Fahrverbot als Außendienstmitarbeiter: Lässt es sich umgehen?
Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Fahrverbot für Außendienstmitarbeiter
Droht Ihnen als Außendienstmitarbeiter ein Fahrverbot, gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dieses zu umgehen. Zwar sieht die Bußgeldkatalogverordnung die Option vor, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden, indem stattdessen eine höhere Geldbuße gezahlt wird, jedoch besteht darauf kein Anspruch. Am Ende entscheidet ein Gericht, ob es Ihnen diese Möglichkeit gestattet.
Ein Fahrverbot lässt sich nur dann in eine Geldsanktion in Form eines höheren Bußgeldes umwandeln, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Dabei müssen Betroffene belegen, dass durch den zeitweisen Verzicht auf den Führerschein die berufliche Existenz gefährdet ist. Um dies durchzusetzen, müssen Sie fristgerecht gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid Einspruch erheben.
Wenn der Außendienstmitarbeiter statt des Autos, auch öffentliche Verkehrsmittel für seinen Job nutzen kann, lässt sich ein Fahrverbot nicht abwenden. Gleiches gilt für den Fall, dass er einen Aushilfsfahrer beschäftigen kann oder das Fahrverbot auf seinen Urlaub legen kann. Weitere Beispiele sehen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Was tun beim Fahrverbot im Außendienst?
Außendienstmitarbeiter verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit Dienstreisen sowie in Informations- und Verkaufsgesprächen beim Kunden. Kundenbesuche mit dem Dienstwagen oder dem eigenen Fahrzeug sind daher unumgänglich.
Droht nun infolge einer wiederholten Ordnungswidrigkeit oder sonstigen Verstößen ein Fahrverbot, kann dies im Außendienst zu ziemlichen Unannehmlichkeiten führen.
Wer beruflich auf das eigene Auto angewiesen ist, kann von einer solchen Sanktion unverhältnismäßig hart getroffen werden. So stellt ein Fahrverbot, wenn man im Außendienst tätig ist, oft ein großes Problem dar.
Außendienstmitarbeiter pendeln tagtäglich von Kunde zu Kunde und sind deshalb darauf angewiesen, mobil zu bleiben. Wer aufgrund eines Fahrverbots eine Weile kein Kraftfahrzeug mehr führen darf, riskiert damit seinen Job. In solchen Fällen kann ein Gericht abwägen, ob das Fahrverbot für einen Außendienstmitarbeiter tatsächlich gerechtfertigt ist oder es sich umgehen lässt.
Fahrverbot umgehen als Außendienstmitarbeiter
Grundsätzlich ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen im Außendienst, indem der Betroffene stattdessen ein höheres Bußgeld zahlt. Dies legt Paragraph 4 Absatz 4 der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) fest.
Allerdings heißt es dort auch, dass diese Option nur in Ausnahmefällen besteht. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Gericht.
So heißt es unter § 4 Abs. 4 BKatV:
Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Freikaufen bei einem Fahrverbot im Außendienst
Wie zuvor beschrieben, können sich in einigen Ausnahmefällen Autofahrer im Außendienst von einem Fahrverbot freikaufen. Als Bedingung für eine solche Umwandlung des Fahrverbotes muss ein sogenannter Härtefall vorliegen.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch den zweitweisen Verzicht auf den Führerschein die berufliche Existenz gefährdet ist. Über den jeweiligen Einzelfall entscheidet allerdings meist ein Gericht.
Um sich von einem Fahrverbot als Außendienstmitarbeiter freikaufen zu können, müssen Betroffene vorab einen fristgerechten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Denn erst dadurch besteht die Möglichkeit, Argumente für eine unzumutbare Härte der Sanktion darzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei diesen Prozessen unterstützen.
Wann lässt sich ein Fahrverbot im Außendienst nicht abwenden?
Ein Fahrverbot lässt sich meist nicht abwenden, wenn der Außendienstmitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel für seinen Job nutzen kann.
Ebenso wenig kommt ein Arbeiter im Außendienst um die Sanktion herum, wenn er diese auf die Zeit seines Urlaubs legen kann oder die Tätigkeit lediglich Teil eines Nebenjobs ist.
Auch wenn der Betroffene selbstständig tätig ist und zeitweise einen Aushilfsfahrer beschäftigen kann, lässt sich ein Fahrverbot als Außendienstmitarbeiter nicht umgehen.
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