Fahrverbot für Wiederholungstäter: Wann ist es möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann muss ein Wiederholungstäter mit Fahrverbot rechnen?

Ein Grund für das Fahrverbot kann wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung sein.
Ein Grund für das Fahrverbot kann wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung sein.

Es gibt nicht umsonst einen Bußgeldkatalog: Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss in der Regel mit Sanktionen gemäß der entsprechenden Bußgeldtabelle rechnen – hier können Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei besonders schweren Vergehen auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Allerdings haben die ermittelnden Beamten dabei einen gewissen Ermessensspielraum bei Wiederholungstätern.

Stellen sie fest, dass ein Verkehrssünder immer und immer wieder die Regeln missachtet, können sie mit dem Bußgeldbescheid auch höhere Strafen für geringfügige Verstöße verhängen, als im Bußgeldkatalog ursprünglich angedacht. Unter Umständen ist hierbei ein Fahrverbot für Wiederholungstäter möglich.

In manchen Fällen hat dies bereits im Katalog Beachtung gefunden. Insbesondere das Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung dürfte hier vielen ein Begriff sein. Aber dies ist nicht der einzige Fall, in dem es zu einem Fahrverbot für Wiederholungstäter kommen kann.

FAQ: Fahrverbot für Wiederholungstäter

Wann gelte ich in Bezug auf das Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Verstoß bereits einmal ein Fahrverbot verhängt wurde, gelten Sie als Wiederholungstäter.

Kann ich als Wiederholungstäter das Fahrverbot verschieben?

Nein, den Zeitpunkt des Fahrverbots können Sie als Wiederholungstäter nicht selbst bestimmen. Es beginnt mit eintretender Rechtskraft.

Wann droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot für Wiederholungstäter.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gelten Sie als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Das Fahrverbot droht früher und kann länger ausfallen.

Wieso kann es ein Fahrverbot für Wiederholungstäter geben?

Wie bereits erwähnt, haben die Ermittler einen Ermessensspielraum. Sie können dabei aber nicht willkürlich ein Fahrverbot anordnen – die wiederholten Verstöße müssen als solche durch Beweise zweifelsfrei nachgewiesen werden. Hierbei muss dann Beharrlichkeit gemäß Verkehrsrecht belegt sein. Das bedeutet, dass immer wiederkehrende Verstöße eines Fahrers auf dessen Vorsatz und Uneinsichtigkeit hindeuten.

Ein Gericht kann in einem solchen Fall aus erzieherischen Gründen ein Fahrverbot für Wiederholungstäter verhängen. Bis zu drei Monate kann dann der Führerschein weg sein – wie lang genau, das entscheidet sich im Einzelfall aufgrund der Schwere der Vergehen. Ein weiterer Faktor ist der zeitliche Abstand zwischen den Vergehen – je kürzer dieser ist, desto eher wird dem Fahrer Beharrlichkeit zugesprochen.

Fahrverbot für Wiederholungstäter: Beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist nur ein legitimier Grund

Auch ein Rotlichtverstoß kann zu einem Fahrverbot für Wiederholungstäter führen.
Auch ein Rotlichtverstoß kann zu einem Fahrverbot für Wiederholungstäter führen.

Wie erwähnt ist ein Fahrverbot wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung einer der bekanntesten Fälle. Hier gilt die Grenze von 26 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit: Normalerweise muss der Verkehrssünder dafür mit einen Bußgeld von 150 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen (außerorts), aber nicht mit einem Fahrverbot. Sollte es jedoch innerhalb von zwölf Monaten ein zweites Mal zu einem Verstoß dieser Art kommen (mind. 26 km/h zu schnell unterwegs), gibt es in der Regel doch ein Fahrverbot für den Wiederholungstäter.

Aber hier ist das Verkehrsrecht nicht auf diese Vorschriften festgenagelt. So könnten die Ermittler auch bei einem Temposünder von Beharrlichkeit ausgehen, wenn dieser innerhalb weniger Monate mehrfach mit knapp über 20 km/h zu schnell geblitzt wird. So ist für das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung die ständige Wiederholung der ausschlaggebende Faktor, nicht unbedingt die Schwere der Verkehrssünde an sich.

Zudem muss nicht allein die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot für Wiederholungstäter begründen. Alkohol am Steuer kann ebenso eine schwerere Sanktion nach sich ziehen. So müssen auch Ersttäter bei Alkoholwerten zwischen 0,5 und 1,09 Promille einen Monat lang auf das Auto verzichten. Wiederholungstäter sind sogar verpflichtet, drei Monate zu Fuß zu gehen.

Darüber hinaus muss ein Fahrverbot für Wiederholungstäter nicht immer mit denselben wiederholten Ordnungsverstößen begründet werden. So können ebenfalls bspw. Fahren mit Handy am Steuer, ein Rotlichtverstoß und eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit auf Uneinsichtigkeit hinweisen. Die Beamten könnten auch in einem solchen Fall zu dem Schluss kommen, dass eine höhere Strafe angemessen ist, um dem Verkehrssünder einen Denkzettel zu verpassen.

Fahrverbot ist nicht gleich Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Begriffe Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis werden häufig synoym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Sanktionen:

  • Fahrverbot: Hier muss der Fahrer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Nach Ablauf der vorher festgelegten Frist kann er diesen dort wieder abholen und direkt wieder auf dem Fahrersitz Platz nehmen. Diese Art ist auch ein Fahrverbot für Wiederholungstäter.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Wurde immense Beharrlichkeit nachgewiesen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Um diese wiederzuerlangen, ist vom Betroffenem erst ein Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Dafür muss er auch häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.

Fahren trotz Fahrverbot ist übrigens streng untersagt. Dies gilt als Straftat und wird entsprechend hart sanktioniert.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Ralf
    Am 12. Mai 2022 um 11:57

    Sehr geehrtes Team,

    Ich habe letztes Jahr, nachdem ich zum wiederholten Male innerhalb eines Jahres mit über 26 km/h geblitzt wurde, meinen Führerschein für einen Monat abgegeben. Das Urteil wurde rechtskräftig am 5. Mai 2021, die Abgabe des Führerscheins erfolgte im August, da ich dafür ja 4 Monate Zeit hatte.
    Meine Frage: was droht, wenn ich zukünftig ein weiteres Mal mit über 26 km/h geblitzt werde, nachdem ja jetzt ein Jahr nach dem Urteil verstrichen ist? Gilt das aufgrund des Führerscheinentzugs auch als Wiederholungstat mit weiterem und unmittelbaren Entzug der Fahrerlaubnis oder wird es erstmal wieder als einmalige Überschreitung angesehen? Oder beträgt die Frist, nach Führerscheinentzug nicht ein weiteres Mal mit über 26 km/h erfasst zu werden zu dürfen, etwa zwei Jahre? Werde da aus den Gesetzestexten nicht ganz schlau.

    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Ralf

    • Jacqueline H
      Am 19. Dezember 2023 um 20:03

      Guten Abend.
      Die Frage wie Ralf gestellt hat, habe ich auch.
      Eine Antwort wäre super.

      Vielen Dank.

      Jacqueline

  2. Michels
    Am 6. November 2020 um 15:12

    Guten Tag,
    Nehmen wir Mal an meine HU wäre abgelaufen und das Ordnungsamt hat ein Bußgeld von 25€ verhängt.
    Kann das Ordnungsamt das von Tag zu Tag erneut verhängen oder hab ich ab diesem Tag einen Zeitraum um nachzubessern?
    MfG Michels

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