Ausbildung zum Fahrlehrer: Diese Prüfungen sind Pflicht

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Fahrlehrerausbildung in Deutschland

Auch ein Fahrlehrer muss eine Ausbildung absolvieren.
Auch ein Fahrlehrer muss eine Ausbildung absolvieren.

Wer andere im Führen von Fahrzeugen unterrichten möchte, muss in Deutschland selbst eine Ausbildung durchlaufen und an deren Ende mehrere Prüfungen ablegen. Eine sogenannte Fahrschullehrerausbildung ist unabdingbar, wenn Sie Fahrlehrer (auch Fahrschullehrer genannt) werden möchten.

Dabei stellt sich zuallererst die Frage: „Wie werde ich Fahrlehrer?“. Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). In Fahrlehrerausbildungsstätten können entsprechende Kurse absolviert werden, um eine Fahrlehrererlaubnis zu erhalten.

Welche Voraussetzungen ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Des Weiteren informieren wir Sie über Kosten und Dauer der Ausbildung und geben einen Einblick in die Ziele der Fahrlehrerverbände Deutschlands.

FAQ: Fahrlehrer

Welche Voraussetzungen brauche ich, um Fahrlehrer zu werden?

Welche Voraussetzungen Sie für eine Ausbildung zum Fahrlehrer erfüllen müssen, lesen Sie hier.

Was muss ich bei einer Fahrlehrerausbildung an Kosten einplanen?

Sie sollten mindestens 7.000 Euro für die gesamt Ausbildung kalkulieren. Die Preise können regionale jedoch stark variieren.

Kann ich meinen Fahrlehrer wechseln?

Sind Sie in der Fahrschule unzufrieden mit Ihrem Fahrlehrer, besteht in aller Regel die Möglichkeit, diesen zu wechseln.

Weitere Ratgeber zum Fahrlehrer:

Wie wird man eigentlich Fahrlehrer?

Um Fahrschullehrer zu werden, muss eine Fahrlehrerausbildung durchlaufen werden. Diese besteht, wie bei einem Fahrschüler auch, aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Begriffe „Fahrlehrer“ und „Fahrschule“ sind seit 1921 festgeschrieben. In einer Verordnung wurden in diesem Jahr erstmals Mindestanforderungen für einen Fahrschullehrer definiert.

Die Ausbildung dieser wurde am 25. August 1969 durch das FahrlG auf die Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Heute gelten Fahrlehrer als staatlich anerkannte Lehrkräfte.

Eine Ausbildung zum Fahrschullehrer ist vonnöten, um in einer Fahrschule unterrichten zu dürfen. Dies geht aus dem FahrlG von 1969 hervor.

Voraussetzungen für Fahrlehrer

Wie kann man Fahrlehrer werden? Eine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Wie kann man Fahrlehrer werden? Eine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Ein Fahrlehrer muss gewisse Voraussetzungen mitbringen. Sind diese nicht erfüllt, kann keine Ausbildung begonnen werden. Zu diesen zählen:

  • Ein Mindestalter von 21 Jahren muss erfüllt sein.
  • Eine geistige und körperliche Eignung muss vorliegen (wird durch ärztliche Gutachten nachgewiesen).
  • persönliche Eignung muss vorliegen (wird in der Regel durch ein Führungszeugnis nachgewiesen).
  • Es muss mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss (Abitur, Fachabitur) muss vorhanden sein.
  • Fahrerlaubnisse der jeweiligen Klasse müssen bestanden sein.
  • Mindestens drei Jahre Fahrpraxis in der Klasse B, 2 Jahre für die anderen Klassen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Sie von Beruf Fahrlehrer werden möchten. Da dies nicht die erste erlernte Tätigkeit ist, ist ein Einstieg in diesen Berufsweg auch noch im fortgeschrittenen Alter möglich, so lange die körperlichen Eignungen gegeben sind.

Oft handelt es sich dabei um eine Umschulung zum Fahrlehrer. Diese Berufsgruppe wird in der Regel von Männern dominiert. Allerdings gibt es mit der Zeit auch mehr und mehr Frauen, die sich dazu entscheiden, Fahrlehrerin zu werden. Die Ausbildung und die Voraussetzungen sind natürlich dieselben.

Einer Statistik vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zufolge, sinkt die Anzahl der Personen mit Fahrlehrererlaubnis seit sieben Jahren stetig. Für den 01.01.2016 wurden 45.238 Fahrlehrer in Deutschland statistisch erfasst.

Fahrlehrerschule – Theoretische Lehrinhalte

Für die Fahrlehrerausbildung müssen verschiedene Themengebiete abgedeckt werden. Diese sind später Teil der Prüfungen und werden von der Fahrlehrerausbildungsordnung vorgegeben. Folgende zählen dazu:

  • Fahren: In diesem Modul werden die Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erweitert und verbessert. Dies geschieht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Wichtig dabei sind Sicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz.
  • Technik: Hier sollen die technischen Gegebenheiten von Fahrzeugen beleuchtet werden. Der angehende Fahrlehrer soll Zusammenhänge verstehen und in der Praxis umsetzen können. Für den Theorieunterricht der zukünftigen Fahrschüler werden auch naturwissenschaftliche Erklärungen zur Umwelttechnik oder Fahrphysik gelehrt.
  • Verkehrspädagogik: Neben den Fahrfähigkeiten und der Technik, muss jedermann, der Fahrlehrer werden möchte, auch lernen, wie praktischer und theoretischer Unterricht in der Fahrschule gestaltet werden kann. Dazu werden auch Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie aufgezeigt.
  • Umwelt: Damit den Fahrschülern ein umweltbewusstes und spritsparendes Fahren nahegelegt werden kann, muss auch der Fahrschullehrer die Grundsätze diesbezüglich beherrschen. In diesem Modul werden sie vermittelt.
  • Recht: Bei dieser Unterrichtseinheit werden die Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem, mit besonderem Fokus auf das Verkehrsrecht, aufgefrischt und vertieft. Dabei kommen auch Fallbeispiele zur Anwendung.
  • Verkehrsverhalten: Hier soll vor allem die Beobachtungsgabe geschult werden, damit ein Fahrschüler gut eingeschätzt werden kann. Dabei kommen auch Grundsätze der Verkehrspsychologie zum Tragen. Außerdem lernt der potenzielle Fahrlehrer, wie er seinen Schülern ein „richtiges“ Fahrverhalten vermitteln kann.

Nicht nur Fahrschüler müssen also einiges an Theoriestunden ableisten. Wer Fahrlehrer werden möchte, hat ein Vielfaches der Pflichtstunden eines Führerscheinanwärters zu absolvieren. Dabei soll die Grundlage für ein erfolgreiches, zielorientiertes Lehren gelegt werden.

Fahrlehrerschule – Praktische Lehrinhalte

Ob Fahrlehrerin oder Fahrlehrer, die Ausbildung ist dieselbe.
Ob Fahrlehrerin oder Fahrlehrer, die Ausbildung ist dieselbe.

Nach bestandener Prüfung im theoretischen Teil der Fahrlehrerausbildung beginnt die Praxis. Diese wird in Form eines Praktikums in einer Ausbildungsfahrschule absolviert. Ihnen wird zunächst eine Eingewöhnungsphase, auch Hospitation genannt, gewährt.

Nach dieser Zeit beginnen Sie, eigenständig Fahrschüler auszubilden. Dies umfasst sowohl Theorie als auch Praxis. In der Anfangsphase steht Ihnen ein erfahrener Fahrlehrer zur Seite, der wertvolle Tipps geben kann.

Während des Praktikums müssen Sie allerdings noch zweimal jeweils eine Woche an einer Pädagogischen Reflexion in der Fahrlehrerfachschule teilnehmen. Im Rahmen dieser sollen Erfahrungen mit anderen Praktikanten ausgetauscht werden.

Das Ende der praktischen Ausbildung zum Fahrschullehrer bilden Lehrproben (Fahrlehrerprüfung). Bestehen Sie diese, erhalten Sie den Fahrlehrerschein.

Um Fahrlehrer zu werden, sind Voraussetzungen, wie beispielsweise ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule, zu erfüllen. Dieses können Sie erst nach der Theorieprüfung antreten.

Fahrlehrerschule – Dauer von praktischer und theoretischer Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer nimmt einige Zeit in Anspruch. Der theoretische Aspekt in der Fahrlehrerfachschule ist dabei auf fünf Monate angelegt. Es handelt sich in der Regel um Ganztageskurse, bei denen laut Rahmenplan Kenntnisse in Verkehrspädagogik, Umweltschutz etc. vermittelt werden. Seit 2018 sind aber auch Teilzeitkurse möglich.

Auch Ihren Fahrstil müssen Sie in diesem Teil der Ausbildung, welcher durch eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung abgeschlossen wird, im Modul „Fahren“ unter Beweis stellen. Diese fahrpraktische Prüfung wird im dritten Monat absolviert.

Das Praktikum, welches in der Ausbildungsfahrschule durchlaufen wird, dauert ebenfalls fünf Monate. Zwei Wochen von diesem Zeitraum sind für die Pädagogische Reflexion in der Fahrlehrerfachschule vorgesehen.

Für die Fahrlehrerausbildung beträgt die Dauer mindestens zwölf Monate, sofern alle Prüfungen bestanden werden. Allerdings ist dies der Optimalfall. Sie haben nach bestandenem theoretischen Teil zwei Jahre Zeit, das Praktikum zu durchlaufen. Je nachdem wann Sie dieses Antreten, kann sich die Ausbildungsdauer verlängern.

Ausbildung zum Fahrlehrer – Diese Kosten müssen Sie einplanen

Diese umfangreiche Fahrlehrerausbildung verursacht hohe Kosten. Dabei spielen verschiedene Komponenten eine Rolle, die einzeln berechnet werden. Die Preise können je nach Fahrlehrerfachschule variieren. Im Folgenden werden für die Ausbildung zum Fahrlehrer (BE) die Kosten beispielhaft angegeben:

  • Theoriekurs (5 Monate): ca. 5.500 Euro
  • Reflexions-Seminare: jeweils ca. 430 Euro
  • Lehrmittelpaket: ca. 200 Euro
  • Zusätzliche Prüfungsfahrten (falls notwendig): ca. 140 Euro
  • Gebühren für die Fahrlehrerprüfung: 798,40 Euro

Nach diesem Beispiel würde die Ausbildung zum Fahrlehrer Kosten in Höhe von ca. 7158,40 Euro verursachen. Voraussetzung ist dabei, dass alle Prüfungen beim ersten Versuch bestanden werden.

Für Arbeitslose: Gibt es eine Förderung oder Übernahme der Kosten für die Fahrlehrerausbildung vom Amt? Entsprechende Förderprogramme durch die Bundesagentur für Arbeit existieren. Um davon zu profitieren, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser wird durch die Behörde geprüft und anschließend bewilligt oder abgelehnt.

Fahrlehrerprüfung als Abschluss der Ausbildung

Auch ein angehender Fahrlehrer muss in einer Prüfung sein Können unter Beweis stellen.
Auch ein angehender Fahrlehrer muss in einer Prüfung sein Können unter Beweis stellen.

Im Gegensatz zu Führerscheinanwärtern, müssen angehende Fahrlehrer gleich fünf verschiedene Prüfungen ablegen. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann diese bis zu zweimal wiederholt werden. Folgende Fahrlehrerprüfungen müssen erfolgreich absolviert werden, um den Fahrlehrerschein der Klasse BE zu erhalten:

  • Fahrpraktische Prüfung: Hier geht es darum, ein Fahrzeug der Klasse BE sicher und vorschriftsgemäß durch den Straßenverkehr zu führen. Dies ist vergleichbar mit der praktischen Fahrprüfung eines Fahrschülers.
  • Schriftliche Fachkundeprüfung: Dabei handelt es sich um eine Klausur mit vier Aufgaben. Für deren Bearbeitung haben Sie fünf Stunden Zeit.
  • Mündliche Fachkundeprüfung: Sie werden von einem Prüfungsausschuss zu allen relevanten Wissensgebieten des Fahrlehrerbereichs befragt. Ihre Antworten werden im Anschluss ausgewertet.
  • Theoretische Lehrprobe: Wer Fahrlehrer werden möchte, muss, wie jeder Lehrer, eine Lehrprobe ablegen. Diese findet im Rahmen eines Theorieunterrichts statt. Neben den Schülern nimmt im Rahmen dessen auch ein Prüfer im Unterrichtsraum Platz und bewertet die Unterrichtseinheit.
  • Praktische Lehrprobe: Hier geben Sie einem Fahrschüler Ihrer Wahl eine Fahrstunde. Ein Prüfer sitzt ebenfalls im Auto und bewertet Ihre Leistung.
Insgesamt müssen fünf Prüfungen bestanden werden, um eine Fahrlehrerausbildung erfolgreich abzuschließen. Fallen Sie bei einer durch, so können Sie diese zweimal wiederholen.

Gibt es einen deutschen Fahrlehrerverband?

Um die Interessen der Fahrlehrer zu vertreten, existiert in jedem Bundesland ein Fahrlehrerverband. Doch ein ein Zusammenschluss aller Fahrlehrerverbände existiert: In einer Bundesvereinigung sollen länderübergreifend die Interessen von Fahrschulinhabern und Fahrlehrern vertreten werden.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat ihren Sitz in Berlin und hält jährlich einen Fahrlehrerkongress ab. Die Aufgaben und Ziele sind in der Satzung des Vereins vermerkt:

  • Ein ständiger Austausch von Erfahrungen mit den Mitgliedsverbänden und deren Beratung.
  • Vertretung allgemeiner Interessen von Fahrschulen und Fahrlehrern.
  • Vertretung bei Behörden und Organisationen auf Bundesebene und die Zusammenarbeit mit diesen in allen einschlägigen Berufsfragen.
  • Unterstützung der Mitgliedsverbände auf Landesebene.
  • Koordinierung und Förderung der Ausbildung des Fahrlehrernachwuchses und Weiterbildung der Fahrlehrer.
  • Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit Organisationen der Fahrlehrer auf internationaler Ebene.
  • Wettbewerbsregeln der Mitgliedsverbände zu koordinieren.

Es geht also auch darum, die Fahrlehrerausbildung zu koordinieren und zu fördern. Daher sollte sich jeder angehende Fahrlehrer mit den Fahrlehrerverbänden vertraut machen und ihre Angebote gegebenenfalls wahrnehmen.

Wie wird man Fahrschullehrer der Klassen A, CE und DE?

Der beschriebene Werdegang zum Fahrlehrer bezieht sich auf den Fahrlehrerschein der Klasse BE, welcher quasi die Grundlage bildet. Diesen muss ein jeder Lehrer in der Fahrschule besitzen. In sogenannten Aufstiegslehrgängen kann die Lehrerlaubnis allerdings erweitert werden.

Dabei sind folgende zusätzliche Qualifikationen möglich:

  • Fahrlehrer Klasse A: Zusätzliche Ausbildung von einem Monat
  • Fahrlehrer Klasse CE: Zusätzliche Ausbildung von zwei Monaten
  • Fahrlehrer Klasse DE: Zusätzliche Ausbildung von einem Monat
Zum Abschluss jeder dieser Fahrlehrerausbildungen werden jeweils eine mündliche, schriftliche und fahrpraktische Prüfung abgelegt.

Fazit: Wie werde ich Fahrschullehrer?

Der Fahrlehrerschein verursacht Kosten von mindestens 7.000 Euro.
Der Fahrlehrerschein verursacht Kosten von mindestens 7.000 Euro.

Um von Beruf Fahrlehrer zu werden, bedarf es also einer umfangreichen Ausbildung, die mit fünf Prüfungen für die Klasse BE abgeschlossen wird.

Einige Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen. So ist beispielsweise ein Alter von 21 Jahren Minimum.

Nach bestandener Prüfung kann der Fahrschullehrer allerdings nicht sofort eine eigene Fahrschule eröffnen. Dazu ist ein gesonderter Lehrgang vonnöten.

Wollen Sie Fahrlehrer werden, müssen Sie Kosten von mindestens 7.000 Euro einplanen. Diese können je nach Fahrlehrerschule und Anzahl der Versuche zum Bestehen der Prüfung stark variieren, sodass eine pauschale Angabe nicht möglich ist.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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62 Kommentare

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  1. Michael
    Am 7. Juni 2019 um 12:18

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zu den Fahrerlaubnisklassen, die vorhanden sein müssen.
    Mir fehlen die Erlaubnisklassen C, D1, D, D1E UND DE.
    Kann ich trotzdem ggfs. Fahrlehrer werden?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    Gruiß
    Michael

  2. Thomas
    Am 4. Juni 2019 um 13:06

    Ich meinte natürlich welche Behörde mir Auskunft darüber gibt mit welchen Verstößen ich als Fahrlehrer untauglich wäre.

  3. Thomas
    Am 31. Mai 2019 um 22:08

    Hallo
    meine Fragen wären,

    ist die theoretische Schulung über den ganzen Tag,oder müsste man den Verdienstausfall noch zu den gesammt Kosten hinzufügen?

    An welche Behörde muss ich mich wenden um genaue Auskünfte zu Punkten und die damit verbundenen Verstößen zu bekommen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2019 um 9:13

      Hallo Thomas,

      wie oben im Ratgeber erläutert sind sowohl Ganztages- als auch Teilzeitkurse möglich.

      Auskünfte über Punkte erhalten Sie beim KBA. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-abfragen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Leonie
    Am 1. April 2019 um 16:33

    Hallo,
    Meine Frage ist ob man in 5 Jahren auch noch Fahrlehrer braucht oder sind die Autos bis dahin so gut entwickelt das man keinen Führerschein mehr braucht, da das Auto von alleine fahren kann oder werden immer Fahrlehrer gesucht?? Wie sicher ist dieser Job in der Zukunft??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 18:09

      Hallo Leonie,

      wir können das zwar nicht sicher sagen, aber wir glauben nicht, dass der Beruf des Fahrlehrers in fünf Jahren ausgestorben sein wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Bulent
    Am 14. Februar 2019 um 12:48

    Bin busfahrer und möchte gerne fahrschule lehrer werden mein frage an euch kann mann ausüben denn ausbildung während ich schon job habe danke an allen

  6. Bassam
    Am 12. Februar 2019 um 19:38

    Hallo
    leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung. Allerdings habe ich mein Fachabitur im Ausland abgeschlossen, aber leider es als Hauptschulabschluss nach 10 klasse in Deutschland anerkannt wurde.
    Reicht mir der Hauptschulabschluss um ein fahrlehrer zu werden?
    Beste Grüße

  7. Martin
    Am 17. September 2018 um 21:15

    Danke für die gute Beschreibung.

    Welchen Kurs muss man nach der Ausbildung noch absolvieren, wieviel kostet er und was sind die Bedingungen/Voraussetzungen, damit man eine Fahrschule eröffnen kann?

  8. Anja
    Am 20. Juli 2018 um 17:04

    Guten Tag,
    nach bestandener Prüfung kann der Fahrschullehrer nicht sofort eine eigene Fahrschule eröffnen. Dazu ist ein gesonderter Lehrgang vonnöten. Wie lange dauert dieser Lehrgang und welche Zusatzkosten entstehen dann? Ich danke für die Beantwortung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:32

      Hallo Anja,

      im Regelfall müssen bei diesem Lehrgang min. 70 Stunden absolviert werden. Die Kosten hängen von der ausführenden Stelle ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tobias
    Am 28. Juni 2018 um 22:37

    Hallo,

    was genau sind die Anforderungen in der fahrpraktishen Prüfung am Anfang der Ausbildung ? wie viel Vorbereitung ist nötig ?

    Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 12:02

      Hallo Tobias,

      entsprechende Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ausbildungsstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dietmar
    Am 12. Juni 2018 um 12:10

    Hallo, gehen Fahrschullehrer mit 65 Jahren in Rente oder können sie darüber hinaus ihren Beruf ausüben. Ist es da egal ob ich eine Fahrschule besitze und leite oder ein Angestellter der Fahrschule bin? Mit freundlichen Grüssen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:53

      Hallo Dietmar,
      uns liegen keine Informationen vor, dass Fahrlehrer mit 65 Jahren in Rente gehen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Veronika
    Am 9. Mai 2018 um 11:10

    Hallo, kann ich auch fahrschullehrer werden, wenn ich nicht klasse A 2 habe? Sonst bis auf D (Bus ) alle Klassen besitze ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 15:15

      Hallo Veronika,

      bitte wenden Sie sich an eine Fahrlehrerausbildungsstätte, um die daraus evtl. resultierenden Einschränkungen zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Feiertag
    Am 26. April 2018 um 19:14

    Hallo,
    ich habe bei mehreren Verkehrsinstituten nachgefragt und die sagten, die Kosten der Ausbildung liegen bei Rund 15 000€.
    Außerdem sagten die, ich müsse 21 Jahre alt sein und nicht 22.
    Ich finde 7 000€ und 15 000€ ist ein riesen Unterschied und ich würde gerne wissen, was jetzt stimmt.
    Für nächstes Jahr hätte ich nämlich eine Ausbildungs-Fahrschule, erst nächstes Jahr, weil ich noch keine 21 bzw. 22 Jahre alt bin.

    MFG
    Feiertag

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:14

      Hallo Feiertag,

      fragen Sie doch am besten direkt bei Ihrer Ausbildungsfahrschule nach, die können Ihnen sicherlich die Kosten nennen und auch aufschlüsseln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Malte
    Am 18. April 2018 um 0:31

    Wird bei einem Realschulabschluss auch zwingend eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt? Auch wenn man berufstätig war bzw ist ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 15:52

      Hallo Malte,

      ja, Sie brauchen eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung, um eine Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mareike
    Am 15. Januar 2018 um 22:22

    Hallo,
    schade, ich hatte gehofft hier schon die neuesten Infos zu finden.
    Es wurde ja zu 2018 einiges geändert.
    Mich würde interessieren ob die kosten trotzdem noch so um die 8000 Euro liegen oder gestiegen sind.
    Für die Be Fahrlehrerprüfung .

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    Mareike

    • Thorsten L.
      Am 1. August 2018 um 15:36

      Ja es wurde 2018 einiges geändert. Die Ausbildung dauert länger und es wurde auch Teurer.. die Zugangsvorrausetzung haben sich auch geändert .

    • Antonio
      Am 17. Februar 2018 um 23:16

      Kosten liegen aktuell in BW bei ca. 13000€

      Dafür werden nicht mehr alle Führerscheine benötigt.
      Voraussetzung ist Klasse B. BE kann noch während der Ausbildung gemacht werden, falls nicht vorhanden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 15:08

      Hallo Mareike,

      erkundigen Sie sich zu den neuesten Entwicklungen am besten direkt bei einer Ausbildungsstätte oder einem Fahrlehrerverband.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Simone
    Am 24. Oktober 2017 um 9:33

    Wird für die Ausbildung als Fahrschullehrer ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:23

      Hallo Simone,

      beim Antrag für die Fahrschulerlaubnis müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Robert
    Am 26. Juli 2017 um 21:32

    Wirklich alles top beschrieben. Aber die Antwort auf meine wichtigste Frage hab ich leider nicht gefunden.
    Die Frage wäre : Darf man bei Beginn der Ausbildung zum Fahrlehrer mit Punkten in Flensburg registriert sein, und wenn ja, wie viele ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:56

      Hallo Robert,

      gemäß dem Fahrlehrergesetz kann eine Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig ist. Mehrere Punkte in Flensburg könnten dagegen sprechen. In der Regel kommt es darauf an, wie viele Punkte Sie haben und welcher Art die Verstöße waren. Die zuständige Behörde entscheidet, ob Sie charakterlich geeignet sind. Deshalb empfiehlt es sich, dort zunächst weitere Informationen einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. jupp
    Am 23. März 2017 um 12:16

    super

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