Fahrschule 2024 – Der Weg zur Fahrerlaubnis

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 30. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 15 Minuten

Auf den Fahrschulseiten von Bussgeldkatalog.org finden Sie alles Wichtige zum Erwerb der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Was muss bei der Wahl der Fahrschule beachtet werden? Wie gestalten sich Theorieprüfung und die praktische Fahrprüfung? Das alles und noch weitere nützliche Informationen können Sie in den folgenden Artikeln nachlesen.

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Bestehen Sie nicht auf Ihr Recht, sondern bremsen Sie ggf., auch wenn Sie eigentlich Vorfahrt hätten.

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Fahrschule wechseln: Bis wann ist das möglich?

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Führerscheinprüfung bestehen: Ohne Fahrschule gibt es keine Fahrerlaubnis.

Die Ausbildung in einer Fahrschule ist Voraussetzung, um eine Führerscheinprüfung ablegen zu können. Die angehenden Führerscheinbesitzer werden in Theorie und Praxis geprüft und müssen nachweisen, dass sie über das nötige Wissen und Können für eine Teilnahme am Straßenverkehr verfügen. Mehr zu den Prüfungen lesen Sie hier. » Weiterlesen...

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Ist es Frauen möglich, auch schwanger den Führerschein zu machen? Oder ist das ein zu großes Risiko für Mutter und Kind? Dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen und haben schließlich wahre Risiken und falsche Mythen aufgedeckt. Lesen Sie hier alles zum Führerschein in der Schwangerschaft. » Weiterlesen...

Die Führerscheinfinanzierung sollte vorab gut durchdacht werden.

Im Durchschnitt kostet die Führerscheinausbildung in Deutschland etwas weniger als 1.400 Euro. Eine große Geldmenge, die nicht jeder so einfach aufbringen kann. Ist der Wunsch nach einer Fahrerlaubnis dennoch groß, müssen Wege der Finanzierung gesucht werden. Ein Führerschein-Kredit ist eine Möglichkeit. Worauf es dabei ankommt und ob eine Ratenzahlung möglich ist, lesen Sie im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

FAQ: Fahrschule

Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Es empfiehlt sich, Freunde und Bekannte, welche bereits die Fahrerlaubnis besitzen, nach Ihren Erfahrungen zu fragen. Sie sollten allerdings stets mehrere Anbieter vergleichen, um am ende die Fahrschule zu finden, bei welcher Sie mit gutem Gefühl die Ausbildung zur Fahrerlaubnis absolvieren können.

Was kostet der Besuch einer Fahrschule?

Die Kosten für eine Führerscheinausbildung hängen stark davon ab, welche Führerscheinklasse angestrebt wird und wie viele Fahrstunden Sie benötigen. Was diese im Durchschnitt an Kosten verursachen, erfahren Sie hier.

Kann ich den Führerschein auch ohne Fahrschule machen?

Ohne Besuch der Fahrschule ist es nicht möglich, einen Führerschein zu machen. Sie müssen mindestens die Pflichtstunden in Theorie und Praxis absolvieren, um für die Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

In der Fahrschule Fahren lernen

Ist die Fahrschule beendet, erhalten Sie nach bestandener Prüfung den Führerschein.
Ist die Fahrschule beendet, erhalten Sie nach bestandener Prüfung den Führerschein.

Die Fahrschule ist in Deutschland die Anlaufstelle für Menschen, die eine Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr erhalten wollen. Sie soll die theoretischen und praktischen Grundlagen für das Führen von Kraftfahrzeugen vermitteln und dient dabei quasi als Lehrinstitution. Allerdings sind Fahrschulen dem privaten Gewerbe zuzuordnen. Daher fallen für den Führerscheinanwärter nicht unerhebliche Kosten an.

Dennoch besteht die Möglichkeit zum Beispiel bei der Bundeswehr eine Dienstfahrerlaubnis zu erwerben. Dazu wird in Kraftfahrtausbildungszentren eine umfassende Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet, welche eine hohe Qualität besitzt. Die Dienstfahrerlaubnis kann für die zivile Nutzung umgeschrieben werden. Die Führerscheinausbildung wird in diesem Fall komplett vom Staat finanziert.

Doch nicht jeder Wehrdienstleistende kann bei der Bundeswehr die Fahrerlaubnis erhalten, die Kapazitäten sind begrenzt und daher heiß begehrt. Oft bleibt nur der Weg einer privaten gewerblichen Fahrschule. In diesem Gewerbe gibt es in Deutschland unzählige Firmen, der Führerschein ist weiterhin sehr beliebt und die Zahl der Fahranfänger konstant hoch.

Fahrschulen können auch auf eine bestimmte Führerscheinklasse spezialisiert sein. So gibt es zum Beispiel reine Autofahrschulen, eine Lkw-Fahrschule oder auf Motorräder spezialisierte Schulen. Die Fahrschule für Lkw wird meist als Einstieg in den Beruf des Lkw-Fahrers besucht.

Wie Sie in der Fahrschule das Autofahren lernen, was eine Intensivfahrschule ist, wie der Unterricht gestaltet wird und welche Prüfungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis absolviert werden müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Fahrschulen in Deutschland – ein geschichtlicher Rückblick

Heutzutage gibt es Fahrschulen wie Sand am Meer. Durch die hohe Nachfrage können viele, teilweise auch kleine Unternehmen, sich auf dem Markt behaupten. Gerade in Großstädten ist die Anzahl der Lehreinrichtungen enorm. Der Ursprung der Fahrschule in Deutschland ist auf das Jahr 1904 zurückzuführen.

Rudolf Kempf, Inhaber des Kempf´schen Privat-Technikums, eröffnete die erste deutsche Fahrschule unter dem Namen „Auto-Lenkerschule“ in Aschaffenburg. Damals konnten Männer ab 17 Jahren an der Ausbildung teilnehmen. Zweck der Ausbildung war er, die jungen Männer auf den Beruf des Chauffeurs vorzubereiten oder in separaten Kursen Fahrzeugbesitzern das Führen eines Kfz beizubringen.

Bis zum 3. Februar 1910 konnte jedermann die Ausbildung leiten bzw. durchführen. Voraussetzung war lediglich, dass die betreffende Person in der Lage war, ein Kfz zu führen. Mit einer Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern, wurde erstmal staatlich geregelt, wer eine Fahrschulausbildung geben durfte – ausschließlich behördlich ermächtigte Personen.

Am 1. März 1921 wurden in einer neuen Verordnung erstmal Begriffe wie „Fahrschule“ und „Fahrlehrer“ verwendet. Es wurden Mindestanforderung an Fahrlehrer definiert. Den Grundstein für die heutige Ausbildung von Fahrlehrern legte am 25. August 1969 das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Ab diesem Zeitpunkt erlangte der Beruf des Fahrlehrers den Status als Ausbildungsberuf.

In der Schweiz spricht man bei einer Fahrschule übrigens von Verkehrskunde bzw. Verkehrskundeunterricht.

Weitere Ratgeber über Fahrschulen in Deutschland:

In einer Frauenfahrschule wird der Unterricht ausschließlich von Fahrlehrerinnen geleitet.

Die Ausbildung in der Fahrschule verursacht bei vielen Menschen Angst vor den Herausforderungen des Autofahrens. Gerade Frauen haben bedenken, an einen ruppigen Fahrlehrer zu geraten und möchten lieber bei einer Fahrlehrerin den Unterricht besuchen. Dafür gibt es sogenannte Frauenfahrschulen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Fahrschule für Senioren: Im hohen Alter zum Führerschein.

Autofahren ist keine Frage des Alters - So sieht es der Gesetzgeber. Daher ist keine Altersgrenze gesetzt, wenn Senioren eine Fahrschule besuchen wollen, um im Alter noch die Fahrerlaubnis zu erwerben. Ob dabei Besonderheiten zu berücksichtigen sind lesen Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

In der Fahrschule sollen Angsthasen Ihre Ressentiments gegen das Autofahren ablegen.

Angst kann ein hemmender Faktoren in den unterschiedlichsten Situationen sein. Einige Menschen verspüren dieses Gefühl, wenn es ums Autofahren geht. In einer Fahrschule für Angsthasen soll Abhilfe geschaffen werden. Wie genau dies vonstatten geht, lesen Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

In einer Fahrschule für Rollstuhlfahrer können Betroffene den Führerschein machen.

Auch eine körperliche Behinderung muss Menschen nicht davon abhalten am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In einer Fahrschule für Rollstuhlfahrer können die entsprechenden Kenntnisse vermittelt werden. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie das Fahrschulauto angepasst wird, lesen Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Fahrschule für Kleinwüchsige

Auch Menschen die unter Kleinwuchs leiden, haben die Möglichkeit einen Führerschein in der Fahrschule zu erwerben. Dafür ist eine Verlängerung des Gaspedals vonnöten. Wie sich die Fahrschulausbildung gestaltet und ob besondere Voraussetzungen zu erfüllen sind, lesen Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Vorbereitung zum Führerschein für Lernbehinderte kann in einer speziellen Fahrschule absolviert werden.

Eine Legasthenie oder eine andere Lernschwäche sind kein Grund, dass der Betroffene keine Fahrerlaubnis erhalten kann. Spezielle Fahrschulen für Lernschwache bieten alternative Lehrmethoden an, sodass auch mit einer Lernbehinderung der Führerschein erworben werden kann. Was dabei zum Einsatz kommt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

Fahrschule für Behinderte: Mobilität trotz Handicap.

Ein Fahrzeug bedeutet Mobilität. Um dieses führen zu können, ist ein Führerschein vonnöten. Auch Menschen mit Behinderung soll die Möglichkeit gegeben werden, einen solchen zu erwerben. Dazu gibt es Fahrschulen, die sich auf Menschen mit Handicap spezialisiert haben. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Ist ein Führerschein ohne Fahrschule auf legalem Weg möglich?

Wer einen Führerschein in Deutschland erhalten möchte, muss dazu eine Fahrschule besuchen. Die Führerscheinausbildung ist mit hohen Kosten verbunden, sodass sich immer mehr Menschen nach Alternativen umsehen, um einen Führerschein ohne Fahrschule zu bekommen. Doch ist das auf legalem Weg machbar? Lesen sie die Antwort im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

In einer Ferienfahrschule können Schüler eine Führerscheinausbildung absolvieren.

Gerade Schüler und Studenten sind oft im Prüfungsstress und haben eigentlich keine Zeit, um den Führerschein zu machen. In Ferienfahrschulen ist es möglich, in kurzer Zeit eine Führerscheinausbildung zu absolvieren. Die Leistungen entscheiden sich dabei nicht von einer herkömmlichen Fahrschule. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Fahrschule für ein Mofa kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 15. Lebensjahres besucht werden.

Ein Führerschein verschafft Freiheit und Unabhängigkeit von öffentlichen Verkhrsmitteln. Gerade auf dem Land, wo der Bus nur einmal in der Stunde fährt, sind die Berechtigungen zum Führen von Fahrzeugen daher begehrt. Wer schon mit 15 Jahren am öffentlichen Straßenverkehrs teilnehmen möchte, kann eine Fahrschule für das Mofa besuchen und erhält nach bestandener Theorieprüfung eine Prüfungsbescheinigung. Weitere Informationen finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Bei Fahrstunden mit dem Motorrad, fährt der Fahrlehrer in einem Auto hinter Ihnen her.

Das Motorrad erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Über 9 Millionen Menschen besitzen eine Fahrerlaubnis in dieser Führerscheinklasse. Wie für aale Fahrzeuge muss eine Fahrschule für das Motorrad besucht werden, um die Berechtigung zum Führen eines Zweirads zu erhalten. Wie so ein Motorrad-Grundkurs aussieht und auf was es bei der praktischen Fahrprüfung für diese Klasse ankommt, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Per Schnellkurs zum Führerschein? Einige Fahrschulen bieten dieses Modell an.

Eine Fahrerlaubnis zu erlangen ist oft sehr Zeitaufwendig. Neben den Theoriestunden, muss oft auf Termine zu den Fahrstunden gewartet werden. Die Fahrlehrer sind in der Regel gut ausgelastet und ausgebucht. Wer aber schnell seinen Führerschein machen möchte, hat die Möglichkeit seine Fahrerlaubnis in einem Crashkurs zu erhalten. Was dabei beachtet werden muss und welche Arten der Intensiv-Fahrschule es gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Der Fahrlehrer – wichtiger Ansprechpartner in der Ausbildung

In der Fahrschule üben Sie mit einem Fahrlehrer das Verhalten im Straßenverkehr.
In der Fahrschule üben Sie mit einem Fahrlehrer das Verhalten im Straßenverkehr.

Den Begriff „Lehrer“ verbinden einige Menschen mit Lehrern aus ihrer Schulzeit, sodass der Begriff nicht immer positiv wahrgenommen wird. Bei einem Fahrlehrer ist das in der Regel nicht der Fall. Er dient während der Fahrausbildung als Ansprechpartner und Vertrauensperson.

Allerdings gibt es auch Fälle in denen das Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler nicht zu beider Zufriedenheit verläuft. Dann besteht die Möglichkeit den Fahrlehrer zu wechseln. Diesen Wunsch müssen Sie dann in der Fahrschule äußern. Das ist auch Ihr gutes Recht, schließlich bezahlen Sie für eine Dienstleistung.

Doch wer darf überhaupt als Lehrer für das Führen von Kraftfahrzeugen arbeiten? Diese Bestimmungen sind im Fahrlehrergesetz geregelt. Grundsätzlich werden die Voraussetzungen der Fahrlehrererlaubnis in § 2 geregelt:

(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber

  1. mindestens 22 Jahre alt ist,
  2. geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  3. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  4. die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse A oder die Klasse DE erteilt werden soll, jeweils auch die Fahrerlaubnis der Klasse A oder der Klasse DE besitzt,
  5. über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  6. innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  7. die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 nachgewiesen hat und
  8. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Erteilung der Fahrlehrererlaubnis gestellt werden. Wird diesem stattgegeben, erhält der Bewerber einen Fahrlehrerschein. Dieser ist bei allen Lehrfahrten mitzuführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzulegen.

Die Anzahl der Fahrstunden an einem Tag darf 495 Minuten nicht übersteigen. Zwischen den Fahrten soll der Lehrer genügend Zeit zur Erholung einhalten. Ab dem 25. Lebensjahr kann ein Fahrlehrerscheinbesitzer einen Antrag auf Fahrschulerlaubnis stellen. Wird diesem stattgegeben, kann eine eigene Fahrschule eröffnet werden.

Auch der Fahrlehrer muss eine Prüfung ablegen, um den Schein zu erhalten. Diese beinhaltet nach § 4 Fahrlehrergesetz eine fahrpraktische Prüfung und eine Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich).

Weitere Ratgeber zum Fahrlehrer:

Fahrlehrerausbildung: Welche Voraussetzungen müssen Sie für diesen Beruf erfüllen?

Ein Fahrlehrer muss einige Eigenschaften mitbringen, um diesen Beruf ausüben zu können. Doch welche Voraussetzungen sind vorgeschrieben, damit Sie eine entsprechende Ausbildung beginnen dürfen? Unser Ratgeber beantwortet diese Frage. » Weiterlesen...

Benutzt der Fahrlehrer das Handy während der Fahrt, sinkt seine Aufmerksamkeit.

Für einen Fahrschüler gilt der Fahrlehrer als besondere Vertrauensperson. Dessen volle Aufmerksamkeit sollte bei einer Übungsfahrt dem Schüler gelten. Darf ein Fahrlehrer währenddessen sein Handy benutzen? Der folgende Ratgeber erläutert diese Frage. » Weiterlesen...

Auch ein Fahrlehrer muss eine Ausbildung absolvieren.

Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, muss der Fahrlehrer diesen Beruf selbst erst einmal erlernen. Durch fünf verschiedene Prüfungen muss die Eignung vorgewiesen werden. Welche Schritte Sie gehen müssen, um in Deutschland Fahrlehrer zu werden und wie die Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

In der Fahrschule anmelden – das sollten Sie beachten

Ist der Entschluss gefasst, den Führerschein zu machen, kann es dem angehenden Fahrschüler oft nicht schnell genug gehen. Allerdings sollten Sie vor der Anmeldung in der Fahrschule einige Dinge beachten. Zuerst ist es wichtig, eine Fahrschule zu finden, die örtlich in Ihrer Nähe ist. Außerdem sollten Sie berücksichtigen, wann die entsprechende Fahrschule Theoriestunden anbietet und sich über die Kosten informieren.

Dazu eignet sich ein Fahrschulen-Vergleich. Zusätzlich können Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungswerten fragen. Vielleicht kann ein Freund Ihnen eine gute Fahrschule empfehlen, die nicht weit von Ihrem Wohnort entfernt ist. Erfahrungsbericht können auch in einem Fahrschultest im Internet nachgelesen werden. Achten Sie dabei aber auf seriöse Quellen.

Ist die richtige Fahrschule gefunden, müssen noch einige Dinge vor der Anmeldung erledigt werden. Sie benötigen:

  • Ein biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Teilnahmebescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Einen Sehtest (darf nicht älter als 24 Monate sein)

Mit diesen Unterlagen erfolgt nicht nur die Anmeldung in der Fahrschule selbst, es wird durch den Anbieter selbst gleichzeitig ein „Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis“ gestellt. Dieser wird dann an das Einwohnermeldeamt verschickt. Dadurch kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung zur Prüfung bei TÜV oder DEKRA erfolgen. Je nach Bundesland variieren die Preise für einen solchen Antrag zwischen 35 – 55 Euro. Zusätzlich wird eine Anmeldegebühr in der Fahrschule fällig.

Der Theorieunterricht

In der Fahrschule lernen Sie im Theorieunterricht, wie Sie sich im Straßenverkehr verhalten müssen.
In der Fahrschule lernen Sie im Theorieunterricht, wie Sie sich im Straßenverkehr verhalten müssen.

Egal ob Fahrschule fürs Auto, Lkw oder sonstige Kfz, die Führerscheinausbildung besteht immer aus zwei Teilen. Der Praxis und der Theorie. In letzterer sollen die theoretischen Grundlagen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gelegt werden. Je nach Fahrzeugklasse der Führerscheinausbildung ist eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden für den Fahranfänger verpflichtend.

In der Regel wird der Fahrlehrer Ihnen raten erst einige Theoriestunden zu besuchen, bevor die erste Fahrstunde terminiert wird. Eine solche Lehrstunde besteht aus einem 90-minütigem Vortrag zu einem vorher festgesetzten Thema. Diese Themen sind zum Beispiel Überholen, Abschleppen, Verkehrszeichen, Umweltschutz, Verhalten bei Unfällen etc.

Dabei teilen sich die theoretischen Stunden in zwei Kategorien – den Grundstoff und den Zusatzstoff. Je nach Fahrzeugklasse variieren die Mindeststunden an Zusatzstoff, die abzuleisten sind. Der Grundstoff ist in der Regel in 12 Doppelstunden zu absolvieren. Für einen Führerschein der Klasse B müssten zusätzlich zwei Doppelstunden zum Zusatzstoff besucht werden. Bei der Klasse A sind es vier Stunden.

Wenn Sie bereits einen Führerschein besitzen und diesen erweitern möchten, reichen sechs Doppelstunden zum Grundstoff für die theoretische Ausbildung aus. Je nachdem welche Klasse Sie anstreben, kommt eine bestimmte Anzahl an Pflichtstunden im Zusatzstoff dazu.

In jeder Theoriestunde werden andere Themengebiete behandelt, sodass der Fahrschüler am Ende in allen Bereichen eine theoretische Schulung hatte. Allerdings besteht keine Verpflichtung alle Themengebiete abzudecken. So könnte zum Beispiel auch zwölfmal dieselbe Theoriestunde zum Grundstoff besucht werden. Der Pflichtteil wäre in diesem Fall absolviert. Sinnvoller ist es natürlich, die unterschiedlichen Themen zu besuchen. So kann wertvolles Wissen in allen Bereichen vermittelt werden und das Lernen für die theoretische Prüfung fällt um einiges leichter.

Nur in der Fahrschule zu üben, reicht allerdings nicht aus. Die Theorieprüfung ist sehr umfangreich. Das Bundesministerium für Verkehr verwaltet einen Fragenkatalog, der öffentlich einsehbar ist. Änderungen werden bevor sie in Kraft treten bekannt gegeben, sodass niemand bei der Prüfung von neuen Fragen überrascht werden kann.

Der Katalog besteht aus 522 Fragen zum Grundstoff, die in 38 verschiedenen Kapiteln aufgeführt sind. Zusätzlich sind in 57 Kapiteln unterschiedliche Fragen zum Zusatzstoff definiert. Natürlich müssen für eine Führerscheinprüfung nicht alle Fragen zum Zusatzstoff gelernt werden. Diese beziehen sich auf die spezifische Führerscheinklasse, sodass nur der Stoff für die jeweilige Klasse erlernt werden muss.

Zum Üben hat ein Führerscheinanwärter verschiedene Optionen zur Auswahl: Lehrbücher, Führerscheinbögen, Programme für den Computer, Applikationen für das Smartphone oder direktes Lernen am PC der Fahrschule (sofern dies angeboten wird). Es können auch mehrere dieser Möglichkeiten genutzt werden. Die Preise in der Anschaffung der Lernmaterialien variiert je nach Anbieter.
Fühlt sich der angehende Kfz-Fahrer in der Theorie sicher, kann er sich für die theoretische Führerscheinprüfung anmelden und diese beim TÜV oder der DEKRA ablegen.

Sie lernen nicht für die Fahrschule, sondern für sich selbst. Daher sollten Sie die Theoriefragen ernst nehmen und diese nicht nur nebenher lernen. Das geht in den seltensten Fällen gut.

Weiterführende Infos zum Theorieunterricht:

Im Theorieunterricht sollen die wichtigsten Regeln der StVO vermittelt werden.

Der Theorieunterricht ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung in einer Fahrschule. Doch wie viele Stunden müssen angehende Führerscheinbesitzer absolvieren? Unser Ratgeber verschafft Klarheit zu dieser Frage. » Weiterlesen...

Die Theorieprüfung – das kommt auf Sie zu

Die Fahrschule schafft die Grundlage, damit Sie die theoretische Prüfung bestehen können.
Die Fahrschule schafft die Grundlage, damit Sie die theoretische Prüfung bestehen können.

Ist der große Tag der Theorieprüfung gekommen, sind viele Prüflinge nervös und stehen unter Stress. Eine solche Prüfung läuft nach einem festgelegten Muster ab: Sie werden beim TÜV oder der DEKRA vorstellig. Um sich anzumelden, müssen Sie eine Bescheinigung der Fahrschule vorweisen, die bestätigt, dass Sie alle vorgeschriebenen Pflichtstunden in der Theorie absolviert haben.

Nach Aufnahme Ihrer Personalien und dem Entrichten der Prüfungsgebühr (20,83 Euro) kann es losgehen. Sie werden in einem Raum vor einen PC gesetzt und können, nachdem der Prüfer Ihnen die Benutzung und den Ablauf erklärt hat, mit der Prüfung beginnen. Die Fragen sind zufällig aus dem Fragenkatalog ausgewählt, entsprechen aber der angestrebten Führerscheinklasse.

Im Multiple-Choice-Verfahren haben Sie zu jeder Fragestellung drei verschiedene Antwortmöglichkeiten. Davon können alle drei richtig sein. Eine Antwort ist mindestens immer korrekt. Daher kann auch nicht der Fall auftreten, dass Ihnen eine Frage gestellt wird, bei der keine der drei Möglichkeiten zutrifft.

Jeder Frage wird eine Wertigkeit von zwei bis fünf zugeordnet. Diese entspricht der Anzahl an Fehlerpunkten bei einer falschen Beantwortung. Die Frage wird auch als falsch beantwortet gewertet, wenn Sie statt zwei richtigen nur eine richtige Antwort angeklickt haben.

Je nach Führerscheinklasse ist eine bestimmte Anzahl an Fehlerpunkten zulässig. Bei der Klasse B sind es zehn Fehlerpunkte. Werden allerdings zwei Fragen mit einer Wertigkeit von fünf falsch beantwortet, gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

Wenn Sie sich bei einer Frage während der Prüfung nicht sicher sind, welche Antwort oder Antworten richtig sind, können Sie die Fragestellung markieren und später erneut aufrufen. Offene Fragen werden Ihnen, falls vorhanden, angezeigt, bevor Sie die Prüfung abgeben können.

Die abgegebene Prüfung wird sofort ausgewertet und Sie erhalten das Ergebnis auf dem Bildschirm angezeigt. Ist die Prüfung bestanden, erhalten Sie einen Prüfungsnachweis. Dieser dient in der Fahrschule als Bescheinigung der erfolgreichen Theorieprüfung und berechtigt, einen Termin für die praktische Fahrprüfung zu vereinbaren.

Sollten Sie bei der Prüfung durchfallen, schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in § 18 vor, dass eine Wiederholungsprüfung erst nach einer Sperrfrist von mindestens zwei Wochen abgelegt werden kann. Übrigens: Nicht nur zu viele Fehlerpunkte führen zum Durchfallen, auch ein erkannter Täuschungsversuch beendet die Prüfung. Die Sperrfrist beträgt in diesem Fall mindestens sechs Wochen.

Wichtig: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monaten vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse abgelegt werden.

Weitere Ratgeber zur Theorieprüfung:

Theorieprüfung: Wie viele Fehlerpunkte dürfen Sie haben?

Zu jeder Führerscheinausbildung gehört auch die Theorieprüfung. Dabei dürfen sich die Prüflinge nur eine bestimmte Anzahl an Fehlerpunkten leisten. Wie hoch diese für die jeweiligen Führerscheinklassen ausfällt, erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Lkw-Theorieprüfung muss bestanden werden, bevor eine Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgen kann.

Wer schwere Kraftfahrzeuge führen möchte, muss einen Führerschein in der entsprechenden Klasse machen. Dazu gehört auch der theoretische Teil der Ausbildung in der Fahrschule und die anschließende Theorieprüfung beim TÜV oder der DEKRA. Wie diese Prüfung abläuft, welche Themen relevant sind und wie die zulässige Anzahl der Fehlerpunkte definiert ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Für die Theorieprüfung kann online gelernt werden.

Teil jeder Führerscheinausbildung in der Fahrschule ist die Theorieprüfung. Diese kann online vorab geübt werden. Dabei werden verschiedene Fragen zur Verkehrssicherheit und der Straßenverkehrsordnung gestellt, die im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden müssen. Was Sie dabei beachten sollten und welche Vor - und Nachteile sich ergeben, lesen Sie im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

Als Fahrschulfragen werden solche bezeichnet, die bei der theoretischen Prüfung zum Führerschein zu beantworten sind.

Als Fahrschulfragen werden jene Fragen bezeichnet, die bei einer theoretischen Prüfung für den Führerschein zum Einsatz kommen können. Diese werden aus einem Fragenkatalog vom Bundesministerium für Verkehrs zufällig ausgewählt. Die Fragen teilen sich dabei in die Kategorien "Grundstoff" und "Zusatzstoff". Welche Themen in diesen enthalten sind und wie viele dieser Fragen bei der Prüfung relevant werden, lesen Sie im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Theorie in der Fahrschule zu lernen ist ein unumgänglicher Schritt, auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.

Der Weg zum Führerschein kann nur über eine Theorieprüfung gehen. In dieser muss der Führerscheinanwärter nachweisen, dass er die Regeln im Straßenverkehr verinnerlicht hat und unter anderem Umweltbewusst ein Kfz führen kann. Grundlage für eine Zulassung zur theoretischen Prüfung sind eine bestimmte Anzahl an Plichtstunden in der Theorie. Wie eine Theorieprüfung genau abläuft und auf welche Themen Sie sich vorbereiten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Praxis – endlich fahren lernen

Im besten Fall sind Praxis und Theorie so aufeinander abgestimmt, dass die praktische Ausbildung auf der theoretischen aufbaut. Gerade in der ersten Fahrstunde sind viele Führerscheinanwärter sehr nervös und wissen nicht genau, was auf sie zukommt. Doch keine Sorge, der Fahrlehrer sitzt neben Ihnen und kann in brenzligen Situationen eingreifen. Dazu hat er auf dem Beifahrersitz ebenfalls Gaspedal, Kupplung (wenn vorhanden) und eine Bremse.

Noch vor der Abfahrt müssen Sitz, Spiegel und Lenkrad eingestellt werden. Der Fahrlehrer wird Ihnen dabei genau erklären, worauf es ankommt und wie für Sie die richtige Einstellung aussieht. Sind alle Einstellungen den Vorschriften entsprechend und Sie fühlen sich gut, kann Ihre „Jungfernfahrt“ beginnen.

Eine Fahrstunde umfasst in der Regel 45 Minuten. Die meisten Fahrschulen bieten die Fahrten allerdings als Doppelstunde an, da so ein effektiveres Lernen möglich ist.
Mit dem Fahrschulauto sollen verschiedene Verkehrssituationen geübt werden.
Mit dem Fahrschulauto sollen verschiedene Verkehrssituationen geübt werden.

Die erste Praxisfahrt gestaltet sich meist so, dass der Fahrlehrer mit Ihnen auf einem Parkplatz bzw. an einem nicht so befahrenen Ort das Anfahren mit dem Fahrzeug übt. Darüber hinaus werden alle wichtigen Funktionen der Schalter, zum Beispiel für die Beleuchtung, an einem Kfz erklärt. Je nach Können des Fahrschülers werden die Strecken für eine Fahrstunde ausgewählt.

Ziel ist es, möglichst viele verschiedene Verkehrssituationen abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel auch das Anfahren am Berg, das Überqueren von Bahnübergängen, intensives Training der Rechts-vor-Links-Regel oder das Verhalten, wenn der Verkehr von der Polizei geregelt wird. Außerdem sollte mindestens in einer Fahrstunde eine Vollbremsung auf Kommando, als Simulation einer Gefahrsituation, geprobt werden.

Zusätzlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden, sogenannte Sonderfahrten, die jeder Fahrschüler absolvieren muss:

  • Die Nachtfahrt: In dieser 3-stündigen Fahrstunde, soll das Fahren im Dunkeln geübt werden. Dabei wird vor Fahrtbeginn die gesamte Beleuchtung am Kfz auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Außerorts wird dann auch, wenn möglich, der richtige Einsatz vom Fernlicht geübt.
  • Die Autobahnfahrt: Wie der Name schon sagt, wird in dieser 4-stündigen Sonderfahrt das Führen eines Kfz auf der Autobahn geübt. Dabei sind vor allem das Auf- und Abfahren zentrale Inhalte. Aber auch das Überholen, der Abstand und die angemessene Geschwindigkeit sind wichtige Inhalte dieser Fahrstunden.
  • Die Überlandfahrt: Diese 5-stündige Sonderfahrt findet größtenteils außerorts statt. Der Fahrschüler soll lernen, eine längere Strecke (mindestens 50 Kilometer) am Stück zu fahren. Außerdem soll auf die Beschilderung geachtet werden und ein Ziel anhand derer gefunden werden. Damit soll gewährleistet sein, dass der Schüler auch ohne Navigationsgerät an sein Ziel gelangen kann. Zur Not wird eine Karte zu Rate gezogen.

Ist der Fahrlehrer von dem Können des Schülers überzeugt, können die Sonderfahrten angesetzt werden. Diese sind in der Regel teurer als „normale“ Fahrstunden. Sind diese Fahrten absolviert und der Lehrer ist der Meinung, dass die Fähigkeiten des Fahrschülers ausreichen, kann ein Termin zur praktischen Fahrprüfung vereinbar werden.

Weitere Ratgeber über Fahrstunden in der Fahrschule

Fahrschulausbildung fürs Motorrad: Die Nachtfahrt ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wollen Sie einen Motorradführerschein erwerben, müssen Sie auch eine Nachtfahrt absolvieren. Aber wie lange muss diese dauern? Was hinsichtlich der Nachtfahrt auf dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

In der Fahrschule sollen Wiedereinsteiger neues Vertrauen im Umgang mit dem Kfz gewinnen.

Wer längere Zeit nicht hinterm Steuer saß, ist oft nicht mehr sicher, ob er den Umgang mit einem Kfz noch beherrscht. Fahrstunden für Wiedereinsteiger können da Abhilfe schaffen. Wie diese ablaufen, lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Nachtfahrt gehört zu den Pflichtfahrstunden für den Führerschein.

Fahrschüler müssen Sonderfahrten absolvieren, damit sie zur praktischen Fahrprüfung zugelassen werden können. Zu diesen besonderen Fahrten gehört auch die Nachtfahrt. Wie diese genau abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Autobahnfahrt: Was Sie beachten müssen.

Die Autobahnfahrt stellt eine Sonderfahrt dar, welche für den Erwerb der meisten Fahrerlaubnisklassen vorgeschrieben ist. Hilfreiche Tipps für Ihre erste Autobahnfahrt erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Autobahnfahrt. » Weiterlesen...

Welche Fahrstunden gelten als Sonderfahrten?

Im Rahmen der Führerscheinausbildung müssen Fahrschüler für alle Führerscheinklassen Sonderfahrten absolvieren. Welche dies genau sind und was Sie dabei unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Welche Fahrstunden sind Pflicht?

Wie viele Fahrstunden müssen Fahrschüler in der Fahrschule absolvieren, um sich für die praktische Fahrprüfung anzumelden und welche Fahrstunden sind Pflichtstunden? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Was sind Überlandfahrten?

Zur Führerscheinausbildung gehören auch die sogenannten Sonderfahrten. In unserem Ratgeber werfen wir einen genauen Blick auf die Überlandfahrt. Welcher Ablauf ist vorgesehen? Wie lange dauert diese Sonderfahrt? Welche Kosten sollten Sie einplanen? Mehr dazu im Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Kosten pro Fahrstunde können je nach Anbieter variieren. Sie sollten aber 40 Euro nicht übersteigen.

Ein wichtiger Teil der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die praktischen Fahrstunden. Diese kosten je nach Anbieter, Führerscheinklasse und Wohnort zwischen 24 - 45 Euro. Dadurch kann der Führerschein schnell zum Kostenfaktor für den Fahrschüler werden. Welche Fahrstunden gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Städte in Deutschland am billigsten in Bezug auf Fahrstunden und deren Kosten sind, lesen Sie im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

Für den Führerschein müssen Sonderfahrten, zum Beispiel auf der Autobahn, absolviert werden.

Um zu einer Fahrerlaubnisprüfung zugelassen zu werden, muss eine bestimmte Anzahl an Pflichtstunden für den Führerschein in der Fahrschule absolviert werden. Diese gesetzliche Regelung gilt für die theoretische und praktische Ausbildung gleichermaßen. Wie hoch die Mindestanzahl der Pflichtstunden in beiden Bereichen ist und wie genau sich diese gestalten, lesen Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Am Tag vor der Prüfung findet noch einmal eine Fahrstunde als „Generalprobe“ statt. In einigen Fällen kann die Probe auch unmittelbar vor der Prüfung stattfinden. Darüber entscheiden letztlich Fahrlehrer und Fahrschüler zusammen.

Die Praxisprüfung – letzte Hürde bis zum Führerschein

Die praktische Prüfung bildet im besten Fall den Abschluss der Führerscheinausbildung. Sind die Sonderfahrten geleistet und die Theorie bestanden, kann ein Prüfungstermin beantragt werden. Der Prüfungstermin wird dem Prüfling und dem Lehrer rechtzeitig mitgeteilt bzw. bestätigt. Die Prüfung wird mit dem Fahrschulauto absolviert.

Am Tag der Prüfung ist Ruhe und das Vertrauen in das eigene Können das oberste Gebot. Die Prüfer sind in der Regel keine Unmenschen und legen es nicht darauf an, dass Sie durch die Prüfung durchfallen. Die Anforderungen während der Praxisprüfung sind in der FeV festgehalten. So gilt laut Anlage 7 zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3:

Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Insbesondere ist bei den nachfolgenden Punkten auf richtige Verhaltensweisen, Handhabung bzw. Ausführung zu achten:

  1. fahrtechnische Vorbereitung,
  2. Lenkradhaltung,
  3. Verhalten beim Anfahren,
  4. Gangwechsel,
  5. Steigung und Gefällstrecken,
  6. automatische Kraftübertragung,
  7. Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen,
  8. Fahrgeschwindigkeit,
  9. Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug,
  10. Überholen und Vorbeifahren,
  11. Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen,
  12. Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
  13. Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen,
  14. Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und
  15. fahrtechnischer Abschluss der Fahrt.

Nicht in jeder Prüfung können all diese Punkte abgefragt werden. Der Prüfer hat ein Spektrum an Aufgaben, das abgedeckt werden soll. Dieses ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich und nennt sich Grundfahraufgaben. Für die Klasse B wären das laut FeV zum Beispiel drei Grundfahraufgaben aus diesen Bereichen:

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung),
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
  • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) oder
  • Umkehren.
Wenn Sie Ihren Führerschein machen, ist die Praxisprüfung der letzte Schritt vorm großen Ziel.
Wenn Sie Ihren Führerschein machen, ist die Praxisprüfung der letzte Schritt vorm großen Ziel.

Solche Aufgaben können also während der Prüfungsfahrt auf Sie zukommen. Diese Situationen werden in den Fahrstunden ausreichend geübt, sodass Sie keine Angst davor haben müssen. Eine Fahrprüfung kann im Voraus nie genau geplant werden, da im Straßenverkehr oft unvorhersehbare Dinge passieren können (Straßensperrung wegen Unfall oder ähnliches). Der Prüfer wird Ihnen jederzeit möglichst genaue Anweisungen geben.

Bleibt er still, müssen Sie sich nach den Verkehrszeichen richten und geradeausfahren, bis dies nicht mehr möglich ist oder der Prüfer etwas anderes anordnet. Der Fahrlehrer darf während der Prüfung keine Tipps geben. Greift der Fahrlehrer während der Prüfungsfahrt ein, indem er zum Beispiel die Bremse betätigt, gilt diese als nicht bestanden.

Im Anschluss an die Prüfung erläuterter der Fahrprüfer, was ihm während der Prüfung aufgefallen ist und gibt bekannt, on sich die Prüfung bestanden haben oder nicht. Mit der bestandenen Prüfung findet die Fahrschule ihren Abschluss. Sie erhalten im Anschluss Ihren Führerschein.

Weitere Infos zur praktischen Prüfung:

Durch die praktische Fahrprüfung durchgefallen: Wie geht es jetzt weiter?

Fast ein Drittel der Prüflinge ist im Jahr 2019 bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen. Welche Gründe das häufig haben kann und welche zusätzlichen Kosten Sie einplanen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die praktische Fahrprüfung bildet im besten Fall den Abschluss der Führerscheinausbildung.

"Nach der Theorie ist vor der Praxis" - dieser Spruch trifft auch auf die Führerscheinausbildung zu. Sind Theorieprüfung und Sonderfahrten absolviert, kann ein Termin für die praktische Fahrprüfung beim TÜV oder der DEKRA vereinbart werden. Nützliche Tipps, worauf Sie dabei achten müssen, erhalten Sie im folgenden Ratgeber. » Weiterlesen...

Ferienfahrschule/Intensivfahrschule

Eine Fahrerlaubnis zu erhalten, kann mitunter sehr zeitaufwendig werden. Theorie- und Fahrstunden müssen mit dem eigenen Terminplan abgeglichen werden und zusätzlich muss noch für die Theorieprüfung gelernt werden. Da kann es vorkommen, dass sich die Fahrschule oft über Monate hinzieht. Um das zu umgehen, gibt es sogenannte Ferien- oder Intensivfahrschulen.

Dort ist es möglich einen Führerschein in 14 Tagen zu erhalten. Es existieren sogar eigens zu diesem Zweck eingerichtete Camps. Der Theorieunterricht wird teilweise in 6-stündigen Sitzungen durchgesprochen. Die Fahrstunden folgen in sehr kurzen Abständen aufeinander. Sollten Sie sich für eine Intensivfahrschule interessieren, müssen Sie bedenken, dass im Voraus alle relevanten Unterlagen (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs etc.) beschafft werden.

Ferienfahrschulen sehen sich oft der Kritik ausgesetzt, dass eine umfassende Ausbildung innerhalb so kurzer Zeit nicht möglich wäre. Diese argumentieren wiederum, dass durch die kurzen Abstände der Fahrstunden ein besonders intensives Lernen gegeben ist. Letztlich ist ein Intensivkurs für den Führerschein sicherlich eine Zeitersparnis, die aber auch auf Kosten der Qualität der Ausbildung gehen kann.

Führerschein mit 17 – das begleitete Fahren

In Deutschland trat 2011 ein Gesetz in Kraft, welches es Minderjährigen gestattet, schon im Alter von 17 Jahren den Führerschein der Klasse B zu machen. Allerdings, darf der minderjährige Führerscheininhaber den Wagen dann nur in Begleitung vorher bestimmter Personen fahren. Deren Anzahl ist unbegrenzt, allerdings müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Ein Mindestalter von 30 Jahren
  • Mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
  • Nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Prüfung und Fahrschule für die Klasse B können mit 17 Jahren absolviert werden.
Prüfung und Fahrschule für die Klasse B können mit 17 Jahren absolviert werden.

Die Begleitfahrer müssen schon beim Antrag für die Fahrerlaubnis mit 17 genannt werden. Eine Nachtragung ist nicht möglich. Für jeden eingetragenen Fahrer wird eine Gebühr fällig. Daher sollten Sie vorher genau abwägen, bei wem sich eine Eintragung lohnt. Diese nützt nichts, wenn Sie eh nur selten mit der betreffenden Person fahren könnten.

Aufgabe der begleitenden Person ist es, dem Fahranfänger zusätzlich Sicherheit zu geben und bei Fragen beratend zur Seite zu stehen. Aktiv eingreifen dürfen Sie während der Fahrt nicht. Sie sollen ausschließlich in beratender Funktion tätig werden. Durch einen Eingriff könnten schwere Unfälle entstehen.

Die Begleitperson darf die Promillegrenze von 0,5 nicht überschreiten. Sonst zählt sie als nicht mehr fahrtüchtig und der Führerscheinanfänger würde sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig machen.

Die Ausbildung ist dieselbe wie bei einem Volljährigen. Sowohl in Theorie als auch in der Praxis gibt es Pflichtstunden und jeweils eine Prüfung.

Jedoch wird hier am Ende der praktischen Prüfung nicht der Führerschein ausgehändigt, sondern lediglich ein Stück Papier, welches als vorläufige Fahrerlaubnis dient. Darauf sind auch die vorher bestimmten Begleitpersonen eingetragen.

Es handelt sich beim Führerschein mit 17 um ein Dokument, welches nur in Deutschland anerkannt und gültig ist. Ins Ausland dürfen Sie damit nicht fahren.

Die richtige Fahrschule finden

Die Wahl der Fahrschule ist eine wichtige Entscheidung. Verschiedene Faktoren sollten dabei berücksichtigt werden:

  • Die räumliche Nähe: Die Schule sollte für Sie gut zu erreichen sein. Entweder sollte eine Nähe zu Ihrem Wohnort oder zumindest zur Arbeitsstelle, Universität bzw. Schule bestehen. Dadurch sparen Sie eine Menge Zeit.
  • Die Verfügbarkeit der Fahrlehrer: Die Fahrschullehrer haben meist einen sehr vollen Terminkalender. Klären Sie also im Voraus, wann der Lehrer für Sie Zeit hätte. Zu große Abstände zwischen den einzelnen Fahrstunden sind nicht zu empfehlen.
  • Die Theorieunterrichtszeiten: Wichtig ist auch, wie oft der Theorieunterricht in der Woche angeboten wird und ob die Zeiten sich mit Ihrem (Berufs-) Leben vereinbaren lassen.
  • Die Preise: Die Kosten für die Anmeldung oder für eine Fahrstunde können teilweise variieren. Sie sollten also darauf achten, nicht an eine überteuerte Fahrschule zu geraten.

Schlussendlich ist natürlich wichtig, dass Sie sich schon bei einem ersten Informationsgespräch gut beraten fühlen und dass das Ambiente einen guten Eindruck bei Ihnen hinterlässt. Sind Sie dann doch an eine unseriöse Firma geraten, können Sie die Fahrschule wechseln, ohne dass Ihnen bis dahin erbrachte Leistungen verloren gehen.

Fahrschulen im Vergleich – welches Bundesland hat die geringsten Fahrschulpreise?

Bei der Wahl der Fahrschule sollten auch die Preise berücksichtigt werden. Kosten fallen sowohl für die Anmeldung als auch für die einzelnen Fahrstunden an. Die Preise für die Sonderfahrten können zusätzlich variieren. Die Bild-Zeitung hat in einer großen Studie die Preise für den Führerschein in verschiedenen Städten Deutschlands verglichen. Dabei kam heraus, dass der Erwerb der Fahrerlaubnis durchschnittlich, alle Kosten inbegriffen, Ausgaben von 1.381 Euro verursacht.

Ansonsten lassen sich die einzelnen Städte laut Studie in „günstig“, „Mittelfeld“ und „überteuert“ einteilen. Im Folgenden sollen einige Städte dieser Kategorien exemplarisch vorgestellt werden:

  • „Günstig“: Im Durchschnitt zahlt ein Fahrschüler in Gera die geringsten Preise für die einzelnen Posten. Eine Fahrstunde kostet circa 24 Euro, die Grundgebühr der Schule liegt im Durchschnitt bei 79 Euro. Weitere günstige Städte sind Berlin, Cottbus, Dresden oder Magdeburg.
  • „Mittelfeld“: Dortmund bildet das Mittelfeld in dieser Kategorie. Eine Übungsstunde kostet um die 33 Euro, die Grundgebühr liegt bei etwa 124 Euro. Weitere Städte mit ähnlichem Preisniveau sind Nürnberg, Bremen, Bonn oder Paderborn.
  • „Überteuert“: Anführer dieser Kategorie ist Bergisch Gladbach. Eine Fahrstunde kostet um die 37 Euro, für die Anmeldungsgebühr fallen Kosten in Höhe von 227 Euro an. Insgesamt kostet der Führerschein dort circa 1.664 Euro. Weitere überteuerte Städte sind: Stuttgart, Leverkusen, Gießen oder Heidelberg.
Achtung: Es handelt sich hierbei um eine Studie – es wurden Durchschnittswerte ermittelt. Diese können nicht pauschal für jede Fahrschule in der entsprechenden Region angewendet werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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4 Kommentare

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  1. Andrea
    Am 3. Mai 2018 um 23:49

    Ich würde gerne den Busgeldkatalog haben wollen , da ich grade am Führerschein machen bin

    Mit freundlichen Grüßen
    Verbleibe ich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:40

      Hallo Andrea,
      den Bußgeldkatalog können Sie hier herunterladen: Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. necip ö.
    Am 10. August 2017 um 14:00

    sehr geehrte damen und herren
    ich möchte bitte wisen was kostet das.CE.fürerschein bis 40 ton
    das ich fahren kann. danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:18

      Hallo Necip,

      wie teuer der Führerschein ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, bei welcher Fahrschule Sie die Ausbildung absolvieren und wie viele Fahrstunden Sie benötigen. Aus diesem Grund ist eine pauschale Antwort nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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