Das Fahrrad mit Hilfsmotor bietet eine Alternative zum Treten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Unter welche Bedingungen Sie ein Fahrrad mit Benzinmotor fahren dürfen

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor erleichtert das Radfahren.
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor erleichtert das Radfahren.

Auf ebenen Strecken kann Fahrradfahren geradezu entspannend sein. Und wenn es bergab geht, müssen Sie nicht einmal in die Pedale treten, um voranzukommen. Anders sieht es hingegen an Steigungen aus: Hier können weniger geübte Radler schnell an ihre Grenzen geraten, wenn sie mit ihrem Drahtesel mehrere Höhenmeter überwinden müssen.

Es wäre zu schön, wenn Sie in solchen Situationen ein wenig “schummeln” könnten, indem Sie einen Hilfsmotor für Ihr Fahrrad verwenden. Es gibt mehrere verschiedene Typen von Rädern mit solchen Motoren.

Wir klären Sie in diesem Ratgeber darüber auf, welche Formen ein Fahrrad mit Hilfsmotor annehmen kann und was Sie rechtlich beachten müssen, wenn Sie mit einem solchen Rad fahren möchten.

FAQ: Fahrrad mit Hilfsmotor

Was gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor?

Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes.

Müssen Fahrräder mit Hilfsmotor separat versichert werden?

Ja, der Gesetzgeber schreibt für diese eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen vor.

Welche Führerscheinklasse ist notwendig?

Möchten Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor führen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse AM.

Wie ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor genau definiert?

Bei einem Fahrzeug handelt es sich laut § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dann um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, wenn es folgende Merkmale aufweist:

  1. Das Fahrzeug muss “hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit” die Merkmale eines Fahrrades aufweisen. In erster Linie ist damit der Antrieb mittels Pedalen gemeint, der es erlaubt, dass sich das Fahrrad per Muskelkraft fortbewegen lässt.
  2. Es muss jedoch gleichzeitig ein Kraftrad sein, welches mit einem Verbrennungsmotor oder einer “elektrischen Antriebsmaschine” versehen ist, also einem Elektromotor.
  3. Ist das Fahrrad mit einem Benzinmotor ausgestattet, wie beispielsweise eine Saxonette, darf dessen Hubraum nicht größer als 50 cm³ sein.
  4. Die Höchstgeschwindigkeit, welche durch die Bauart des Fahrzeuges bestimmt wird, darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Welche Fahrzeuge gelten nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor?

Rechtlich gesehen gilt ein Fahrrad mit Hilfsmotor als Kraftfahrzeug.
Rechtlich gesehen gilt ein Fahrrad mit Hilfsmotor als Kraftfahrzeug.

Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: “Pedal Electrical Cycle”), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. In diesem Fall dient der Motor tatsächlich nur als eine Hilfe und nicht als Ersatz für Ihre eigene Muskelkraft.

Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) legt in § 1 Absatz 3 Satz 1 fest, dass ein Fahrzeug als Fahrrad und nicht als Kraftrad gilt, wenn der Fahrradmotor eine Nenndauerleistung von maximal 0,25 Kilowatt aufweist, sich bei höchstens 25 km/h von selber abschaltet und nur dann läuft, während der Fahrer in die Pedale tritt.

Ferner muss sich die Laufleistung des Motors bei zunehmender Geschwindigkeit verringern. Pedelecs dürfen jedoch eine Anfahrhilfe besitzen, welche das Rad bis zu 6 km/h schnell bewegt, ohne dass der Fahrer dafür treten muss.

Welche Arten von Fahrrädern mit Hilfsmotor gibt es?

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird. Dabei lassen sich folgende Typen unterscheiden:

  • Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich als mit einem normalen Pedelec.
  • Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet. Im engeren Sinne wird der Begriff jedoch verwendet, wenn der Motor von einem Fahrrad auch ohne Treten maximal 45 km/h schnell fährt.
  • Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Mofas sind eine Untergruppe von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
  • Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der “Leichtmofa-Ausnahmeverordnung” vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394) hervor.

Sie können auch nachträglich Ihr Fahrrad mit einem Motor nachrüsten. Da dies ziemlich aufwändig und kostspielig werden kann, sollten Sie jedoch überlegen, ob es nicht günstiger ist, wenn Sie sich gleich ein fertiges Fahrrad mit Hilfsmotor anschaffen.

Der erste Benzinmotor für ein Fahrrad wurde 1897 von den Gebrüdern Werner in Paris entwickelt. In der Weltwirtschaftskrise ab 1929 erlebten diese Fahrzeuge einen Boom, weil sich viele Kunden teurere Motorräder zu dieser Zeit nicht leisten konnten. Die erste Saxonette wurde 1937 produziert. Auch wenn Pedelecs in der gebirgigen Schweiz bereits seit den 1990er Jahren in Serie produziert werden, stieg die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen erst an, seitdem Mitte der 2000er Jahre leichtere Lithium-Ionen-Akkus verfügbar sind.

Muss ein Fahrrad mit Hilfsmotor zugelassen werden?

Anders als ein normales Fahrrad benötigt ein Fahrrad mit Hilfsmotor eine Haftpflichtversicherung.
Anders als ein normales Fahrrad benötigt ein Fahrrad mit Hilfsmotor eine Haftpflichtversicherung.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Es muss aber dennoch ein sogenanntes Versicherungskennzeichen führen, welches jährlich erneuert werden muss und jedes Jahr seine Farbe zwischen schwarz, blau und grün wechselt.

Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem “Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter” § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen. Die meisten Pedelecs hingegen gelten rechtlich als Fahrräder und benötigen daher keinen speziellen Versicherungsschutz.

Wann dürfen Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren?

Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Dieser Führerschein wurde am 19. Januar 2013 eingeführt, um die deutschen Regeln an europäische Maßstäbe anzupassen und gilt – vereinfacht gesagt – für Kraftfahrzeuge, deren Hubraum nicht mehr als 50 cm³ und deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h beträgt.

Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 3 FeV).

Welche Regeln gelten für langsamere Fahrräder mit Hilfsmotor?

Ein Sonderfall liegt bei langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor vor, zu denen auch Mofas gezählt werden. Diese Fahrzeuge sind laut § 4 Absatz 1 FeV folgendermaßen definiert:

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein”

Wie auch bei einem Roller, benötigen Sie auch auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm.
Wie auch bei einem Roller, benötigen Sie auch auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm.

Das herausragende Merkmal von Mofas, was sie von anderen Fahrrädern mit Hilfsmotor abgrenzt, ist also die relativ niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung. Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Geburtstag erwerben dürfen.

Allerdings spielt hierbei auch das Geburtsjahr des Fahrers eine Rolle. Wenn Sie ein Fahrrad mit einem Motor, welcher durch Benzin oder Strom angetrieben wird und nicht schneller als 25 km/h fährt, fahren möchten und vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie gar keine Prüfbescheinigung.

Müssen Sie auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor einen Helm tragen?

Die entsprechenden Regeln zu Schutzeinrichtungen im Straßenverkehr finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 21a Absatz 2. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. So gesehen gelten auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor dieselben Regeln wie auf einem Kleinkraftrad.

Damit müssen Sie auch auf einigen Fahrrädern mit Hilfsmotor einen Schutzhelm tragen, außer auf langsameren Gefährten wie beispielsweise Leichtmofas und E-Bikes.

Mit einem Mofa dürfen Sie nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen als Mofas, gehören auch außerhalb von Ortschaften auf die Straße. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug tatsächlich mit dem Motor oder nur mit Pedalen angetrieben wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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81 Kommentare

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  1. Christian
    Am 12. Juni 2018 um 7:36

    Muss ich das Versicherungskennzeichen an meinem Fahrrad mit Hilfsmotor anbringen?
    Wenn ich es nicht montiere, habe ich dann trotzdem Versicherungsschutz?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:56

      Hallo Christian,

      bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach den Konditionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Addi
    Am 1. Juni 2018 um 16:43

    Verstehe ich das richtig? Nach der Definition darf mein 14 jähriges Kind nicht mal mein E-Bike (bis 25 km/h) fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:54

      Hallo Addi,

      sofern das Fahrrad max. 25 km/h fährt und der Motor unter 250 Watt stark ist, gibt es uWn kein Mindestalter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jonas R.
    Am 12. Mai 2018 um 14:59

    Hallo,
    wenn man einen 80 ccm Benzinmotor in ein Fahrrad einbaut, Führerscheinklasse A besitzt und das Fahhrad nicht zulässt, versichert oder vom Tüv abnehmen lässt, wie hoch wäre dann die Strafe die man bekommen könnte wenn man erwischt wird?
    könnte es da auch Punkte oder sogar Fahrverbot geben?
    mfg Jonas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:40

      Hallo Jonas R.,

      im Zweifel machen Sie sich strafbar (!), nämlich des Fahrens ohne Versicherung. Besprechen Sie die konkreten Folgen bitte mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Achim
    Am 9. Mai 2018 um 12:43

    Ich will an mein Tandem einen Motor anbauen: Wenn möglich, soll es ein Leichtmofa werden. Klar sind die 30 ccm und die 20 km/h.
    Müssen jetzt beide einen Helm tragen? Was ist sonst noch zu beachten??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:39

      Hallo Achim,

      bitte fragen Sie beim TÜV nach. In der Regel benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Steven
    Am 12. April 2018 um 21:17

    Hallo.
    Ich habe mir heute eine Saxonette Classic zugelegt.
    Der Verkäufer sagte mir das ich nur ein Kleines Kennzeichen bräuchte.
    Und keinen Führerschein bzw. eine Prüfbescheinigung bräuchte. Nun meine Frage benötigt man jetzt eine Prüfbescheinigung oder ein Führerschein dafür ???
    Die Saxonette hat einen Originalen 30ccm Motor womit das Fahrrad auf ca. Auf 20kmh kommt

    Bitte um Rückmeldung
    Mfg
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 10:08

      Hallo Steven,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle bzw. die Führerscheinstelle. In der Regel dürfen Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden. Hier können Sie sich weitergehend informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/mofa-fuehrerschein/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Philipp
    Am 8. April 2018 um 11:50

    Hallo Bußgeld Team,
    Ich habe vor mein Fahrrad auf ein Hilfsmotorfahrrad mit Benzinmotor umzubauen, nun die Frage:
    Ich möchte das Fahrrad mit Motor nur auf abgesperrtem Privatgelände Inbetriebnahme nehmen (habe kein Führerschein) und will es ohne Benutzung des Motors zu diesem Gelände fahren, da man mit gezogener Kupplung normal Fahrrad fahren kann.
    Ist das dann so erlaubt oder muss ich weitere Bauliche Einschränkungen vornehmen um normal fahren zu dürfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:19

      Hallo Philipp,

      um auf Nummer sicher zu gehen, ist es empfehlenswert, das Fahrrad auf einem anderen Wege transportiert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Martina
    Am 5. April 2018 um 14:29

    Meine Tochter ist 21 und unsere saxonette fährt 20 km h braucht man dafür überhaupt eine prüfbescheinigung hab irgendwo gelesen das man das wohl bei einer 20 km h zulasdung nicht braucht ….mfg m.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:13

      Hallo Martina,

      eine Prüfbescheinigung wird für die folgenden Fahrzeuge benötigt: Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Martina t.
    Am 5. April 2018 um 14:26

    Hallo meine Frage wäre wo bekommt man diese sogenante prüfbescheinigung ?
    MfG Martina

  9. Peter L.
    Am 2. März 2018 um 9:54

    ich habe mir einen Benzinhilfsmotor 80ccm eingebaut und möchte wissen ob ich dafür eine Fahrerlaubnis brauche,40km/h fährt das Fahrrad und ich besitze Führerschein BE und ML.Brauche ich dafür ein Nummernschild?
    lg Peter L.

    • di geier
      Am 23. Mai 2022 um 12:09

      hallo!
      bei 80ccm errlischt die bezruebserlaubnis! sie brauchen vom tüv eine einzelbezriebsabnahme! und die ist sehr zeuer und augwendig!
      ich glaube die bußgeldberater geben hier nicht richtig audkunft. denn ein moped darfan sich nicht einfach mal so selber bauen! sie müssen alles bauargenehmigte teile verwenden und auch am rahmen bohren schwrißen ist berboten!
      fragen sie mal schnellstens den tüv, dekra o. küs! da werden sie ihr blaues wunder erleben! und einen 80ccm wird ihnen keiner versichern! weil fas harnicht geht!
      alles klar. gruß di aus potsdam

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:48

      Hallo Peter,

      Pedelecs, die bis 45 km/h schnell sind, gelten als Kleinkrafträder und müssen deshalb über ein Versicherungskennzeichen verfügen. Des Weiteren benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Chami J.
    Am 28. Februar 2018 um 21:27

    Hallo, ich möchte ein Fahrrad mit dem Benzin Hilfsmotor kaufen. Der Verkäufer hat mir gesagt- das Fahrrad hat keinen Straßenverkehrszulassung. Ich habe Führerschein. Und meine Frage-darf man dises Fahrrad mit Ca. 3 PS und 30km/h ohne Zulassung auf der Straße fahren?
    MfG Chamil J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:45

      Hallo Chami,

      solche Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. Sie müssen über eine Versicherung verfügen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Carsten F.
    Am 24. Januar 2018 um 21:18

    Ich habe eine Frage zur Zulassung meines Fahrrades mit Hilfsmotor.

    Das Fahrrad ist 90 Jahre alt und der Motor (DKW-Hilfsmotor) fast
    100 Jahre. Der Motor hat 118 ccm und eine Leistung von 1 PS.
    Das Fahrzeug wird warscheinlich so um die 25 km/h erreichen.
    Reicht ein Versicherungskennzeichen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 9:01

      Hallo Carsten,

      dies ist bei der zuständigen Behörde bzw. bei einer Versicherung zu erfragen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Kleinkrafträder, beispielsweise Mofas, Mopeds, Roller und Pedelecs, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren, ein Versicherungskennzeichen benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Wonhyoung Hong
    Am 22. November 2017 um 23:32

    Hallo! Ich komme aus Sudkorea, und habe ich Fuhrerschein ( Klasse B ). Ich moechte wissen, ob ich ein Fahrrad mit 80cc Hilfsmotor fahren kann. Und… muss ich eine Zertifikat von TUV bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 9:01

      Hallo Wonhyoung,

      bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm ist ein Führerschein der Klasse A nötig. Zudem wird eine regelmäßige Hauptuntersuchung fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Milan B.
    Am 22. November 2017 um 19:21

    Hallo,
    Ich will mir ein fertiges Fahrrad mit eingebautem Motor (49cc) kaufen, wenn ich dazu die Führerscheinklasse AM benötige muss ich dann auch eine Betriebserlaubnis an einer TÜV Prüfstelle besitzen ? Denn ich bin mir nicht sicher ob ein normales Fahrrad mir Benzinmotor, dem TÜV besteht !?
    LG Milan B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 9:05

      Hallo Milan,

      nein, eine Hauptuntersuchung ist dann nur bei Änderungen am Fahrzeug nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. sofian k.
    Am 4. November 2017 um 20:37

    ich habe einen marokkanische Führerschein Klasse B kann ich damit einen Fahrrad mit einem Benzin Hilfsmotor bis ca. 45kmh fahren.
    vielen Dank für ihre Antwort.
    MfG
    S.K

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:18

      Hallo sofian k.,

      wenden Sie sich am besten für die Voraussetzungen an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann Ihnen auch alle zu beachtenden Regeln nennen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Winfried H.
    Am 18. Oktober 2017 um 7:59

    Darf man mit einem Mofa/Pedelec/E-Bikeine eine Forstweg oder Landwirtschaftsweg nutzen?

    Warum darf man nicht auf Fern-Schnell-/Radwegen mit Mofa’s und E-Bikes fahren, weil man eigentlich die Autostrassen durch Verlagerung Verkehrs auf Fahrrädern entlasten möchte? (Radlweg 100 km um Essen)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:09

      Hallo Winfried H.,

      ist kein zusätzliches Schild wie “Mofas frei” etc. angebracht, dürfen Sie die Straße in der Regel nicht befahren.

      Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 250 Watt starken Motoren gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und dürfen Radwege nutzen. E-Bikes und Mofas gehören dagegen zu den Kleinkrafträdern und gelten nicht mehr als Fahrräder, weshalb sie die entsprechenden Wege auch nicht nutzen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Robert
    Am 26. September 2017 um 18:15

    Ihr habt alles sehr gut beschrieben allerdings muss ich nochmals nachfragen. Ich hab Führerschein klasse B! Welche Art von (Benzin, elektro) Motor kann ich an einem fahrrad anbringen ohne nochmals zur fahrschule zu müssen oder sonstigen Aufwand zu betreiben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 8:42

      Hallo Robert,

      entscheidend sollte die Höchstgeschwindigkeit des Fahrrads sein. Mit dem Führerschein der Klasse B bzw. AM dürfen Sie Fahrzeuge führen, die maximal 45 km/h schnell sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jason
    Am 23. September 2017 um 20:55

    Guten Abend ich hab mir ein 49ccm 2takt Benzin Motor über eBay bestellt und fährt bis zu 45 kmh und baue ihn in den Fahrrad ein sogesagt ein Anbau Motor. Ich hab kein Führerschein nichts was muss ich machen damit ich das Fahrrad auf dem öffentlichen Verkehr fahren darf.? Mfg Jason

    • Thunderbirds
      Am 2. Oktober 2018 um 15:37

      Der 49ccm Motor ist ein 4 Takt fährt nur 38km/h, und nicht 45km/h der Motor hat 2,1 PS mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 8:39

      Hallo Jason,

      für ein S-Pedelec, das maximal 45 km/h fährt, benötigen Sie den Führerschein der Klasse AM bzw. B. Eine Ausnahme besteht für Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Sie dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen. Bezüglich der Zulassung ist eine offizielle Prüfstelle oder die Zulassungsstelle zu befragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Gensheimer
    Am 19. September 2017 um 16:01

    Kann ich ein s-pedelec ohne Führerschein fahren – Bin Jahrgang 1960!
    Gruß und Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 8:28

      Hallo Gensheimer,

      Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Dino
    Am 18. August 2017 um 19:50

    Hallo Zusammen

    ich habe dieses fahrrad gefunden im text steht ohne straßenzulassung ist das so oder gibt es eine möglichkeit sowas doch zu fahren ?

    Gruß dino

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 8:14

      Hallo Dino,

      erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Lutz
    Am 27. Juli 2017 um 10:49

    Darf ich ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren wenn mir der Führerschein eingezogen wurde. Zum beispiel eine Saxonette.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:07

      Hallo Lutz,

      ohne einen Führerschein dürfen Sie lediglich solche Fahrräder mit Hilfsmotor (oder Mofas) fahren, die aufgrund ihrer Bauart nicht mehr als 25 km/h erreichen, denn diese gelten rechtlich als Fahrräder. Wenn Sie nach dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen Sie allerdings eine Prüfbescheinigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. M. Nico
    Am 26. April 2017 um 16:22

    Guten Tag zusammen

    Ich habe eine Frage wenn ich einen Kettensägenmotor auf ein Fahrrad installieren möchte und mit dem Fahrrad auf die Strasse möchte müsste ich dann es zur Bewilligung kontrollieren lassen ob es zugelassen ist auf der Strasse ?

    ich wünsche euch noch einen schönen abend
    grüsse Nico

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 7:21

      Hallo Nico,

      wenn das Rad weniger als 25 km/h fahren soll, brauchen Sie dafür eine Prüfbescheinigung. Soll es bis zu 45 km/h fahren, benötigen Sie die Führerscheinklasse AM. In beiden Fällen brauchen Sie eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ein Versicherungskennzeichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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