Fahrverbot: Ab wann es droht und angetreten werden muss

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Ab wann wird es verhängt

Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.
Ab wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen? Zu schnell unterwegs zu sein, zieht diese Strafe oft nach sich.

Es kann jedem einmal passieren, der Blitzer löst aus oder die Ampel schaltet auf Rot.
Verkehrsverstöße sind nicht selten und werden in Deutschland durch ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder in schweren Fällen auch mit einem Führerscheinentzug geahndet. Aber wann werden welche Strafen ausgesprochen? Ab wann müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen?

Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Antworten anbieten und Tipps geben, wie sich Fahrer bei einem verhängten Fahrverbot verhalten können.

In Deutschland ist ein Fahrverbot laut § 44 Strafgesetzbuch (StGB) eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe von Geld- oder Freiheitstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots kann zwischen einem und drei Monaten liegen und beinhaltet das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs. Fahren Autofahrer dennoch während dieser Zeit, machen sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Verstößen droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Einige Beispiele finden Sie hier. Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, ziehen meist ein Fahrverbot nach sich.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts?

Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren. Für Wiederholungstäter gibt es allerdings bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.

Ab wann droht ein Fahrverbot außerorts?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts droht ein Fahrverbot von 1 Monat ab 41 km/h viel. Wiederholungstäter müssen aber schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Das hängt von der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ab.

Kann ich ein Fahrverbot verschieben?

Sind Sie ein sog. Ersttäter, dürfen Sie sich innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Ab wann ein Fahrverbot gilt und wann dieses endet, hängt vom begangenen Verstoß ab. Ab wievielen Punkten ein Fahrverbot genau verhängt wird, ist unterschiedlich. Wird der Führerschein verspätet abgegeben, verlängert sich die Dauer des Verbotes.

Welches Bußgeld hat ein Fahrverbot zur Folge?

Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.
Fahrverbot 1 Monat: Ab wann dies fällig wird, legt der Bußgeldkatalog fest.

Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wie sieht das eigentlich bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrverbot aus? Ab wieviel Punkten muss das Auto stehen gelassen werden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder bei Alkohol- und Drogendelikten kann es zu einem Fahrverbot kommen. Ab wann dieses jedoch ausgesprochen wird, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Es kann aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr durch ein Strafgericht oder in Folge eines Bußgeldbescheides festgelegt werden. Ist das Urteil rechtskräftig oder der Bußgeldbescheid zugestellt, wird das Fahrverbot wirksam.

Der aktuelle Bußgeldkatalog legt fest, ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es keine festen Regeln welches Bußgeld ein Fahrverbot nach sich zieht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung spielt es zum Beispiel auch eine Rolle, ob dies innerorts oder außerorts festgestellt wurde. Bußgelder ab 60 Euro bedeuten meist einen Punkt in Flensburg, aber auch nur dann, wenn die Ordnungswidrigkeit unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet hat.

So gibt es außerorts bei einer Überschreitung von 26 bis 60 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Überschreitung von 61 bis 70 km/h sind das schon zwei Monate und bei mehr als 71 km/h dann drei Monate. Innerorts wird dies noch etwas verschärfter gehandhabt. Hier kann ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog wird bezüglich der Strafen mit einem Fahrverbot Folgendes aufgeführt:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol- oder Drogenvergehen sieht dies folgendermaßen aus:

  • wer mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: erhält 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Bei Verstößen mit zwei Punkten wird grundsätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen.

Ab wann droht ein Fahrverbot innerorts & außerorts?

Als Wiederholungstäter müssen Sie sowohl innerorts als auch außerorts ab einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Beim erstmaligen Verstoß sind andere Grenzwerte zu beachten.

  • Sie erhalten innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot, wenn Sie mindestens 31 km/h zu schnell fahren.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wie bereits erwähnt, ist die Schwere des Vergehens maßgeblich, ab wann ein Fahrverbot verhängt wird. Jedoch können noch weitere Umstände die Strafe und den Antritt dieser beeinflussen. So wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob der Fahrer in den letzten Jahren diesbezüglich auffällig war.

Ersttäter haben beispielsweise auch die Möglichkeit, nach Wirksamkeit des Fahrverbotes einen Monat der nächsten vier Monate auszuwählen und in diesem das Fahrverbot abzuleisten. Das Antrittsdatum kann eigenständig ausgewählt werden.

Haben sich Autofahrer in den letzten zwei Jahren vor dem neuen Vergehen etwas zu Schulden kommen lassen, gilt diese Vier-Monats-Regel nicht. Hier wird das Fahrverbot ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids wirksam. Ab wann das Fahrverbot und das Bußgeld wirksam werden, ist im Urteil oder im Bescheid aufgeführt. Auch wird den Betroffenen mitgeteilt, wann sie das Fahrverbot antreten müssen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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132 Kommentare

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  1. Ronny
    Am 29. November 2022 um 6:25

    Hallo, vor ca 3-4 Monaten wurde mir mein Führerschein von den Behörden abgenommen. Aufgrund des Verdachtes von Alkohol und btm, mit wurde dann an dem Tag Blut abgenommen und der Führerschein abgenommen
    Nun hab ich Post bekommen einmal Feststellung von thc ohne mengenangabe und dann ein separaten Brief wo mir meine alkoholkonzentration von 0,6 Promille mitgeteilt wurde.
    Nun hab ich eine bussgeldanhörung erhalten in der von einer Ordnungswidrigkeit aufgrund von 0,6 Promille gesprochen wird. Warum taucht nun das thc nicht mehr auf ? Kommen btm und Alkohol immer separat oder war die Menge des thc evtll nicht hoch genug ? Sonst wäre es ja eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit? Liege ich da falsch ? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Lg

  2. Zoobin
    Am 14. November 2021 um 20:39

    Hallo Leute!
    Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.
    Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
    Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?
    Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.

    Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!🙏

    Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?

    Liebe Grüße

    Zoobin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2021 um 11:04

      Hallo Zoobin,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Zoobin
    Am 14. November 2021 um 20:38

    Hallo Leute!
    Mir wurde vorgeworfen, dass ich mich als Unfallbeteligter nach einem Unfall beim Ausparken im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu habe, bevor ich den Beschädigten Wagen bei der Person oder Polizei melde.

    Die Staatsanwaltschaft hat mir eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu geschickt, aber das Problem ist, dass Auto, das ich von meinem Kumpel ausgeliehen hatte, es war vorher mit paar Schäden, nun ich kann es nicht beweisen, dass ich nicht war und ich bin mir sicher, dass ich nicht gemacht habe.
    Und jetzt wieß es ich nicht was ich machen soll?

    Der Besetzer vom Auto bzw. Mein Kumpel er Versicherte mir das Auto, dass die Schäden in Auto schon vorher war und auch Autohandel.

    Wäre nett, wenn ihr mir paar Tipps gibt!🙏

    Und wenn ich es anerkennt habe, dann kriege auch Punkte wie es das?

    Liebe Grüße

    Zoobin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 11:32

      Hallo Zoobin,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Oktay
    Am 30. August 2021 um 6:13

    Guten Tag ,
    Vor 3 Wochen wurde ich auf der Autobahn mit 135 km/h in einer 100er Zone geblitzt.
    Dann wurde Ich vor 2 Tagen von der Polizei angehalten und mir wurde gesagt , das Ich 1 Punkt kriegen würde und 100 Euro Strafe.
    D.h dass ich ein einem Zeitraum von einem Monat 2 Punkte gekriegt habe. Muss Ich meinen Führerschein jetzt für einen Monat abgeben weil Ich als Widerholubgstäter zähle ? Mir wurde erzählt nein , weil es nicht die selbe Strafe ist. Hätte ich 2 Punkte in einem Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen dann hätte ich meinen Führerschein abgegeben.

    Danke schonmal für die Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Mi
    Am 20. Mai 2021 um 21:42

    Hallo,
    ich wurde außerorts geblitzt mit ca. 30 km/h zu viel und hatte das Handy am Ohr.
    Was droht mir jetzt?
    Habe schon lange keine Probezeit mehr und das kam weder so schnell noch mit Handy schon einmal vor.
    Danke für eine schnelle Einschätzung.

  6. Nedjo D
    Am 19. April 2021 um 7:41

    Hallo,

    ich habe 4 Punkte in Flensburg gehabt.
    Wurde vor 9 Monate mit 22km/h zu viel geblitzt.
    Nun wurde ich wieder mit 23km/h außerorts geblitzt.
    Jetzt habe ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen ?
    Wie kann das sein, ich bin in den letzten 12 Monaten nicht mit über 26km/h zu viel geblitzt.
    Danke im Voraus.

  7. Anni
    Am 29. November 2020 um 21:14

    Hallo
    Was droht mir bei, 120km/h waren auf der Autobahn und 150km/h mit Abzug bin ich gefahren.
    Danke für die schnelle Antwort

  8. Vani
    Am 10. August 2020 um 22:10

    Guten Tag,
    Ich bin zum 2.mal in 4 Jahren geblitzt worden bei Verstößen gegen Rote Ampeln. Mit welcher Strafe muss ich rechnen bei 2.Mal?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2020 um 12:00

      Hallo Vani,
      geht die Bußgeldstelle nicht von Beharrlichkeit aus, drohen die regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. MI
    Am 15. Juli 2020 um 21:19

    Hallo. Ich bin heute in einer 30 Zone innerorts geblitzt worden.
    Ungefähr 50-55 km/h . Ich wurde bisher noch nie geblitzt und habe seit 5 Jahren meinen Führerschein.
    Ist ein Fahrverbot wirklich möglich ?😔

  10. Josef
    Am 28. Juni 2020 um 15:02

    Ich bin im November 2019 geblitzt worden, und einen Busgeldbescheid von erhalten.
    Am 30.04.2020 habe ich den minderst Abstand nicht einghalten. 1 Punkt und 150,00 Euro Busgeld.
    Am 29.05.2020 wurde ich wieder geblitzt, wegen nicht einhaltung des Minderstabstand 4/10.
    Muss ich jetzt mit einen Fahrverbot rechnen.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  11. Dilek
    Am 25. Juni 2020 um 15:20

    Hallo ich bin aus Österreich ich habe in Deutschland Bußgeld mit 80 € bekommen und 1 Monat Fahrverbot steht da meine frage wäre gilt dieser Fahrverbot nur in deutschland?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 11:22

      Hallo Dilek,

      ja, Fahrverbote können in aller Regel nur auf dem Gebiet des Landes durchgesetzt werden, in dem es verhängt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Kirstin
    Am 27. Mai 2020 um 8:05

    Hallo,
    auf einer Bundesstrasse ( Umgehung) ich wurde mit 21 km/h zuviel geplitzt/gelasert und anschließend von der Polizei kurz aus dem Verkehr genommen zur Datenaufnahme. 50 km/h sollte man fahren – 74km/h bin ich leider gefahren. D.h. nach Abzug der Toleranz – 1 km/h zu viel und somit 1 Punkt, 80 Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Hätte ich eine Chance dieses Fahrverbot durch eine höhe Geldstrafe zu umgehen? Habe gelesen, dass dies möglich wäre, da es nur 1 km/h war. Danke für die Hilfe

  13. Jatinder
    Am 15. April 2020 um 18:51

    Hi I’m in trial period but first time in my trial period i drive in fahrverbot wegen die baustelle.this fahrverbot sign was portable and write date on it.i think I was was flashed there.outside road in field what can I expect now I drive circa 60

  14. Matthias
    Am 20. März 2020 um 10:27

    Hallo,
    ich wurde zu Beginn des Jahres zur einer Blutprobe mitgenommen weil ich, unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug geführt und ein Verkehrsschild gerammt habe. Die Untersuchung ergab 1,91Promille. Es gab zwei Zeugen dafür die sofort mein Kennzeichen fotografiert und mich daraufhin angesprochen haben. Da ich kein Mobiltelefon dabei hatte, der Unfall sich gegen 22:00 in einem Industriegebiet ereignet hat und die doch recht weit entfernte Wache im Ort abends nicht besetzt ist, bin ich nach Hause gegangen, konnte dann aber aufgegriffen werden.
    Nun wird mir jeweils eine Straftat nach §315C Abs. 1 und § 142 vorgeworfen.
    Ich hatte vorher noch niemals Kontakt mit der Polizei und höchstens wegen fehlendem Anschnallen angehalten worden.
    Mit welcher Strafe habe ich wohl zu rechnen?

  15. Keilhack
    Am 14. März 2020 um 9:32

    Hallo
    gilt der neue Bußgeldkatalog 2020 heute am 14.03.2020 schon. (Geschwindigkeit)
    mit freundlichen Grüßen
    Keilhack

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. April 2020 um 15:54

      Hallo Keilhack,

      der neue Bußgeldkatalog tritt am 28. April in Kraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. mario
    Am 29. Februar 2020 um 5:20

    hi
    mall eine frage ich wurde heute in einer 80 zone mit 120 geblitz (ohne toleranz abzug)
    muss ich jetzt meinen führerschein abgeben für 1 monat oder nicht
    ich lese als
    1 monatiges Fahrverbot

    Hinweis: Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird
    muss ich jetzt meinen fürerschein abgeben oder nicht

  17. Max
    Am 24. Oktober 2019 um 23:09

    Ich wurde heute angehalten bei einer Verkehrskontrolle. Dabei hatte ich keine ladesicherung im Transporter Kasten Wagen (komplett geschlossen),..durchgeführt. mir sagte der Polizist eine Bußgeld Strafe von bis zu 100€ und mindestens 1 Punkt.. ist es soweit richtig ???

  18. Beata
    Am 6. Oktober 2019 um 20:35

    Ich habe am 28 Oktober ein Schreiben bekommen und eine Zeugenbefragung.
    Im Schreiben steht, dass ich die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten habe. Zulässige Geschwindigkeit war 80 km/h. Es war eine Autobahn.
    Was für eine Strafe mir droht? In dem Bußkatalog habe ich gelesen, dass es 2 Punkte und auch sogar ein Monat Fahrverbot möglich wäre. Stimmt es? Bis zu diesem Moment war ich nicht bestraft.
    Es ist noch eine Sache. Ich habe eine deutsche und ausländische Staatsangehörigkeit. Aber bis jetzt besitze ich nur einen ausländischen Führerschein. Was heißt das für das möglicherweise Fahrtverbot?
    Ich habe auch in Internet gefunden dass es eine Möglichkeit gibt die eventuelle Strafpunke übergeben? Wie es funktioniert und ist es legal?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  19. Emine
    Am 1. September 2019 um 4:04

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit und habe 3 Blitzer Rechnungen bekommen .. einmal 10 kmh zu schnell (auserorts) und einmal 11 kmh (innerorts) und das letzte war dann 137 kmh zu schnell (Schnellstraße – 100 kmh waren erlaubt) ich habe 1 punkt bekommen und musste zu einem Aufbausemminar,

    letztens war ich auserorts mit 90 kmh unterwegs (es hat viel geregnet) ein mann fuhr vor mir mit 60 kmh und ich habe ihn überholt (auf ner übersichtlichen gerade) nach dem überholen war ich wieder auf meinem weg und vor mir war eine kurve bevor ich in die kurve fuhr verringerte ich meine Geschwindigkeit um die 70 kmh runter, dann kam mein Auto ins schleudern und es hat sich überschlagen. Ich habe niemandem verletzt, bin lediglich selber das opfer.. was für eine strafe werde ich bekommen ? bekomme ich Fahrverbot ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  20. XQ
    Am 8. August 2019 um 20:55

    Hallo,

    aktuell liegt mein Punktstand auf 1.
    Aber inzwischen habe ich mehrere Bußgeldbescheid erhalten, einmal im April (um 29 km/h zu schnell, 1 Punkt, einmal im Mai, 33 km/h zu schnell, 1 Punkt) und zweimail im Juni am selben Tag innerhalb von einem Stunde je um 49 km/h zu schnell, je 2 Punkte also zu 4 Punkte), theoretisch kann es bis zu insgesamt auf 7 Punkte erreichen.

    Ich weiß nun nicht, ob ich überhaupt an dem Punktabzugseminar teilnehmen darf (falls es in einem kurzem Zeitraum all diese Bescheide per Post zugeschickt wurde dann könnte mein Punktkonto über 5.

    Welchen Vorschlag würden Sie geben?

    VIelen Dank

    Ich möchte n

  21. R.
    Am 4. April 2019 um 20:01

    Hallo
    Ich habe da ein problem, mir wurde der rechte unterschenkel aputiert , die Führerscheinstelle
    meinte nach langen hin und her ich muss eine Fahrprobe absolvieren. Gesagt gemacht bestanden. Ich bin im besitz des alten Führerscheins , nun sagen sie ich darf nur noch
    Klasse B fahren ohne Anhänger was soll das .
    Kann mir hier einer einen Rat geben?

  22. Pina
    Am 6. Februar 2019 um 13:19

    Hallo, ich wurde letztes Jahr mit 28 zu schnell geblitzt, habe daraufhin eine Seminar Anweisung erhalten die ich jetzt mache. Letzte Woche kam Post wo ich mit angeblichen 43 kmh zu schnell geblitzt worden bin, beides liegt innerhalb eines Jahres. Das schlimme ist das ich mich noch in der probezeit befinde…
    Muss ich jetzt damit rechnen das sie mir den Lappen ganz weg nehmen und ich eine mpu machen muss um ihn wieder zu bekommen?

  23. Alex .A
    Am 26. Dezember 2018 um 15:47

    Hier mit komme ich zu meiner frage wurde am 08/2018 von der Polizei Angehalten auf dem Roller . wurde auf Thc überprüft was natürlich positiv ausfiel bekam jetzt 12/2018 Den schreiben das Ich ein Fahrverbot bekomme Ihm Brief stand 1,7 thc wert 700.. euro Strafe Plus 1 Monat Fahrverbot plus 0.2 Punkte Ist mein erstes Vergehen . Meine frage ist nun wie folgt muss ich mit weiteren konsequenzen rechnen das es mein erstes mal war und das letzte mal den Führerschein hab ich schon zur Verwahrung gegeben. Kommt sonst noch was auf mich zu ?

  24. Artem
    Am 9. November 2018 um 21:54

    Guten Tag ,habe ich im 2017 geblitzt ,damals 1 Punkt kassiert “keine Fahrverbot “,dann im 2018 wieder würde ich wieder geblitzt, dies mal um 32 überschritten, 1 Monat Fahrverbot !
    Und jetzt habe ich wieder um 22 km/h überschritten .
    Steht jetzt für mich wieder Fahrverbot ?
    Würde ich sehr freuen auf eine Antwort !
    MfG Artem .

  25. Mona
    Am 16. September 2018 um 14:38

    Hallo, gestern war ich in einer fremden Stadt hier in Deutschland über eine rote Ampel gefahren ( welche ich nicht für voll genommen habe, da ich ich ca 20 m zuvor die Ampel ordentlich passiert habe)und bin leicht in einen Linksabbieger reingefahren. Polizei hat alles aufgenommen. Gemäß Zeugen gibt es mindestens einmal die Woche dort einen Unfall. Ich habe noch keine Punkte( in den 9,5 Jahren) verhalte mich stets korrekt im Straßenverkehr. Hab noch nie falsch geparkt oder bin noch nie von der Polizei angehalten worden. Blüht mir jetzt wirklich der Führerschein Entzug?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:00

      Hallo Mona,

      was im Einzelfall auf Sie zukommt, lässt sich pauschal nicht sagen. Wird eine rote Ampel überfahren und kommt es im Anschluss zu einer Gefährdung kann ein Führerscheinentzug die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Nina
    Am 13. September 2018 um 18:50

    Hallo, wenn man schon einmal vor ca 2-3 Jahren ein Fahrverbot erteilt bekommen hat und jetzt im Jahr 2018 wieder? Innerorts und 27kmh zu schnell ( 77 kmh nach toleranzabzug) mit Welchen Konsequenzen muss ich rechnen ???

  27. Le T.
    Am 31. August 2018 um 11:49

    Hallo,
    Ich bin innerhalb von einer Woche geblitzt worden , einmal 22km/h und einmal 21km/h und einmal vermutlich über 30km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Die ersten beiden Verstöße habe ich schon Anhörungsbrief bekommen. Womit muss ich rechnen.
    Vielen Dank

  28. Tom
    Am 22. August 2018 um 14:35

    Hallo, ich fuhr am 17.8.2017 außerhalb einer Ortschaft (an einer Autobahn-Baustelle) 21 km/h zu schnell (81 statt der erlaubten 60 km/h) und erhielt hierfür eine Geldstrafe von 70 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg (Bußgeldbescheid v. 2.11.2017).
    Gestern, am 21.8.2018 wurde ich auf der Satdtautobahn in Berlin (gilt es außerhalb der Ortschaft?) geblitzt mit ca. 110 km/h statt der erlaubten 80 Km/h. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen? Würde ein weiterer Punkt zur Verhängung eines Fahrverbotes führen?

  29. Henning
    Am 17. August 2018 um 22:29

    Hallo,
    ich wurde im Februar dieses Jahres wg. eines Rotlichtverstoßes zu 1 Monat Fahrverbot verurteilt. Das war damals meine erste “Auffälligkeit” und ich hatte auch die Möglichkeit, gegen Verdopplung des Bußgeldes, das Fahrverbot freizukaufen – habe ich allerdings abgelehnt und es angetreten.
    Heute wurde ich wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt: 50 waren innnerort erlaubt, 85 bin ich gefahren. Werde ich jetzt weiterhin als Ersttäter gelistet, weil es beim letzten Mal kein Geschwindigkeitsverstoß war, oder muss ich den Führerschein unmittelbar abgeben?
    Ich wohne 60km von meiner Arbeitsstätte entfernt und wüsste nicht, wie ich noch vernünftig dort erscheinen könnte (außer jeden Tag ab 10 Uhr bspw.)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:43

      Hallo Hennig,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Im Regelfall sollten Sie nicht als Ersttäter bewertet werden. Welche Sanktionen Sie wahrscheinlich erwarten, können Sie dem Bußgeldrechner entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Nadinie
    Am 5. August 2018 um 14:15

    Hallo,
    Ich wurde mit 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt.
    84 statt 50 km/h.
    Habe mir vorher nie was zu Schulden kommen lassen.
    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen?
    Habe auch gehört, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat und die habe ich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:44

      Hallo Nadinie,

      für das Strafmaß spielt die Rechtsschutzversicherung keine Rolle, diese würde ggf. Kosten eines Rechtsstreits zahlen. Hier können Sie sich die Folgen ausrechnen lassen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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