Führt Fahrerflucht zu einem Fahrverbot?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie lange dauert das Fahrverbot nach einer Fahrerflucht?

Führt Fahrerflucht zu einem Fahrverbot?
Führt Fahrerflucht zu einem Fahrverbot?

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich Fahrerflucht oder Unfallflucht genannt) hat für den Täter weitreichende Konsequenzen. Von einer Geldstrafe bis zu einem Freiheitsentzug sind verschiedene Szenarien denkbar.

Als Nebenstrafe kommt zudem bei Fahrerflucht ein temporärer Führerscheinentzug in Betracht. Wann wird ein Fahrverbot bei Fahrerflucht ausgesprochen?

Die Antwort, sowie die Definitionen vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort und einem Fahrverbot, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahrverbot für Fahrerflucht

Was ist unter Fahrerflucht zu verstehen?

Unfallbeteiligte müssen nach dem Unfall anderen Beteiligten oder der Polizei ihre Personaldaten zur Verfügung stellen. Ist niemand da, der diese Daten aufnehmen können, muss der Betroffene eine angemessene Zeit warten. Wer davon fährt, ohne diesen Pflichten nachzukommen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat.

Mit welcher Strafe muss der Flüchtende rechnen?

Abgesehen von einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Strafgericht auch ein Fahrverbot anordnen. Außerdem werden drei Punkte in Flensburg vermerkt.

Wie lange das Fahrverbot wegen Fahrerflucht?

Das liegt im Ermessen des Strafrichters. Er kann zwischen einem und sechs Monaten Fahrverbot verhängen, also mehr als in einem Bußgeldverfahren.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Wann liegt “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” vor?

Um zu klären, wann bei einer Fahrerflucht ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, muss der Tatbestand zunächst definiert werden. § 142 Strafgesetzbuch legt fest, wann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt und definiert das Strafmaß:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[…]

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Daraus wird ersichtlich, dass für einen unfallbeteiligten Fahrer die Pflicht besteht, am Unfallort die Aufnahme seiner Personalien zu ermöglichen. Kommt er dieser nicht nach, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen werden.

In minder schweren Fällen wird die Tat in Form einer Geldstrafe sanktioniert. Da es sich um eine Straftat handelt, ist auch ein Führerscheinentzug nach begangener Fahrerflucht denkbar. Dazu später mehr.

Fahrerflucht begeht nach § 142 StGB, wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und somit die Aufnahme seiner Personalien verhindert.

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Führerscheinentzug bei Fahrerflucht ist im Rahmen des Strafverfahrens möglich.
Ein Führerscheinentzug bei Fahrerflucht ist im Rahmen des Strafverfahrens möglich.

Der Bußgeldkatalog definiert verschiedene Sanktionen für Verkehrssünder. Folgende können dabei angewendet werden:

  • Bußgelder,
  • Punkte in Flensburg,
  • Fahrverbote und
  • Bei besonders schweren Vergehen (zum Beispiel Alkohol am Steuer) auch ein Fahrerlaubnisentzug.

Im Falle einer Unfallflucht setzt der Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg an. Die übrigen Sanktionen legt ein Richter fest, da es sich um eine Straftat handelt.

In einem Gerichtsverfahren werden die übrigen Sanktionen festgelegt. Der Richter entscheidet also über einen Führerscheinentzug wegen Fahrerflucht.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug bei Fahrerflucht?

Wird die Unfallflucht bei der Polizei zur Anzeige gebracht und der Schuldige ermittelt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Der Staatsanwalt muss dem Unfallflüchtigen dabei einen Vorsatz nachweisen, damit der Angeklagte verurteilt werden kann.

Um ein geeignetes Strafmaß zu finden, ist es zudem wichtig, ob es sich um einen Sach- oder Personenschaden handelt. Bei letzterem sind die Sanktionen deutlich höher und es kommen noch weitere Tatbestände – fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung – in Betracht.

Der Richter setzt auch fest, ob und wie lange für die Fahrerflucht ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Grundlage dafür bildet der § 44 StGB Absatz 1:

(1) Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.

Es handelt sich dabei um eine sogenannte Nebenstrafe. Diese kann erst ausgesprochen werden, sobald eine Hauptstrafe gegeben ist.

Der Bußgeldkatalog legt keinen Führerscheinentzug bei Fahrerflucht fest. Ein mögliches Fahrverbot wird vom Richter im Strafverfahren bestimmt.

Fahrerflucht & Führerscheinentzug – wie lange besteht dieser?

Das Fahrverbot bei Fahrerflucht kann bis zu sechs Monate bestehen.
Das Fahrverbot bei Fahrerflucht kann bis zu sechs Monate bestehen.

Wird bei Fahrerflucht ein Fahrverbot ausgesprochen, dauert dieses in der Regel einen bis drei Monate. Da es sich um ein strafrechtliches Verbot handelt, kann dieses allerdings bis zu sechs Monaten ausgeweitet werden.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen einem Führerscheinentzug bei Fahrerflucht und einem Fahrverbot. Zweiteres ist nur temporär und das Dokument wird nach Ablauf des Fahrverbots wieder ausgehändigt.

Ein Fahrerlaubnisentzug ist hingegen zeitlich ausgedehnter. Er dauert so lange, wie angeordnet. Dieser Zeitraum befindet sich zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ihnen wird untersagt, Fahrzeuge zu führen.

Eine solche Maßnahme ist dann denkbar, wenn begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung vorliegen. Zudem wird eine Sperrfrist festgelegt. Nach Ablauf dieser, kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Bei Fahrerflucht wird das Fahrverbot mit Rechtskraft des Urteils gültig. Sie werden dann aufgefordert, Ihren Führerschein abzugeben. Für die Dauer des Verbots wird dieser bei der Behörde oder eine Dienststelle der Polizei aufbewahrt.

Fahren Sie in dieser Zeit trotzdem mit dem Auto, so machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Diese Tat wird mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten sanktioniert, wenn ein Fahrverbot vorliegt.

Fahrerflucht und der Führerschein ist weg – kann das Fahrverbot umgangen werden?

Um ein Fahrverbot als Strafe umgehen zu können, muss in der Regel ein Anwalt konsultiert werden. Da es bei einer Unfallflucht zu einem Strafverfahren kommt, hat der Beschuldigte meist ohnehin einen Rechtsbeistand.

Dieser kann versuchen, das temporäre Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln oder eine „unzumutbare Härte“ darzulegen. Dies ist der Fall, wenn der Angeklagte ohne den Führerschein seinen Arbeitsplatz verlieren könnte.

Wird wegen Fahrerflucht ein Fahrverbot ausgesprochen sind die Chancen, dieses zu umgehen, allerdings sehr gering, da es sich um eine Straftat handelt.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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4 Kommentare

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  1. Julian
    Am 17. August 2024 um 10:00

    Wie sieht es mit MPU bei Fahrerflucht aus? Ist es wahrscheinlich? Was muss im Fahreignungsregister vorangegangen sein damit es wahrscheinlich wird?

  2. Roswitha S
    Am 7. April 2024 um 18:19

    ich habe eine Frage. ich habe beim Ausparken ein Fahrzeug beschädigt und es nicht bemerkt. bin nach Hause gefahren eine halbe Stunde später stand die Polizei vor der Tür. kann ich meine Fahrerlaubnis verlieren?

  3. Tine
    Am 3. Juli 2023 um 12:18

    Welches ist der maßgebliche Schaden?

    Aus einem Wertgutachten, einem Kostenvoranschlag oder reicht eine Einigung zwischen den Beteiligten über die schadenshöhe?

  4. Somi
    Am 7. April 2021 um 17:39

    Kann man nach dem die zwei Wochen zu abschproch gelaufen … kann man Weider die Akte oder die strafen Wiederaufnahme zum Beispiel 3 Monat oder 6monat nachdem strafen…
    Das freut mich wenn sie zurück melden danke

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