Fahrverbot: In Luxemburg als Nebenstrafe möglich
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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Urlauber können in Luxemburg ein Fahrverbot erhalten
Luxemburg ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern auch Transitland. Auf dem Weg nach Belgien oder Frankreich durchqueren viele Deutsche das kleine Fürstentum im Westen Europas. Sich hier an die geltenden Verkehrsregeln zu halten, sollte selbstverständlich sein. Auch in Luxemburg haben Verstöße Konsequenzen, die den Urlaub beenden oder die Durchfahrt verhindern können. Denn neben Bußgeldern kann unter Umständen ein Fahrverbot in Luxemburg drohen.
Wann Urlauber mit einem solchen rechnen müssen und wie lange es dauern kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus erläutert er, ob ein Fahrverbot aus Luxemburg auch in Deutschland zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot in Luxemburg
Ja, auch in Luxemburg müssen ausländische Autofahrer bei Verstößen mit einem Fahrverbot rechnen. Für welche Verstöße Fahrer ein Fahrverbot im Ausland droht, erfahren Sie hier.
Üblicherweise wird die Dauer eines Fahrverbots in Luxemburg durch ein Gericht bestimmt. So kann sich der Zeitraum zwischen acht Tagen und mehreren Monaten bewegen. Haben Fahrer zu viele Punkte, liegt die Dauer bei 12 bis 24 Monaten.
Nein. Ein Fahrverbot aus Luxemburg ist auch nur dort gültig. Eine Vollstreckung wie bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland gibt es in Deutschland nicht.
Fahrverbot in Luxemburg: Welche Arten gibt es?
Als Nebenstrafe ist ein Fahrverbot in Luxemburg in zwei Situationen möglich. Zum einem können Verkehrsverstöße zu einem solchen führen, zum anderen ziehen zu viele Punkte ebenfalls ein Fahrverbot nach sich. Ein solches Verbot ist dann üblicherweise für 12 oder 24 Monate gültig. Auch Urlauber fahren in Luxemburg mit einem Guthabenkonto von 12 Punkten. Für bestimmte Verstöße ziehen Behörden Punkte ab. Das können maximal sechs Punkte pro Verstoß sein. Brauchen Fahrer die Punkte innerhalb von drei Jahren auf, müssen sie das Fahrzeug für 12 Monate stehen lassen. Passiert es das zweite Mal in drei Jahren, gibt es ein Fahrverbot in Luxemburg von 24 Monaten.
Werden Fahrer in Luxemburg aufgrund eines Verkehrsverstoßes angehalten, ist es den Beamten möglich, den Führerschein für die Dauer von acht Werktagen sofort auszusetzen. In diesen Tagen wird in der Regel durch ein Gericht entschieden, welche tatsächlichen Sanktionen der Verstoß nach sich zieht. Dies kann auch ein längeres Fahrverbot in Luxemburg zur Folge haben, welches mehrere Monate andauern kann.
Wie lange ein solches Verbot gilt, ist vom Verstoß abhängig und liegt im Ermessen des Gerichts. Wichtig ist, dass während dieser ersten acht Tage das Führen eines Kraftfahrzeugs in Luxemburg untersagt ist. Dies wird im Verkehrsregister vermerkt.
Bei schwerwiegenderen Verstößen ist es auch möglich, dass die Beamten den Führerschein beschlagnahmen und bis zur Entscheidung des Gerichts über die tatsächlichen Sanktionen in Verwahrung nehmen. Das kann auch ausländische Fahrer treffen. Wird ein deutscher Führerschein beschlagnahmt, schicken ihn die luxemburgischen Behörden in der Regel an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dort kann das Dokument abgeholt oder an die zuständigen Behörden am Wohnort gesandt werden.
Wie sich Fahrer verhalten sollten, wenn der Führerschein eingezogen wurde, erklärt die luxemburgische Regierung unter folgendem Link in deutscher Sprache: https://guichet.public.lu/de/
Welche Verstöße führen zu einem Fahrverbot in Luxemburg?
Ein Fahrverbot kann in Luxemburg aufgrund verschiedener Verstöße verhängt werden. Üblicherweise ist das der Fall, wenn Fahrer deutlich zu schnell unterwegs sind, unter Alkoholeinfluss fahren oder einen Alkoholtest verweigern. Auch Wiederholungstäter müssen in Luxemburg mit einem Fahrverbot rechnen. Dieses ist jedoch nicht nach Deutschland übertragbar. Es gilt also nur im Fürstentum.
Unter folgenden Umständen droht Verkehrsteilnehmern ein Fahrverbot in Luxemburg:
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 % oder mindestens 40 km/h zu viel
- Promillewerte ab 1,2 Promille
- Bei weiteren schwerwiegenden Verstößen liegt es im Ermessen des Gerichts
- Zu viele Punkte vom Konto verloren
Unter Umständen ist es möglich, dass Richter ein Fahrverbot in Luxemburg für bestimmte Wege aussetzen. Dann dürfen Sie auf diesen Strecken trotz des bestehenden Verbots fahren. Allerdings sind das immer Einzelfallentscheidungen. Ist beispielsweise eine Strecke nachweislich beruflich von großer Bedeutung oder müssen sie aus familiären Gründen regelmäßig genutzt werden, kann eine solche Ausnahme möglich sein.