Fahrerflucht: Wann kommt die Polizei zu dem Beschuldigten?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie schnell können die schuldigen Fahrer ausfindig gemacht werden?

Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht zum Beschuldigten?
Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht zum Beschuldigten?

Nach einer begangenen Fahrerflucht wird bei Anzeige in der Regel die Polizei aktiv. Sie wendet sich – soweit bekannt – an den beschuldigten Fahrer und versucht zu ermitteln, warum dieser nach dem Schadensereignis wegfuhr.

Die Gründe für eine Unfallflucht können vielfältig sein. Der eine oder andere beruft sich mitunter auch darauf, den Unfall selbst nicht bemerkt zu haben.

Es bleibt dann Sache der Ermittlung, zu ergründen, ob dies im Einzelfall zutreffen kann oder nicht.

Doch was geschieht nach einer Fahrerflucht? Wie schnell kommt die Polizei zu den beschuldigten Fahrern?

FAQ: Wann kommt die Polizei wegen Fahrerflucht?

Wann meldet sich die Polizei bei einem vermeintlich Unfallflüchtigen?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie schnell sich die Polizei meldet, hängt vom jeweiligen Ermittlungsstand ab. Wenn sie das Kfz-Kennzeichen kennt, wird sie zeitnah Kontakt zum Halter aufnehmen.

Wann kommt die Polizei zum Unfallort?

Nicht unbedingt. zunächst einmal muss die Polizei überhaupt erfahren, dass es zu einem Unfall kam, z. B. indem ein Geschädigter oder Zeuge sie informiert. Je nach Art und Schwere des Unfalls, Auslastung und Verkehrslage werden die Beamten früher oder später am Unfallort auftauchen.

Kann ein Unfallflüchtiger auch nach ein oder zwei Jahren noch belangt werden?

Ja, denn die Straftat “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” verjährt erst nach fünf Jahren.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht?

Wurde das unerlaubte Entfernen vom Unfallort angezeigt, so wird sich die Polizei recht zeitnah an den Beschuldigten wenden. Dadurch soll verhindert werden, dass eventuell am eigenen Fahrzeug entstandene Schäden dann schon ausgebessert sind und sich die Unfallflucht nicht mehr so einfach nachweisen ließe.

Wie schnell die Polizei allerdings zu dem Beschuldigten kommt, hängt auch von zwei wesentlichen Faktoren ab:

  1. Anzeige: Die Betroffenen sollten umgehend eine Anzeige stellen, wenn ihnen die Fahrerflucht bekannt wird. Gerade bei Parkschäden oder kleineren Schadensereignissen gibt es für die Polizei zumeist keine andere Möglichkeit, überhaupt Kenntnis von der vermeintlich begangenen Straftat zu erlangen.
  2. Personendaten: Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, ob der Beschuldigte bekannt ist oder zumindest über die Kenntnis des Nummernschildes ermittelt werden kann. Fehlen etwaige Informationen, gestalten sich die Ermittlungen wesentlich schwieriger. Den Zeugenaussagen kommt mithin eine besondere Bedeutung zu.
Die Antwort auf die Frage, die sich Beschuldigten nach einer Fahrerflucht stellt: “Wann kommt die Polizei?”, lässt sich mithin nicht pauschal beantworten. Die Zeit richtet sich nach dem Kenntnisstand im Einzelfall. Sicher ist: Kann die Polizei den vermeintlichen Täter identifizieren, so sucht sie diesen zeitnah auf, um das Verwischen möglicher Spuren zu verhindern.

Nach einer begangenen Fahrerflucht kommt die Polizei nicht immer sofort zum Täter

Nach einer begangenen Fahrerflucht kommt die Polizei nicht immer sofort , wenn der Schuldige nicht gleich bekannt ist.
Nach einer begangenen Fahrerflucht kommt die Polizei nicht immer sofort , wenn der Schuldige nicht gleich bekannt ist.

Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass es mitunter auch eine Weile dauern kann, bis der Beschuldigte Besuch von Polizeibeamten bekommt oder aber eine Vorladung erhält. Allzu sicher sollten sich Täter dabei jedoch nicht unbedingt fühlen, denn für die Ahndung dieser Verkehrsstraftat gilt eine langjährige Verjährungsfrist.

Die Frist der Verfolgungsverjährung richtet sich dabei nach § 78 Strafgesetzbuch (StGB). In Abhängigkeit von dem Höchstmaß der Strafe, die für eine Tat angesetzt ist, ist hier ein Zeitrahmen vorgegeben, innerhalb dessen die Straftat noch geahndet und verfolgt werden kann.

Da für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ein Höchtsmaß von drei Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen ist, liegt die Verjährungsfrist regelmäßig bei fünf Jahren (§ 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB). Fahrerflüchtige können also auch noch über einen sehr langen Zeitraum für ihre Tat belangt werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Schuldige nicht so einfach ausfindig zu machen ist.

Nach der Fahrerflucht: Wann kommt die Polizei zum Unfallort?

Sind Sie Opfer oder Zeuge einer Fahrerflucht, sollten Sie umgehend die Polizei hierüber in Kenntnis setzen. In der Regel versucht diese dann so schnell wie möglich an den Ort des Geschehens zu gelangen, um die Schäden zu dokumentieren und ggf. Zeugenaussagen aufzunehmen.

Aber auch hier lässt sich unmöglich festlegen, wie lange es dauert, bis die Polizei am Unfallort eintrifft. Ausschlaggebend sind hier u. a. die Schwere des Unfalls und dessen Priorisierung, die Auslastung der im Dienst befindlichen Beamten, das Verkehrsaufgebot sowie die Verkehrslage (urbanes oder ländliches Gebiet, Stausituationen usf.).

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Westerweller
    Am 9. März 2020 um 11:35

    Mein Auto hat sich selbständig gemacht
    Und blieb vor einem anderen Wagen zum stehen
    Nach Augen Schein war kein Schaden festzustellen
    War wohl anhängerkupplung unter Auto gerutscht
    Bin dann gefahren ist wohl gesehen worden
    Was erwartet mich an Strafe?

  2. Ano
    Am 25. März 2019 um 14:51

    Hallo ich bin mit meinem Auto gegen einen Fahrradständer gerollt, lediglich meine Stoßstange hat abschürfungen habe ich Fahrerflucht begangen

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