Wie Sie ein Fahrverbot anfechten können
Letzte Aktualisierung am: 19. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was passiert bei einem Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine sogenannte Nebenfolge im Bußgeldverfahren und wird normalerweise bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt, die mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister zur Folge haben. Wird im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet, müssen Verkehrssünder ihren Führerschein für einen, zwei oder drei Monate abgeben.
In dieser Zeit dürfen Betroffene kein Fahrzeug führen, auch nicht solche anderer Fahrzeugklassen, mit denen keine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Eine Missachtung des Fahrverbots kann bspw. ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Doch für viele Menschen bedeutet ein Fahrverbot nicht nur maximale Mobilität, sondern oftmals droht auch der Verlust der Arbeitsstelle, beispielsweise bei Berufskraftfahrern. Ist es in solchen Fällen möglich, das Fahrverbot anfechten zu lassen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot anfechten
Ja, Sie können grundsätzlich gegen ein Fahrverbot vorgehen. Wollen Sie dieses umgehen, kommt es in aller Regel zu einem Verfahren vor Gericht.
Ein Härtefall kann gegeben sein, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder diesen zur Pflege von Angehörigen dringend benötigen.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und mit Ihnen eine Strategie ausarbeiten.
Wann muss das Fahrverbot angetreten werden?
Wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt davon ab, ob bereits in den letzten zwei Jahren gegen sie ein Fahrverbot vollstreckt wurde:
- Ersttäter: Wer das erste Mal ein Fahrverbot bekommen hat, kann innerhalb eines viermonatigen Zeitraums wählen, wann genau er dieses antreten möchte.
- Wiederholungstäter: Wer in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot bekommen hat, für den gilt die neuerliche Anordnung bereits ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
Der Bußgeldbescheid wird normalerweise zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig – sofern Betroffene den Bescheid bzw. das Fahrverbot nicht anfechten.
Einspruch einlegen – Fahrverbot anfechten
Wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit registriert, leitet die zuständige Behörde normalerweise ein Bußgeldverfahren ein. Betroffene erhalten dann einen Anhörungsbogen und einige Zeit später den abschließenden Bußgeldbescheid. Darin sind u. a. folgende Angaben zu finden:
- betreffende Ordnungswidrigkeit
- Beweismittel
- Beschuldigter
- Bußgeld
- Nebenfolgen
- Rechtsbehelfsbelehrung
Insbesondere die Rechtsbehelfsbelehrung ist wichtig, wenn Betroffene ein Fahrverbot anfechten wollen. Hier finden sich die unbedingt zu beachtenden Fristen.
Fahrverbot anfechten: Gründe für einen Einspruch
Ein Einspruch ist lediglich dann sinnvoll, wenn stichhaltige Gründe vorliegen, die diesen auch rechtfertigen, ansonsten wird die Behörde dem kaum stattgeben. Mögliche Argumente können daher bspw. darauf abzielen,
- dass der Halter nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt gewesen ist.
- dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.
- dass die Beweismittel ungenügend sind (Messfehler etc.).
Um eine gute Begründung auszuarbeiten bzw. die Erfolgsaussichten abzuschätzen, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung des Bußgeldbescheids zu beauftragen. Denn es können durchaus weitere Kosten bei einem Einspruch entstehen.
Umwandlung eines Fahrverbots
Ist der Vorwurf grundsätzlich korrekt und liegen keine Form- oder Verfahrensfehler vor, ist ein Einspruch meist nicht lohnend. Normalerweise können Betroffene das Fahrverbot nicht mehr anfechten.
Lediglich die Möglichkeit der Umwandlung in eine höhere Geldbuße bleibt noch. Dies wird jedoch in der Regel nur gewährt, wenn
- kein Alkohol- oder Drogendelikt zugrundeliegt,
- bisher keine Punkte in Flensburg bestanden haben und
- es sich um einen Ersttäter handelt.