Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Was hat es damit auf sich?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wer wann und weshalb seine Fahreignung unter Beweis stellen muss
Um die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können, muss jeder Kraftfahrer über ein gewisses Maß an Fahreignung verfügen. Dies bedeutet, dass er sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein muss, ein Kfz über einen längeren Zeitraum hinweg sicher im Verkehr zu führen und auch schwierige Verkehrslagen zu meistern.
Dass sie dem gewachsen sind, können betroffene Fahrer in einer sogenannten Fahrtauglichkeitsuntersuchung demonstrieren. Eine solche Fahrtauglichkeitsprüfung ist jedoch nicht zu verwechseln mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die meist an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geknüpft ist.
Wann eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden muss und wer verpflichtet ist, daran teilzunehmen, klären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Wird die Fahrerlaubnis zum ersten Mal erworben, besteht die Fahrtauglichkeitsuntersuchung lediglich aus einem Sehtest.
Lkw– und Busfahrer müssen eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei der Ersterteilung sowie der Verlängerung der Fahrerlaubnis absolvieren.
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren ab einem bestimmten Alter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend für die Fahreignung im Alter ist vor allem der Gesundheitszustand.
Wann ist ein Fahrtauglichkeitstest vonnöten?
Wie bereits erwähnt, ist es im deutschen Straßenverkehr von zentraler Wichtigkeit, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Aus diesem Grund muss bereits eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung stattfinden, bevor die Fahrerlaubnis erst erteilt wird.
In diesem Fall besteht die Untersuchung aus einem einfachen Sehtest. Schließlich muss festgestellt werden, ob die vorliegende Sehleistung ausreicht oder mit einer Brille bzw. Kontaktlinsen korrigiert werden muss, bevor der jeweilige Fahranfänger auf den Straßenverkehr losgelassen wird.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW- und Busfahrer
Ein Sehtest ist zwar verpflichtend für alle Führerscheinklassen, ärztliche Untersuchungen sind für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T allerdings eher untypisch. Diese muss vielmehr durchgeführt werden, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erworben werden soll. Zudem werden diese Führerscheinklassen nur beschränkt erteilt und müssen daher alle fünf Jahre verlängert werden.
An einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung müssen Bus- und LKW-Fahrer demnach sowohl bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis als auch bei der Verlängerung teilnehmen. Überprüft wird hierbei ebenfalls die Sehleistung, jedoch nicht bei einem Optiker. Es bedarf einer augenärztlichen Untersuchung inklusive Gutachten, in dem das jeweilige Sehvermögen bescheinigt werden muss.
Außerdem widmet sich die Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW- und Busfahrer unterschiedlichen Krankheiten, welche die Fahreignung des betroffenen Fahrers infrage stellen könnten. Dabei kann es sich beispielsweise um
- Bewegungsbehinderungen
- psychische Störungen
- schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen
- eingeschränktes Hörvermögen oder
- ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
handeln. Durchgeführt wird die Fahrtauglichkeitsuntersuchung von einem Arzt, der sich auf Verkehrsmedizin spezialisiert hat. Dieser prüft neben dem Sehvermögen und dem Vorliegen gewisser Krankheiten außerdem die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit des Kraftfahrers.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren
Zwar ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren in Deutschland nicht verpflichtend, allerdings sind sich viele ältere Menschen ihrer Verantwortung in diesem Fall trotzdem bewusst. Vor allem im Alter ist es ihnen wichtig, mobil zu bleiben, um Verwandte oder Freunde besuchen und Einkäufe tätigen zu können.
Um dabei niemanden im Verkehr zu gefährden, entscheiden sich einige dazu, eine freiwillige Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchführen zu lassen. Belastbarkeit, Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit werden unter anderem genau durchgecheckt. Speziell für Senioren wird eine solche Fahrtauglichkeitsprüfung beispielsweise vom TÜV Nord angeboten.
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Die Fahrerlaubnis für Motorradfahrer sollte durch eine CT und 2 jährigem Prüfen wiederholt werden.
Im Bewusstsein dass man als Verkehrsteilnehmer eine besondere Verantwortung hat ,die bei Bluthochdruck,Asthma,Sehschwäche und
Verwendung von Schmerzpflaster wegen Wirbelsäulen – Facettenschaden deren Wirksamkeit oft nicht ausreicht und zu Schmerzattacken
führt die dann mit zusätzlichen Schmerztropfen gemildert werden.
Diese Verantwortung ist dann aufgehoben, werde aber dazu gezwungen um einen Arbeitsplatz zu erreichen.
Ich hatte 2016 einen kleinen Herzinfarkt, und bin nach Versorgung mit einem Stent wieder voll hergestellt. In 2019 stellte ich Antrag auf Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (9-Sitzer Kleinbus zur Schulkinderbeförderung).
Durch die Führerscheinstelle des LRA wurde ich zur Psychophysischen Leistungstestung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung aufgefordert.
Habe bestanden, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bekommen.
Nach Beendigung dieser Tätigkeit wurde ich nunmehr 2021 zur Wiederholungsprüfung aufgefordert. Ich habe dem LRA mitgeteilt, daß ich auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verzichte und auch auf die vorhandenen Fs. der Klassen C1 und C1E (Gruppe 2).
Nunmehr soll ich jedoch auch für die Fs der Klassen A1,B,BE,L,M, und T (Gruppe 1) diese Psychophysische Leistungstestung erbringen. Ich habe mir beim betriebsmedizinischen Zentrum diese Untersuchung machen lassen und ohne Beeinträchtigung erhalten.
Das LRA will jedoch die Untersuchung nicht anerkennen, und mich zwingen diese gleiche Untersuchung durch den TÜV Life Süd machen zu lassen.
Diese Untersuchung dort kostet 950,– EU (zu bezahlen im Voraus).
Bei einer Rente von 600,– EU ist das für mich nicht finanzierbar. Nunmehr hat man mir mit Entzug der Fahrerlaubnis gedroht.
Wer kann mir einen Rat geben, wie ich das LRA überzeugen kann, bzw. welche Möglichkeiten ich habe, gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Das ganze Gezetere finde ich unterträglch!
Meiner Meinung nach sollte die Fahrtauglichkeit umfassend alle 2 Jahre geprüft werden – genauso wie ein Fahrzeug! Damit ließen sich viele Unfälle vermeiden. Die momentan geltenden Regeln für Berufsfahrer alle 5 Jahre die Tauglichkeit nachzuweisen ist viel zu lang, wenn man bedenkt, wie oft dieser Personenkreis auf der Straße ist. Aber auch für alle anderen wäre dieser Regelung im 2-Jahres-Rhythmus sinnvoller als alles andere. Wenn ich sehe, dass ein Gropteil der Autofahrer offensichtlich nicht weiß, wie breit das Auto ist und oft unsicher unterwegs ist, wundere ich mich sehr, dass nicht nocht mehr passiert. Fazit: Fahre nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann – auch der braucht mal eine Pause . . . In diesem Sinne eine gute und sichere Fahrt!
Hallo
Ich wurde von meiner Nachbarin denunziert und muss nun meine Fahrtauglichkeit beweisen.
Die Führerscheinbehörde verlangt ein Gutachten.
Nun es ist richtig das ich viel Medikamente nehmen muß.
Ich leide leider an mehreren Krankheiten. Diese sind unter anderem: Rheuma,Diabetes und chronisches
Schmerzsyndrom.
Es ist nicht richtig das ich immer wieder einschlafe und unkonzentriert im Straßenverkehr bin.
Wir haben uns extra ein Auto mit automatikgetriebe angeschafft.
Damit fahre ich absolut sicher.
Was kann ich tun?
Guten Tag, meine Untersuchungen sind momentan abgelaufen.
Da ich durch Corona im Moment kein LKW fahren muss und auch nicht weiß ob ich das je wieder muss,
sehe ich gerade keinen Grund die Untersuchungen zu machen.
Meine Frage lautet:
Gibt es ein max. an Zeit bis wann ich die Untersuchung neu machen muss???
Wenn ich wieder fahren kann ist mir klar das ich die dann spätestens machen werden, weil es ja sonst fahren ohne Führerschein ist!
Ich werde gern ein Demenz test machen