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Fahrrad-Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2024

Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer sind wie Autofahrer oder Fußgänger Verkehrsteilnehmer, daher werden auch Verstöße gegen die StVO von Radfahrern mit Bußgeldern, Punkten und sogar teilweise mit Fahrverboten geahndet. Vor allem seit der Punktereform ergeben sich einige empfindliche Strafen für Radler. Den kompletten Fahrrad-Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldkatalog für Fahrräder:

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Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

Das regelt der Bußgeldkatalog für Radfahrer
Das regelt der Bußgeldkatalog für Radfahrer

In unserem Ratgeber versorgen wir Sie mit allen wichtigen Informationen über den Bußgeldkatalog für Radfahrer, wobei auch die Bereiche zum Thema betrunken Fahrrad fahren, Helmpflicht, Fahrradbeleuchtung, Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Regeln für Kinder ausführlich thematisiert werden.

Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten, wobei längst nicht allen Radlern bekannt ist, dass es einen Fahrrad-Bußgeldkatalog gibt. Dieser regelt, welches Bußgeld bzw. welche Strafe Radfahrer beim Verstoß gegen die StVO bzw. StVZO zu zahlen haben. Am 28. April 2020 traten mit der StVO-Regeln neue Regeln und zum Teil auch neue Bußgelder in Kraft. Mit dieser Maßnahme will die Politik für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zugleich für mehr Vernunft und Rücksichtnahme bei den Radfahrern sorgen.

Vor allem Beobachtungen im städtischen Straßenverkehr legen die Vermutung nahe, dass sich zwar nicht alle, aber dennoch manche Radfahrer wie echte Rowdies aufführen und fahren, wie sie gerade Lust haben. Die Fahrrad-Verkehrsregeln werden förmlich mit den Füßen getreten. Egal ob das nun Verstöße wie Fahrradfahren auf dem Gehweg, zu lautes Musikhören beim Fahrradfahren, ein Fahrrad ohne Licht oder freihändig-Fahrradfahren sind oder ob mit dem Fahrrad eine rote Ampel ignoriert wird.

Alle Verstöße können einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall kommen, drohen zudem Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Doch wie hoch sind die Geldstrafen im Bußgeldkatalog fürs Fahrrad?

Sie trotzen als Radfahrer auch Wind und Wetter? In den folgenden Ratgebern finden Sie Tipps, wie Sie auf dem Rad sicher durch alle Jahreszeiten kommen:

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Strafen: Wie hoch sind die Bußgelder im Fahrrad-Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog für Radfahrer sieht in der Regel Sanktionen zwischen 5 bis 35 Euro vor, wobei es aber auch einige Verstöße gibt, die deutlich teurer sind. Hierzu zählen z. B. Rotlichtverstöße sowie die Verkehrsgefährdung durch ein nicht verkehrssicheres Fahrrad.

Ab einem Bußgeld von 60 Euro gibt es außerdem einen Eintrag im Zentralregister in Flensburg und es gibt mindestens 1 Punkt. Als weiteren Hinweis gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) noch den Hinweis, dass zum schriftlichen Bußgeldbescheid auch noch Gebühren und Zustellungskosten in Höhe von 23,50 Euro hinzukommen.

An dieser Stelle wollen wir darauf aufmerksam machen, dass betrunken Fahrrad zu fahren keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog ist, sondern dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Wer meint, unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren zu müssen, kann sogar seinen Führerschein verlieren und ein Fahrverbot für sein Kfz ausgesprochen bekommen. Bei Radfahrern mit 1,6 Promille ist aber nicht nur mit einem Fahrverbot oder mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zu rechnen, sondern obendrein wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt. Daher ist es in der Regel empfehlenswerter, das Fahrrad zu schieben, wenn Sie betrunken sind.

Bußgeldrechner für Fahrradverstöße

Bestimmungen: Welche Verstöße werden im Fahrrad-Bußgeldkatalog geahndet?

Im Folgenden wollen wir Ihnen die verschiedenen Schwerpunktbereiche im Fahrrad-Bußgeldkatalog der StVO bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) aufzeigen, für die bei Fehlverhalten gegen die Fahrrad-Verkehrsregeln Bußgelder ausgesprochen werden:

  • Straßenbenutzung: hierzu gehören beispielsweise Verstöße wie Missachtung des Rechtsfahrgebots, Nichtbenutzung vom vorhandenen Radweg, Radweg in nicht zugelassener Richtung befahren
  • Abbiegen: hierzu gehören Abbiegen ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung, Missachtung des Fahrzeugverkehr
  • Beleuchtung: hierzu gehören beispielsweise nicht vorhandene oder beschädigte Fahrradbeleuchtung oder Fahrrad fahren ohne Licht, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordern
  • Personenbeförderung: Mitnahme eines Kindes ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung, Mitnahme einer über 7 Jahre alte Person auf einem einsitzigen Fahrrad
  • Sonstige Pflichten: Telefonieren bzw. Handybenutzung auf dem Fahrrad während der Fahrt, nicht vorhandene bzw. nicht betriebsbereite Beleuchtungseinrichtung, zu lautes Musik hören beim Fahrradfahren, freihändig Fahrrad fahren bzw. sich an ein fahrendes Fahrzeug hängen
  • Zeichen und Anweisungen der Polizeibeamten: Haltegebot eines Polizisten als Radfahrer nicht beachtet
  • Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen: auf dem Fahrrad rote Ampel missachtet, wobei es unterschiedlich schwer gewichtete Verstöße gibt
  • Vorschriftszeichen: hierzu gehören beispielsweise Fahren im Fußgängerbereich, Fahren entgegen der vorgeschriebene Fahrtrichtung, Fußgänger gefährdet
  • Technische Einrichtungen an Fahrrädern: hierzu gehören beispielsweise das Fahren auf einem Fahrrad ohne Klingel oder ohne funktionierende Bremsen, Fahrradbeleuchtung nicht vorhanden bzw. nicht betriebsbereit

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Statistik über Radfahrer und Verkehrsunfälle

Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto hat oft schwerwiegende Folgen.
Ein Unfall zwischen Fahrrad und Auto hat oft schwerwiegende Folgen.

Radfahrer leben gefährlich. Den Beweis liefern Statistiken und Zahlen, die das Statistische Bundesamt regelmäßig publiziert. Jedes Jahr ereignen sich im Schnitt über 70.000 Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt werden. Allein im Jahr 2018 wurden fast 90.000 Unfälle registrierte, in denen Radfahrer verletzt wurden. Das sind im Durchschnitt über 240 Unfälle pro Tag. Dieser Durchschnittswert erhöht sich deutlich, wenn man bedenkt, dass in den Wintermonaten kaum Radfahrer unterwegs sind. Leider kommt es auch immer wieder zu tödlichen Fahrradunfällen.

Folgende Statistik zeigt die Verkehrsunfälle von Radfahrern für den Zeitraum 2003 bis 2018. Aufgeführt werden die Anzahl der bei Unfällen ums Leben gekommenen und verletzten Radfahrer:

JahrAnzahl getöteter FahrradfahrerAnzahl verletzter Fahrradfahrer
2003616 75.659
2004475 73.162
2005575 77.859
2006486 77.054
2007425 79.004
2008456 78.967
2009462 75.335
2010381 65.192
2011406 76 750
201240674 776
201335471 420
201439678 296
201538378 176
201639381 274
201738279 728
201844588 880

Quelle: Statistisches Bundesamt

Haben Verstöße mit dem Fahrrad Auswirkungen auf den Führerschein?

Die Vorschriften der StVO bzw. StVZO nehmen einige Radfahrer leider noch immer nicht so ernst wie die Vorschriften für Autofahrer. Dennoch ist der Straßenverkehr für Fahrradfahrer natürlich kein rechtsfreier Raum. Dabei sollte jeder Fahrrad-Rowdie im Hinterkopf haben, dass Verstöße mit dem Fahrrad auch durchaus Auswirkungen auf den Führerschein haben und Radfahrer Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sammeln können. Vor allem durch die Anhebung einiger Regelsätze der Bußgelder im Bußgeldkatalog für Radfahrer ist die Gefahr für Konsequenzen auf den Führerschein gestiegen. Schließlich gibt es jetzt eine größere Anzahl an Verkehrsverstößen, bei denen Radfahrern mindestens 60 Euro zahlen müssen. Und ab einem Bußgeldbescheid von 60 Euro gibt es Punkte, wobei das Anhäufen der Punkte wiederum zum Verlust des Führerscheins führt.

Diese Fahrrad-Verstöße führen zu Punkten

Welches Bußgeld droht für Radfahrer?
Welches Bußgeld droht für Radfahrer?

Doch welche Verstöße gegen Fahrrad Verkehrsregeln können Punkte bzw. Auswirkungen auf den Führerschein haben:

  • Mit Fahrrad rote Ampel überfahren: Gerade Rotlichtverstoße gehören bei vielen Radfahrern zur Tagesordnung. Ein gefährliches Spiel, was nicht nur teuer werden kann. Denn wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt, die schon länger als eine Sekunde rot anzeigt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro. Das entspricht der Hälfte des geltenden Regelsatzes aus dem Bußgeldkatalog für Autofahrer. Wie bei Kraftfahrzeugführern gibt es hierfür ebenfalls 1 Punkt in Flensburg.
  • Behinderung am Fußgängerüberweg: Wer mit seinem Fahrrad an einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen das Überqueren von Passanten der Fahrbahn verhindert und nicht angehalten hat, muss dagegen mit der vollen Punktzahl rechnen. In diesem Fall wären es 1 Punkt, denn die Bepunktung ist wie bei einem Rotlichtverstoß nicht nur auf Kraftfahrzeugführer beschränkt.
  • Überquerung eines geschlossenen Bahnübergangs: Das höchste Bußgeld droht Radfahrern, wenn sie mit dem Rad einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überqueren. Hierfür werden 350 Euro Bußgeld fällig.
  • Betrunken Fahrrad fahren: Beim Thema betrunken Fahrrad fahren versteht der Gesetzgeber berechtigterweise keinen Spaß. Wer die gültige Promillegrenze von 1,6 Promille überschreitet und auf dem Fahrrad erwischt wird, muss erstmal mit 3 Punkten und einer hohen Geldstrafe von mehreren hundert Euro rechnen, die sich an dem Einkommen des Radfahrers orientiert. Zudem ist der Führerschein akut bedroht. Doch bevor ein Fahrverbot ausgesprochen wird, hat man die Möglichkeit, seine Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Rahmen einer psychologischen Untersuchung (auch als „Idioten-Test“ bekannt) unter Beweis zu stellen. Wer die Untersuchung nicht besteht, ist den Führerschein los.

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Führerschein auf Probe: Fahranfänger müssen besonders vorsichtig sein

Wer einen Führerschein auf Probe besitzt bzw. in der Probezeit ist, sollte nicht nur bei jeder Autofahrt sondern auch auf dem Rad besonders behutsam fahren und streng die Fahrrad-Verkehrsregeln befolgen. Denn jeder Verkehrsverstoß auf dem Drahtesel der mit einem oder mehreren Punkt/en in Flensburg geahndet wird, gilt automatisch auch als A-Verstoß. Die Folge ist, dass der Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren muss. Dabei reicht es schon aus, wenn man als Radfahrer Fußgänger gefährdet bzw. durch eine fehlende Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer auffällt. Für diese Verstöße winkt laut Bußgeldtabelle und Bußgeldrechner ein Strafe von 60 Euro.

Kann der Führerscheinnovize nicht die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger belegen, wird der Führerschein einbezogen. Ein ähnliches Schicksal blüht Verkehrsteilnehmern, deren Punktekonto in Flensburg durch andere Verstöße gegen die StVO oder StVZO bereits gut gefüllt ist. Wird die 8-Punkte-Grenze überschritten, verliert der Betroffene seinen Führerschein und muss darüber hinaus zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Im Vorfeld muss jedoch eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.

Es steht außer Frage, dass es für den Führerschein auch auf dem Fahrradsattel heikel werden kann. Sobald es für ein schweren Verstoß gegen die geltenden Fahrrad-Verkehrsregeln ein Bußgeld ab 60 Euro gibt, gibt es Punkte in Flensburg. Dieser Gefahr sind sich die meisten radelnden Führerscheinbesitzer gar nicht bewusst.

Bildnachweise: Warren Goldswain – © Fotolia.com (Headerbild), Warren Goldswain – © Fotolia.com (Vorschaubild), blackjacke – © istockphoto.com, leaf – © istockphoto.com, eigenes Bild

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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