3 Monate Fahrverbot: Nebenfolge schwerwiegender Verstöße im Verkehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Führerscheinentzug vs. Fahrverbot: 3 Monate Führerschein weg

Bis zu 3 Monate Fahrverbot können deutsche Behörden anordnen.
Bis zu 3 Monate Fahrverbot können deutsche Behörden anordnen.

Was Anfang des 20. Jahrhunderts noch undenkbar war, ist heute Realität: Knapp 44 Millionen Autos nennen die Deutschen ihr Eigen, damit hat rund jeder zweite einen eigenen Pkw. Damit einher gehen jedoch auch logistische Herausforderungen im Straßenverkehr. Umso wichtiger ist es, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung halten.

Dass das nicht immer der Fall ist, beweisen zahlreiche Bußgeldverfahren, die die Behörden gegen Raser, Drängler und Co. einleiten müssen. Neben einer Geldbuße können nach schwerwiegenderen Verkehrsverstößen auch Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten verhängt werden.

Ein 3 Monate langes Fahrverbot ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem 3 Monate langen Führerscheinentzug. Während der Entzug der Fahrerlaubnis, wie es korrekt heißt, wegen grundlegenden Zweifeln an der Fahreignung angeordnet wird, ist ein Fahrverbot lediglich eine Nebenfolge im Bußgeldverfahren. Nach Ablauf der Zeit erhalten Inhaber ihren Führerschein daher automatisch zurück. Doch wann ist der Führerschein für 3 Monate weg?

FAQ: 3 Monate Fahrverbot

Wann drohen 3 Monate Fahrverbot?

Ein dreimonatiges Fahrverbot kann beispielsweise drohen, wenn Sie innerorts mindestens 61 km/h und außerorts über 70 km/h zu schnell fahren oder wenn Sie den Abstand um weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h überschreiten.

Kann sich ein zweimonatiges Fahrverbot auf 3 Monate verlängern?

Ja, wenn Sie beispielsweise Wiederholungstäter sind, weil Sie in den letzten zwei Jahren bereits einmal ein Fahrverbot erhalten haben, kann sich die Dauer von 2 auf 3 Monate erhöhen.

Kann ein Fahrverbot länger als 3 Monate dauern?

Bei Ordnungswidrigkeiten ist 3 Monate die Höchstdauer bei einem Fahrverbot. Bei Straftaten kann ein Fahrverbot bis zu 6 Monate dauern.

Wann kommt es zum langen Fahrverbot?

Drei Monate Fahrverbot können Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer gleichsam treffen.
Drei Monate Fahrverbot können Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer gleichsam treffen.

Ein Fahrverbot kommt normalerweise nur dann in Betracht, wenn für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auch Punkte in Flensburg vergeben werden. Ab Eintragungen über zwei Punkte wird in der Regel mindestens ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Aber auch 2 Monate Fahrverbot sind möglich – beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 51 km/h innerorts.

Um 3 Monate Fahrverbot zu kassieren, sind bereits erhebliche Verkehrsverstöße nötig, zum Beispiel:

  • Innerorts mind. 61 km/h zu schnell; außerorts mind. 71 km/h zu schnell
  • Abstandsverstoß von 1/10 des halben Tachowertes oder weniger
  • Fahren unter Alkoholeinfluss von mind. 0,5 Promille
Achtung! Wurde bereits in den letzten zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, gelten Sie als Wiederholungstäter und die Behörde kann ein erneutes Fahrverbot erhöhen. Aus 2 Monaten können so schnell 3 Monate Fahrverbot werden!

Auch nach einer Krankheit oder einem Unfall kann ein 3 Monate währendes Fahrverbot angeordnet werden, nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma etwa. Die Länge des Fahrverbots variiert jedoch und ist abhängig vom gesundheitlichen Zustand des Patienten. Ein ärztliches Gutachten kann ggf. ermitteln, ob die Fahrtauglichkeit wiederhergestellt ist.

Zusammengefasst können Ihnen mitunter bei diesen Zuwiderhandlungen 3 Monate Fahrverbot drohen:

Ver­stoßBußgeldPunk­teFahr­ver­bot
Geschwin­digkeits­verstoß von mehr als 70 km/h (inner­orts)680 €23 Mo­na­te
Geschwin­digkeits­verstoß von mehr als 70 km/h (außer­orts)600 €23 Mo­na­te
Abstands­verstoß von weni­ger als 1/10 des halben Tacho­wertes bei mehr als 100 km/h320 €23 Mo­na­te
Abstands­verstoß von weni­ger als 1/10 des halben Tacho­wertes bei mehr als 130 km/h400 €23 Mo­na­te
Zweite Alkohol­fahrt mit 0,5 bis 1,09 Promille1.000 €23 Mo­na­te
Bahn­über­gang trotz ge­schlosse­ner (Halb-)Schranke über­quert700 €23 Mo­na­te

Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner können Sie ebenfalls herausfinden, in welchen Fällen Sie mit einem Fahrverbot von 3 Monaten konfrontiert werden:

Umwandlung des Fahrverbots

3 Monate Fahrverbot sind für viele Menschen eine Katastrophe, mehr noch wenn die wirtschaftliche Existenz an den Führerschein gekoppelt ist, wie es z. B. bei Berufskraftfahrern oft der Fall ist.

Eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe ist allerdings nur in den wenigsten Fällen möglich. Fahrverbote aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer können normalerweise gar nicht umgewandelt werden. Um ein anderes 3-Monate-Fahrverbot umwandeln zu lassen, muss es sich zudem

  • um einen Ersttäter handeln,
  • der bisher keine Punkte im Fahreignungsregister hatte.
Wenn Sie berufsbedingt auf den Führerschein angewiesen sind und versuchen wollen, das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln, so sollten Sie sich vor Ablauf der Einspruchsfrist an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden! Dieser kann die Erfolgsaussichten prüfen und ggf. eine stichhaltige Begründung formulieren.
Wann ein Fahrverbot für 3 Monate angetreten werden muss, hängt vom Status des Täters ab.
Wann ein Fahrverbot für 3 Monate angetreten werden muss, hängt vom Status des Täters ab.

Wann muss das Fahrverbot angetreten werden?

Ersttäter können normalerweise innerhalb einer viermonatigen Frist selbst wählen, wann sie ihr Fahrverbot antreten wollen. Der mögliche Zeitraum sollte auf dem Bußgeldbescheid zu finden oder aber bei der anordnenden Behörde zu erfragen sein.

Wiederholungstäter hingegen können von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Hier beginnt das 3-Monate-Fahrverbot bereits mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids zu laufen – also zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids.

Wenn Betroffene sich nicht sicher sind, zu welcher Kategorie Täter sie gehören, so ist es am geschicktesten, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden. Kontaktdaten finden sich direkt auf dem Bußgeldbescheid!

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. ulrich D
    Am 6. Februar 2021 um 20:27

    Sehr geehrte D amen u . Herren

    Ich habe ein Strafbefehl bekommen, wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort,
    Da ich vom Gericht ein 3 Monatiges Fahrverbot verurteilt wurde, .in denn Schreiben vom Gericht steht. Nach der Einziehung der Fahrerlaubnis
    muß die Fahrerlaubnis neu erworben werden ?????::::::::::IST DAS RICHTIG ????

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