So läuft die Theorieprüfung für den Führerschein ab

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Theoretische Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Die Theorie in der Fahrschule zu lernen ist ein unumgänglicher Schritt, auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.
Die Theorie in der Fahrschule zu lernen ist ein unumgänglicher Schritt, auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland erhalten möchte, muss in der Fahrschule eine Ausbildung absolvieren. Diese besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In der Praxis lernt der Fahrschüler, wie er ein Kfz bedient und im Straßenverkehr führt. Dieser Lernprozess wird mithilfe von Fahrstunden erzielt. Je nachdem wie schnell der Schüler lernt, ist eine unterschiedliche Anzahl an Fahrten angemessen.

Lediglich die Sonderfahrten (Überlandfahrt, Nachtfahrt und Autobahnfahrt) sind in Deutschland Pflicht.

Doch der korrekte Umgang mit einem Kfz reicht natürlich nicht aus, um einen Führerschein zu erhalten. Ein wichtiger Grundstein ist die theoretische Ausbildung des Fahrschülers. Dabei soll der Führerscheinanwärter lernen, welche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland gelten und wie er sich zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall verhalten soll. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert in § 16 die Aufgabe der theoretischen Prüfung:

In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er

  1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
  2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Dieses Wissen soll in Theoriestunden in der Fahrschule vermittelt werden. Am Ende der theoretischen Ausbildung steht die Theoretische Fahrprüfung an. Was Sie zum Erwerb von einem Führerschein für ein Prüfungsbogen erwartet, wie dieser Fragebogen je nach Führerschein für eine andere Klasse variiert und wie Sie für die Theorieprüfung optimal lernen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Theorieprüfung

Ab wann darf ich die Theorieprüfung machen?

Bevor Sie für die Theorieprüfung zugelassen werden können, müssen Sie alle Pflichtstunden des Theorieunterrichts in der Fahrschule besuchen.

Wie läuft die Theorieprüfung ab?

Eine Übersicht des Ablaufs von einer theoretischen Prüfung für den Führerschein erhalten Sie hier.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

Bestehen Sie die Prüfung nicht, wir Ihnen eine Sperre von 14 Tagen auferlegt. Nach deren Ablauf, können Sie die Prüfung erneut absolvieren.

Für die Theorie lernen – diese Bestimmungen gelten

Die Theoriestunden sind bei jeder Führerscheinklasse Grundvoraussetzung um Fahrstunden und letztendlich auch eine Fahrprüfung absolvieren zu dürfen. Diese Stunden werden in der Fahrschule geleistet. Der Fahrlehrer hält dabei einen Vortrag zu einem vorher festgesetzten Thema. Die Schüler können während der ganzen Zeit Fragen stellen und werden im besten Fall direkt in den Unterricht eingebunden.

Allerdings werden keine Noten, wie beispielsweise in der Schule, vergeben. Es reicht die körperliche Anwesenheit, um eine Theoriestunde angerechnet zu bekommen. Dabei ist auch nicht wichtig, dass alle Themen abgedeckt werden. Der Fahrschüler könnte auch immer wieder dieselbe Theoriestunde besuchen, um die Mindestanzahl zu erfüllen.

Grundsätzlich ist der theoretische Teil der Ausbildung in verschiedene Inhalte unterteilt: Zum einen in den Grundstoff und zum anderen in den klassenspezifischen Zusatzstoff. Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel eine Doppelstunde à 90 Minuten. Die folgende Übersicht zeigt auf, wie viele Theoriestunden für die entsprechende Fahrzeugklasse vorgeschrieben sind (wenn keine andere Klasse bereits vorhanden ist):

  • Klasse M: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse A oder A1: 12 Doppelstunden und 4 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse B: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse L: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse S: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse T: 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Stunden Zusatzstoff.
  • Für die Klassen C, C1, CE, D1, D1E, D und DE ist eine bestehende Fahrerlaubnis Voraussetzung. Es müssen 6 Doppelstunden Grundstoff absolviert werden und je nach Erweiterung eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden zum Zusatzstoff.
Besitzen Sie bereits einen Führerschein, reduzieren sich die Pflichtstunden auf sechs Doppelstunden. Zusätzlich muss der klassenspezifische Zusatzstoff theoretisch erlernt werden. Insgesamt müssten Sie dann also zehn Stunden absolvieren.

Auch bei einem Intensivkurs für den Führerschein steht das Theorie-Lernen auf dem Programm. Der Unterricht kann auch in diesem Fall nicht reduziert werden und alle Pflichtstunden müssen absolviert sein. Andernfalls kann keine Zulassung zur Theorieprüfung erfolgen.

Theorieprüfung zum Führerschein – dieser Fragebogen erwartet Sie

So sah ein Führerschein-Fragebogen früher aus. Heute wird die Theorieprüfung am PC abgelegt.
So sah ein Führerschein-Fragebogen früher aus. Heute wird die Theorieprüfung am PC abgelegt.

Sind alle Theoriestunden absolviert, kann der Führerscheinanwärter beginnen, sich auf die Theorieprüfung für den Führerschein vorzubereiten. Dazu wird ein Fragenkatalog geübt und einstudiert. Dieser wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben und in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Alle Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben, damit sich angehende Prüflinge dementsprechend vorbereiten können.

Dabei ändert sich meist die Anzahl der Fragen bzw. bestehende werden überarbeitet. Es können auch einige Fragen gestrichen werden. Seitdem die Prüfung am Computer abgelegt wird, werden während der Prüfung auch Videosequenzen abgespielt, zu denen im Anschluss eine Fragestellung beantwortet werden muss.

An den Kategorien ändert sich allerdings nichts. Sie bestehen aus Grundstoff und Zusatzstoff. Letzteres ist für die verschiedenen Fahrzeugklassen relevant. In beiden Teilen sind folgende Abschnitte enthalten. Diese haben verschiedene Themengebiete, von denen einige beispielhaft genannt werden:

  • Gefahrenlehre: Grundformen des Verkehrsverhaltens, Geschwindigkeit, Überholen, Verhalten gegenüber Fußgängern, besondere Verkehrssituationen etc.
  • Verhalten im Straßenverkehr: Straßenbenutzung, Unfall, Ladung, Bahnübergänge, Vorbeifahren etc.
  • Vorfahrt, Vorrang (nur im Grundstoff): Diese Fragen bestehen hauptsächlich aus Bildern, anhand derer ein richtiges Verhalten bezüglich der Vorfahrt bestimmt werden soll.
  • Verkehrszeichen: Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen etc.
  • Umweltschutz: In diesem Teil geht es zum Beispiel darum, wie unnötiger Lärm vermieden wird oder wie die Luftverschmutzung gering gehalten werden kann.
  • Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (nur im Zusatzstoff): Untersuchung der Fahrzeuge, Anhängerbetrieb, Lenk- und Ruhezeiten, EG-Kontrollgerät etc.
  • Technik: Fahrbetrieb, Fahrphysik, Fahrtechnik, Ausrüstung von Fahrzeugen etc.
  • Eignung und Befähigung von Kraftfahrern: Hier erwarten den Prüfling Fragestellungen zur Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Aus diesen Kategorien ergeben sich 522 Grundstofffragen in 38 Kapiteln und 993 Fragen zum Zusatzstoff in insgesamt 57 Kapiteln.

Allerdings muss ein Theorieprüfling nicht all diese Fragen auswendig lernen. Relevant sind beim Zusatzstoff nur die Fragen für die jeweilige Fahrzeugklasse. So müssen bei den Theorieprüfungen für Klasse B keine Fragen zu Lenk- und Ruhezeiten oder dem EG-Kontrollgerät beantwortet werden. Diese Themen sind nur für den Lkw-Führerschein von Bedeutung.

Die Fragen werden beim Führerscheintest selbst an einem PC beantwortet. Dabei werden für jede Frage drei verschiedene Antwortmöglichkeiten gegeben, es handelt sich also um ein Multiple-Choice-Verfahren. Eine Antwort ist dabei mindestens richtig. Allerdings können auch alle drei zutreffen.

Die Theoriefragen haben eine bestimmte Wertigkeit, die bei einer falschen Beantwortung in Fehlerpunkten ausgedrückt wird. Die maximale Anzahl sind fünf Fehlerpunkte für eine Frage. Eine solche Wertigkeit haben Vorfahrtsfragen. Werden zwei Fragen in dieser Kategorie falsch beantwortet, ist der Prüfling durchgefallen.

Insgesamt müssen bei der Prüfung je nach Führerscheinklasse eine unterschiedliche Anzahl an Fragestellungen beantwortet werden. Ab einer Anzahl von elf Fehlerpunkten gilt die Prüfung in der Klasse B als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Die zulässige Anzahl der Punkte hängt von der zu erwerbenden Führerscheinklasse ab

Allerdings gibt es auch Rechenaufgaben, bei denen keine Auswahlmöglichkeiten angeboten werden. Die korrekte Summe muss in ein leeres Feld eingetragen werden. In den letzten Jahren kam eine zusätzliche Option dazu: Kleine Videosequenzen werden abgespielt, ohne dass die Fragestellung vorher bekannt ist. Erst im Anschluss ist die Fragestellung einsehbar. Ein zweites Abspielen der Sequenz ist allerdings nicht möglich.

Fahrschulprüfung für die Theorie – der Ablauf

Die Theorieprüfung wird an einem Computer abgelegt.
Die Theorieprüfung wird an einem Computer abgelegt.

Der Fahranfänger soll in der Fahrschule auf die Theorieprüfung vorbereitet werden. Ist die Mindestanzahl an Theoriestunden absolviert, kann eine Zulassung für die Prüfung erfolgen. Diese wird beim TÜV oder der DEKRA abgelegt.

Sie werden vor Ort mit Ihrer Ausbildungsbescheinigung vorstellig und können nach Aufnahme Ihrer Personalien die Fahrprüfung in der Theorie ablegen. Diese kann nicht nur auf Deutsch absolviert werden. Insgesamt werden 12 verschiedene Sprachen angeboten, unter anderem Englisch oder Griechisch. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Zuerst erklärt der Prüfer die Bedienung des Bewerber-PCs (die Prüfung erfolgt in einem separaten Raum, in dem mehrere dieser Computer stehen). In der Regel absolvieren mehrere Prüflinge die Prüfung gleichzeitig. Dabei hat natürlich jeder seinen eigenen PC.
  • Der Prüfer steht auch während der Prüfung noch für Fragen zur Bedienung des Geräts zur Verfügung.
  • Die Fragen werden nacheinander gestellt. Durch ein Multiple-Choice Verfahren haben Sie in der Regel drei Antworten zur Auswahl. Davon ist immer mindestens eine richtig. Es können aber auch alle drei Antworten zutreffen.
  • Sind Sie sich bei einer Frage nicht sicher, können Sie die Frage markieren und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufrufen, um sie zu beantworten.
  • Insgesamt haben Sie zwischen 30-45 Minuten Zeit, um alle Führerschein-Prüfungsfragen zu beantworten.
  • Zum Schluss sollten Sie alle Fragen noch einmal überprüfen. Haben Sie vergessen eine Frage zu beantworten, weist das Programm Sie darauf hin.
  • Per Mausklick können Sie die Prüfung „abgeben“. Ist sie ausgewertet, bekommen Sie das Ergebnis auf den Bildschirm. Im Anschluss wird Ihnen ein Ergebnisprotokoll überreicht.

Haben Sie die Theorieprüfung bestanden, können Sie das Protokoll in der Fahrschule vorlegen und somit die bestandene Prüfung nachweisen. Erst wenn dieser Nachweis erfolgt ist, können Sie die praktische Fahrprüfung absolvieren.

Der Nachweis über die absolvierte Prüfung hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten. In dieser Zeit sollte die praktische Prüfung absolviert und bestanden werden. Andernfalls verfällt der Nachweis und die Theorie für den Führerschein muss erneut absolviert werden.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn Sie mehr als zehn Fehlerpunkte haben oder zwei Fragen mit einer Wertigkeit von fünf Punkten falsch beantwortet sind.

Ablauf der Theorieprüfung fürs Auto

Die Fahrschule soll auf die theoretische Prüfung vorbereiten.
Die Fahrschule soll auf die theoretische Prüfung vorbereiten.

Viele Fahranfänger erwerben ihren ersten Führerschein in der Klasse B, also für das Auto. Seit einigen Jahren existiert das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“, wodurch nun bereits im Alter von 17 Jahren der Autoführerschein gemacht werden kann. Im folgenden Abschnitt soll daher die Theorieprüfung für die Klasse B genauer betrachtet werden.

Die Prüfungsfragen, auch „Führerschein-Fragen“ genannt, umfassen zum einen den Grundstoff und zum anderen den Zusatzstoff. In zwölf Theoriedoppelstunden zum Grundstoff (jeweils 90 Minuten) und zwei Doppelstunden zum Zusatzstoff, soll der Autoführerscheinanwärter theoretisch für den Straßenverkehr geschult werden. Diese Stunden sind Pflicht.

Sind alle absolviert, wird von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann der Fahrschüler dann beim TÜV oder der DEKRA vorstellig werden und sich zur theoretischen Prüfung anmelden. Diese wird vor Ort in der Niederlassung durchgeführt.

An einem Computer müssen 30 Fragen beantwortet werden. Erzielt der Prüfling mehr als zehn Fehlerpunkte, ist er durchgefallen und muss die Prüfung nach einer Sperrfrist von 14 Tagen wiederholen. Werden allerdings zwei Fragestellungen mit der Wertigkeit fünf falsch beantwortet, gilt die Prüfung ebenfalls als nicht bestanden.

Bei einem Täuschungs- bzw. Betrugsversuch der auffällt, wird die Autoprüfung in der Theorie abgebrochen. Der Prüfling ist durchgefallen und darf erst nach sechs Wochen erneut zu einer Theorieprüfung antreten.

Wie viele Fragen sind bei der Theorieprüfung Klasse B zu erwarten?Für den Führerschein fürs Auto muss eine Theorieprüfung absolviert werden. Diese umfasst 30 Fragen. Davon behandeln 20 das Thema Grundstoff, weitere zehn sind Zusatzstofffragen.

Ist die Prüfung allerdings bestanden, wird ein Zertifikat ausgehändigt, welches der Fahrschule vorgelegt werden kann. Erst mit diesem Nachweis ist eine Zulassung für die praktische Fahrprüfung möglich.

Theorieunterricht in der Fahrschule – ein wichtiger Teil der Ausbildung

Der Fahrschüler soll in der Fahrschule auf die Theorieprüfung vorbereitet werden. Dazu sind unter anderem die Theoriestunden Pflicht. Doch auch während der Fahrstunden kann der Lehrling vom Wissen des Fahrlehrers profitieren. Wichtig ist, dass Sie sich trauen Ihre Fragen zu äußern. Der Lehrer wird diese gerne beantworten, das gehört schließlich zu seinem Job.

In der Fahrschule wird zudem die Möglichkeit geboten, eine Fahrschulprüfung in der Theorie zu absolvieren. Dabei wird der Schüler unter Prüfungsbedingungen an einen Computer gesetzt und muss, wie bei der echten Führerscheinprüfung auch, die Fragen in einem vorgegebenen Zeitraum beantworten.

Dieser Führerschein-Theorie-Test wird anschließend ausgewertet und eventuelle Fehler können detailliert besprochen werden. Somit kann ein großer Lerneffekt eintreten. Allerdings reichen die Theoriestunden und das Üben in der Fahrschule meist nicht aus, um optimal auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Ein eigenverantwortliches Lernen zu Hause ist ebenso vonnöten.

Beachten Sie: Eine Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Führerscheinklasse absolviert werden.

Tipps, um für den Führerschein in der Theorie zu üben

Um die Theorie zu lernen, gibt es verschiedene Methoden.
Um die Theorie zu lernen, gibt es verschiedene Methoden.

Wie eben erwähnt, reicht die theoretische Ausbildung in der Fahrschule alleine nicht aus, um die Führerscheinprüfung in der Theorie zu bestehen. Da alle Fragen vom Verkehrsministerium öffentlich zugänglich sind, kann es auch nicht zu überraschenden oder unbekannten Fragestellungen während der Prüfung kommen.

Es ist jedem Führerscheinanwärter selbst überlassen, in welchem Umfang er sich vorbereitet. Dabei existieren verschiedene Möglichkeiten zur Vorbereitung:

  • Lehrbücher: Ein Lehrbuch ist für alle anderen Lernarten eine gute Voraussetzung. Hier werden die wichtigsten Regeln zusammengefasst und erklärt. Somit werden nicht nur stur Fragen auswendig gelernt, sondern die nötigen Erklärungen werden geliefert, damit der Fahrschüler die richtigen Antworten nachvollziehen kann.
  • Führerscheinbögen: Die klassische, aber mittlerweile auch überholte Variante. In den Bögen finden sich alle Fragen, die einen Theorieprüfling während der Prüfung erwarten können. Mit einem Bleistift werden diese beantwortet und danach mit einer Schablone auf ihre Richtigkeit geprüft.
  • Computer Programme auf CD: Funktioniert ähnlich wie die Fragebögen, nur das direkt am PC geübt wird und das System jede Fragerunde automatisch auswertet. Hilfreich ist zudem, dass die Fragen in Themengebiete eingeteilt eingesehen werden können, sodass eventuelle Schwächen ausfindig gemacht werden können. In diesen Bereichen kann dann verstärkt geübt werden.
  • Für den Führerschein online lernen: Eine Theorieprüfung kann online simuliert werden. Viele Onlineauftritte von großen Tageszeitungen bieten sogenannte „Führerschein-Tests“ an. Allerdings handelt es sich hier nur um 30 willkürlich ausgewählte fragen. Diese Online-Tests können also nicht den gesamten Fragenkatalog abdecken. Damit würde bei dieser Variante nur lückenhaft gelernt werden.
  • Apps: Ähnlich wie für den PC, werden Lernprogramme auch als Applikation fürs Smartphone angeboten. Diese sind praktisch um auch unterwegs, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, lernen zu können.
  • Am Computer in der Fahrschule: Je nachdem bei welchem Anbieter Sie sind, kann auch dort ein PC mit einem entsprechenden Lernprogramm für Sie als Fahrschüler zugänglich sein. Sie sollten allerdings vorab klären, zu welchen Zeiten dieser Computer verfügbar ist. Es handelt sich hierbei um eine recht unflexible Methode zum Lernen, da Sie sich zum Beispiel nach den Öffnungszeiten der Schule richten müssen.

Welche Methode Sie nutzen, liegt letztendlich bei Ihnen. Sie können natürlich auch mehrere der oben genannten Optionen parallel nutzen. Wichtig ist, dass Sie die theoretische Führerscheinprüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es kommt bei manchen Fragen auf Details an, daher sollten Sie diese sorgfältig durchlesen.

Die Theorieprüfung: Kosten für die Anmeldung

Eine gute Vorbereitung lohnt sich außerdem, um Kosten zu sparen. Eine Anmeldung zur theoretischen Führerscheinprüfung ist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Die Gebühr beträgt bei DEKRA und TÜV jeweils 22,49 Euro für alle Führerscheinklassen. Sie ist vor Ort zu entrichten und Voraussetzung dafür, dass die Theorieprüfung überhaupt durchgeführt wird.

Fallen Sie durch die Prüfung fallen, müssen Sie die Gebühr bei jedem weiteren Versuch erneut entrichten. Gute Vorbereitung lohnt sich also auch finanziell!

Die Dekra und der TÜV versuchen stetig den Prüfungsprozess zu optimieren. In einem Programm, welches bis 2018 abgeschlossen sein soll, werden innovative Aufgabenformate für die Zukunft angestrebt. Das Projekt „Optimierung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung“ begann 2004. Eine Errungenschaft ist zum Beispiel die Theorieprüfung am PC seit 2010. Nun soll unter anderem ein Verkehrswahrnehmungstest entwickelt werden.

Bei der Führerschein-Theorieprüfung durchgefallen

Für die Theorieprüfung entstehen Kosten in Höhe von 20,83 Euro.
Für die Theorieprüfung entstehen Kosten in Höhe von 22,49 Euro.

Die Durchfallquote bei der theoretischen Führerscheinprüfung liegt deutschlandweit im Durchschnitt bei ca. 30 Prozent. Durchzufallen ist also keine Schande, kann aber durch eine gute Vorbereitung verhindert werden. Sie sollten die Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen und in allen Bereichen gut vorbereitet sein. Fangen Sie also rechtzeitig mit dem Lernen an.

Auch finanziell lohnt es sich, lieber zwei Tage mehr zu lernen, als einen zu wenig. Bei einem Nicht-Bestehen muss nämlich die Prüfungsgebühr erneut entrichtet werden. Der Erfolg hängt von der Anzahl der zulässigen Fehlerpunkte ab. Diese sind je nach Führerscheinklasse unterschiedlich.

Durchgefallen ist aber auch, wer einen Täuschungsversuch begeht und dabei ertappt wird. Auch der Versuch einer Täuschung wird geahndet. § 18 FeV dazu:

Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen) wiederholt werden.

Eine Wiederholung der Theorieprüfung kann also frühestens zwei Wochen nach dem ersten Versuch erfolgen. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um die Fragen intensiv zu studieren, damit Sie die Prüfung im zweiten Anlauf bestehen.

Nach der Theorie ist vor der Praxis

Ist die Theorie bestanden, kann eine Zulassung für die praktische Fahrprüfung beantragt werden. Dabei ist laut FeV eine Frist einzuhalten. Diese wird ebenfalls in § 18 geregelt:

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Mit der Theorie ist also die Hälfte der Führerscheinprüfung schon geschafft. Was Sie in der praktischen Führerscheinprüfung erwartet, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema praktische Fahrprüfung.

Die wichtigsten Informationen für die theoretische Prüfung zum Führerschein im Überblick:

  • Sie kann erst absolviert werden, wenn die Mindestanzahl an Theoriestunden besucht wurde.
  • Sie kann frühestens drei Monaten vor dem Erreichen des Mindestalters für die angestrebte Führerscheinklasse absolviert werden.
  • Sie kann beim TÜV oder der DEKRA abgelegt werden. Eine Prüfungsgebühr von 22,49 Euro ist zu entrichten.
  • Sie besteht aus einer festgelegten Anzahl an Fragen, die je nach Fahrzeugklasse variieren. Auch die zulässigen Fehlerpunkte sind variabel.
  • Ist sie bestanden, dient das Prüfungsprotokoll als Nachweis für eine Zulassung zur praktischen Fahrprüfung
  • Ist sie nicht bestanden, kann die Theorieprüfung nach einer Sperrfrist von mindestens 14 Tagen wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr muss in diesem Fall erneut bezahlt werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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100 Kommentare

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  1. Sonja
    Am 10. August 2019 um 20:42

    Hallo kurze Zusammenfassung
    ich habe meine Theorieprüfung bestanden dann wurde ich Schwanger + Kaiserschnitt so hat sich meine Fahrpraxis in die Länge gezogen. Leider ist dann die First von 12 Monate abgelaufen. Jetzt meine Frage: Muss mich meine Fahrschule/Fahrlehrer darauf hinweisen das die 12 Monate um sind? Ich selbst habe daran nicht gedacht nach einer Schwangerschaft hat man andere dinge im Kopf… Nun war es auch so das meine 12 Monate Anfang Februar abgelaufen sind, aber mein Fahrlehrer hat mit mir schön weiter Fahrtermine ausgemacht, wo wir auch gefahren sind . Erst 1 Monat später ist es aufgefallen. Darf ich überhaupt noch Fahrstunden nehmen wenn die 12 Monate um sind? Muss ich jetzt die 6 Fahrstunden die ich nach Ablauf hatte bezahlen? Hätte mich die Fahrschule rechtzeitig informiert hätte ich so gar eine Verlängerung beantragen können…

  2. Maya
    Am 6. August 2019 um 23:52

    Ist es Normal das die Fahrlehrer dafür das sie bei der Theorieprüfung da sind 50€ gebür bekommen ?

  3. Chynthia
    Am 11. Juli 2019 um 17:48

    Hallo,
    Ich habe meine theoretische Führerscheinprüfung am 01.08.2018 bestanden. Nun ist es so, dass ich meine praktische Prüfung wahrscheinlich aufgrund des späten Starts der Motorradsaison, Urlaub des Fahrlehrers und Wartezeit nach der Anmeldung nicht zum 01.08. 2019 schaffen werden. Der nette Mitarbeiter bei der Führerscheinstelle meinte, dass wohl eine neue Theorieprüfung fällig wird. Gibt es eine Möglichkeit die 1 Jahresfrist zu Verlängern??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juli 2019 um 15:05

      Hallo Cynthia,

      eine Verlängerung der Frist ist nur in gut begründeten Einzelfällen möglich, zum Beispiel im Falle einer Erkrankung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Philipp
    Am 13. Juni 2019 um 22:54

    Hallo
    Mal eine frage wenn mann innerhalb 2 jahre seinen führerschein nicht schafft verfällen dann die prüfungs versuche auch oder nur die Theorie stunden

    Mfg Philipp

  5. Olaf
    Am 2. Juni 2019 um 18:19

    Wie viel Fehlerpunkte darf ich bei Klasse D haben,
    Sind das auch 10 oder weniger?

  6. Rei
    Am 30. Januar 2019 um 14:01

    Meine Fahrschule berechnet mir 130€ für jede theoretische fahrprüfung muss Mann diesen Betrag nur einmal zahlen oder bei jeder Prüfung ?

  7. F.
    Am 28. Januar 2019 um 11:32

    Wenn jemand den T Führerschein seit 2018 schon hat und nun den Autoführerschein macht, wie viele Fragen muss er in der Theorieprüfung nun beantworten?

  8. Moritz
    Am 18. Januar 2019 um 18:10

    Heute war die Theorieprüfung für den Führerschein A1. Ich bin 15 Jahre und habe noch keinen Führerschein. Ich besitze dier rosa Fahrerlaubnis für die neuen Bundesländer für die DDR Mopeds. Ich habe heute leider 7 Fehlerpunkte mit 3 Pkt im Verhalten Bereich Grundbogen und 4 Fehlerpunkte im Verhalten im Bereich A1 absolviert. Nun habe ich gelesen, dass beim Vorhandensein eines Führerscheines der Klassen B und folgende nur 6 fehlerpunkte erlaubt sind, beim Vorhandensein ohne Führerschein 10 Fehlerpunkte und bei Mofaschein 7 Fehlerpunkte. Ich fragte den DEKRA- Prüfer, warum er nicht Bestanden dokumentiert hat und bekam die Antwort, dassich bereits einen Führerschein habe, dann 6 Fehler erlaubt. Ich könnte nur antworten: ich bin 15 Jahre 06.02.2003 geboren und bekomme erst mit 16 einen Führerschein. Bitte teilen Sie mir mit, wo diese Details in amtlicher Form stehen, da der Prüfer mich gebeten hat nochmals vorbei zu kommen.

  9. Rossi
    Am 14. November 2018 um 16:08

    Ich habe jetzt die Theorie Prüfung bestanden.
    Darf ich unter Begleitung von jemand der Führerschein besitzt, in öffentlich Raum zu üben fahren?
    Danke

  10. Claudia
    Am 6. Oktober 2018 um 12:29

    Meine Tochter fing Mai 2016 mit dem Führerschein (Auto) an. Machte einige Theoriestunden und Pflichtstunden. Sie bekam nachdem die Fahrschule umzog am 25.07.2018 eine Ausbildungsbescheinigung, mit auflistung der Ausbildungsteilen die sie abgeleistet hatte. Die neue Fahrschule sagt nun, das alle Teile die länger als 2 Jahre her sind, verfallen und neu gemacht werden müssen. Stimmt das?

  11. Unregistriert
    Am 22. August 2018 um 0:00

    Hallo,

    Ich habe mit dem Führerschein vor einem Jahr und zwei Monate angefangen, jetzt musste ich wieder einen neue Antrag stellen beim Landratsamt.

    Und meine frage ist: Muss ich jetzt wieder meine 12 Theoriestunden machen?

  12. LEA
    Am 7. August 2018 um 17:01

    Hallo..
    Wenn man 3 mal durch die Therorie Prüfung gefallen ist muss man dann 3 Monate warten oder nur 14 Tage? Danke, LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:41

      Hallo Lea,

      erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sarah
    Am 22. Juli 2018 um 19:36

    Hallo,
    die theoriestunden laufen ja nach 2 Jahren ab… zb. Ich hatte meine erste theoriestunde am 01.07.16 läuft meine komplette Theorie also am 01.07.18 ab? Oder nach der letzten theoriestunde weil meine letzte zb am 01.09.16 war also würde es heißen dass die am 01.09.18 abläuft…
    bitte um Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:29

      Hallo Sarah,

      laut § 16 Abs. 3 FeV gilt, dass das Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die absolvierten Stunden am Tag der Prüfung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen darf. Es kommt also nicht auf die einzelnen Stunden an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem die Ausbildungsbescheinigung ausgestellt wurde. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Edi
    Am 6. Juli 2018 um 19:33

    Hallo,

    Unzwar wollte ich fragen wenn man bei einer Fahrschüle ist was man dann sagen soll also wie heiist die Roller Klasse ab 15 ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 15:03

      Hallo Edi,

      hier können Sie sich über die AM-Klasse informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Moritz
    Am 17. Juni 2018 um 23:17

    Hallo,
    meine Frage ist, kann ich wenn ich die theoretische Prüfung für Klasse B bestanden hab schon ein Moped der Klasse AM fahren? Also eines das 50ccm und 45km/h fährt.
    vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:49

      Hallo Moritz,

      der Führerschein ist erst gültig, sobald alle Prüfungen erfolgreich abgelegt und das Dokument erhalten wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Monika F.
    Am 12. Juni 2018 um 16:37

    Ich habe eine Frage bezüglich der Kosten für die Theoretische Prüfung für den Führerschein Klasse B ( AUTO). Ist es erlaubt, dass die Fahrschule ebenfalls eine Gebühr für die Theoretische Prüfung fordert? Wir sollen den Betrag von 60, 00 Euro bezahlen. Zusätzlich zu den TÜV Gebühren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Monika F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juli 2018 um 11:15

      Hallo Monika F.,

      die Fahrschule darf diese Gebühr verlangen.

      Die Redaktion von Bußgeldkatalog.org

  17. Neumann
    Am 1. Juni 2018 um 14:56

    Hallo, mein Sohn hat die A1 Theorie bestanden. Die Praxis macht er gerade. Nächstes Jahr Januar wird er 17 und soll auch den Pkw Führerschein mit 17 Jahren machen. Uns wurde gesagt, dass er nicht die komplette Theorie noch einmal machen muss. Uns interessiert nun, wie wird es tatsächlich gehandhabt?
    Vielen Dank.
    LG S. Neumann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:22

      Hallo,

      bei einer Erweiterung des Führerscheins wird in der Regel der Grundstoff reduziert, des Weiteren ist die Theorieprüfung meist weniger umfangreich. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Susanne
    Am 22. Mai 2018 um 18:30

    Wenn man in der Theorie durchfällt, kann ich die Wiederholung bei einer anderen TÜV Stelle machen als die bei der ich durch gefallen bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:23

      Hallo Susanne,

      ja, grundsätzlich steht es Ihnen frei, die Fahrschule zu wechseln. Je nach Fahrschule können hierfür unterschiedliche Regeln gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Angela
    Am 20. Mai 2018 um 16:14

    Ist nach Bestehen der theoretischen Prüfung mit einer Wartezeit zur praktischen Prüfung zu rechnen oder kann man nach bestehen der theoretischen die praktische Prüfung anmelden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:39

      Hallo Angela,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, erhalten Sie nach dem Bestehen eine Bestätigung. Danach können Sie die praktische Prüfung ablegen – insofern Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Benny
    Am 27. April 2018 um 19:19

    Hi ich wollte mal wissen wie viele fragen und wie viele fehlerpunkte man haben darf wenn man nur CE macht als Theorie Prüfung Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:15

      Hallo Benny,

      beim CE-Führerschein müssen Sie mit 30 Fragen in der Theorieprüfung rechnen. Bei elf oder mehr Fehlerpunkten sind Sie durchgefallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Abd
    Am 20. März 2018 um 21:18

    Hallo, wenn man 6mal durch die Theorieprüfung fällt, muss man dann einen MPU Test machen? Stimmt dieses Gerücht? Mfg

    • Daniela
      Am 9. Dezember 2022 um 11:23

      Hallo,
      ich habe am 31.1.2022 meinen Vertrag bei der Fahrschule abgeschlossen,
      aufgrund diverser Privater Probleme konnte ich erst im November zur Theorieprüfung, nun fehlen mir fast alle Fahrstunden damit ich die praktische Prüfung machen kann.
      Kann ich die auch noch nach Ablauf des Vertrages machen?
      Liebe Grüße

      • Manina B
        Am 24. Januar 2023 um 16:48

        Ich hab da mein eine frage ich mache am 13.2 meine Prüfung , lernen tu ich mit 360 grad .
        sind die fragen genauso wie die lern Apps oder sind die komplett anders

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:08

      Hallo Abd,

      solche eine Regelung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Orestis
    Am 19. März 2018 um 16:12

    Ich habe Donnerstag meine 2 Theorieprüfung und mein Fahrlehrer meinte ich muss 90€ zahlen, ich weiß leider überhaupt nicht aus was sich dieser Betrag zsm setzt.. Musste beim ersten Mal auch keine 22€ sondern mehr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:41

      Hallo Orestis,

      die Kosten variieren von Fahrschule zu Fahrschule. Die Frage, woraus sich der Betrag zusammensetzt, kann Ihnen nur Ihr Fahrlehrer beantworten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Esra
    Am 15. Februar 2018 um 22:35

    Ich habe noch 5 Tage Zeit meine Theorie Prüfung zu hinterlegen, ich habe sie heute nicht mit 18 Fehlerpunkten bestanden. Der Mann bei der Prüfung sagt das ich nach 2 Wochen wieder kommen soll..
    Doch die Zeit habe ich nicht. Aber ich höre immer wieder, wenn man 2 Theorie Stunden abgelegt hat kann man erneut zur Theorie Prüfung ohne 2 Wochen zu warten. Stimmt das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:52

      Hallo Esra,

      in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist in § 18 festgelegt, dass eine nicht bestandene Prüfung in der Regel nicht früher als nach Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Mohamad
    Am 5. Februar 2018 um 18:43

    Hallo, ich bin Perser und habe meinen Führerschein letztes jahr im Februar angefangen. Leide rgibt es noch keine persischen Fragebögen bei der Prüfung und darum habe ich meine Prüfung noch nicht geschafft. Wie lange ist den der Antrag gültig bzgl. Anmeldung, Mir wurde gesagt, wenn 1 Jahr vorbei ist, muss ich nochmal eine gebühr bezahlen, Anmeldungsgebühr. Man muss die theoretische Prüfung innerhalb eines Jahres bestehen.

    MFG Mohamad

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:33

      Hallo Mohamad,

      unseres Wissens nach wird die Gebühr für die theoretische Prüfung bei jedem Versuch fällig. Fragen Sie ggf. bei der Prüfstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Disha
    Am 29. Januar 2018 um 22:26

    Hallo
    Ich habe eine albanische Führerschein und bin seit 10 Monate in Deutschland.
    Ich musste eine Theorie und Praxis Prüfung machen. Theorie Prüfung ist so schwer für mich weil ich habe keine Deutsch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:16

      Hallo Disha,

      leider können wir Ihnen diesbezüglich nicht helfen. Mitunter werden auch englische Kurse angeboten, sollte Ihnen Deutsch Probleme bereiten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  26. Ali
    Am 21. Januar 2018 um 16:12

    Guten Tag,
    meine Mutter sprache ist persisch.kann ich persisch prüfun machn?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Januar 2018 um 17:05

      Hallo Ali,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  27. Michael A.
    Am 17. Januar 2018 um 17:45

    Hallo Zusammen,
    meine Frage ziehlt auf den theoretischen Unterrichrt ab, wie muss dieser abgehalten werden?
    Ich mache gerade eine Führrerscheinerweiterung CE auf D. Nach meiner Rechnung benötige ich 14 Theoriestunden a 90 Min.
    Ich belege hierzu einen 3 Tage intensiv Kurs für den Theoretischen Teil. In diesem Kurs sind wir ca.2,5 volle Stunden im den räumlichkeiten der Fahrschule mit einem Fahrlehrer. Danach geht es für uns in den Fahrschulbus, ein weiter Fahrschüher der gerade parktischen Unterricht erhät fäht diesen Bus. Der Fahrlehrer konsentriert sich natürlich auf den praktischen Unterricht und steht somit für einen theoretischen Unterricht nicht zu Verfügung.
    Sind die Stunden die wir anderen Fahrschüler im Bus verbringen als theoretischer Unterricht hinsichtlich der Pflichtstunden anzusehen.
    Für eine schnelle Antwort bin ich Ihnen Dankbar.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 10:39

      Hallo Michael,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte diese Zeit nicht als theoretischer Unterricht zu bewerten sein. Genaue Informationen erhalten Sie etwa bei den Fahrlehrerverbänden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sven D.
    Am 9. Januar 2018 um 16:07

    Guten Tag,

    ich habe heute leider meine Theorieprüfung vermasselt, nun habe ich diese Wartezeit von 2 Wochen.

    Meine Fahrschule ist aber der Meinung, dass es im Gesetzt vorgeschrieben sei, wieder 2 weitere Theoriestunden besuchen zu müssen, damit ich die nötige Ausbildungsbescheinigung welche ich zum ablegen der Prüfung benötige erhalten kann bzw. erhalten darf. Stimmt das?

    Ein weiterer Punkt, meine Fahrschule verlangt zum erneuten Ablegen der Prüfung 114,90€, dass zusätzlich zu den 22,49€ Prüfungsgebühren auch noch Bearbeitungsgebühren hinzu kommen ist verständlich, aber belaufen sich diese wirklich auf 92,41€?

    Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Dehner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Januar 2018 um 15:38

      Hallo Sven D.,

      die Höhe der Gebühren wird von der jeweiligen Fahrschule bzw. von der Behörde festgelegt. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht um Beistand bitten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Christian F.
    Am 8. Januar 2018 um 13:58

    Hallo bezüglich der Frage vom 14.April 2017 wollte ich fragen, ob die Sperrfrist nicht 2008 aufgehoben wurde? Mir war so, als hätte ich das gelesen!
    Bitte um Hilfe! Danke !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:40

      Hallo Christian,

      das ist korrekt, vielen Dank für Ihren Hinweis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Neumann, H.
    Am 6. Dezember 2017 um 12:15

    Hallo,
    mein Sohn wird im März 2018 17 Jahre.
    Momentan ist er noch Fahrschüler und möchte die Klasse A1 erwerben. Die Theorieprüfung hat der dafür bereits bestanden.. und alle Pflichtfahrstunden abgeleistet..
    Aber auf Grund des Wetters findet die praktische Prüfung erst im Frühjahr 2018 statt..

    Könnte mein Sohn diese bestandene Theorie A1 für den Erwerb des Führerscheins B nutzen oder
    müsste er nochmals eine Theorieprüfung für B absolvieren?

    Wenn ja & er ggf. “Theorie für B” nicht bestehen würde,
    könnte man Ihm dann die Theorie bzw. den Führerschein A1 “entziehen”, da noch Probezeit wäre..?

    Für Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar, verbleibe mfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 10:06

      Hallo H.,

      für den Führerschein der Klasse B wird teilweise anderes Wissen abgefragt als für die Klasse A1, weshalb eine erneute theoretische Prüfung nötig ist. Besteht er die Prüfung beim ersten Versuch nicht, hat dies keine Auswirkungen auf zuvor abgelegte Prüfungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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