Fahrerflucht: Welche Strafe ein Kratzer nach sich zieht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was geschieht, wenn Sie sich nach einem Parkrempler aus dem Staub machen?

Fahrerflucht: Führt ein kleiner Kratzer schon zu einer Strafe?
Fahrerflucht: Führt ein kleiner Kratzer schon zu einer Strafe?

Sind die Lücken auf einem Parkplatz ziemlich knapp bemessen oder Sie verhalten sich beim Aussteigen nicht umsichtig genug, kann es leicht passieren, dass Sie beim Einparken bzw. Aussteigen am Auto Ihres Parknachbarn einen Kratzer hinterlassen. So etwas kann schließlich schon mal vorkommen, oder?

Nicht wenige Fahrer entscheiden sich in einer solchen Situation dafür, sich stillschweigend aus dem Staub zu machen. Die Chance, dass der betroffene Fahrzeugbesitzer die Schramme überhaupt bemerkt, ist ohnehin ziemlich gering und bei einem so geringen Schaden handelt es sich wahrscheinlich nicht einmal um Fahrer- bzw. Unfallflucht.

Doch ist dem wirklich so? Welche Folgen hat es, wenn Sie nach einem Parkschaden einfach weiterfahren? Geht es bei einem winzigen Kratzer am Auto bereits um Fahrerflucht? Welche Strafe kann dieser Kratzer mit sich bringen, wenn die Polizei Sie erwischt? Diesen Fragen widmen wir uns im Ratgeber.

FAQ: Fahrerflucht bei einem Kratzer

Handelt es sich auch bei einem Kratzer um Fahrerflucht?

Auch bei einem simplen Kratzer, müssen Sie die Feststellung Ihrer Personalien ermöglichen. Andernfalls handelt es sich um Fahrerflucht.

Zieht Fahrerflucht bei einem Kratzer eine Haftstrafe nach sich?

Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann eine Haftstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Bei einem Bagatellschaden ist allerdings in aller Regel mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Kann ich mich nachträglich selbst anzeigen?

Zeigen Sie innerhalb von 24 Stunden selbst an, kann dies die Strafe reduzieren oder sogar zur Straffreiheit führen, wenn es sich um einen Kratzer handelt und dieser nicht im fließenden Verkehr entstanden ist.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Kratzer im Auto: Begehen Sie Fahrerflucht, wenn Sie danach einfach wegfahren?

Der Tatbestand der Fahrerflucht bzw. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist im Strafgesetzbuch (StGB) näher definiert. Ein Kraftfahrer macht sich § 142 StGB zufolge der Fahrerflucht strafbar, wenn er

[…] sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen […].“
Demzufolge liegt auch bei einem Kratzer Fahrerflucht vor, wenn Sie einfach weiterfahren, nachdem Sie ein anderes Fahrzeug gestreift haben. Vielmehr sollten Sie als Verursacher des Unfalls eine angemessene Zeit lang warten (etwa 20 bis 60 Minuten), bis der Besitzer des beschädigten Kfz auftaucht oder den Vorfall direkt bei der Polizei melden, um der nach einer begangenen Fahrerflucht drohenden Strafe bei einem Kratzer aus dem Weg zu gehen.
Eine Fahrerflucht hat auch Folgen, wenn ein Kratzer das einzige Resultat nach dem Unfall ist.
Eine Fahrerflucht hat auch Folgen, wenn ein Kratzer das einzige Resultat nach dem Unfall ist.

Entscheiden Sie sich dafür, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs zu hinterlassen, machen Sie sich auch dann der Fahrerflucht strafbar. Welche Strafe bei einem Kratzer auf Sie wartet, wenn Sie danach das Weite suchen, klären wir im Folgenden.

Fahrerflucht bei einem Kratzer am Auto: Welche Strafe droht?

Wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort geahndet wird, regelt ebenfalls § 142 StGB. Dort heißt es, dass Fahrerflüchtige mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen.

Wie hoch die entsprechende Strafe ausfällt, ist jedoch abhängig von der Schwere der entstandenen Beschädigung. Es muss daher stets eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden.

Der Schaden nach einer Fahrerflucht bei einem Kratzer an der Stoßstange bewegt sich häufig unter einem Betrag von 600 Euro. Aus diesem Grund besteht nach einer begangenen Fahrerflucht die Strafe bei einem Kratzer oft aus einer geringen Geldstrafe. Das Verfahren wird in diesem Fall normalerweise eingestellt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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21 Kommentare

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  1. Sven
    Am 25. April 2022 um 11:25

    Hallo BussgeldTeam,

    gleich zu meinen Anliegen:
    Wir parkten auf einen Parkplatz und gingen vom Auto weg, ungefähr nach 5 min ging meine Frau zum Auto zurück und holte ihre Jacke aus dem Auto, da parkte auch schon ein schwarzer Porsche SUV neben uns, der Fahrer wartete bis meine Frau ihre Jacke geholt hatte damit er dann aussteigen konnte.
    Wir gingen dann weiter spazieren und als wir zurück kamen sah sie auf der Beifahrerseite (die Seite wo auch der Fahrer des SUV ausgestiegen ist (das Aussteigen hat sie nicht gesehen) das ungewöhnlich schwarze flecken mit Kratzer zu sehen sind, wir dachten erst es ist von der Autobahnfahrt, aber als wir mit den Fingern diese abfischten wurden kleine Kratzer entdeckt. Der schwarze SUV parkte auch nicht mehr neben uns sondern 4 Autoparkplätze weiter gegenüber. An seiner Fahrertür sah ich weiße bzw. silberne Lackreste (mein Auto ist silbern). Ich fotografierte alles soweit ich es konnte und fragte einen Parkplatzwächter ob die Kamera was gesehen hat, er sagte nein. Da der SUV Fahrer keinen Zettel hinterlassen hatte schrieb ich einen Zettel mit meiner Telefonnummer und machte ihn aufmerksam das er Fahrerflucht begangen hat. Das er mit seiner Tür meine Tür beschädigt hat (Ich denke durch Politur können die Kratzer verschwinden) Mit geht es darum das so einer die Chance bekommen hat sich bei mir zu melden und dies nicht getan hat. Deswegen würde ich es gerne melden. Wie ist da die Sachlage? Ich möchte jetzt nicht zur Polizei dauernd rennen oder einen Anwalt einschalten da ist der Schaden zu gering, mir geht es bloß darum ihn für sein Verhalten zu strafen. Danke für eure Zeit.
    Sven

  2. Dana
    Am 10. September 2020 um 10:00

    Hallo, ich habe eine wichtige Frage.
    Heute morgen beim aus parken habe ich leicht mit meinem seitenspiegel ein anderes Auto angestreift. Ich hatte ziemlichen Zeitdruck und konnte daher leider nichts hinterlassen. Wie kann ich die Situation noch gerade biegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:53

      hallo Dana,
      in diesem Fall hätten Sie die Polizei verständigen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Blacksea
        Am 13. April 2023 um 21:33

        Mein Freund ist es auf dem Parkplatz passiert ,dass er leicht die Tür des anderen Fahrzeugs beim aufmachen gestoßen hat. Was würde passieren wen das ein kleiner Kratzer ist ?würde man ein Punkt in Flensburg kriegn? Lg

  3. Christian
    Am 6. Februar 2020 um 20:01

    Ich habe mir vor nicht einmal 2 Jahren einen schönen BMW gekauft.
    Meine Ex Freundin hat an 2 verschiedenen Tagen, mein Auto und das meiner neuen Freundin zerkratzt und mir ein gebrauchtes Tampon in den Auspuff gestopft, bei meiner Freundin mit einer Sonnenbrille die Seite zerkratzt und den Spiegel eingedrückt.
    An einem anderen Tag hat sie mir den Lack am Kofferraum abgetreten.
    Trotz dass sie es bei der Polizei zugegeben hat, meinten diese nur, ach Mädchen, du bist noch so jung, damit versaust du dir dein ganzes Leben und haben Sie laufen lassen!
    Ich habe keinen Cent dafür gesehen.
    Toller Freund und Helfer -,-
    Haben sich nur lustig gemacht, wegen dem gebrauchten Tampon in meinem Auspuff.
    “Ein BMW hat seine tage” haha sehr lustig Herr Polizist…
    Wenige Monate später, wurde mir mein rechter Scheinwerfer auf einem Parkplatz eingefahren, Fahrerflucht.
    Vor 2 Wochen, stand ich neben einem alten pikup Truck, der mir vorne rechts eine riesen Beule in die Seite gefahren hat.
    Hier in Ostfriesland darf man ruhig alle Autos beschädigen, hier sitzt man auf jeglichen Kosten fest.
    Den Wert, den ich damals für den Wagen gezahlt habe, kann ich mit den ganzen Schäden abschreiben.
    Wenn ich noch ein Fünftel erhalte, ist das viel.
    Ergo, man soll sich einfach kein teures Auto kaufen, dann hat man auch weniger Sorgen.
    Ps: 3 BMW Zeichen wurden mir bereits auf dem Parkplatz geklaut, neue Kaufe ich nun auch nicht mehr.
    Einfach nur ärgerlich für Autoliebhaber…

  4. Ismail
    Am 16. November 2019 um 20:33

    Hallo,
    Ich habe beim Einparken neben meine Wohnung eine sehr kleinen Unfall mit dem Auto meines Nachbars gehabt und war ausgestiegen und habe nach gesucht wegen die Schäden auf beiden Autos aber es war nichts passiert und gab es sogar gar keine Kratzer bei ihn oder bei mir ,aber trotzdem habe ich meine Handy Nummer auf einem Blatt geschrieben mit meine Adresse obwohl er meine Nachbar ist, und gegangen weil ich nicht genug Zeit hatte und über 30 Minuten gewartet habe dass ich ihn vielleicht sehen kann aber niemand war gekommen und ich musste in der zeit gehen ,und heute habe ich eine Brief von Polizei bekommen dass darauf steht Straftat 142 StGB, ich weiß es nicht was wird jetzt passieren und was soll ich tun und ich bitte Ihnen auf eine Erklärung dafür ,es ist zum ersten mal in meinem Leben passiert und habe deswegen keine Ahnung dafür..

  5. Jaba
    Am 8. September 2019 um 21:52

    Hallo…Wie hoch ist Strafe bei Fahrerflucht bei kratzer? Schaden ist unter 600 Euro…Kann jemand mir Ungefähr sagen? Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:07

      Hallo Jaba,

      Fahrerflucht ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe bestraft. Dieses wird von einem Gericht festgelegt, weswegen wir keine Aussagen über die Höhe der Strafe geben können. Zusätzlich können 2-3 Punkte sowie ein Fahrverbot oder der Fahrerlaubnisentzug drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anton M
    Am 13. August 2019 um 9:45

    Hallo!
    Ich habe beim Öffnen der Tür einen leichten Lackschaden (von meiner Türkante verursacht) am daneben geparkten Auto verursacht. Mir ist das seinerzeit nicht aufgefallen und ich habe deshalb auch nichts unternommen. In der Zwischenzeit war ich einkaufen. Nach einer Stunde hat mich die Polizei erwartet und den Vorgang aufgenommen.
    PS: Ich denke der Lackschaden ist mit Politur o.ä zu beseitigen
    Wie soll ich mich verhalten bzw was erwartet mich
    MfG
    Anton M

  7. Kareem
    Am 27. Juli 2019 um 0:36

    Ich habe mein Führerschein seid schon ein Jahr und paar Monate und habe ich 4 Punkte und Heute hab ich Unfall gemacht was wird danach machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:33

      Hallo Kareem,
      welche Konsequenzen ein Unfall in der Probezeit hat, hängt grundsätzlich vom Fehlverhalten ab, welches zum Unfall geführt hat. Haben Sie Fahrerflucht begangen, handelt es sich dabei um eine Straftat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andreas A.
    Am 4. Mai 2019 um 20:12

    Habe beim Abbiegevorgang ein Auto ohne etwas bemerkt zu haben, mit meinem Vorderreifen touchiert und habe meine Fahrt fortgesetzt.
    Kurz darauf kam die Polizei, wegen angeblicher Fahrerflucht.
    Wie ist jetzt der weitere Vorgehensweise.
    Danke, …..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 10:52

      Hallo Andreas A.,

      bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich dafür am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Annette
    Am 16. April 2019 um 15:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meiner Mutter hat beim Einparken einen Wagen aus der Nachbarschaft leicht an der Stoßstange gerammt. Es hat nun einen Kratzer. Da das Fahrzeug bekannt, der Fahrzeughalter in der Nachbarschaft wohnt, hat sie erstmal aktiv nach den Nachbarn gesucht. Hiefür hat sie zwei Zeugen, die bezeugen können das meine Mutter die Person gesucht hat. Da sie nicht fündig wurde, hat sie einen Zettel mit ihren Kontaktdaten da gelassen. Die Person hat sich nicht mehr gemeldet, sondern die Polizei angerufen.

    Nun besteht eine Strafanzeige gegen sie “Fahrerflucht” bzw. “Unerlaubtes entfernen vom Unfallort”.

    Können Sie sagen, mit was für einem Bußgeld (ca.) sie rechnen hat? Birgt in diesem Fall eine schriftliche Aussage der Zeugen etwas?

    Vielen Dank!

  10. Tim
    Am 8. März 2019 um 11:11

    -Den Tatvorwurf §142 StGB kann ich nicht zugeben, da ich es nicht bemerkt habe.

    -Das es wohl tatsächlich zu einem Zusammenstoß/ Zusammenkratzen gekommen
    ist, bestreite ich jedoch nicht, da die Schäden an beiden Fahrzeugen wohl überein stimmen.

    Ich war auf Parkplatzsuche. Als ich an einem Parkplatz sah, habe ich den Blinker gesetzt und bin soweit vor gefahren, so das ich rückwärts in Parklücke fahren konnte.
    Der Nachfolgende PKW ist dann noch etwas weiter gefahren, so das ein Einparken
    mir nicht mehr möglich war.
    Ich hatte es versucht, aber es war mir dann zu eng.
    Dabei soll es zu dem Zusammenkratzen beider Autos gekommen sein.
    Dieses habe ich ich bemerkt.
    Wenn ich es bemerkt hätte, wäre ich nich weiter gefahren, bzw. hätte ich mich nicht vom Unfallort entfernt.
    Zumal mein Fahrlehrer während der Fahrausbildung und auch meine Eltern es mir nahezu eingetrichtert haben, sich niemals von einem Unfallort zu entfernen, da die Konsequenzen große Auswirkungen haben kann.
    Nachdem mir das Einparken nicht möglich war, habe ich mich auf die Suche nach einem anderen Parkplatz gemacht, bzw. bin dann weiter gefahren.
    Nach kurzer Zeit bemerkte ich, das mir ein Auto folgte und mich anhupte.
    Ich bin dann in eine freie Parklücke gefahren (Parkplatz gefunden).
    Dann kam die Fahrerin des Smarts auf mich zu und sagte, ich hätte ich Auto angefahren.
    Ich war völlig verdutzt.
    Sie zeigte mir dann an ihrem Kotflügel einen kleinen, oberflächlichen Lackschaden.
    Ich habe dann an mein Auto gesehen, das dort auch minimale „Haarkratzer“ waren.
    Es scheint also Tatsächlich zu einem Zusammenkratzen gekommen zu sein.
    Aber dieses hatte ich ja nicht bemerkt.
    Es wurde dann die Polizei gerufen.
    Der Polizist hat sich die Schaden beider Autos angesehen und meinte zu mir,
    das es ein so geringes Schadensbild ist, das ein „Nichtbemerken“ des
    Zusammenkratzen beider Autos durchaus möglich ist.
    Den Schaden an meinem Auto konnte ich mit eine Tuch entfernen.
    An dem gegnerischen Fahrzeug waren auch nur ein paar oberflächliche Kratzer
    zu sehen.

    Soll ich mich gegenüber der Polizei so äußern?
    Oder lieber eien Anwalt nehmen?

  11. Sevo
    Am 15. Februar 2019 um 2:56

    Hallo schönen Abend erstmal,

    Ich hatte ein Fall heute was noch sehr frisch ist ich war in einer fussgängerzone wo man rein darf und 3min halten kann also auto war noch an Motor war nicht abgestellt und ich stand da nicht länger wie 3 min weil ich Freundine abgeholt habe doch in der zwischenzeit kam ein Radfahrer um die 40 jahre alt und machte mich von der seite an das es Fußgänger zone sei und ich da nichts zu suchen habe ich habe ihm klar machen wollen das ich Freundine abholen will und auch gleich weg bin und wie er sieht das Motor an ist und ich gleich wegfahren darauf hin kratzte er meine Türe links hinten komplett durch mit Absicht und sagte nur ups und fuhr mit einem zügigen Tempo weg ” fahrerflucht” also war er husch weg ich stieg vom auto aus und bis ich mir den Kratzer anschaute war er schon keine ahnung wo ich fuhr hinter her aber keine Spur er war verschwunden ich hab auch alles Polizei gemeldet was passiert jetzt übernimmt es die Versicherung und was mach ich jetzt danke schonmal…

  12. W
    Am 7. Februar 2019 um 11:00

    Ich habe einen Spiegel abgefahren und bin weiter gefahren bin aber zu Polizei gegangen und habe es gemeldet

  13. Gabriele k.
    Am 25. November 2018 um 21:41

    Wenn man nicht bemekt hat dass man beim ausparken nicht bemekt hat dass man jamand gerempelt hat mit zeuge n.Am eigenen Auto nichts ist bei dem anderen ein grosser Kratzer und angeblich eie riesen beule.Wie verhalte ich mich.da die polizei den fall als fahrerflucht behandelt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 17:43

      Hallo Gabriele,

      wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in solch einer Situation vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • W
        Am 7. Februar 2019 um 11:03

        Ja würd es mir was kann auf mich zu kommen

      • norbert w
        Am 29. Januar 2019 um 18:39

        Beim Zurücksetzen mit einem grossen Anhänger soll ich angeblich den Drahtmattenzaun des Nachbarns beschädigt haben. Ich habe von all dem nichts bemerkt. Die Polizei hat mein beiden Anhänger vor Ort untersucht,ohne Befund. Die Zeugenaussage ist von einem 6jährigen Jungen gemacht worden.Die Polizei hat fahrerflucht angedeutet Der Schaden ist unter 1300Euro.Bitte um Ihre Beurteilung. MFG NW

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