Pflichtstunden für den Führerschein: Übersicht für Theorie und Praxis
Letzte Aktualisierung am: 24. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Führerschein machen – diese Pflichtstunden erwarten Sie
Verpflichtende Fahrstunden in der Übersicht:
Ausbildungsfahrt** | Überlandfahrten | Autobahnfahrten | Nachtfahrten |
---|---|---|---|
A1, A2, A, B | 5 | 4 | 3 |
A1 auf A2; A1 auf A; A2 auf A* | 3 | 2 | 1 |
B auf BE; B auf C1; C1 auf C; C1 auf C1E | 3 | 1 | 1 |
B auf C; C auf CE | 5 | 2 | 3 |
C1 & C1E in gleichzeitigem Ausbildungsgang | Gesamt: 4 Solo: 1 Zug: 3 | Gesamt: 2 Solo: 1 Zug: 1 | Gesamt: 2 Solo: 0 Zug: 2 |
C & CE in gleichzeitigem Ausbildungsgang | Gesamt: 8 Solo: 3 Zug: 5 | Gesamt: 3 Solo: 1 Zug: 2 | Gesamt: 3 Solo: 0 Zug: 3 |
*A1 auf A2 und A2 auf A: Keine Pflichtstunden nötig | |||
**Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten. |
Theoretische Pflichtstunden für den Führerschein in der Übersicht:
Fahrerlaubnisklasse | Stundenanzahl Grundstoff | Stundenanzahl Zusatzstoff | Gesamtstundenanzahl* |
---|---|---|---|
A1 | 12 | 4 | 16 |
A | 12 | 4 | 16 |
B | 12 | 2 | 14 |
M | 12 | 2 | 14 |
L | 12 | 2 | 14 |
T | 12 | 6 | 18 |
*Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten. |
Theoretische Pflichtstunden für Führerschein-Erweiterungen in der Übersicht:
Von Klasse ... | auf Klasse ... | Zusatzstoffstunden* |
---|---|---|
B | C | 10 |
B | C1 | 6 |
B | D | 18 |
B | D1 | 10 |
C | CE | 4 |
C | D | 4 |
C | D1 | 8 |
C1 | C | 4 |
C1 | D | 12 |
C1 | D1 | 4 |
D | C | 2 |
D | C1 | 2 |
D1 | C | 4 |
D1 | C1 | 2 |
D1 | D | 8 |
*Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten. |
Um in Deutschland den Führerschein zu machen, muss in einer Fahrschule eine Fahrausbildung durchlaufen werden. Diese setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen. Dabei muss eine gewisse Mindestanzahl an Pflichtstunden für den Führerschein absolviert werden.
Einen Führerschein ohne die entsprechende Ausbildung zu erhalten, ist auf legalem Wege nicht möglich. Wie genau die Anzahl der Pflichtstunden in der Fahrschule aussieht, was es bei Praxis und Theorie zu beachten gilt und welche Fahrstunden für die verschiedenen Führerscheinklassen benötigt werden, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Pflichtstunden für den Führerschein
Hier erhalten Sie eine Übersicht der vorgeschriebenen Pflichtstunden für die jeweiligen Führerscheinklassen.
Für einen Führerschein der Klasse B sind als Pflichtfahrstunden die Nacht-, Überland- und Autobahnfahrt vorgeschrieben.
Ausgenommen von den Pflichtfahrstunden, müssen Sie keine Mindestanzahl erreichen. Wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler braucht, hängt allein von dessen persönlichen Fähigkeiten ab. Der Fahrlehrer hat in aller Regel ein Gespür dafür, wann Sie für die Prüfung bereit sind.
Video: So funktionieren die Pflichtstunden in der Fahrschule!
Pflichtstunden: Erwerb vom Führerschein
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis, egal in welcher Klasse, zu erhalten, muss eine Ausbildung in einer Fahrschule absolviert werden. Ein Führerschein ohne Fahrschule ist nicht möglich. Teil dieser sind immer Fahrstunden (also der praktische Teil) und Theoriestunden. Davon ist eine bestimmte Anzahl verpflichtend und muss von jedem Führerscheinanwärter absolviert werden.
Im theoretischen Teil der Ausbildung sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit geschaffen bzw. geschult werden. Diese Kentnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. Ein Bestehen ist Voraussetzung für eine Zulassung zur praktischen Fahrprüfung.
Im praktischen Teil soll der Auszubildende lernen, wie er ein Kfz fährt und was während der Fahrt zu berücksichtigen ist. Auch Gefahrsituationen werden simuliert und beispielsweise eine Vollbremsung geübt. Die Übungsstunden werden von einem Fahrlehrer betreut.
Pflichtstunden für den Führerschein – die Theorie
In der Fahrschule gibt es Pflichtstunden für den theoretischen Teil der Ausbildung. In dieser Zeit soll der Fahrschüler Wissen über die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit im Verkehr erlernen. Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B liegt bei zwölf Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff. Dabei handelt es sich um 90-minütige Doppelstunden.
Diese sind thematisch so strukturiert, dass ein Einblick in alle relevanten Bereiche sichergestellt wird. Allerdings besteht keine Pflicht diese Themen alle abzudecken. Theoretisch könnte auch zwölf Mal die gleiche Theoriestunde zum Grundstoff besucht werden. Wichtig ist nur, dass die Mindestanzahl nicht unterschritten wird.
Sind alle Stunden absolviert und der Auszubildende fühlt sich sicher in der Beantwortung aller Fragen, kann dieser sich beim TÜV oder der DEKRA zur theoretischen Prüfung anmelden. Dafür wird eine Gebühr von ca. 20 Euro fällig. Werden die 30 Fragen mit 10 Fehlerpunkten oder weniger beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden.
Pflichtfahrten für den Führerschein
In der Fahrschule müssen zudem Pflichtstunden im praktischen Führerschein-Bereich absolviert werden. Dabei sind die sogenannten „Führerschein-Sonderfahrten“ als Fahrstunden Pflicht. Die restlichen Stunden sind gesetzlich nicht bestimmt bzw. es existiert keine Mindestanzahl.
Je nachdem wie gut sich der Fahranfänger anstellt, können nur wenige Stunden ausreichen, bevor die Sonderfahrten absolviert werden. Allerdings ist es auch keine Schande, wenn mehr “normale Fahrstunden” gebraucht werden. Es handelt sich schließlich um einen Lernprozess zum Führen eines Fahrzeugs.
Dabei legt der Fahrlehrer den Zeitpunkt fest, ab wann der Schüler bereit ist, diese Pflichtfahrten für den Führerschein zu machen. Er muss die Gewissheit haben, dass die Fähigkeiten des Fahrschülers ausreichend sind, um ihn und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Folgende Sonderfahrten müssen gefahren werden:
- Überlandfahrt: Auf dieser Fahrt soll der Prüfling vor allem mit der Fahrt auf Landstraßen vertraut gemacht werden. Dabei soll auf die entsprechende Beschilderung und Geschwindigkeit geachtet werden. Sie dauert etwa fünf Stunden. Somit wird auch das Fahren einer längeren Strecke trainiert.
- Autobahnfahrt: In der Fahrschule soll auch das Fahren auf der Autobahn geschult werden. Zu diesem Zweck ist die 4-stündige Autobahnfahrt angesetzt. Dabei wird vor allem das Auffahren auf die Autobahn und das Runterfahren geübt.
- Nachtfahrt: Wie der Name schon verrät, findet diese Fahrt im Dunkeln statt. Dadurch soll der Fahrschüler lernen, die Beleuchtung des Kfz richtig zu überprüfen und zu nutzen. Dabei wird auch, sofern möglich, der Einsatz des Fernlichts geprobt. Die Nachtfahrt ist die kürzeste der Pflichtstunden für den Führerschein. Sie dauert etwa drei Stunden.
Haben Sie diese Fahrten absolviert und die Theorieprüfung bestanden, kann Ihre Fahrschule Sie zur Führerscheinprüfung anmelden. Diese dauert in der Regel 45 Minuten. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Nervosität übermannen und versuchen Sie das Gelernte „auf die Straße“ zu bringen. Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen der Führerschein im Anschluss ausgehändigt.
Pflichtfahrstunden für den Führerschein – die verschiedenen Fahrzeugklassen
Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen variieren die Pflichtstunden für den Führerschein in Praxis und Theorie. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die wichtigsten Fahrzeugklassen und die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine praktische Prüfung:
- Pflichtstunden Führerschein Klasse B: Zwölf Theoriestunden sind Pflicht. Hinzu kommen drei Stunden Nachtfahrt, vier Stunden Autobahnfahrt und fünf Stunden Überlandfahrt.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse BE: Keine Theorie erforderlich, da Klasse B schon erworben wurde. Drei Stunden Überlandfahrt, eine Stunde Autobahn und eine Stunde Nachtfahrt.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse A: Theoretisch müssen zwölf Grundstoffstunden und vier Zusatzstoffstunden belegt werden. Praktisch gelten dieselben Bestimmungen wie für einen Führerschein der Klasse B.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse A1: Erfordert dieselbe Anzahl an Pflichtstunden wie Klasse A.
- Pflichtstunden Führerschein Klasse C1: Für die Theorie sind sechs Stunden Grundstoffunterricht und sechs Stunden Zusatzstoffunterricht notwendig. Praktisch werden drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt verlangt.
Mindestanzahl der Fahrstunden umgehen?
In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, die Pflichtstunden für den Autoführerschein zu umgehen. Sowohl die praktischen als auch die theoretischen Stunden müssen absolviert sein, andernfalls ist eine Zulassung zur Führerscheinprüfung nicht möglich. Daher gibt es für jede Sonderfahrt oder Theoriestunde von der Fahrschule einen Nachweis, sodass auch bei einem Fahrschulwechsel diese Stunden nicht noch einmal wiederholt werden müssen.
Die Anzahl der Fahrstunden für Klasse B zum Beispiel hängen von den individuellen Fähigkeiten des Fahranfängers ab. Lernt dieser schnell und beweist Sicherheit im Umgang mit dem Pkw, können die Pflichtfahrstunden für Klasse B schnell angesetzt werden. Je weniger Fahrstunden der Schüler nimmt, desto geringer fallen die Kosten für den Führerschein aus.
Wirklich! Am Endeffekt die AGBs von Fahrschule macht die Entscheidung?! Es gibt kein offizielles Text dazu?
Es heisst, jemanden der will zu andere Fahrschule gehen und hat noch die Theorieprüfung gültig könnte von der neue Fahrschule die Sonderfahrten (Nach 2 Jahre) noch mal machen müssen?Ist das so?
Hallo,
habe mehrere Angebote bzw. Preislisten von Fahrschulen eingeholt. Es ist aber immer nur der Preis für Übrungs- und Sonderfahrten angegeben, nicht aber der Preis für die 12 Theorie-Pflichtstunden.
Lediglich ein Grundbetrag (z.B. 149 EUR) und der Preis für Lehrmittel (z.B. 59 EUR für Online-Fragen und Lehrbuch) wird im Angebot aufgeführt.
Ist die theoretische Ausbildung vielleicht im Grundpreis enthalten?
LG
Hallo,
Hätte da mal eine Frage… Wie lange sind die Sonderfahrten denn überhaupt gültig? Im Internet steht fast überall 2 Jahre nach der letzten Sonderfahrt. Meine Fahrschule behauptet allerdings, das die nach einem Jahr, bemessen an der ersten Sonderfahrt, verfallen.
Lg
Schwierig. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung, sprich nach der letzten Fahrt, hast du zwei Jahre Zeit, die Ausbildung zu Beenden. Aber deine Theorieprüfung ist eh nur ein Jahr gültig.
Die müsstest du neu machen. Deine Sonderfahrten bleiben gültig aber da der Fahrlehrer entscheid, wann du bereit für die praktische Prüfung bist, wirst du dem nochmal zeigen müssen, dass du fahren kannst. Aber die Sonderfahrten müsstest du nicht wiederholen bin ich der Meinung. In den AGBs der Schule könnte aber genaueres stehen.