Fahrverbot für Wiederholungstäter: Wann ist es möglich?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Wann muss ein Wiederholungstäter mit Fahrverbot rechnen?
Es gibt nicht umsonst einen Bußgeldkatalog: Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss in der Regel mit Sanktionen gemäß der entsprechenden Bußgeldtabelle rechnen – hier können Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei besonders schweren Vergehen auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Allerdings haben die ermittelnden Beamten dabei einen gewissen Ermessensspielraum bei Wiederholungstätern.
Stellen sie fest, dass ein Verkehrssünder immer und immer wieder die Regeln missachtet, können sie mit dem Bußgeldbescheid auch höhere Strafen für geringfügige Verstöße verhängen, als im Bußgeldkatalog ursprünglich angedacht. Unter Umständen ist hierbei ein Fahrverbot für Wiederholungstäter möglich.
In manchen Fällen hat dies bereits im Katalog Beachtung gefunden. Insbesondere das Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung dürfte hier vielen ein Begriff sein. Aber dies ist nicht der einzige Fall, in dem es zu einem Fahrverbot für Wiederholungstäter kommen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot für Wiederholungstäter
Wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Verstoß bereits einmal ein Fahrverbot verhängt wurde, gelten Sie als Wiederholungstäter.
Nein, den Zeitpunkt des Fahrverbots können Sie als Wiederholungstäter nicht selbst bestimmen. Es beginnt mit eintretender Rechtskraft.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gelten Sie als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Das Fahrverbot droht früher und kann länger ausfallen.
Wieso kann es ein Fahrverbot für Wiederholungstäter geben?
Wie bereits erwähnt, haben die Ermittler einen Ermessensspielraum. Sie können dabei aber nicht willkürlich ein Fahrverbot anordnen – die wiederholten Verstöße müssen als solche durch Beweise zweifelsfrei nachgewiesen werden. Hierbei muss dann Beharrlichkeit gemäß Verkehrsrecht belegt sein. Das bedeutet, dass immer wiederkehrende Verstöße eines Fahrers auf dessen Vorsatz und Uneinsichtigkeit hindeuten.
Fahrverbot für Wiederholungstäter: Beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist nur ein legitimier Grund
Wie erwähnt ist ein Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung einer der bekanntesten Fälle. Hier gilt die Grenze von 26 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit: Normalerweise muss der Verkehrssünder dafür mit einen Bußgeld von 150 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen (außerorts), aber nicht mit einem Fahrverbot. Sollte es jedoch innerhalb von zwölf Monaten ein zweites Mal zu einem Verstoß dieser Art kommen (mind. 26 km/h zu schnell unterwegs), gibt es in der Regel doch ein Fahrverbot für den Wiederholungstäter.
Aber hier ist das Verkehrsrecht nicht auf diese Vorschriften festgenagelt. So könnten die Ermittler auch bei einem Temposünder von Beharrlichkeit ausgehen, wenn dieser innerhalb weniger Monate mehrfach mit knapp über 20 km/h zu schnell geblitzt wird. So ist für das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung die ständige Wiederholung der ausschlaggebende Faktor, nicht unbedingt die Schwere der Verkehrssünde an sich.
Zudem muss nicht allein die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot für Wiederholungstäter begründen. Alkohol am Steuer kann ebenso eine schwerere Sanktion nach sich ziehen. So müssen auch Ersttäter bei Alkoholwerten zwischen 0,5 und 1,09 Promille einen Monat lang auf das Auto verzichten. Wiederholungstäter sind sogar verpflichtet, drei Monate zu Fuß zu gehen.
Fahrverbot ist nicht gleich Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Begriffe Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis werden häufig synoym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Sanktionen:
- Fahrverbot: Hier muss der Fahrer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Nach Ablauf der vorher festgelegten Frist kann er diesen dort wieder abholen und direkt wieder auf dem Fahrersitz Platz nehmen. Diese Art ist auch ein Fahrverbot für Wiederholungstäter.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Wurde immense Beharrlichkeit nachgewiesen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um diese wiederzuerlangen, ist vom Betroffenem erst ein Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Dafür muss er auch häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
Fahren trotz Fahrverbot ist übrigens streng untersagt. Dies gilt als Straftat und wird entsprechend hart sanktioniert.
Sehr geehrtes Team,
Ich habe letztes Jahr, nachdem ich zum wiederholten Male innerhalb eines Jahres mit über 26 km/h geblitzt wurde, meinen Führerschein für einen Monat abgegeben. Das Urteil wurde rechtskräftig am 5. Mai 2021, die Abgabe des Führerscheins erfolgte im August, da ich dafür ja 4 Monate Zeit hatte.
Meine Frage: was droht, wenn ich zukünftig ein weiteres Mal mit über 26 km/h geblitzt werde, nachdem ja jetzt ein Jahr nach dem Urteil verstrichen ist? Gilt das aufgrund des Führerscheinentzugs auch als Wiederholungstat mit weiterem und unmittelbaren Entzug der Fahrerlaubnis oder wird es erstmal wieder als einmalige Überschreitung angesehen? Oder beträgt die Frist, nach Führerscheinentzug nicht ein weiteres Mal mit über 26 km/h erfasst zu werden zu dürfen, etwa zwei Jahre? Werde da aus den Gesetzestexten nicht ganz schlau.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Ralf
Guten Abend.
Die Frage wie Ralf gestellt hat, habe ich auch.
Eine Antwort wäre super.
Vielen Dank.
Jacqueline
Guten Tag,
Nehmen wir Mal an meine HU wäre abgelaufen und das Ordnungsamt hat ein Bußgeld von 25€ verhängt.
Kann das Ordnungsamt das von Tag zu Tag erneut verhängen oder hab ich ab diesem Tag einen Zeitraum um nachzubessern?
MfG Michels