Fahrverbot für Busse: Welche Vorschriften gelten?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Verbote und Beschränkungen für Kraftomnibusse
Als Herzstück des öffentlichen Nahverkehrs verbinden Busse kleine Ortschaften und sind auch in den Großstädten eine wichtige Ergänzung zum Angebot aus U-, S- und Straßenbahnen. Darüber hinaus kommen Kraftomnibusse gerne bei Rundreisen zum Einsatz, um die Urlauber von einer Sehenswürdigkeit zur nächsten zu fahren. Allerdings sind nicht alle Verkehrswege für Busse freigegeben.
Doch welche Beschränkungen gelten konkret? Finden die Sonn- und Feiertagsfahrverbote bei Bussen Anwendung? Sind die in verschiedenen Städten angeordneten Diesel-Fahrverbote zu beachten? Und welche Verkehrszeichen können ein Fahrverbot für Busse anordnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot für Busse
Die Sonn- und Feiertagsfahrverbote gelten ausschließlich für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, die zur geschäftsmäßigen Beförderung von Gütern zum Einsatz kommen.
Ja, es gibt entsprechende Schilder, welche die Durchfahrt für Kraftomnibusse untersagen. Eine Übersicht der Verkehrszeichen, die für Busse ein Fahrverbot anordnen, finden Sie hier.
Beim Diesel-Fahrverbot gelten je nach Stadt unterschiedliche Ausnahmeregelungen, die auch für Busse gelten können. Mitunter wird den Verkehrsgesellschaften auch eine Übergangszeit für die Umrüstung eingeräumt.
Wann besteht ein Fahrverbot für Busse?
Kraftfahrzeuge, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen und über mehr als acht Sitzplätze für Fahrgäste verfügen, werden im Verkehrsrecht als Kraftomnibusse bezeichnet. Dabei gelten für Busse im öffentlichen Straßenverkehr mitunter besondere Vorschriften, wie etwa zur Nutzung einer Busspur oder dem vorgeschriebenen Verhalten an einer Bushaltestelle. Doch gibt auch besondere Einschränkungen?
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kommt nicht selten aus Kostengründen Diesel-Kraftstoff zum Einsatz. Dies kann dazu führen, dass Busse in verschiedenen Städten bzw. einzelnen Straßenabschnitten von einem geltenden Diesel-Fahrverbot betroffen sind und bei einer Weiterfahrt Bußgelder drohen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Busse bei einem solchen Fahrverbot ausgenommen sind. Ob eine Ausnahme für den öffentlichen Nachverkehr gilt, kann aber je nach Stadt variieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich direkt vor Ort über die geltenden Regelungen zu informieren. Darüber hinaus sind viele Betreiber bemüht, die Busse umweltfreundlicher nachzurüsten oder elektrische Busse zu testen.
Für gewerblich genutzte Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t schreibt der Gesetzgeber darüber hinaus ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot vor. Dieses Fahrverbot gilt für Busse nicht, da diese nicht dem gewerblichen Gütertransport, sondern dem Personentransport dienen.
Ein Fahrverbot speziell für Busse können Behörden außerdem durch Verkehrszeichen anordnen. Möglich ist dies durch ein entsprechendes Verbotsschild oder durch ein Zusatzschild, welches bestehende Beschränkungen auch auf Busse ausweitet. Nachfolgend haben wir die entsprechenden Grafiken zusammengestellt:
Übrigens! Bei Busfahrern denen bei Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot droht, kann im Einzelfall Härtefall vorliegen, sodass die Umwandlung in ein höheres Bußgeld möglich ist. Im Gegensatz kann ein Fahrverbot für Busse nicht ausgenommen werden, wie dies etwa bei Traktoren oder Mopeds möglich ist. Denn solche Ausnahmen vom Fahrverbot kommen nur infrage, wenn vom Fahrzeug ein geringes Gefahrenpotenzial ausgeht.
Eine Frage,
darf ein Kraftomnibus, der eine Leerfahrt durchführt, dann auf einer anderen Route durch eine für LKW 7,5t gesperrte Straße fahren?
Vielen Dank