Darf der Fahrlehrer sein Handy bei der Fahrt benutzen?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der Fahrlehrer telefoniert während der Fahrt
Einem Fahrlehrer kommt eine besondere Bedeutung bei der Führerscheinausbildung zu. Er ist erster Ansprechpartner der Fahrschüler und soll möglichst verständlich den Umgang mit einem Kfz und die Regeln im Straßenverkehr erläutern. Dazu ist eine große Aufmerksamkeit notwendig.
Da ist es gerade für einen Fahrschüler sehr verunsichernd, wenn der Fahrlehrer sein Handy während der Fahrt benutzt und sogar damit telefoniert. Doch wie ist die rechtliche Lage? Darf der Ausbilder das Telefon überhaupt benutzen, wenn er sich mitten in einer Fahrstunde befindet?
Dieser Frage wird der nachfolgende Ratgeber auf den Grund gehen. Sie erfahren außerdem, welche Aufgaben von Fahrlehrern wahrgenommen werden müssen und wer bei einer Fahrstunde eigentlich als Fahrzeugführer gilt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrlehrer telefoniert während der Fahrt
Theoretisch gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer und kann wegen des Verstoßes “Handy am Steuer” durchaus belangt werden.
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass ein Fahrlehrer nicht als Fahrzeugführer zu sehen ist, wenn der Fahrschüler ausreichend Fahrerfahrung besitzt. Mehr dazu hier.
Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Ein Bußgeld kann z. B, drohen wenn der Fahrlehrer mit dem Handy in der Hand ins Fahrgeschehen eingreift.
Handyverstoß im Video erklärt
Aufgaben eines Fahrlehrers
Wer den Beruf des Fahrlehrers ausüben möchte, sollte eine gewisse pädagogische Begabung mitbringen. Im Theorieunterricht sollen die Grundlagen für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr gelegt werden. Der Schüler lernt dabei die verschiedenen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen.
Natürlich ist hier auch ein wenig Eigenleistung gefordert. Die Fahrschulfragen müssen geübt und die Antworten verstanden werden. Nur so kann der theoretische Teil der Ausbildung erfolgreich gestaltet werden. Die Fahrlehrer sind für Fragen offen und sollten diese beantworten können.
In der Praxis ist eine Konzentration auf den Fahrschüler von immenser Bedeutung. Daher empfiehlt es sich nicht, dass ein Fahrlehrer sein Handy während einer Probefahrt benutzt. Dabei ist egal, ob er telefoniert oder nur schnell eine SMS beantwortet.
Die volle Aufmerksamkeit sollte der Ausbildung des Führerscheinschülers gelten. Dabei müssen während der Fahrstunde Anweisungen gegeben werden. Im Ernstfall muss der Ausbilder zudem schnell eingreifen können, indem er beispielsweise die Bremse betätigt, wenn ein Radfahrer übersehen wurde oder ähnliches.
Wer ist Fahrzeugführer bei einer Fahrstunde?
Damit eine Handynutzung durch den Fahrlehrer rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, muss erst einmal bestimmt werden, wer eigentlich Fahrzeugführer ist, wenn ein Fahrschulauto gefahren wird. Normalerweise wird der Fahrer bei dem Verstoß “Handy am Steuer” mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert in § 2 Absatz 15, wer während einer Fahrstunde als Fahrzeugführer gilt:
[…] Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Es wird also deutlich, dass der Ausbilder als Fahrzeugführer zu verstehen ist, wenn der Fahrschüler keine Fahrerlaubnis besitzt. Daher könnte ein Fahrlehrer, wenn er das Handy während der Übungsfahrt benutzt, theoretisch dafür belangt werden.
BGH-Urteil zum Fahrlehrer mit Handy
Auch der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Fahrlehrer sein Handy während einer Übungsfahrstunde benutzen darf. Das Urteil fällt hier eindeutig aus: Wenn der Fahrschüler schon genug Fahrpraxis gesammelt hat, kann der Ausbilder nicht als Fahrzeugführer angesehen werden.
Dementsprechend kann auch keine Sanktion für das Telefonieren erfolgen. Dies gilt allerdings nur, solange nicht in das Geschehen eingegriffen wird. Greift ein Fahrlehrer mit dem Handy in der Hand beispielsweise an das Lenkrad, um die Fahrtrichtung zu korrigieren, so läge ein Verstoß gegen die StVO vor.
Heute hatte ich meine erste Fahrstunde. Aber nicht im Leben, sondern weil ich erneut alle Prüfungen ablegen muss infolge eigenen Fehlverhaltens im Verkehr. Nach 40 Jahren unfallfreier Fahrt mit allen Klassen einschließlich 40-Tonner beruflich und mit über 1.000.000 Km auf dem persönlichen Tacho war ich entsetzt, als mein Fahrlehrer nach 10 min telefonierend voll auf die Bremse gehämmert hat, obwohl weder eine Gefahrensituation noch ein ausreichender Grund vorhanden war. Es stellte sich heraus, dass er vor einer kommenden Kurve einfach meine Geschwindigkeit zu hoch eingeschätzt hat, statt der behaupteten 50 auf einer schmalen Landstraße war ich nur 30 Km/h schell, was aber leider auf dem Handydisplay nicht zu sehen war, da man dazu auf den Tacho hätte sehen müssen. Er sah aber bei einem kurzen Aufblick nur plötzlich die scharfe Kurve. Auch 40 oder 50 wären keine Gefährdung gewesen, Sonnenschein und trocken, kein Gegenverkehr usw. Die Fahrstunde war gelaufen, ich habe zwar keine Fehler gemacht, aber die Zeit war vergeudet, weil ich mich bis zum Ende nicht beruhigen konnte. Er meinte auch, er dürfe das. Aber wie ich lese, grenzwertig wird es, wenn er eingreift, also bremst. Zudem hatte er keine Ahnung, ob einer hinter uns ist den die plötzliche Bremsung hätte gefährden können. Ich bin 60 und muss nur die Prüfung machen. Grundsätzlich stört mich das nicht, aber er wollte mir dann zusätzliche Fahrstunden aufschwatzen. Letztlich bin ich angemeldet und werde das auch bestehen. Aber als “Führerschenabsolvent” von 1977 bin ich entsetzt. Was ist, wenn jemand zu Schaden kommt? Hafte ich dann als, zugegeben doch recht erfahrener, Fahrschüler? Wozu dann 1 erneute Prüfung, dann könnte ich doch auch so wieder fahren, bzw. den Schein zurück bekommen. Fahrzeugführer ist Fahrzeugführer, und der muss einen Schein haben und darf nicht telefonieren. Alles andere ich Quatsch! Was zum Teufel ist denn hinreichend?
Ich finde das Urteil vom BGH ein Witz..
Ein Fahrlehrer sollte eine vorbildliche Funktion haben.
Er vermittelt Jugendlichen das Bild, das man während der Fahrt WhatsApp schreibt und auch telefonieren kann.
Wenn der Jugendliche keinen Führerschein besitzt, ist normalerweise der Fahrlehrer der Lenker des Kfz
Er hat ja auch die Möglichkeit einzugreifen.
Wie soll ein Fahrlehrer anständige Reaktion zeigen, wenn er während der Fahrstunden WhatsApp schreibt…
Ich würde sojemanden sogar seine Lizenz entziehen.
Meistens zahlen ja auch die Eltern für die Fahrstunden…
Wer würde einem Handwerker den Stunden Lohn zahlen, wenn der nur am Handy hängt….
Und dies ist kein Witz. Wenn ich bedenke wie oft der Fahrlehrer meiner Tochter während der Fahrt WhatsApp verschickt und empfangen hat.
Und wenn ich die aktuelle Durchfall quote in Deutschland ansehe ( knapp 40 Prozent) wundert mich nix mehr. .
Aber da sind ja auch die Fahrschüler selbst schuld…
Warum lässt dann der Fahrlehrer den Schüler zur Prüfung zu???
Sorry, sowas gab es früher nicht.
Bin gerade Mal 40 Jahre und im Besitz aller Klassen. Bei mir hat kein Fahrlehrer das Handy benutzt, da es noch so gut wie keines gab.
Und es ging auch.
Dieses Führerschein System ist nur noch ein Witz….
Hauptsache es kostet richtig viel Geld bei schlechter Ausbildung.
Hauptsache eine Fahrschule hat Autos mit allem Schnickschnack.
Meine Töchter haben nicht gelernt mit Handbremse am Berg anzufahren….denn der Audi hatte Berganfahrhilfe…
Und dafür habe ich knapp 2000€ bezahlt….
Armes Deutschland….
Ob der Fahrschüler genug Praxis gesammelt hat entscheidet nach meiner Auffassung der Prüfer bei der Prüfung. Mein Fahrlehrer bei C / CE telefoniert ständig während der Fahrt und schaut Youtubevideos. Er greift selten aber gelegentlich ein, und ständig muss ich nachfragen was der plan ist, da er nicht rechtzeitig Anweisungen gibt. Mal abgesehen davon dass es extrem störend und ggf sogar gefährlich ist, sehe ich es so, dass ich Ihn dafür bezahle, dass er mir und dem Verkehr pro Stunde 45 Minuten vollste Aufmerksamkeit schenkt.
Ich sehe in beigefügtem Urteil des BGH keinen Hinweis auf “genüged Fahrpraxis” als Kriterium. Die Fahrzeugführerschaft wird hier differenziert betrachtet und beinhaltet NICHT die Nutzung des Handys während der Fahrt.
Wie vertrauenserweckend ein Fahrlehrer ist, der ständig telefoniert steht hier auf einem anderen Blatt aber einen Verstoß gegen das Handyverbot kann ich hier nicht erkennen, oder?
Mal ganz ehrlich – ein Fahrlehrer, der am Telefon hängt, dem würde ich nicht trauen. Was würde man wohl sagen, wenn ein normaler Lehrer in einer normalen Schule telefoniert? Muss man denn ständig und überall erreichbar sein? Eine Kassierer/in an der Supermarktkasse mit Telefon am Ohr, die hätte wohl schnell eine Abmahnung….
zu o.a. wer ist Fahrzeugführer (BGH) ? Wenn der Fahrschüler schon genügend Fahrpraxis gesammelt hat, dann ist FzFührer.
Wenn ein in Ausbildung befindlicher Fahrschüler “genügend” Praxis gesammelt hat, ist er schon lange nicht mehr in der Fahrschule.!! Also was soll diese Aussage des BGH ??