Fahrradfahren trotz Fahrverbot: Ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
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Wann ein Fahrverbot ausgesprochen wird
Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, ist dazu verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Verstöße gegen selbige können mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sanktioniert werden.
Letzteres wird bei besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Immer wieder stellen sich Betroffene dann die Frage, für welche Kfz der temporäre Führerscheinverzicht eigentlich gilt.
In diesem Zusammenhang besteht auch oft Unsicherheit, ob das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt ist. Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrradfahren trotz Fahrverbot
Mit dem Fahrrad zu fahren, ist trotz Fahrverbot für Pkw in aller Regel erlaubt. Prüfen Sie allerdings immer genau, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot konkret ausgesprochen wurde.
Tatsächlich kann ein Fahrverbot auch spezifisch für Fahrräder ausgesprochen werden. Allerdings handelt es sich dabei stets um eine richterliche Anordnung. Wer wiederholt durch schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit dem Rad auffällt, muss damit rechnen, dass er ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt.
Hat ein Richter ein Fahrverbot fürs Fahrrad ausgesprochen und Sie nehmen mit dem Drahtesel trotzdem am Straßenverkehr teil, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Darf man nach einem Führerscheinentzug mit dem Fahrrad fahren?
Unterschiedliche Verstöße im Straßenverkehr sowie beharrliche Pflichtverletzungen können dazu führen, dass ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Dieser temporäre Führerscheinentzug dauert dann mindestens einen Monat.
Ist der Betroffene auf den Wagen angewiesen, kann dies schon einen großen Einschnitt bedeuten. Ein Fahrverbot zu umgehen, ist allerdings meist nicht möglich, sodass alternative Fortbewegungsmittel hermüssen.
Wer sich nicht ausschließlich auf öffentliche Verkehrsmittel verlassen möchte, greift meist auf ein Fahrrad zurück. Doch ist das Fahrradfahren trotz Fahrverbot überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet: Ja. In aller Regel ist der Drahtesel nicht bei einem Fahrverbot inbegriffen.
Gut zu wissen: Sie können übrigens auch für Ordnungswidrigkeiten, welche Sie mit einem Fahrrad oder E-Scooter begehen, ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen, welches dann auch für Kraftfahrzeuge gilt. Dies ist häufig bei Verstößen gegen die Promillegrenze oder anderen schwerwiegenden Regelmissachtungen der Fall.
Wann gilt ein Fahrverbot auch für Radfahrer?
Ist aber das Fahrradfahren trotz Fahrverbot immer erlaubt oder kann auch ein spezifisches Fahrverbot fürs Radeln ausgesprochen werden? Das ist in Deutschland durchaus möglich. Leisten Sie sich wiederholt schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten mit dem Fahrrad, kann auch für dessen Nutzung ein temporäres Verbot ausgesprochen werden.
Allerdings muss ein Fahrverbot in diesem Falle von einem Richter im Rahmen einer Hauptverhandlung festgelegt werden. Es handelt sich dann meist um eine sogenannte Nebenstrafe.
Missachten Sie die Anordnung und werden Sie beim Fahrradfahren trotz Fahrverbot erwischt, kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro aufgebrummt werden.
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