Fahrradträger in Dänemark: Gesetzliche Vorgaben regeln die Nutzung
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ausmaße, Gewicht, Kennzeichnung: All das ist wichtig beim Fahrradtransport
Reisen nach Dänemark mit dem eigenen PKW oder Wohnmobil sind bei deutschen Urlaubern weiterhin beliebt. Von Fahrplänen und öffentlichen Verkehrsmitteln unabhängig zu sein, eröffnet mehr Möglichkeiten, sich im Urlaub zu bewegen und das Land zu erkunden.
Dass oft auch das Fahrrad mit auf Reisen geht, ist da nicht verwunderlich. Allerdings gibt es für Fahrradträger auch in Dänemark einige Vorschriften, die Urlauber nicht außer Acht lassen sollten.
Welche Varianten des Fahrradtransports mit dem Auto oder Wohnmobil erlaubt sind, ob in Dänemark Fahrradträger durch eine Warntafel gekennzeichnet sein müssen und welche weiteren Bedingungen Urlauber bei der Reisevorbereitung beachten sollten, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
Fahrradträger in Dänemark
Ja, denn auch in Dänemark sind die zulässigen Breiten, Höhen und Längen an einem Fahrzeug gesetzlich festgelegt. Ein Fahrradträger darf über diese Maße nicht hinausgehen. Mehr zu den Vorschriften lesen Sie hier.
Nein, sofern er nicht über die gesetzlichen Maße hinausgeht und eine überstehende Ladung vorliegt, muss keine Kennzeichnung erfolgen.
Ja, wenn die Beleuchtung des Fahrzeugs oder das Kennzeichen durch den Fahrradträger verdeckt werden, muss an diesen für Ersatz gesorgt werden. Beides muss in Dänemark immer erkennbar sein.
Welche Vorschriften sind in Dänemark für Fahrradträger wichtig?
Ob auf dem Dach, als Heckklappenträger oder als Fahrradträger auf der Anhängerkupplung – in Dänemark gilt es, wie erwähnt, bestimmte Regelungen für den Fahrradtransport zu beachten. Die verschiedensten Varianten des Transports sind in Dänemark ebenso wie in Deutschland in der Regel zugelassen, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
So spielen sowohl die Ausmaße als auch das Gewicht der Ladung auf dem Fahrradträger in Dänemark eine wichtige Rolle. Die gesetzliche Grundlage für die Vorschriften bezüglich der Ladung bilden unter anderem das Straßenverkehrsgesetz und die amtlichen Bekanntmachungen. In diesen ist beispielsweise festgelegt, wann und wie Ladung gekennzeichnet werden muss, was in Bezug auf Fahrradträger durchaus wichtig ist.
Des Weiteren wird auch definiert, welche Ausmaße im Straßenverkehr zulässig sind. So gilt auch in Dänemark, dass ein Fahrzeug inklusive Ladung nicht breiter als 2,55 m, nicht länger als 12 m und nicht höher als 4 m sein darf.
Werden die Vorschriften zu den Maßen missachtet und liegt keine Sondergenehmigung für Übermaße vor, bedeutet das auch in Dänemark Sanktionen. Solchen drohen ebenfalls, wenn das Gewicht überschritten ist und eine Überladung vorliegt. Wie hoch diese ausfallen, wird in der Regel je nach Einzelfall entschieden.
Warntafel für Fahrradträger: In Dänemark notwendig?
Wie überstehende Ladung, was Fahrräder und Fahrradträger sind, in Dänemark gekennzeichnet werden muss, ist in der amtlichen Bekanntmachung „Bekendtgørelse om afmnærkning af langt eller bredt gods“ (etwa: „Bekanntgabe über die Kennzeichnung von langen oder breiten Gütern“) festgelegt.
Demnach muss eine solche Ladung nur dann markiert werden, wenn diese einen Meter über das vordere bzw. hintere Ende des Fahrzeugs oder mehr als 15 cm an den Seiten übersteht. Allerdings muss dies nicht mit einer Warntafel geschehen. In Dänemark reichen bei privaten Fahrten ein helles Tuch oder ähnlich auffällige Markierungen aus. Bewegt sich die Ladung auf dem Fahrradträger innerhalb der oben genannten Maße, ist eine Kennzeichnung dieser in der Regel nicht notwendig.