Fahrradstraße: Regeln zu Geschwindigkeit, Parken & Co.
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
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Spezielle Straßen nur für Radfahrer
Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind allgemeinhin bekannt und auch keine Seltenheit mehr. Anders sieht es mitunter bei einer Fahrradstraße aus. Häufig sind diese im Straßenland noch nicht zu finden. Daher ist es auch verständlich, dass einige Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsschild für eine Fahrradstraße wenig anfangen können.
Doch was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich einer Fahrradstraße und welche Verkehrsregeln müssen bei der Nutzung eingehalten werden? Wie unterscheidet sich eine Fahrradstraße von anderen Straßen und dürfen diese wirklich nur von Fährrädern befahren werden?
Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der nachstehende Ratgeber betrachtet.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrradstraße
Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben ist. Sie unterscheidet sich baulich von einem Radweg.
Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 244.
Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel für Anlieger gelten.
Was genau ist eine Fahrradstraße?
Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So ist definiert, was eine Fahrradstraße nach StVO ausmacht.
In der Regel bezieht sich die Bezeichnung dann auch nur auf die Fahrbahn dieser Straße und nicht auf die Fußwege. Jedoch ist hier auch die gesamte Fahrbahn einbezogen. Somit unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen und oft auch eine spezielle Bauweise – wie Bordsteine, Grünstreifen oder farbigen Belag bzw. Steine – von der Fahrbahn abgegrenzt ist.
Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Oft werden diese nicht speziell angelegt, sondern durch Umwidmung einer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen.
Soll die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren werden, muss dies durch Zusatzzeichen ausgeschildert sein. So kann zum Beispiel der Kfz-Verkehr für Anlieger oder nur in eine Richtung erlaubt sein.
So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen, welche diese Straße benutzen, Vorfahrt. Doch dies bedeutet nicht, dass Fahrradfahrer auch an Kreuzungen Vorfahrt haben, hier gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert wurde – “rechts vor links”. Andere Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen, sodass ein Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer vermieden wird. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer angepasst sein.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt darüber hinaus immer 30 km/h.
Ist die Straße für anderen Verkehr freigegeben, kann in dieser auch geparkt werden. Doch auch in einer Fahrradstraße kann das Parken durch eine zusätzliche Beschilderung eingeschränkt oder ganz untersagt sein.
Welche Verkehrszeichen beschreiben eine Fahrradstraße?
Die Verwaltungsvorschrift der StVO gibt vor, wann eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann. Sie sagt Folgendes aus:
Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist.”
Gibt es nun eine Anordnung für eine Fahrbahn, kennzeichnet das Verkehrsschild 244 eine Fahrradstraße. Dieses viereckige Schild mit weißem Hintergrund zeigt einen blauen Kreis mit einem weißen Piktogramm eines Fahrrads und darunter in schwarzer Schrift den Zusatz „Fahrradstraße“
Alle Regelungen für den Kraftverkehr werden, wie beschrieben, durch weitere Zusatzschilder angezeigt. So kann unter dem Wort „Fahrradstraße“ ein „Anlieger frei“ oder ein „Kfz-Verkehr frei“ erscheinen. Ist dem nicht so, dürfen Autofahrer diese Straße mit ihrem Auto nicht befahren.
Darf ich mit Elektro-Rollstuhl oder Fahrrad auch in umgekehter Richtung fahren?
Hallo Jutta,
sofern dies durch ein Zeichen angeordnet ist, muss die Richtung eingehalten werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
>Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein.
Kann man das irgendwie präzisieren wann eine Fahrradstrasse eine Radverkehrsanlage ist und wann nicht?
Konkret geht es mir dabei um die Frage, ob bei Fahrten auf der Fahrradstrasse die an einer Kreuzung (gleichzeitig Ende der Fahrradstrasse) angebrachte kombinierte Fahrrad/Fussgängerampel gilt oder das angebrachte “Vorfahrt gewähren” Schild zu beachten ist.
Hallo Johannes,
dies kommt stets auf die jeweiligen Umstände an. Ist eine spezielle Fahrradampel angebracht, sollten deren Lichtzeichen gültig sein. Bei einer normalen Ampel nur für Fußgänger müssen sich Radfahrer in der Regel an die gleichen Regeln halten, wie sie auch für Autos gelten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
für alle Verkehrsteilnehmer wären mal Informationen über Radfahrer auf dem Zebrastreifen wichtig, aber auch die für Fußgänger und Kfz-Fahrer geltenden Regeln an Querungshilfen.
Da das Fahrrad ein Fahrzeug ist, müssen die für Fahrzeuge geltenden Regeln beachtet werden: z. B. das Schild “Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art (rund mit rotem Rand und weißem Mittelfeld)” u. a.
MfG
W. H.