Fahrverbot in Österreich: Wenn Fahren verboten ist
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Beim Fahrverbot in Österreich muss kein Führerscheinentzug erfolgen
Verschiedene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können in Deutschland zu einem Fahrverbot führen. Dieses gesellt sich als mögliche Sanktion zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Je nachdem, wie schwer ein Verkehrsverstoß ausfällt, wird auch die Länge eines Fahrverbots bestimmt.
Doch wie sind Fahrverbote im Nachbarland Österreich geregelt? Würde ein Fahrverbot aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden? Der vorliegende Ratgeber liefert Antworten auf diese Frage.
Hier erfahren Sie, wann ein Fahrverbot in Österreich nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgen kann, wann Lkw nicht auf österreichischen Straßen fahren dürfen und welche Rolle Tages- und Uhrzeit dabei spielen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot in Österreich
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h (innerorts) bzw. 50 km/h (außerorts).
Ja, ein österreichisches Fahrverbot gilt nicht in Deutschland.
Ja, Lkw über 7,5 Tonnen dürfen von Samstag ab 15 Uhr bis Sonntag um 22 Uhr nicht in Österreich fahren.
Geblitzt in Österreich
Ab einer bestimmten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung kommen Raser in Deutschland nicht mehr ohne ein Fahrverbot davon. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer außerorts zweimal mit 26 km/h zu viel erwischt worden ist. Durch die Wiederholungstat reicht schon die verhältnismäßig niedrige Überschreitung für eine Auszeit vom aktiven Straßenverkehr.
Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, ob ein Fahrverbot, das in Österreich erteilt wurde, gültig in Deutschland ist. Vor allem Urlauber, die Fahrverbote mit nach Hause bringen, sind diesbezüglich oft unsicher. Hier kann jedoch eine Entwarnung gegeben werden:
Wer ein Fahrverbot in Österreich erhält, muss nicht damit rechnen, auch im deutschen Heimatland ein Verbot zum Autofahren beachten zu müssen. Sanktionen, die in Form von Bußgeldern auftreten, sollten jedoch nicht ignoriert werden. Abgesehen vom Fahrverbot in Österreich kann eine Strafe bzw. eine Sanktion dieser Art durch bestehende europäische Abkommen auch über Ländergrenzen hinweg durchgesetzt werden. Österreichische Bußgeldbescheide sollten Sie daher nicht leichtfertig abtun.
Verbote für Wochenenden und Feiertage
Fahrverbote in Österreich betreffen nicht nur handelsübliche Fahrten mit einem Pkw. Vor allem Lkw-Fahrer müssen strenge Verbotsregeln einhalten. Diese stehen jedoch oft nicht in Zusammenhang mit Sanktionen, die für Verkehrsverstöße erteilt werden. Vielmehr geht es dabei um bestimmte Szenarien, in denen Brummifahrer ihren tonnenschweren Laster stehen lassen müssen.
Das Sonntagsfahrverbot gilt darüber hinaus an Feiertagen. Das bedeutet, dass Lastkraftwagen auch an diesen besonderen Ruhetagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht bewegt werden dürfen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen in Bezug auf das Wochenend- und das Feiertagsfahrverbot. Darunter fallen mitunter:
- Lastkraftwagen, welche Schlacht- oder Stechvieh befördern
- Beförderer von leichtverderblichen Lebensmitteln wie frisches Obst, Fisch, Eier, Pilze und Bäckereierzeugnisse
- Abschleppdienste und Pannenhilfen
- Fahrzeuge, die zu Linienverkehrsunternehmen gehören
- Lkw, deren Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t besitzen und Milch befördern
- Fahrten, die dem ausschließlichen Güterverkehr von und zu Flughäfen dienen
Ausnahmeregelungen in Bezug auf dieses Lkw-Fahrverbot in Österreich sind jedoch sehr strikt gehalten. So erhalten beispielsweise Großviehtransporte auf Autobahnen und Beförder von Tiefkühlprodukten keine Sondergenehmigung.
Fahrverbote in der Nacht
Auf die Uhr schauen müssen Lkw-Fahrer nicht nur in Bezug auf das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot. Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t übersteigen, dürfen nicht für Fahrten zwischen 22 und 5 Uhr genutzt werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. So gilt das nächtliche Fahrverbot in Österreich nicht für:
- lärmarme Lkw, welche sich durch eine grüne “L-Tafel” auszeichnen und eine Bestätigung des Herstellers vorlegen können
- Fahrzeuge, die dem Straßendienst oder dem Bundesheer angehören
Darüber hinaus können die beim Wochenend- und Feiertagsfahrverbot aufgelisteten Transporte auch eine Ausnahmegenehmigung für die Nachtbeförderung erhalten. Leerfahrten, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln zusammenhängen, sind in der Nacht jedoch grundsätzlich verboten.
Gesonderte Streckenabschnitte
Neben den generellen Zeiträumen, die für ein Lkw-Fahrverbot in Österreich verantwortlich sein können, werden Verbote teilweise auch für bestimmte Strecken bzw. Streckenabschnitte festgelegt. Betroffen ist beispielsweise in beiden Richtungen die Inntalautobahn A 12, zwischen dem Gemeindegebiet Langkampfen und dem Gemeindegebiet Zirl.
Fahrverbote gelten auf diesem Streckenabschnitt für verschiedene Fahrzeuge an bestimmten Stellen. Sattelkraftfahrzeuge sowie Lkw mit Anhängern über 7,5 t, die einen Euro 0-, 1- oder 2-Motor besitzen, dürften dort grundsätzlich nicht fahren. Darüber hinaus gilt für Lkw über 7,5 t vom 1.November bis zum 30. April ein Nachtfahrverbot zwischen 20 und 5 Uhr an Werktagen und zwischen 23 und 5 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
Präzise Informationen im Fahrverbotskalender
Es zeigt sich, dass ein Fahrverbot in Österreich, welches Lkw betrifft, sehr spezifisch und komplex sein kann. Dazu kommt, dass jedes Jahr neue individuelle Fahrverbote für bestimmte Streckenabschnitte festgelegt werden. Entsprechend können die Regelungen zum Fahrverbot in Österreich Fahrern aus Deutschland zunächst sehr unübersichtlich erscheinen.
Doch nicht alle örtlichen Verbote werden durch den Fahrverbotskalender abgedeckt. Lkw-Fahrer, die jedem Fahrverbot in Österreich ausweichen wollten, sollten ihre Route sorgfältig planen und im Zweifelsfall bei versierten österreichischen Kfz-Verbänden anfragen. Diese können genaue Angaben zu lokalen Fahrverboten machen.
Anträge auf individuelle Sonderbewilligungen müssen beim Amt der jeweils zuständigen Landesregierung gestellt werden. Dabei richtet sich die Zuständigkeit danach, in welchem Bundesland der Brummifahrer den Motor anwirft. Werden anschließend mehrere Bundeslandgrenzen durchfahren, sind keine weiteren Anträge notwendig.
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