Fahrerflucht in der Probezeit: Welche Folgen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn es mit der Fahrerlaubnis auf Probe zur Unfallflucht kommt

Fahrerflucht in der Probezeit wird hart bestraft.
Fahrerflucht in der Probezeit wird hart bestraft.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Dort droht der Gesetzgeber Unfallflüchtigen mit einer Geldstrafe bzw. einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

Deshalb sollten Betroffene, die in einen Unfall mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug verwickelt sind, immer den Kontakt zur Gegnerseite oder zur Polizei suchen. Es ist nie ratsam, sich selbstständig zu entfernen, ohne alles zum Schaden geklärt zu haben.

Doch wie wird innerhalb der Probezeit Fahrerflucht geregelt? Werden Fahranfänger ebenso hart bestraft wie erfahrene Fahrzeugführer? Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund. Hier erfahren Sie, ob Fahrerflucht in der Probezeit eine gleichwertige Strafe nach sich zieht und welche Rolle A- und B-Verstöße dabei spielen.

FAQ: Fahrerflucht in der Probezeit

Ist Fahrerflucht in der Probezeit ein A- oder B-Verstoß?

Es handelt sich um einen A-Verstoß. Ein solcher ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit Fahrerflucht begehe?

Daraus folgt die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Außerdem werden Sie dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen.

Welche Konsequenzen können außerdem folgen?

Üblicherweise wird eine Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe über bis zu drei Jahre sanktioniert. Drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot über bis zu drei Monate und unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen ebenfalls.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Fahrerflucht: A- oder B-Verstoß?

Die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, denen sich Fahranfänger mit der Fahrerlaubnis auf Probe schuldig machen können, sind nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in A- und B-Verstöße eingeteilt. Einträge aus letzterer Kategorie gelten grundsätzlich als weniger schwerwiegend. Beispiele dafür sind abgefahrene Reifen oder die Überziehung der Hauptuntersuchung.

Ein erster B-Verstoß hat keine Konsequenzen für den Täter. Erst beim zweiten kommt es zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Ein schwerwiegender A-Verstoß wirkt verkehrsrechtlich schneller. Fällt jemand mit Trunkenheit im Verkehr auf oder unterlässt Hilfeleistungen, kommt es direkt zur Verlängerung und zum Aufbauseminar. Zwei A-Verstöße sorgen für eine schriftliche Verwarnung. Spätestens beim dritten schwerwiegenden Verstoß wird der Führerschein entzogen.

Doch wie ist jetzt Fahrerflucht in der Probezeit einzuordnen? Hierbei handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, die nach dem Strafgesetzbuch bestraft wird. Entsprechend wird eine solche Handlung als A-Verstoß gewertet. Das Strafmaß zu Fahrerflucht wird im nächsten Abschnitt detailliert besprochen.

Die Konsequenzen von Unfallflucht in der Probezeit

Bei Fahrerflucht sind die Folgen in der Probezeit ebenso schwerwiegend wie außerhalb.
Bei Fahrerflucht sind die Folgen in der Probezeit ebenso schwerwiegend wie außerhalb.

Fahranfänger, welche mit dem Auto einen Unfall verursachen, sollten sich in jedem Fall vergewissern, ob bei der Gegenseite ein Schaden entstanden ist.

Liegt der Fall vor, dass der andere Fahrzeugführer nicht anwesend ist, gilt es, eine angemessene Wartezeit einzuhalten und die Polizei zu verständigen, wenn auch nach dieser Zeitspanne noch niemand am Unfallort eingetroffen ist.

Andernfalls zieht Fahrerflucht in der Probezeit dieselbe Strafe nach sich, wie es bei langjährigen Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Das bedeutet:

Wird der Ort, an dem es durch den Unfall zu einem Schaden am Auto oder an einer Person gekommen ist, unerlaubt verlassen, droht eine Geldstrafe oder alternativ eine dreijährige Haftstrafe. Typisch ist auch ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug.

Dadurch dass der Führerschein auf Probe besteht, zieht Fahrerflucht zusätzlich die verkehrsrechtlichen Konsequenzen eines A-Verstoßes nach sich. Bei einem einmaligen Vergehen verlängert sich entsprechend die Probezeit auf vier Jahre und es kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten für das Seminar müssen vom Führerscheinneuling außerdem selbst übernommen werden.

Nicht zuletzt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg für Fahrerflucht vom Unfallort vor, Probezeit oder nicht. Die finanziellen und verkehrsrechtlichen Konsequenzen sind entsprechend ernstzunehmen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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58 Kommentare

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  1. Hava
    Am 11. Juni 2018 um 22:59

    Hallo ich hatte heute ein kleinen Unfall und habe ein Auto von hinten angefahren bzw geschliffen und bin aus Panik abgehauen doch das Auto stand noch am Unfall Ort doch ich bin weg gelaufen . Als ich dann wieder zum Auto gehen wollte Kamm die Polizei und die opfern aus der Straße und ich bin aus Panik und Angst nach hause gefahren . Was für folgende könnte das für mich sein wird mein führerschein weg ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:31

      Hallo Hava,
      für Fahrerflucht kann eine Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Zudem wird dieser Tatbestand in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dani
    Am 4. Juni 2018 um 16:43

    Hallo soll gestern eine Fahrerflucht begangen haben. Soll ein Parkendes auto gerammt haben hat jetzt einen Kratzer Wurde auf Grund meines Kaputten Rücklicht s war voher schon kaputt das auto gerammt haben habe aber nichts bemerkt bin zwar von 2 Passanten angehalten worden habe auch mit ihnen geredet wollte die Polizei rufen aber die nicht wollten das nicht .Jetzt bin ich von den Passanten beim der Polizei wegen Fahrer Flucht angezeigt worden die Polizisten meinten es wäre trotzdem eine Fahrerflucht obwohl ich angehalten habe .Bin in der Probezeit was kommt auf mich zu.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 15:18

      Hallo Dani,

      bei Fahrerflucht in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß, der entsprechende Konsequenzen nach sich zieht.

      1. A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, Teilnahme am Aufbauseminar
      2. A-Verstoß: schriftliche Verwarnung
      3. A-Verstoß: Entzug des Führerscheins

      Außerdem handelt es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich zieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jessica
    Am 25. Mai 2018 um 15:13

    Hallo
    Ich war heute kurz mit dem Auto unterwegs. Als ich ca. halbe Stunde später nach hause kam, habe ich die Polizei vor der Tür gesehen. Die meinten, dass ich Fahrerflucht beim ausparken begangen sei. Bei den Autos (weder vorne noch hinten) kein Schaden entstanden. Polizei hat bei mir alle relevante Tests durchgeführt und negativ. (Alkohol, Drogen, Urin, Pupillen usw.)

    Mein Probezeit ist bereits verlängert und hatte noch einen Monat. Kommt irgendwas auf mich zu? Geldstrafe, Fahrverbot, Führerscheinentzug usw.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:13

      Hallo Jessica,

      bei Unfallflucht droht eine Geldstrafe oder alternativ eine dreijährige Haftstrafe. Typisch ist auch ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Kai
    Am 23. Mai 2018 um 17:40

    Hallo,
    Ich (Probezeit) habe vorhin ein parkendes Auto gerammt (mein Spiegel ist beschädigt)
    Ich bin ein paar Meter weiter gefahren,weil ich im fließenden Verkehr nicht anhalten konnte.
    Habe direkt auf einem Parkplatz angehalten, mir kurz meinen Spiegel angeguckt, habe gedreht und bin zurück zum Unfall Ort
    Da das Geschehen so schnell passiert ist könnte ich nur noch in etwa sagen wo das Auto stand das ich gerammt hatte
    Daraufhin bin ich die Straße mehrmals auf und ab gefahren und habe geguckt ob ich ein Auto finden würde, das an passender Stelle Kratzer oder ähnliches hat oder ob sich jemand sein Auto genauer anguckt (falls derjenige im Auto saß oder es gesehen hat) Da ich nach einiger Zeit gemerkt hatte das ich das Auto nicht wieder finde, es vllt schon weggefahren ist bin ich auch erstmal nachhause gefahren. Nachdem ich diesen Artikel gelesen hatte bin ich nochmal zurück um mir sicher zu sein das dort kein beschädigtes Auto steht, nach mehrmaligem hin und her fahren und gucken habe ich doch ein Auto gesehen an dem eine Kappe des außen Spiegels fehlte. Habe mich nun entschieden hier einige Zeit zu warten um zu gucken ob ich jemanden ansprechen kann (min. 30 min) ich kann nicht sagen ob es das Auto ist und ob jemand gesehen hat das ich ein Fahrzeug gestriffen hatte. Was könnte auf mich zukommen, falls jemand eine Anzeige aufgibt und ich darauf warte anstatt die Polizei zu rufen? Ich weiß ja nicht ob dies das Fahrzeug ist, da es mir davor nicht aufgefallen ist und man dies eig hätte beim ersten Mal sehen müssen, könnte also auch ein neu dazu herkommendes Auto sein und falls es ein anderes Fahrzeug war muss es innerhalb weniger min (Max. 3min) wegggefahren sein denn dort stand definitiv keins.
    Es würde euch keine Polizei andererseits gerufen und kein Mensch steht an einem Auto auf der Straße um es sich anzugucken oder ähnliches
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 15:49

      Hallo Kai,

      bei Unfallflucht droht eine Geldstrafe oder alternativ eine dreijährige Haftstrafe. Typisch ist auch ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ali
    Am 22. April 2018 um 17:38

    Ich bin vor zwei Wochen genau in einem absoluten Halteverbot auf einem Gefälle in ein anderes Auto reingerollt und bin vor Angst weggefahren. Eine Passanten hat mich gesehen und mich gemeldet. Ich bin noch in der Probezeit, Student und habe in meinem Leben noch keine Straftat begangen. Hatte vor 2 Jahren schon mal ein Auto Unfall musste ein Aufbauseminar machen.
    Ich bin jetzt total verängstigt. Ich weiss nicht was auf mich zu kommt ? Wenn ich verurteilt werde.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 16:30

      Hallo Ali,

      wie hoch die Strafe für Sie ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir keine pauschale Aussage machen. Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Tom
    Am 22. März 2018 um 17:51

    Hallo mein name ist tom ich habe heute eine unfallflucht begangen da ich einen wichtigen Termin hatte nun war die Polizei bei mir und hat alles aufgenommen ich bin noch in der probezeizt muss ich sagen so was ist passiert ich war auf parkplatz suche habe und musste durch eine sehr enge Straße von vorne kam ein Auto und hinter mir waren Autos und ich habe ein Parkendes Auto gerammt nun meine Frage werde ich jetzt polizeilich erfasst und bin ich nun vorbestraft im führungszeugnis da ich noch auf Ausbildungssuche bin und mir das natürlich zum verhägnis werden könnte wenn ich vorbestraft bin.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:13

      Hallo Tom,

      wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine Behörde – was bedeutet, dass wir keine Einsicht in Ihre Akten haben. Vorbestraft sind Sie erst dann, wenn Sie auch wirklich bestraft wurden – also wenn ein Urteil in Ihrem Fall gefällt wurde. Dies zieht in der Tat einen Eintrag nach sich, denn Fahrerflucht ist eine Straftat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Kadir U.
    Am 24. Februar 2018 um 4:35

    Hallo,
    Ich habe einen fahrzeug in wert von knap 3.000€ geschädigt und bin vor panik weggefahren kurz nach meiner abwesenheit bin ich zum unfallort und wollte den geschädigten finden weil ich ein schlächdes gewissen hatte meinen kennzeichen hab ich im unfall gesehen verloren darauf hin hat ein pasanter meinen kennzwichen gedunden und schon die polizei alamiert als ich den geschädigten finden wollte hat mich die polizei zu fuß angehalten und meine personaöen mit dem.kennzwichen überprüft jz habe ich einen brief bekommen von staatsanwaltschaft und mir droht 9 monate fahrspere und sie fahrerlaubnis enzug natürlich habe ich ein einspruch erstellt könnte ich eventuell am gerichtstag eine straffmienderung haben wegen berufflichen gründen und fahranfänger reaktionem
    Danke dür diw kommenden benachrichtungen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 11:53

      Hallo Kadir,

      vorweg: Wir sind weder eine offizielle Behörde noch ist es uns erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Sie sind wahrscheinlich wegen Fahrerflucht angeklagt, welche Sie Ihren eigenen Aussagen nach zu urteilen wohl auch begangen haben. Wie in Ihrem Fall entschieden wird, können wir weder vorhersagen noch beeinflussen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Timo
    Am 18. Januar 2018 um 15:12

    Hallo, ich habe im Mai eine Fahrerflucht in meiner Probezeit begannen und habe Post bekommen, dass meine Gerichtsverhandlung am 31.01 stattfinden wird. Allerdings endet meine Probezeit vor dem Termin am 26.01 und meine Frage ist, wie ich verurteilt werde? Da meine Probezeit zu dem Termin um ist, müsste ich doch dementsprechend so verurteilt werden oder? Mir geht es nämlich um das Aufbauseminar zu das man in der Probezeit gezwungen wird.

    Ich bedanke mich im voraus,

    Liebe Grüße
    Timo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:08

      Hallo Timo,

      entscheidend sollte hierbei sein, wann die Fahrerflucht begangen wurde, nicht wann die Gerichtsverhandlung stattfindet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Pascal
    Am 16. Dezember 2017 um 14:59

    Hi habe heute posts erhalten, von der polizei ich hätte eine fahrerflucht geganngen

    1.weiss ich davon nix also mir ist nix aufgefallen
    2.ja habe an meiner fahrzeug leichte kratzer festgestellt (nach dem ich den brief bekommen habe) sonst wäre es mir warscheinlich garnix aufgefallen

    Hab noch 6 monat provezeit

    Was könnte jetzt auf mich zu komme?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 12:17

      Hallo Pascal,

      die Sanktion hängt immer davon ab, welche Schaden Sie verursacht haben, also ob es sich dabei um einen A- oder einen B-Verstoß handelt. Der erste B-Verstoß hat keine Konsequenzen, beim zweiten kommt es zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahren und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei einem schwerwiegenden A-Verstoß kann es direkt zur Verlängerung der Probezeit und zum Aufbauseminar kommen.

      Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Enrico U.
    Am 4. Oktober 2017 um 18:50

    Hallo ich bin noch ein Jahr in der Probezeit .und hatte gestern ein Unfall mit einer Straßenlaterne und hab nicht die Polizei gerufen .ja ich weiß das es Fahrerflucht ist . Die Polizei wahr auch später noch bei mir zu Hause .was kommt auf nicht zu

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:20

      Hallo Enrico,

      bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, droht eine bis zu dreijährige Freiheits- oder eine Geldstrafe. Zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird deshalb um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Melissa
    Am 8. September 2017 um 17:41

    Hallo. Ich habe vor kurzem beim nach hinten ausparken seitlich einen Auto angefahren/angerammt. Dabei hat mich ein Radfahrer beobachtet. Da er mich bedroht hat, die Polizei anzurufen zu wollen, weil ich Fahrerflucht begehn sollte nach seiner Meinung, bin ich ausgestiegen um nach dem Auto zu schauen, weil ich mit geringem km rauf geprallt bin, dachte ich mir es wäre sowieso nichts passiert . Von außen war wirklich kein Schaden zu erkennen. Dann war der Typ auch schon weg. Und ich bin dann auch leider weg gefahren vor lauter Panik.
    was zu erwähnen ist, ich bin noch in der Probezeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:55

      Hallo Melissa,

      in der Tat wird der Tatbestand der Fahrerflucht wahrscheinlich als erfüllt angesehen werden, wenn der Radfahrer eine Anzeige aufgegeben hat. Nebst den üblichen Strafen müssen Sie in diesem Fall mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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