Taucht eine Fahrerflucht im Führungszeugnis auf?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Nebenfolgen sind nach einer Fahrerflucht möglich

Fahrerflucht: Ist der Eintrag ins Führungszeugnis sicher?
Fahrerflucht: Ist der Eintrag ins Führungszeugnis sicher?

Was § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort definiert, ist den meisten Kraftfahrern umgangssprachlich eher als Unfall- oder Fahrerflucht ein Begriff. Wer einen Verkehrsunfall herbeiführt und danach aus Angst vor den drohenden Konsequenzen einfach weiterfährt, begeht demnach eine Straftat.

Dass auch eine begangene Fahrerflucht eine Strafe nach sich zieht, blenden viele Fahrer aus, wenn sie sich panisch aus dem Staub machen. Erst wenn sie im Nachhinein überführt werden, wird ihnen das gesamte Ausmaß ihres Fehlverhaltens bewusst. Nicht nur Ahndungen aus dem Strafrecht, sondern auch aus dem Verkehrsrecht kommen dabei auf sie zu.

Doch wie sehen die Sanktionen genau aus? Bleibt es bei einer Geldstrafe oder wird die Fahrerflucht auch ins Führungszeugnis eingetragen? Anhand welcher Faktoren wird dies überhaupt entschieden? Antworten darauf liefert der folgende Ratgeber.

FAQ: Fahrerflucht im Führungszeugnis

Wird eine begangene Fahrerflucht ins Führungszeugnis eingetragen?

Nicht in jedem Fall. Ob eine Straftat ins Führungszeugnis eingetragen wird, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Strafmaß.

Wann landet eine Fahrerflucht im Führungszeugnis?

Dies ist normalerweise dann der Fall, wenn die Fahrerflucht mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten sanktioniert wurde.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Ja. Befindet sich bereits eine andere Straftat in Ihrem Führungszeugnis, kommt es im Regelfall bei allen Straftaten, die darauf folgen, ebenfalls zu einem Eintrag. Das Strafmaß bei einer Fahrerflucht spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Anzeige wegen Fahrerflucht: Wie hoch fällt die Strafe aus?

§ 142 StGB beschreibt nicht nur, wann es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, sondern auch, mit welcher Strafe Unfallflüchtige rechnen müssen. Diese liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Aus dem Verkehrsrecht können zusätzlich drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal drei Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Je nachdem, welche Umstände bei der Tat eine Rolle spielten und wie schwer der Unfall war, können die Sanktionen variieren.

Doch ist es damit nach der Verurteilung getan? Viele Fahrer fragen sich: „Wird die Fahrerflucht in mein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen?“ oder „Welche Faktoren bestimmen, ob die Fahrerflucht im Führungszeugnis auftaucht oder nicht?“ Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.

Führungszeugnis: Wann die Fahrerflucht eingetragen wird und wann nicht

Unter bestimmten Umständen wird eine Fahrerflucht ins Führungszeugnis aufgenommen.
Unter bestimmten Umständen wird eine Fahrerflucht ins Führungszeugnis aufgenommen.

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine Bescheinigung, die alle registrierten Vorstrafen einer Person festhält. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt, welches sich in Bonn befindet. Entgegen der Annahme einiger Personen wird jedoch nicht jedes Delikt im polizeilichen Führungszeugnis festgehalten. Dies ist beim Bundeszentralregister der Fall.

Zu einem Eintrag im Führungszeugnis kommt es normalerweise nur bei Strafen ab 91 Tagessätzen. Freiheitsstrafen müssten höher als drei Monate sein, um aufgenommen zu werden. Aus diesem Grund taucht eine begangene Fahrerflucht im Führungszeugnis in der Regel nur dann auf, wenn die gerade genannte Strafgrenze überschritten wird.

Es existiert jedoch eine Ausnahme: Sollte bereits ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis aufgrund einer vorherigen Verurteilung auffindbar sein, werden alle darauf folgenden auferlegten Strafen ebenfalls eingetragen.

Dies gilt auch, wenn sie unter den Mindestvorgaben der Tagessätze liegen. Demnach wird in diesem Fall eine von Ihnen begangene Fahrerflucht ebenfalls ins Führungszeugnis eingetragen, wenn Sie mit einer Geldstrafe von weniger Tagessätzen bestraft wurden.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich nach einer Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie genau über den weiteren Verlauf informieren und Ihnen als Anwalt für Strafrecht mitteilen, ob die begangene Fahrerflucht aufgrund der verhängten Tagessätze in Ihrem Führungszeugnis aufgenommen wird oder nicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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