Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot antreten: Wie läuft das genau ab?

Ein Fahrverbot antreten muss jeder, dem dies als Nebenstrafe auferlegt wurde.
Ein Fahrverbot antreten muss jeder, dem dies als Nebenstrafe auferlegt wurde.

Infolge eines Bußgeldbescheids kann es zu den unterschiedlichsten Strafmaßnahmen kommen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht selten eine der Nebenstrafen. Dabei ist oft nicht klar, wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen. Auch richtet sich die Dauer des Fahrverbotes nach der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Aufgrund der Punkteanzahl kann jedoch noch keine Aussage über die Länge des Verbots gesagt werden.

Wann man den Führerschein abgeben muss, welche Frist hier einzuhalten ist und welche Möglichkeiten ein Betroffener hat, den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst festzulegen, soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.

FAQ: Fahrverbot antreten

Wann müssen Ersttäter das Fahrverbot antreten?

Als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheid antreten.

Kann das Fahrverbot automatisch in Kraft treten?

Geben Sie Ihren Führerschein nicht in der jeweiligen Frist ab, tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Schonfrist: Was hat es damit auf sich?

Die Frist für die Führerscheinabgabe kann sich danach richten, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Als Ersttäter gelten Fahrer, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Das Fahrverbot und ab wann es angetreten werden muss, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben diese Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, sie können sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.

Haben Fahrer jedoch in den vergangenen 24 Monaten ein Fahrverbot als Strafe erhalten, können sie von dieser Regel keinen Gebrauch machen. In diesem Fall ist der Beginn von einem Fahrverbot von der Rechtskraft des Bußgelbescheides abhängig.

Weiterführende Infos zur 4-Monatsfrist:

Wann wird Ihnen die 4-Monats-Frist beim Fahrverbot gewährt?

Grundsätzlich wird ein Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Es gibt jedoch Personen, denen seitens der Behörden eine viermonatige Frist für den Antritt des Fahrverbots gewährt wird. Wem diese Möglichkeit zur Verfügung steht und wem nicht, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Fahrverbot: Den Zeitraum wählen oder beeinflussen

Ein Fahrverbot hinauszögern: Mit einem Einspruch oder der 4-Monats-Regel möglich.
Ein Fahrverbot hinauszögern: Mit einem Einspruch oder der 4-Monats-Regel möglich.

Ein Fahrverbot antreten muss, wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorliegen hat. Durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So können Betroffene ein Fahrverbot hinauszögern. Bei einem Einspruch können dann mehrere Monate vergehen, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder Urteil vorliegen.

Bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Die Führerscheinabgabe muss also erfolgt und der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein. Daher sollten Betroffene sicherstellen, dass sie den Führerschein an die entsprechende Bußgeldbehörde senden und dies auch nachweisen können. Auch die persönliche Abgabe ist hier meist möglich.

Ab wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den zuvor genannten Voraussetzungen ab und wann der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist.

Fahrverbot: Ist verschieben, verkürzen oder umgehen möglich?

Die Möglichkeit den Antritt zu verschieben, haben, wie zuvor beschrieben, nur Ersttäter. Das Fahrverbot verkürzen oder zu unterbrechen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden. Das Fahrverbot aufteilen oder splitten ist in keinem Fall möglich.  Die Betroffenen müssen das Fahrverbot antreten und voll ableisten. Der Antritt von einem Fahrverbot kann verschoben, die zu leistende Zeit jedoch nicht aufgeteilt werden.

Soll das Fahrverbot umgangen werden, muss ein Anwalt hinzugezogen werden, der diese Möglichkeit gut abschätzen kann. Er muss vor Gericht darlegen können, dass ein Fahrverbot anzutreten eine besondere Härte oder die Gefährdung der Existenz bedeuten würde.

In allen anderen Fällen muss der Betroffene das Fahrverbot immer antreten.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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168 Kommentare

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  1. Peter
    Am 8. Oktober 2024 um 16:59

    Hallo. Ich wurde auf einer Straße 2 mal geblitzt innerhakb20 Minuten. Einmal auf dem hinweg und dannn aus der anderen Richtung auf dem Rückweg. (innerhalb 20 Minuten) beides im Punkte und Fahrverbot Bereich (jeweils 1 monat lt bgk) wie ist das zu Werten? Ich habe was von tateinheit und tatmehrheit gelesen. Trifft hier die tatmehrheit zu? Sprich Punkte und geld addieren sich aber nur 1 monat Fahrverbot?
    Oder mein worst case Gedanke.
    1. Vergehen 19:50uhr 1 monat
    2. Vergehen 20:02 1 Monat plus nochmal ein Monat weil man mit dem 2. Vergehen dann als Wiederholungstäter gilt??? Oder wird das bei 2 Fotos innerhalb 20 min anders gewertet. Ja es waren 2 Fahrten aus 2 Richtungen. Hin und Rückweg daher kein tateinheit.. Aber im netz steht oft das man zwar Punkte und Geldstrafe addiert bekommt aber Fahrverbot dann lediglich 1 monat. Bitte euch um Einschätzung

  2. Peter
    Am 8. Oktober 2024 um 16:56

    Hallo. Ich wurde auf einer Straße 2 mal geblitzt innerhakb20 Minuten. Einmal auf dem hinweg und dannn aus der anderen Richtung auf dem Rückweg. (innerhalb 20 Minuten) beides im Punkte und Fahrverbot Bereich (jeweils 1 monat lt bgk) wie ist das zu Werten? Ich habe was von tateinheit und tatmehrheit gelesen. Trifft hier die tatmehrheit zu? Sprich Punkte und geld addieren sich aber nur 1 monat Fahrverbot?
    Oder mein worst case Gedanke.
    1. Vergehen 19:50uhr 1 monat
    2. Vergehen 20:02 1 Monat plus nochmal ein Monat weil man mit dem 2. Vergehen dann als Wiederholungstäter gilt??? Oder wird das bei 2 Fotos innerhalb 20 min anders gewertet. Ja es waren 2 Fahrten aus 2 Richtungen. Hin und Rückweg daher kein tateinheit.. Aber im netz steht oft das man zwar Punkte und Geldstrafe addiert bekommt aber Fahrverbot dann lediglich 1 monat. Bitte um Einschätzung

  3. Kata
    Am 31. Juli 2024 um 19:15

    Hallo,

    ich habe meinen Führerschein am 12.05.24. nachdem die Polizei mich angehalten hat direkt abgegeben. Ich habe eine Geldstrafe und ein 3 Monatiges Fahrverbot bekommen. In dem Schreiben vom 24.07.24 steht:
    „… verhängte Fahrverbot von 3 Monaten beginnt spätestens mit Ablauf von 1 Monat seit Eintritt der Rechtskraft, somit spätestens am 12.08.2024. Sie können jedoch auch einen früheren Monat vor Ablauf dieses Monats Wählen. … . Beachten Sie dabei, dass das Fahrverbot frühestens ab dem Tag des Eingangs Ihrer Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft beginnen kann.“ (also nicht früher als den 24.07.24)

    Laut dem Scheiben: „Solange Sie keinen Früheren Fristbeginn mitteilen, dürfen Sie ab dem 12.08.24 bis zum 11.11.24 keine Kraftfahrzeuge mehr führen“

    Dann hätte ich insgesamt 6 Monate meinen Führerschein abgegeben.

    Kann ich mir die Zeit von der Tatnacht bis zum Eintreffen des Schreibens also vom 12.05. bis zum 24.07. anrechnen lassen (was mehr als 2 1/2 Monate ohne Führerschein sind!)?

    Danke

  4. Rolf
    Am 30. März 2022 um 5:43

    Hallo, ich darf meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Dank E-Bike auch kein Problem für mich.
    Ich habe die Möglichkeit, dienstlich Fahrzeuge meines Arbeitsgerbers zu nutzen, kann aber auch ebensogut dienstliche Termine mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder E-Bike wahrnehmen, es dauert allenfalls etwas länger.
    Wegen der Möglichkeit, für dienstliche Termine die Fahrzeuge meines Arbeitgerbers zu nutzen, befindet sich auf meinem Führerschein ein RFID-Chip. Alle 1/2 Jahre muss ich den Führerschein mit dem Chip bei meinem Arbeitgeber vorlegen.
    Es ist völlig klar, dass ich während der Abgabe des Führerscheins kein Fahrzeug fahren werde. Muss ich trotzdem meinen Arbeitgeber über den Führerscheinentzug informieren ?
    Was ist, wenn ich genau zu der Zeit der Abgabe den Führerschein volegen soll ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2022 um 10:59

      Hallo Rolf,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an Ihren Arbeitgeber oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michael
    Am 5. November 2021 um 14:55

    Guten Tag an alle,
    Ich habe ein 4 wöchiges Fahrverbot und bis zur Abgabe des Führerscheins vier Monate Zeit. Aber ichbweiß nicht, wann der letzte Tag zur Abgabe ist. Werde ich da nochmal angeschrieben? Viele Grüße von Michael

  6. Jan
    Am 2. Oktober 2021 um 11:12

    Hallo zusammen,
    ich habe im Juni 2021 eine Verkehrsordnungswidrigkeit auf einem Elektrokleinstfahrzeug begangen, folglich habe ich Fahrverbot von einem Monat bekommen. Nur habe ich keinen Führerschein. Im Brief steht dazu folgendes: ” Wenn sie nicht im Besitz eines Führerscheins sind und das Fahrverbot vor Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft wirksam werden soll, ist es erforderlich, dass Sie gegenüber der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach ausdrücklich erklären, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.”
    Da frage ich mich nun, ob nach 4 Monaten nun das Fahrverbot für Elektrokleinstfahrzeuge vorbei ist, oder ob es erst vorbei ist, sobald ich mich bei der Bußgeldstelle melde und es sozusagen antrete.
    Ich bitte um Rückmeldung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2021 um 10:53

      Hallo Jan,

      als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten. Dieses endet nach Ablauf der Frist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Muhammed
    Am 21. Juli 2021 um 23:34

    Hallo, ich muss meinen Führerschein jetzt im August für einen Monat abgeben, habe im September einen Monat Urlaub aber das Gericht hat entschlossen dass ich im August abgeben muss, meine Frage ist
    Was kann passieren wenn ich meinen Führerschein nicht abgebe und zu dem Zeitpunkt nicht auffindbar bin
    Womit muss ich rechnen ?

  8. Barbara
    Am 26. März 2021 um 12:50

    Hallo,
    ich habe 1 Monat Fahrverbot bekommen, dafür 4 Monate Zeit.
    Gibt es die Möglichkeit, diese Frist um 2 Monate zu verlängern?

  9. Sandro
    Am 26. Februar 2021 um 12:14

    Hallo,

    ich musste verkehrsbedingt anhalten weil ein Müllauto die Straße blockierte, ich konnte die Lichtanlage der Ampel nicht mehr einsehen,
    nach dem die Kreuzung Passierbar war, wurde ich beim abbiegen geblitzt, es waren keine anderen Fahrzeuge auf der Kreuzung.
    es wäre mein erstes Fahrverbot.
    Kann ich Wiederspruch einreichen.

    liebe Grüße

  10. Giovanna S
    Am 19. Dezember 2020 um 19:42

    Hallo,
    Ich bin Ersttäter und muss den Führerschein wegen Geschwindigkeitsübertretung 4 Wochen abgeben.
    Kann man diesen Zeitraum auf 2x 2 Wochen splitten?

    Vielen Dank im Voraus

  11. Peter
    Am 22. Oktober 2020 um 15:30

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern den Bußgeldbescheid bekommen. Ist er damit seit gestern rechtskräftig oder erst in 14 Tagen? Ich habe die 4 Monatsfrist. Heißt das, dass ich dann bis spätestens Februar 2020 mein Fahrverbot antreten muss?
    Und würde der Februar überhaupt zählen, da er ja nur 28 statt 30 oder 31 Tage hat? Wie ist da die Rechtslage, weil im Bußgeldbescheid von einem Monat die rede ist.

  12. Yunus
    Am 19. Oktober 2020 um 0:41

    Hi
    Muss man die Abgabe des Führerscheines zu beginn des Monats antreten oder kann man auch bspw. zum 15. den schein abgeben und 30 tage später am 15 des Folgemonats wieder abholen ?

  13. werner
    Am 8. Juli 2020 um 9:49

    Ich werde demnächst meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben müssen. Während der führerscheinlosen Zeit wurde ich gerne Urlaub im Ausland machen. Wenn ich richtig informiert bin, ist der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen gültig. Gibt es für solche Fälle eine Sonderregelung? Z. B durch vorlegen von Flugtickets oder Hotelbuchungen?

  14. Martina
    Am 20. Juni 2020 um 10:37

    Hallo habe 1 Monat Fahrverbot.
    Innerhalb von vier Monaten . Bin selbständig kann ich es bis Dezember rauszögern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 12:04

      Hallo Martina,

      gelten Sie als Ersttäter, so können Sie das Fahrverbot innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung antreten. Eine darüber hinausgehende Frist wird in aller Regel nicht gestattet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Paul
    Am 16. Juni 2020 um 16:01

    Fraage : Ich habe vor kurzem einen Bußgeldbescheid erhalten, werde vorraussichtlich in nächster Zeit zur MPU müssen und die Fahrerlaubnis verlieren. Da die MPU in weniger als 3 Monaten stattfindet und die 4 Monats-Frist ja darüber fällt und ich Ersttäter bin, frage ich mich nun, ob mir dieser zusätzliche Monat dann noch nachgehend angerechnet werden würden könnte, den Führerscheintenzug betetreffend.

    Danke im Vorraus fürs antworten und die Laienaufklärung, die hier betrieben wird.

  16. Paul
    Am 9. Juni 2020 um 18:36

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein seit einem Monat und wurde vor kurzem mit 34 kmh außerorts geblitzt. Ich wollte fragen ob ich meinen Führerschein auch in der Probezeit um 4 monate verschieben (schonfrist) könnte.

  17. Jörg
    Am 9. Juni 2020 um 10:46

    Hallo zusammen,

    ich habe gegen mein Fahrverbot Einspruch eingelegt. Nach ewigem hin und her habe ich den Einspruch zurück gezogen.
    Ab wann ist mein Fahrverbot gültig? Mit dem Tag der Rücknahme des Einspruchs oder mit Zusendung des Führerscheins?

    Danke und Grüße

  18. Lena
    Am 9. Juni 2020 um 4:29

    Hallo,

    Ich wurde heute mit 75kmh innerorts gelasert. Ich bin in der Probezeit.. ich muss meinen Führerschein ein Monat abgeben, 1 Punkt und Bußgeld. Ich habe sonst keine weiteren Verstöße auf meinem Konto. Ist ein AFS zwingend?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2020 um 15:52

      Hallo Lena,

      nach einem ersten A-Verstoß in der Probezeit ist das Aufbauseminar ebenso obligatorisch wie die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Nehmen Sie an dem Aufbauseminar trotz Aufforderung nicht teil, kann nach Ablauf einer Frist die Fahrerlaubnis entzogen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sophie
    Am 8. Juni 2020 um 8:49

    Guten Morgen,
    ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Nun würde ich gerne wissen, ob ich diesen auch Mitte eines Monats bis Mitte des nächsten Monats abgeben kann. Also z.B. vom 15.8. – 15.9.2020.

    LG & Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2020 um 15:54

      Hallo Sophie,

      sofern Sie als Ersttäter gelten, können Sie innerhalb von 4 Monaten einen entsprechenden Beginn des Fahrverbots frei wählen. Dieser Tag muss in aller Regel nicht auf den Monatsanfang fallen. Ob Sie Gebrauch von der 4-Monatsfrist machen können, sollte aus dem Bußgeldbescheid hervorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Lissy
    Am 8. Juni 2020 um 0:24

    Hallo, ich bin Ersttäterin und muss mein Führerschein für ein Monat abgeben. Laut Staatsanwaltschaft muss ich es bis zum 26.6 abgeben. Ich bin jedoch auf mein Führerschein angewiesen bis Ende Juli 20. Die Dame die für mich zuständig ist meinte am Telefon das ich mir Die Zeit der Abgabe nicht aussuchen kann, da eine Straftat wegen Fahrerflucht vorliegt ( Fahrerflucht nicht beabsichtigt ). Und jetzt meine Frage ist das so auch rechtens ?

  21. Joseph
    Am 5. Juni 2020 um 13:53

    Wird bei einem Fahrverbot von 4 Wochen irgend eine Unterbrechung in den Führerschein eingetragen oder wird nichts dazu im Führerschein eingetragen und man erhält nach 4 Wochen den Führerschein unverändert wieder ?

  22. Felix
    Am 24. Mai 2020 um 21:50

    Hallo,

    ich wurde gestern Nacht wegen überfahren der roten Ampel geblitzt. Auch das Handy hatte ich zu diesem Zeitpunkt in der Hand.

    Ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich das Fahrverbot umgehen kann? Gibt es da überhaupt Möglichkeiten mit Anwalt was zu erreichen?

  23. Helms
    Am 13. Mai 2020 um 17:49

    mein pedelc 250W Mittelmotor unterstützung Maxmal 25 km/h abregeln erst ab 27.5 km/h Ab, in fahrerlaubs ?

  24. Lutz
    Am 18. März 2020 um 13:43

    Ich erwarte einen Bussgeldbescheid mit 2 Punkten und einen Monat Fahrverbot. Angaben zur Sache hatte ich im Anhörungsbogen nicht gemacht.
    Ich möchte wenn der Bescheid da, ist meinen Führerschein sofort abgeben (weil es mir im Moment passt) und dann erst mit einen Widerspruch versuchen die Strafe ganz oder zu einem Teil bis auf einen Punkt abwenden.
    Meine Fragen, geht das und hätte das vielleicht im Widerspruch Nachteile?
    Widerspruch weil das Foto grau, ich nur mit einer Lupe erkenntlich bin, vielleicht gelingt mir ohne Anwalt dieses Beweismittel in Frage zu stellen.
    Oder ich wurde hinter einen 30 Schild auf einer mir fremden Straße geblitzt , zumindest war es mir neu das man hier eine 30 er Schild aufgestellt hatte und sollte berücksichtigt werden.
    Auch die Geschwindigkeit wurde zu hoch gemessen, vielleicht weil man hier den richtigen Aufstellungsort für den mobilen Blitzer noch nicht gefunden hatte. Übereilt aufgestellt seit dem diese Straße eine Umleitung ist, weil auf der Bundesstraße gebaut wird.

  25. Mike
    Am 9. März 2020 um 13:09

    Hallo. Ein Bekannter von mir hat einen Bußgeldbescheid erhalten, mit entsprechender Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot. In dem Bußgeldbescheid steht aber nicht drin, zu welchem Datum er den Führerschein abgeben soll. Erfolgt hier noch ein zweiter Bescheid, oder woher weiß er wann es für ihn losgeht?
    Besten Dank

  26. Pummber
    Am 31. Januar 2020 um 17:47

    Liebe Redaktion,
    Wie sieht es aus…kann ich der Polizei auch eine Stellungnahme schreiben?

    In meinem Fall wurde gemessen als es ein Erhöhtes Verkehrs aufkommen gab, die LKW’s sind auf der Rechten und Mittleren Spur gefahren und die PKW’s auf der Linken. Die PKW’s die auf der Mittleren spur gefahren sind, sind nach und nach auf die Linke spur gezogen wodurch es immer enger wurde. Als ich gemerkt habe das der Vordermann immer näher kam bremste ich leicht ab und von hinten kam ein weiteres auto das (Nach Blick in den Rückspiegel zuurteilen) sehr nah war und das Unfallrisiko durch eine Reduzierung meiner Geschwindigkeit erhöht wäre. Rechts von mir fuhr auf 4 Uhr ebenfalls ein auto (ungefähr auf meiner Höhe) welches aber in einer größeren Lücke war und somit mehr platz. Da ich keine andere Wahl sah als im Fluss (Geschwindigkeit der anderen) mit zufahren, um dadurch das Unfallrisiko so gering wie möglich zuhalten und keine Interesse habe/hatte in ein Unfall verwickelt zu werden fühlte ich mich gezwungen (trotz unwohl sein) die Geschwindigkeit der anderen mit zuhalten, das Auto das neben mir fuhr dadurch auch zu überholen und dann in einem Geeigneten Moment mit Abstand zum anderen auto (welches auf der Mittlerenspur fuhr) auf die Mittlere Spur zu ziehen um somit aus der Gefahren Situation raus zu kommen.
    Leider war in dem Moment wo ich keine Wahl hatte die Abstandsmessung. kurz nach der Abstandsmessung (2 Sekunden nach dem bereich der Messung) hatte ich die Chance raus zukommen, welche ich dann auch nutzte. Leider kam die aber zuspät.
    Auf dem Bild das beigefügt ist bin ich zusehen wie ich nach Rechts schaue. An diesem Tag bin ich alleine gefahren wodurch es leider keine Zeugen gibt die meine Sicht und meine Situation unterstreichen könnten.

    Was kann ich da jetzt machen? Ist es möglich eine Stellungnahme der Zuständigen Behörde zuschreiben bzw. zukommen zulassen und ist dies auch sinnvoll, würde das etwas ändern?

    Im voraus bedanke ich mich schon mal für eure Antwort ;)

  27. Maggie
    Am 13. Januar 2020 um 13:03

    Hallo Redaktion,
    ich habe als Ersttäter einen 1 Monat Führerscheinentzug ausgestellt am 12.12.2019.
    Am 20.12.2019. habe ich meinen Führerschein mit Einschreiben im Postamt abgegeben.
    Die bestätigte Verbotsfrist von der Bußgeldstelle ist aber von 02.01.2020 bis 01.02.2020!
    Kann ich dagegen klagen?
    Vielen Dank!

  28. Michaela
    Am 22. Oktober 2019 um 18:29

    Hallo,
    leider betrifft mich auch ein Fahrverbot. Mein Arbeitgeber wollte mir die Notwendigkeit des Führerscheins an meinem Arbeitplatz nach langen Diskussionen nicht schriftlich bestätigen und möchte nun auch noch den Zeitpunkt meiner Führerscheinabgabe bestimmen..
    Kann mir jemand sagen, ob das Rechtens ist?
    Ich finde wirklich nirgendwo eine Info im Internet.

    Liebe Grüße

  29. Frank M.
    Am 22. Oktober 2019 um 16:15

    Hallo,
    ich habe heute meinen Bußgeldbescheid (4 Wochen Führerscheinentzug) erhalten. Nun möchte ich diesen am 25.12.2019 (zweiter Weihnachtsfeiertag) bei der Polizeidienststelle Regensburg abgeben., da ich diesen beruflich bedingt (bin selbstständig) am 25.01. wieder benötige. Meine Fragen hierzu:
    – Ist eine Abgabe am Feiertag möglich, auch wenn es sich nicht um die Polizeistation am Ort, sondern der nächst größeren Stadt handelt. Und kann ich diesen da dann wieder abholen?

    Danke für die Antwort

  30. Matthias
    Am 17. September 2019 um 13:19

    Ich bin am 14.06 mit 2,51 Promille mit dem Fahrrad gestürzt und daraufhin im Krankenhaus von der Polizei erwischt worden. Das Gericht hat mir eine Geldstrafe von 1300 Euro auferlegt. Sie sind von fahrlässigkeit und nicht von Vorsatz ausgegangen. Von einem Fahverbot bzw. Führerscheinentzug hab ich bis heute nichts gehört. Bis wann kann davon noch was kommen ?

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