2 Monate Fahrverbot: Umgehen, umwandeln, aufteilen – Was ist möglich?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
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Fahrverbote nach Verkehrsordnungswidrigkeiten
Der Bußgeldkatalog kennt verschiedene Maßnahmen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln zu ahnden. Neben dem klassischen Bußgeld, das in den überwiegenden Fällen zum Zuge kommt, können zusätzlich auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf den Verkehrssünder zukommen.
Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes kann das Fahrverbot für einen Monat, zwei Monate oder drei Monate durch die Behörde angeordnet werden. Ein Fahrverbot, das 2 Monate währt, wird also bei Ordnungswidrigkeiten angewandt, die bereits eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.
Für viele Menschen ist ihr Führerschein jedoch eine wichtige Komponente im täglichen Leben. Insbesondere Berufstätige, die nicht anders zur Arbeit kommen können oder bei denen sogar der Job vom Führerschein abhängig ist, fragen sich daher, ob sie ein 2 Monate dauerndes Fahrverbot auch in eine Geldstrafe umwandeln können. Was ist möglich?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: 2 Monate Fahrverbot
Ein zweimonatiges Fahrverbot kann zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 51 bis 60 km/h, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 61 bis 70 km/h oder bei einer Abstandsunterschreitung um weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h.
Nein, ein zweimonatiges Fahrverbot muss am Stück abgegolten werden. Ob Sie ein Fahrverbot von 2 Monaten umwandeln oder umgehen können, erfahren Sie hier.
Ja, haben Sie zum Beispiel in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot erhalten, gelten Sie als Wiederholungstäter und die Dauer des Fahrverbots kann sich von 1 auf 2 Monate erhöhen.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Wann kommt ein 2-Monate-Fahrverbot infrage?
Wer 2 Monate Fahrverbot kassiert, erfährt davon normalerweise im Bußgeldbescheid. Hier ist das Fahrverbot als sogenannte Nebenfolge angegeben. Außerdem sollten die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit, die Beweise (z. B. ein Blitzerfoto) und die Höhe des Bußgeldes aus dem Bescheid hervorgehen.
Dem Bußgeldkatalog zufolge kann für 2 Monate ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn beispielsweise
- die Geschwindigkeit innerorts um mindestens 51 km/h überschritten wurde.
- die Geschwindigkeit außerorts um mindestens 61 km/h überschritten wurde.
- der Abstand bei mehr als 100 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 2/10 des halben Tachowertes betrug.
Zusammengefasst können unter anderem diese Verstöße 2 Monate Fahrverbot nach sich ziehen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Geschwindigkeitsverstoß zwischen 51 und 60 km/h (innerorts) | 280 € | 2 | 2 Monate |
Geschwindigkeitsverstoß zwischen 61 und 70 km/h (außerorts) | 440 € | 2 | 2 Monate |
Abstandsverstoß von weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h | 240 € | 2 | 2 Monate |
Abstandsverstoß von weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 130 km/h | 320 € | 2 | 2 Monate |
Alternativ können Sie auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner verwenden, um zu ermitteln, bei welchen Verstößen 2 Monate Fahrverbot auf Sie zukommen können:
Ist das Umwandeln, Umgehen oder Aufteilen möglich?
Ein 2-Monate-Fahrverbot kann in aller Regel nicht umgangen oder aufgeteilt werden. Für Betroffene, die in den letzten zwei Jahren bereits einmal ihren Führerschein abgeben mussten, gilt das Fahrverbot sogar ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
Ist es jedoch das erste Fahrverbot der letzten zwei Jahre, so können Führerscheininhaber ggf. selbst wählen, wann genau sie dieses antreten wollen. Hierfür ist dann normalerweise eine Frist von vier Monaten im Bußgeldbescheid angegeben.
Erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot
Es ist nicht möglich, sich von einem 2-Monate-Fahrverbot freikaufen zu können. Unter bestimmten Bedingungen ist es allerdings denkbar, ein erhöhtes Bußgeld statt des Fahrverbots zu leisten. Insbesondere bei Verkehrssündern, die ansonsten ihre Arbeitsstelle verlieren würden, kann die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Tatsächlich werden jedoch nur die wenigsten über 2 Monate andauernde Fahrverbote in ein Bußgeld umgewandelt. Die Hürden dafür sind relativ hoch angesiedelt. So sollte es sich beispielsweise
- um einen Ersttäter handeln,
- der bisher keine Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hat.
Hallo,
Gilt diese Regel für ein erhötes Bußgeld nur bei 2 Monate Fahrverbot oder generell schon ab einem?
Liebe Grüße