Fahrverbot: In welchem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Den Zeitraum für das Fahrverbot herausfinden, wählen, splitten: Ihre Optionen
Manchmal ist es schneller passiert, als Sie “Fahrerlaubnis” sagen können: Das Schild mit dem Tempolimit missachtet oder noch fix die Kreuzung mit der gerade rot gewordenen Ampel überfahren und Sie müssen womöglich Ihren Führerschein abgeben.
Einige Betroffene halten dann ratlos den Bußgeldbescheid in der Hand und sind sich unsicher beim Fahrverbot, auf welchen Zeitraum es festgelegt wird. Wann muss der Führerschein abgegeben werden? Sind mit einem Monat 31 oder 30 Tage gemeint, oder gar nur vier Wochen?
Welcher Zeitraum gilt? Können Sie sich diesen womöglich aussuchen oder gar splitten? Der vorliegende Ratgeber beantwortet diese Fragen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zeitraum des Fahrverbots
Ersttäter können den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines viermonatigen Zeitraums selbst bestimmen. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot sofort antreten.
Die Dauer eines Fahrverbots ist bei Ordnungswidrigkeiten auf ein bis drei Monate und bei Straftaten auf ein bis sechs Monate begrenzt.
Nein, ein Fahrverbot muss am Stück abgegolten werden und kann nicht auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Ein Monat oder 4 Wochen Fahrverbot: Welcher Zeitraum gilt?
Müssen Sie den Führerschein abgeben und der Zeitraum ist Ihnen nicht ganz klar, hilft ein genauer Blick in den Bußgeldbescheid, um die Frage danach, wie lange das Fahrverbot dauert, zu beantworten. Dort ist die entsprechende Zeitspanne aufgeführt – diese ist in Monaten angegeben. Für Sie bedeutet das: Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis nicht für vier Wochen, sondern für einen Kalendermonat – bspw. vom 01. März bis 31. März – bei der Behörde in Verwahrung geben. Dabei ist es unerheblich, dass die Monate verschieden viele Tage haben. Fällt das Fahrverbot in den Zeitraum vom 01. bis 28. Februar, hat der Verkehrssünder Glück gehabt, weil er damit den kürzesten Monat im Jahr erwischt hat.
Sie wollen per Einsendung des Führerscheins Ihr Fahrverbot antreten? Der Zeitraum beginnt erst zu zählen, wenn der Führerschein bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Ist die Frist abgelaufen, können Sie sich den Schein wieder zuschicken lassen.
Für das Fahrverbot den Zeitraum selbst wählen: Nicht immer eine Möglichkeit
Wann genau Sie auf Ihr Kfz verzichten müssen, das hängt davon ab, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind.
- Gemäß Verkehrsrecht handelt es sich um einen Ersttäter, wenn Sie vor der jetzigen Ordnungswidrigkeit 24 Monate lang kein Fahrverbot erteilt bekamen. In diesem Fall können Sie sich, wenn Sie den Führerschein abgeben müssen, den Zeitraum aussuchen. Dies gilt jedoch nur innerhalb einer viermonatigen Frist.
- Wiederholungstäter sind Sie, wenn Sie in den letzten zwei Jahren bereits mindestens eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot als Sanktion begangen haben. Sie müssen in diesem Fall die Fahrerlaubnis mit einem sofort wirksamen Einsetzen des Fahrverbots abgeben.
Trotz Wiederholungstäter: Für das Fahrverbot den Zeitraum verschieben?
In wenigen Einzelfällen ist es möglich, vor Gericht ein Verschieben oder gar eine Umgehung bzw. Umwandlung des Fahrverbots zu erzielen. Dafür sollten Sie jedoch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen und darauf achten, dass Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen.
Sollte eine Notlage vorliegen, bspw. wenn Sie Ihren Job verlieren würden, würde das Fahrverbot in dem vorbestimmten Zeitraum durchgesetzt werden, könnte ein Anwalt unter Umständen die Sanktion verschieben oder in ein höheres Bußgeld umwandeln. Allerdings ist es empfehlenswert, dass Sie sich bzgl. der Erfolgschancen eines solchen Unternehmens von Ihrem rechtlichen Beistand eingehend beraten lassen.
Kann ich für das Fahrverbot den Zeitraum aufteilen?
Einige Verkehrssünder hoffen, dass sie, wenn sie für mehr als 1 Monat Fahrverbot den Zeitraum aussuchen können, vielleicht diesen auch splitten können. Allerdings ist hier zu beachten, dass für ein rechtswidriges Fahren bzw. Verhalten im Straßenverkehr eine Sanktion verhängt wird, die für den Betroffenen eine Bestrafung darstellen soll. Ein Aufteilen der Zeitspanne würde diese Wirkung nicht entfalten und stellt daher keine Möglichkeit dar.
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