Fahrerflucht: Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundesjustizministerium plant, dass eine Fahrerflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Was das für das Strafmaß bedeuten würde, lesen Sie in unserer News: “Fahrerflucht ohne Personenschaden soll Ordnungswidrigkeit werden!”

Wann eine Anzeige wegen Fahrerflucht droht

Wie sieht die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe aus?
Wie sieht die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe aus?

Ereignet sich ein Unfall im deutschen Straßenverkehr, spielen sich in der Regel zwei verschiedene Szenarien im Kopf des Unfallverursachers ab: Das erste besteht darin, anzuhalten und sich den drohenden Konsequenzen zu stellen. Das zweite hingegen setzt sich aus einem panischen Flüchten vom Unfallort und dem damit verbundenen Vermeiden der Folgen aus dem Verkehrsrecht zusammen.

Dass es sich bei Möglichkeit Nummer zwei um Fahrerflucht handelt und diese ebenfalls mit einer Strafe einhergeht, ist dabei wohl den meisten bewusst. Trotzdem entscheiden sich immer wieder Kraftfahrer dafür, einfach mit dem Auto weiterzufahren und so zu tun, als wäre nichts gewesen.

Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, weshalb eine Fahrerflucht eine hohe Strafe nach sich zieht, wie diese aussieht, welche Tatbestände bei einer Unfallflucht noch hinzukommen können und ob es möglich ist, das Strafmaß bei einer Fahrerflucht durch eine Selbstanzeige zu mildern.

FAQ: Strafe bei Fahrerflucht

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Flüchten Sie nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort, anstatt anzuhalten und sich den Konsequenzen zu stellen, begehen Sie Fahrerflucht.

Welche Strafe zieht eine Fahrerflucht nach sich?

Laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann auf eine begangene Fahrerflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen.

Sind außerdem verkehrsrechtliche Konsequenzen bei einer Fahrerflucht möglich?

Ja. Darüber hinaus können für eine Fahrerflucht neben der Strafe außerdem zwei bzw. drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Sie zukommen. Das Strafmaß richtet sich jedoch normalerweise nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Haben Sie einen Verkehrsunfall verschuldet und fahren im Anschluss einfach weiter, anstatt anzuhalten, so wird dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort angesehen. Die Strafe für ein solches Fehlverhalten ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten. In § 142 StGB heißt es dazu:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es sollte zudem erwähnt werden, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strenger geahndet wird, wenn ein Personenschaden vorlag. Doch auch wenn Sie sich nach einem Parkrempler mit einem anderen Fahrzeug aus dem Staub machen, liegt eine Fahrerflucht gemäß StGB vor. Als angemessene Wartezeit nach dem Unfall werden meist 20 bis 60 Minuten angesehen, dies hängt jedoch von den Umständen der Tat ab. Ereignete sich der Vorfall beispielsweise mitten in der Nacht, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Besitzer des angerempelten Kfz in nächster Zeit auftaucht.

Entgegen der Annahme, Sie könnten der mit der Fahrerflucht verbundene Strafe aus dem Weg gehen, indem Sie einen Zettel unter den Scheibenwischer klemmen, machen Sie sich auch dann strafbar. In einer solchen Situation sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren und den Schaden zu melden.

Sind nach einer Unfallflucht noch weitere Folgen möglich?

Fahrerflucht: Laut StGB reicht es nach einem Parkschaden nicht aus, einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen.
Fahrerflucht: Laut StGB reicht es nach einem Parkschaden nicht aus, einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen.

Bei einer begangenen Fahrerflucht liegt das Strafmaß laut § 142 StGB bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Doch können außerdem noch verkehrsrechtliche Konsequenzen drohen?

Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen. Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Folgende Sanktionen liegen im Bereich des Möglichen:

  • Der Schaden beträgt weniger als 600 Euro: Wenn der Fahrerflüchtige ausfindig gemacht werden konnte, muss er in der Regel mit einer Geldauflage rechnen. In diesem Fall kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.
  • Der Schaden liegt unter 1.300 Euro: Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe ist hier in der Höhe eines Monatsgehalts anzusetzen. Weiterhin erwarten den betroffenen Fahrer zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten.
  • Der Schaden sprengt den Rahmen von 1.300 Euro: Die Konsequenzen für den Unfallflüchtigen bestehen in diesem Fall aus einer Geldstrafe, die durchaus über einem Monatsgehalt liegen kann, drei Punkten sowie einem Führerscheinentzug. Letzterer geht außerdem mit einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird.

Fahrerflucht: Strafen für weitere Tatbestände

Vor allem bei einer Unfallflucht mit Personenschaden können noch weitere Tatbestände aus dem StGB als erfüllt gelten, die bei einer Fahrerflucht eine Strafe rechtfertigen. § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht beispielsweise vor, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt war, die Pflicht dazu hat, sich um verletzte Personen am Unfallort zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten.

Wurden Sie also in einen Unfall verwickelt, bei dem Personen zu Schaden kamen, und begingen Fahrerflucht, wird die StVO missachtet und Sie haben sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Die damit verbundenen Ahndungen sind in § 323c StGB definiert:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Sollten die Verletzungen der Unfallopfer in direkter Relation mit einer von Ihnen begangenen Pflichtverletzung stehen – etwa, weil Sie das Überholverbot missachtet haben, es daraufhin zum Unfall kam und Sie Fahrerflucht begingen – so kann Ihnen außerdem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden. Gemäß § 229 StGB wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Die mit der Fahrerflucht verbundene Strafe kommt noch obendrauf.
Was passiert bei der Fahrerflucht und welche Strafe ist zu befürchten?
Was passiert bei der Fahrerflucht und welche Strafe ist zu befürchten?

Wenn es bei einem von Ihnen verursachten Verkehrsunfall nicht nur Verletzte, sondern auch Todesopfer gab und Sie begingen Unfallflucht, besteht die Strafe möglicherweise aus einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

In diesem Fall kann es sich nämlich unter Umständen um fahrlässige Tötung handeln. Auch hier müssten Sie außerdem mit den üblichen Strafen bei Fahrerflucht rechnen.

Wichtig: Nach einer Fahrerflucht hängen die Konsequenzen im Regelfall davon ab, wie schwer der entstandene Schaden ist und welche Umstände außerdem eine Rolle gespielt haben. Jede Tat muss dabei individuell betrachtet werden und bedarf einer Einzelfallentscheidung.

Daher kann keine allgemein gültige Strafe für Fahrerflucht festgesetzt, sondern lediglich die mögliche Höhe des Strafmaßes genannt werden.

Kann die Strafe für eine Unfallflucht durch eine Selbstanzeige gemildert werden?

Manchen Kraftfahrern wird ihr Fehlverhalten erst dann klar, wenn sie den Unfallort bereits verlassen haben. Möchten Sie im Nachhinein dazu stehen und Reue zeigen, können Sie sich bei der Polizei selbst anzeigen und den Verkehrsunfall dort melden.

§ 142 StGB besagt dazu, dass auf diese Weise nach begangener Fahrerflucht keine Strafe droht bzw. diese gemildert werden kann. Dazu darf es sich jedoch ausschließlich um einen geringen Schaden handeln, die Polizei darf noch nicht in dem Fall ermitteln und die Selbstanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen.

Liegt der Schaden bei über 1.300 Euro, kann bei einer Fahrerflucht die Strafe daher wohl kaum noch umgangen werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich nach einem Unfall stets fragen, ob Sie sich nicht besser gleich den drohenden Konsequenzen stellen; und sei es nur, um möglicherweise weitaus schlimmere zu vermeiden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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73 Kommentare

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  1. SChmitz
    Am 12. Dezember 2018 um 14:13

    Habe auf einem Parkplatz mit meinem Auto zurückgesetzt und ein anders Auto berührt. Habe mich vor Ort das Auto angesehen,und konnte keinen Schaden erkennen . Habe 15 Minuten gewartet und bin da nach Hause gefahren.weil ich an diesem Morgen neue Tabletten für meine Erkältung bekommen habe. War gerade 30 Minuten zu Hause da kam die Polizei und sagte ich hätte Unfallflucht begangen da die Stoßstange des anderen Autos beschädigt wurde. Habe der Polizei auch gesagt das ich das Auto berührt habe und ich aber keinen Schaden gesehen habe .Die Stoßstange muss laut. Sachverständigen erneuert werden. Habe seit über 30 Jahre den LKW Führerschein und noch nie einen Punkt in Flensburg .erhelten Wie könnte das Strafmaß ausfallen

  2. R.Güneyli
    Am 28. November 2018 um 2:14

    Meine Bmw bj 2006 wurde von einem Anhänger Stein und Kiss beschädigt, Fahrer der vor mir fuhr habe ich ca nach 500m angehalten und Vollte Pilizei rufen dan ist er einfach weg gefahren. Ich fuhr zur Polizei habe Anzeige gemacht habe Kennzeichen durchgegeben die Beamten sagten er hat telefonisch bei denen angerufen. Drauf hin haben die Beamten angerufen und ihm zu Polizei bestält.
    Als er kam wahr seine Anhänger total sauber es könnte laut Polizei keine Spurensicherung gemacht werden.Nach 2 Tage habe ich die Aktenzeichen bei der Polizei geholt und nach gefrag ob das als Fahrerflucht gehandelt wird. Sie sagte ja:
    Nun meine Frage:
    Ich habe Stein Schläge an Stoßstange,Motorhaube frontscheibe usw

    Ich weis nich ob ich Gutachter oder Kostenvoranslag machen soll weil meine Bmw 2006 Model logische weiße altem Steinschlag gehab hat aber dur dem neuem richtig beschädig ist.
    Ich bitte um eine Rat
    Ich habe eine Anwalt beauftrag er sagte es kann sein das ich auf Gutachten kosten Zitzen kann😡

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:39

      Hallo R.Güneyli,

      besprechen Sie dies mit Ihrem Anwalt, der kennt den Fall am besten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Paul
    Am 22. November 2018 um 1:32

    Hallo,
    Beim rückwärtseinparken habe ich das hintere Auto leicht berührt, jedoch sind weder bei mir noch bei ihm Kratzer zu erkennen. Aus Angst bin ich weggefahren. Wie hoch könnte die Strafe sein und nach wie vielen Tagen würde ein Brief von der Polizei kommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:21

      Hallo Paul,

      das lässt sich unmöglich vorhersagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Andrej
    Am 18. November 2018 um 9:20

    Hallo. Ich bin gestern mit meinem Auto eine.andere bei Rückfahrt beschädigt. ( kleine Kratzer bei Stoßstange ) aber Außenspiegel hab ich wahrscheinlich abgebrochen. Ja natürlich ich war nervous und bin ich leider ohne melden weggefahren. ZeUhr hat meine kennzeichnen gemerkt und bei Polizei gemeldet. Bein Polizei handelt ich schon alles gesagt. Zu meiner Auto von beide Seite sind die zwei Autos geparkt und ich hab kein Luft einfach gehabt. 10 min hupen niemand ist gekommen und leider so handelt ich dann gemacht. Was soll ich jetzt erwarte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:12

      Hallo Andrej,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sinan
    Am 6. November 2018 um 21:37

    Eine Frage. Wie wird es berechnet -Fahrerflucht Reue gezeigt und Schaden sind 500euro? Danke

  6. Fasli
    Am 9. Oktober 2018 um 16:31

    Ich wurde vor zwei Wochen wegen Fahrerflucht zu ein monat Fahrverbot und ner Geldstrafe von 350 Euro verurteilt. Ich habe meine Urteil bekomme aber da stehen keine punkte drauf, nur ein monat Fahrverbot und ne Geldstrafe, der Schaden? Ein Ast abgerissen und bin um die 100 Meter weiter gefahren. Habe ich also keine punkte bekommen oder ?

  7. Philipp
    Am 27. September 2018 um 17:32

    Wieso wird hier immer von 1 – 3 Punkten gesprochen :

    Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.

    Sonst wo im Netz wird immer von 3 und FS Entzug geredet.

  8. Thomas
    Am 21. August 2018 um 19:19

    Hallo folgendes ist mir Sylvester passiert. Bin abends zur meiner Freundin gefahren, an einer Strasse wurden Böller geworfen hab aber kein gesehen bzw von wo die kamen. Denk hinter den Mauern. Einer schlug unmittelbar an mein Fenster ein hab mich so erschrocken das ich wohl ein Auto gerammt habe jedenfalls hab ich das nicht wahr genommen. Erst am nächsten Morgen viel mir auf das meine Beifahrer Seite im Eimer ist. Ich stand unter Schock in den Moment. Eine Std später kam schon die Polizei umd beschlagnahmte mein Auto Zweck Untersuchung. Am nächsten Tag hab ich Aussage gemacht. Ein Jahr später musste ich mein Führerschein abgeben Urteil war entzug. Nach 6 Monate Sperre hab ich nun neu beantragen können und hab es auch gemacht muss wohl noch etwas warten.

    Jedenfalls wäre meine Frage muss ich mit MPU rechnen ???? Hab nie was mit Alkohol oder Drogen im Strassenverkehr zu tuen gehabt und sonst nie straffällig gewesen.

    MfG Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:01

      Hallo Thomas,

      in der Regel sollte nicht mit einer MPU zu rechnen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Christina
    Am 1. August 2018 um 13:09

    Hallo,

    Als Führescheinneuling habe ich unbemerkt ein Fahrzeug angeschrammt und musste nun Sozialstunden leisten sowie eine Nachschulung der deustchen Verkehrswacht besuchen. Ordnungsgemäß habe ich dem Folge geleistet, doch nun, Monate später, erhalte ich einen Brief der Region indem ich aufgefordert werde ein Aufbauseminar zu besuchen.
    Ich dachte diese Sache wäre längst beendet? Mit welchem Recht wird mir so etwas auferzwungen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:36

      Hallo Christina,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Das Aufbauseminar wird normalerweise beim ersten A-Verstoß angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Nadine
    Am 30. Juli 2018 um 16:42

    Ich habe an einem Auto einen Spiegel abgefahren
    Habe dort 20 min gewartet, habe den Spiegel aufs auto gelegt, war unter stress und so dumm ich war, habe ich nicht die polizei angerufen und bin dann gefahren
    Zeugen haben mich gesehen und nach einer woche kam ein Brief zur ladung eegen Fahrerflucht, was genau droht mir alles ?

  11. Ahmed
    Am 24. Juli 2018 um 10:59

    Ich habe bei Parking ein Baum hinter mir leicht angefasst. Das baum hat Garnichts Verletzungen. Sollte ich bei die Polizei ein Unfall melden oder nicht. Wird es Später als Fahrerflucht betracht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:08

      Hallo Ahmed,

      Fahrerflucht bezieht sich darauf, dass jemand anderes einen (Sach-)Schaden durch einen Unfall erlitten hat. Pflanzen und Tiere gelten vor dem Gesetz jedoch nicht als Person.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. dani
    Am 4. Juli 2018 um 17:11

    Hallo. Ich habe vor einpaar Wochen leider Unfallflucht begangen. Hierbei wurde beim ausparken die Anhängerkuplung leicht gestreift.(keine sichtbaren Schäden) Der Schaden beträgt angeblich ca. 1000-1143€ . An dem Tag hab ich min. 30 min auf den Fahrzeugbesitzer gewartet, der nicht kam und bin dann vor lauter Aufregung weggefahren. Zu dem bin ich noch in der Probezeit..
    Was könnte nun auf mich zu kommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:58

      Hallo dani,

      die Konsequenzen kann Ihnen nur ein Anwalt beschreiben, der mit Ihrem Fall vertraut ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kate
    Am 26. Juni 2018 um 20:43

    Meinem Mann wird vorgeworfen im lafendem Verkehr mit seinem LKW beim Spurwechsel einen PKW touchiert zu haben.
    Er hat nichts gemerkt.Der Warner für den toten Winkel war wie immer eingeschaltet.
    Der PKW-Fahrer hat sich nicht bemerkbar gemacht.

    • Markus
      Am 25. Juli 2018 um 12:19

      Hallo,
      bei stark stockendem Verkehr bin ich auf die dreispurigen Autobahn eingefahren. Am Ende des Beschleunigungsstriefens bin ich im Reisverschlusssystem auf die rechte Spur zwischen zwei LKW’s eingefahren.
      Der hintere LKW hat mich wohl noch nicht gesehen und mich leicht angerempelt.
      Dieses war so leicht, dass ich nicht an einen Rempler, sondern eher an ein kleines Schlagloch dachte und weitergefahren bin.

      Nun kam ein Schreiben der Polizei, dass mein Fzg. an diesem Morgen in ein Unfall verwickelt sein.
      Sie wollen nun mein Fzg. begutachten.

      Ich habe mein Fzg. nun selbst angeschaut und einen kleinen Kratzer am Gehäuse des hinteren Lichts festgestellt.

      Wie soll ich mich nun verhalten?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 10. September 2018 um 9:24

        Hallo Markus,

        bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich bei weiteren Anliegen an einen Anwalt.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Kevin
    Am 6. Juni 2018 um 22:10

    Hallo,
    ich habe versucht nach links abbiegen mit dem Fahrrad und das Auto hat mich hinter erwischt. Die Gegner-Seite sagt, dass ich rote Licht missachtete und die Polizei gerufen. Inzwischen war ich schockiert und weiter auf dem Fahrrad gefahren. Das Autofahrer hat mir zurück zum Unfallort mitgebracht. Die Schaden von Auto sind etwa 1170 EUR (kleine Stück von Stoßstange abgebrochen). Niemand ist verletzt. Droht mir jetzt eine Vorstrafe? oder nur Geldstrafe bis 90 Tagessätze?
    Mein Anwalt hat schon vorgeschlagt dass bei einer Verfahreneinstellung, wäre ich bereit die Schaden zu zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:57

      Hallo Kevin,

      missachten Sie als Radfahrer das Rotlicht und führte dies zu einem Unfall, ist in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 180 Euro zu rechnen, insofern die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Unter Umständen kann Ihnen zusätzlich Fahrerflucht vorgeworfen werden. Das führt zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Ihr Anwalt kann Ihnen genauere Informationen geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Achim
    Am 5. Juni 2018 um 12:35

    Hallo an die Redaktion,

    folgender Verhalt.

    Baustelle Bundesstraße Stockender Verkehr bis Stillstand. Wurde angezeigt da ich jemandem hinten drauf gefahren bin.
    weis aber selber nichts davon ich meine jeder Mensch merkt wenn man jemanden hinten drauf fährt insbesondere der geschädigter. Mich hat keiner aufmerksam gemacht das es so ist oder war.
    Normalerweise steigt man aus Warnblinker an und konfrontiert sich mit der Sache evtl. mit oder ohne Polizei kann man sich einig werden.
    so was ist nicht eingetreten. Mein Kennzeichen wurde aufgeschrieben und ich angezeigt angeblicher schaden 350€.
    und das nach einem Monat bekomme ich Anruf von der Polizei.
    Was soll ich tun ich verstehe die Welt nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:46

      Hallo Achim,

      wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Marie
    Am 28. Mai 2018 um 12:42

    Hallo. Mit welcher strafe hat man bei nächtlicher fahrerflucht mit einem schaden über 1300,00 Euro zu rechnen. Selbständige erfolgte am nächsten morgen. Kein personenschaden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 14:53

      Hallo Marie,

      neben einer empfindlichen Geldstrafe (oft mehr als ein Monatsgehalt) drohen dem Täter drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Er darf in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tina
        Am 1. November 2018 um 17:33

        was bitte kostet, wenn Polizei kommt aus PKW ausgelaufenen Öl von Strasse wegmachen?

      • Sami
        Am 6. August 2018 um 0:08

        Hallo
        Was sie mit dir gemacht haber , weil ich habe ein egal problem ??? Bitte

  17. Betrffener
    Am 14. März 2018 um 12:41

    Hallo,

    Ich liefere Essen dür Kitas an. In der Eigenschaft muss ich auch über eine Baustelle anliefern wobei das in einem Seitenweg ist. Da habe ich beim rangieren einen zwar ca 20 cm aus dem Boden ragenden, aber sehr schlecht sichtbaren Bordstein touchiert. Da dieser Bordstein weder irgendwie kenntlich gemacht war, z.b. Warnbarke, meinem Dienstfahrzeug nichts passiert ist und auch sonst nur eine schon zuvor vorhandene leichte Neigung des Bordsteins sichtbar waren und ich zusätzlich der Absixht war der Bordstein würde eh noch komplett entfernt bin ich zur nächsten Kita weitergefahren (Zeitdruck). Am nächsten Tag erfragte die Polizei beim Arbeitgeber meine Daten wegen Fahrerflucht. Ich gatte den Vorgang längst vergessen und bin emtsprechend überascht.
    Was könnte hier passieren?

    Nachtrag.

    Der Bordstein ist keine Bordsteinbegrenzung sondern soll wohl eine Grundstücksbegrenzung darstellen. Er ragt von einer Garageneinfahrt ca. 2.50 Meter ind den wendeplatz hinein was aber im Schatten liegend nur schwer zu erkennen ist. Wäre der Bordstein durch eine Warnbarke kenntlich gemacht hätte ich ihn nicht touschiert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:21

      Hallo Betrffener,

      da wir die genaue Situation vor Ort nicht kennen, sind solche Einschätzungen immer erschwert. Zudem ist es vor allem beim Vorwurf von Fahrerflucht kaum möglich, eine Vorhersage der Sanktion zu treffen. Ihren Beschreibungen nach zu urteilen, handelt es sich jedoch um eine sehr geringe Sachbeschädigung, weshalb ein allzu strenges Strafmaß eher unwahrscheinlich ist. Wahrscheinlich wird die Sache mit einem Bußgeld belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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