Für welche Verstöße drohen 9 Monate Fahrverbot?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
9 Monate Fahrverbot werden bei Straftatten im Straßenverkehr verhängt
Wer mit Alkohol am Steuer oder nach der Einnahme von Drogen in eine Polizeikontrolle gerät, behält seinen Führerschein aller Voraussicht nach nicht mehr lange.
Befinden Sie sich zudem noch in der Probezeit, ist der Führerscheinentzug so gut wie sicher, da hier beispielsweise eine Null-Promille-Grenze gilt.
9 Monate Fahrverbot sind eine harte Strafe. Erhalten Sie diese Auflage vom Gericht, zweifelt dieses im Allgemeinen an Ihrer charakterlichen Eignung, richtig Auto fahren zu können. Ein Bewusstsein für die Gefahren und die Verantwortung Ihnen und anderen Teilnehmern im Straßenverkehr gegenüber sind bei Ihnen dann, aus Sicht der Rechtsprechung, nicht ausreichend vorhanden.
Doch Sie können die Zeit ohne Fahrerlaubnis nutzen! Wie und was Sie sonst noch über Fahrverbot und Führerscheinentzug wissen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: 9 Monate Fahrverbot
Eine neunmonatige Fahrpause droht bei Verkehrsstraftaten, die mit drei Punkten in Flensburg geahndet werden wie bspw. fahrlässige Körperverletzung. Auch der achte Punkt in Flensburg kann dazu führen.
Bei einem Fahrverbot bekommen Sie Ihren Führerschein nach Ende der Frist automatisch zurück. Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist das nicht der Fall. Sie müssen die Erlaubnis erst wieder beantragen. Diese bleibt bei einem Entzug länger für Sie gesperrt. Ein Fahrverbot wird meist zwischen einem und drei Monaten verhängt. Eine Sperrfrist nach einem Entzug der Fahrerlaubnis kann von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder sogar lebenslänglich verhängt werden.
Ja, auf Antrag ist es möglich, dass Ihre Sperrfrist um eine Zeit gekürzt wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Für welche Verstöße werden 9 Monate Fahrverbot als Strafe angeordnet?
Die Frage nach dem „Wie lange ein Fahrverbot verhängt wird“ lässt sich nur schwer beantworten. Ein Fahrverbot für etwa 9 Monate hängt immer von individuellen Begebenheiten ab, wie zum Beispiel vorherige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StvO) oder die bereits eingetragenen Punkte im Fahreignungsregister.
Neben einem Eintrag in Flensburg, einem Bußgeld nach geltendem Bußgeldkatalog und evtl. sogar einer Freiheitsstrafe haben Sie 9 Monate Fahrverbot beispielsweise zu erwarten, wenn:
- Sie mit einem Promillewert von über 1,1 im Blut erwischt wurden
- Sie den Verkehr bei 0,3 Promille bereits gefährden
- Sie die Höchstpunktzahl von acht im Verkehrszentralregister erreichen
- Sie erneut unter Drogen- oder Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig wurden
Lässt sich die Zeit sinnvoll überbrücken?
Sie müssen Ihre 9 Monate Fahrverbot nicht tatenlos absitzen. Fragen Sie bei der Führerscheinbehörde rechtzeitig nach, ob diese beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen erwartet, damit Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.
So können Sie sich in diesen Monaten bereits darauf vorbereiten und die Untersuchung machen, sodass Sie pünktlich, drei Monate vor Ende der Sperrfrist, den Antrag auf Neuerteilung stellen können.
Der Unterscheid zwischen Sperrfrist und Fahrverbot
Zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot gibt es grundsätzliche Unterschiede.
Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, zum Beispiel für 9 Monate, gilt ein Fahrverbot für diesen Zeitraum. Zudem verlieren Sie die Berechtigung überhaupt Auto fahren zu dürfen.
Der Führerschein verbleibt für einen längeren Zeitraum (sechs Monate bis fünf Jahre) bei der Behörde. Drei Monate bevor Ihre Sperrfrist endet, können Sie diesen neu beantragen. Bei einer Sperrfrist bekommen Sie Ihr Dokument für die Fahrerlaubnis nämlich nicht von allein zurück. Außerdem kann die Wiederausstellung von bestimmten Bedingungen, wie etwa einer MPU, abhängig gemacht werden.
Ein Fahrverbot hingegen stellt die mildere von beiden Strafen dar. Dies beträgt in der Regel ein bis drei Monate. Auch hier müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Allerdings behalten Sie die Befugnis ein Kfz zu führen. Einen Antrag auf Neuerteilung müssen Sie nicht stellen, da Sie Ihr Dokument automatisch zurückbekommen.
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