Fahrerflucht: Was ein Zeuge tun muss
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Fahrerflucht: Strafbares Verhalten im Straßenverkehr
2016 war das unfallträchtigste Jahr seit der deutschen Wiedervereinigung. Dieses durchaus alarmierende Ergebnis geht aus Erhebungen des Statistischen Bundesamtes hervor. Insgesamt wurden 2,3 Millionen Schadensereignisse registriert, bei denen in über 300.000 Fällen Menschen zu Schaden kamen.
Ist ein solcher Vorfall nicht ohnehin schon ärgerlich genug, so sind Geschehnisse, in denen ein Beteiligter mit dem Auto Fahrerflucht begangen hat, nicht nur moralisch sträflich, sondern auch rechtlich strafbar. Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wie es korrekt heißt, ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern Delikt gemäß Strafgesetzbuch (StGB).
Wie muss sich bei einer Unfallflucht ein Zeuge verhalten? Gelten hier besondere Vorschriften? Macht sich ein Beobachter möglicherweise selbst strafbar, wenn er nicht richtig reagiert? Alles dazu erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zeuge einer Fahrerflucht
Hat ein Zeuge das Unfallgeschehen lediglich beobachtet, so ist er kein Unfallbeteiligter und kann auch nicht wegen Fahrerflucht bestraft werden. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Denn sobald das Verhalten einer Person zum Unfall beigetragen haben kann, gilt sie als Unfallbeteiligter im Sinne von § 142 Abs. 5 StGB.
Zeugen müssen im Notfall Erste Hilfe leisten. Anderenfalls können sie wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.
Was nach einem Unfall zu beachten ist, haben wir in diesem Verhaltens-ABC zusammengefasst.
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Zeuge vs. Unfallbeteiligter
Wenn es im Straßenverkehr zu einem Schaden kommt, gleicht das richtige Verhalten eines Unfallbeteiligten dem eines Beobachters mitunter. Dennoch herrscht ein wesentlicher Unterscheid zwischen beiden Positionen:
Beteiligt ist gemäß § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derjenige, der zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Inbegriffen ist in dieser Bezeichnung schuldhaftes und nicht schuldhaftes Verhalten gleichermaßen. Es handelt sich also nicht nur um den Verursacher, sondern um alle Parteien, die miteinander kollidiert sind.
Zeugen sind lediglich Personen, die einen solchen Vorfall beobachtet haben.
Dieser Kontrast spielt eine wichtige Rolle bei der Fahrerflucht. Ein Zeuge macht sich nämlich nicht strafbar, wenn er den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien hinterlassen zu haben. Auch wird von ihm nicht erwartet, eine angemessene Zeit auf das Eintreffen des Geschädigten oder der Polizei zu warten.
In § 142 StGB ist beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort ausdrücklich von einem Unfallbeteiligtem als Täter die Rede.
Dennoch kann sich im Rahmen einer Fahrerflucht auch ein Zeuge strafbar machen. Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die staatsbürgerliche Pflicht einer Zeugenaussage zwar nicht geahndet werden, wohl aber ein anderes Fehlverhalten: unterlassene Hilfeleistung.
Fahrerflucht: Ein Zeuge muss helfen
Auch wer nicht aktiv eine Fahrerflucht begeht, sondern Zeuge derer ist, muss gewisse Pflichten wahrnehmen. Höchste Priorität hat die Hilfeleistung. Wird dagegen verstoßen, handelt es sich um eine Straftat.
Bei einem Crash mit Fahrerflucht ist ein Zeuge insbesondere dazu angehalten, die Unfallstelle abzusichern, die Rettungskräfte zu alarmieren und gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Doch dieser Obliegenheit sind Grenzen gesetzt: So muss sich niemand selbst in Gefahr bringen. Kann ein zu einem Unfall mit Fahrerflucht hinzugekommener Zeuge beispielsweise kein Blut sehen, ohne das Bewusstsein zu verlieren, wird eine Versorgung Verletzter nicht verlangt.
Verhaltens-ABC von Zeugen eines Unfalls
Personen, die einen Unfall mit Fahrerflucht als Zeuge beobachtet haben, sollten sich, auch wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, zu erkennen geben. Denn ihre Aussage kann zur Klärung der Schuldfrage, des Unfallhergangs und der Identifizierung des flüchtigen Unfallbeteiligten beitragen.
Wichtig ist es daher als Beobachter, sich bestimmte Merkmale einzuprägen, die ein späteres Ermittlungsverfahren positiv beeinflussen können:
- Kennzeichen, Fahrzeugmarke und -typ des Fahrzeuges, welches unerlaubt vom Unfallort entfernt wurde
- Unfallzeitpunkt
- Fluchtweg (In welche Richtung fuhr der Täter?)
- Geschlecht, Aussehen und Kleidung des Flüchtigen
- weitere Insassen in dem Täterfahrzeug
All diese Informationen sollten Sie dann der Polizei melden. In der Regel wird diese Sie dazu auffordern, das Beobachtete noch einmal zu verschriftlichen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, werden Sie dort üblicherweise zur Klärung und Ahndung der Fahrerflucht als Zeuge geladen.
mein Mann bog links in eine Straße ein.ist weitergefahren bis zur nächsten Kreuzung.Dort überholte ihn ein Pkw und zwang ihn zum Anhalten.Er war überrascht, weil er den Grund nicht kannte.Es wurde ihm gesagt, dass er vorn an der Ecke eine Frau überfahren hat. Das hat er jedoch nicht bemerkt.Er forderte mich auf wieder mit zurückzufahren. Er hatte einen Schock, weil er sich dem nicht bewusst war. Er hat gedacht, er wäre über einen Stein gefahren.Der Zeuge hat aber ausgesagt, dass das Fluchtfahrzeug von rechts kam, was die Frau überfahren hat, mein Mann kam aber von links.Dieser Zeuge ist meinen Mann hinterhergefahren, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.Das ist unterlassene Hilfeleistung. Der Zeuge hat eine Falschaussage gemacht. Ihm wurde geglaubt, er bekam recht und mein Mann wurde verurteilt.