieren das Fahrzeug und zeigen im Nachhinein auf der Abbildung das Kennzeichen sowie den Fahrer.
Nicht immer ist dieser jedoch auch der Halter des Autos.
Für die Behörden gilt es dann herauszufinden, wer der tatsächliche Fahrer ist. Diesem droht dann ein Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß oder sogar ein Vermerk im Flensburger Punktekonto.
Wie bei der Fahrerermittlung generell der Ablauf ist und welche Schritte stattfinden, erklärt der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrerermittlung
In vielen Fällen handelt es sich dabei auch um den Halter des Fahrzeugs. Dieser kann per Datenabgleich mit dem KBA ausfindig gemacht werden. Sind Halter und Fahrer nicht dieselbe Person, wird ein Zeugenfragebogen verschickt.
Im Zeugenfragebogen kann der Fahrzeughalter angeben, wer sein Kfz gefahren und die Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Sie können einen Einspruch einlegen und diesen damit begründen, dass Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben.
Wann Sie einen Fragebogen zu einer Fahrerermittlung erhalten
Bei einigen Messgeräten, die im Straßenverkehr verwendet werden, um Geschwindigkeitsübertretungen zu dokumentieren, erfolgt die Auswertung über die systematische Fotodokumentation. Beispielsweise ist der Poliscan Speed ein solcher Blitzer, welcher häufiger verwendet wird.
Allerdings kann ein Foto nicht mit Sicherheit belegen, wer genau der Fahrer ist. Generell werden von Beamten der Bußgeldbehörde die Fotos ausgewertet und es wird eine Überprüfung mit vorliegenden Daten, wie Kennzeichen und Personalien, vorgenommen.
Damit die Behörden im Anschluss den richtigen Fahrzeugführer ermitteln können, ist es notwendig, dass die Halter einen Fragebogen zugesendet bekommen. Für die Fahrerermittlung ist dieser Zeugenfragebogen essentiell, da dieser darin aufgefordert wird, Angaben zum tatsächlichen Fahrer zu tätigen. In dem Bogen wird die Tatzeit angegeben und zudem das Foto des Messgerätes hinzugefügt, damit eine Identifikation von Seiten des Fahrers möglich ist.
Das Autokennzeichen hilft, den Fahrer zu ermitteln, da der Besitzer Bescheid wissen sollte, welche Person das Fahrzeug in dem Zeitraum nutzte.
Fahrerermittlung: Die Aussage zu verweigern ist möglich
Nach Erhalt eines Fahrerermittlungsbogens sind Sie als Halter verpflichtet wahrheitsgemäße Aussagen zum Fahrer der Behörde zu geben. Eine weitere Option besteht darin, dass Sie die Aussage verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht können Sie dann in einigen Ausnahmefällen in Anspruch nehmen, wenn Sie sich oder Familienmitglieder ansonsten belasten würden.
Die Folgen nach einer nicht erfolgreichen Fahrerermittlung
Wenn der tatsächliche Fahrer von den Behörden nicht ermittelt werden kann, trotz der Überprüfung des Halters sowie des Blitzerfotos und auch bei Vergleich des Personalfotos des Fahrzeugbesitzers keine Übereinstimmung herauskommt, können für wiederholte derartige Fälle andere Anordnungen die Folge sein.
Zwar wird hier kein Bußgeld oder Punkte in Flensburg verordnet, aber es kann dazu kommen, dass der Halter die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches auferlegt bekommt.
Bei diesem Buch muss jede Fahrt dokumentiert werden und der Fahrer mit vollem Namen, Adresse und Fahrtzeit angegeben werden. Meist muss das Fahrtenbuch über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten geführt werden.
Dabei ist jeder Anfang und Ende der Fahrt mit dem Wagen des Halters zu dokumentieren. Dies kann einiges an Aufwand bedeuten. Allerdings ist es eine Garantie für die Behörden, dass bei einem wiederholten Fall ein Nachweis existiert, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war.
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Wenn ich einen Park oder Halteverstoss begangen habe und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache ,muss ich dann trotzdem bezahlen ?
Die Bußgeldbehörde kann doch z.B. feststellen, wer bei Kfz-Versicherung als Fahrer neben evtl. dem Halter genannt ist. Wird diesem Ermittlungsansatz i.d.R. gefolgt?
Die Antwort auf die Frage von Jürgen P würde mich acuh interessieren.
Entstehen für den Fahrer bei Fahrerermittlung aufgrund Verweigerung der Fahrernennung durch den Halter zusätzliche Kosten?