Taucht eine Fahrerflucht im Führungszeugnis auf?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Diese Nebenfolgen sind nach einer Fahrerflucht möglich
Was § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort definiert, ist den meisten Kraftfahrern umgangssprachlich eher als Unfall- oder Fahrerflucht ein Begriff. Wer einen Verkehrsunfall herbeiführt und danach aus Angst vor den drohenden Konsequenzen einfach weiterfährt, begeht demnach eine Straftat.
Dass auch eine begangene Fahrerflucht eine Strafe nach sich zieht, blenden viele Fahrer aus, wenn sie sich panisch aus dem Staub machen. Erst wenn sie im Nachhinein überführt werden, wird ihnen das gesamte Ausmaß ihres Fehlverhaltens bewusst. Nicht nur Ahndungen aus dem Strafrecht, sondern auch aus dem Verkehrsrecht kommen dabei auf sie zu.
Doch wie sehen die Sanktionen genau aus? Bleibt es bei einer Geldstrafe oder wird die Fahrerflucht auch ins Führungszeugnis eingetragen? Anhand welcher Faktoren wird dies überhaupt entschieden? Antworten darauf liefert der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis
Nicht in jedem Fall. Ob eine Straftat ins Führungszeugnis eingetragen wird, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Strafmaß.
Dies ist normalerweise dann der Fall, wenn die Fahrerflucht mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten sanktioniert wurde.
Ja. Befindet sich bereits eine andere Straftat in Ihrem Führungszeugnis, kommt es im Regelfall bei allen Straftaten, die darauf folgen, ebenfalls zu einem Eintrag. Das Strafmaß bei einer Fahrerflucht spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.
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§ 142 StGB beschreibt nicht nur, wann es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, sondern auch, mit welcher Strafe Unfallflüchtige rechnen müssen. Diese liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Doch ist es damit nach der Verurteilung getan? Viele Fahrer fragen sich: „Wird die Fahrerflucht in mein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen?“ oder „Welche Faktoren bestimmen, ob die Fahrerflucht im Führungszeugnis auftaucht oder nicht?“ Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.
Führungszeugnis: Wann die Fahrerflucht eingetragen wird und wann nicht
Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine Bescheinigung, die alle registrierten Vorstrafen einer Person festhält. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt, welches sich in Bonn befindet. Entgegen der Annahme einiger Personen wird jedoch nicht jedes Delikt im polizeilichen Führungszeugnis festgehalten. Dies ist beim Bundeszentralregister der Fall.
Zu einem Eintrag im Führungszeugnis kommt es normalerweise nur bei Strafen ab 91 Tagessätzen. Freiheitsstrafen müssten höher als drei Monate sein, um aufgenommen zu werden. Aus diesem Grund taucht eine begangene Fahrerflucht im Führungszeugnis in der Regel nur dann auf, wenn die gerade genannte Strafgrenze überschritten wird.
Es existiert jedoch eine Ausnahme: Sollte bereits ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis aufgrund einer vorherigen Verurteilung auffindbar sein, werden alle darauf folgenden auferlegten Strafen ebenfalls eingetragen.
Dies gilt auch, wenn sie unter den Mindestvorgaben der Tagessätze liegen. Demnach wird in diesem Fall eine von Ihnen begangene Fahrerflucht ebenfalls ins Führungszeugnis eingetragen, wenn Sie mit einer Geldstrafe von weniger Tagessätzen bestraft wurden.