Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot antreten: Wie läuft das genau ab?

Ein Fahrverbot antreten muss jeder, dem dies als Nebenstrafe auferlegt wurde.
Ein Fahrverbot antreten muss jeder, dem dies als Nebenstrafe auferlegt wurde.

Infolge eines Bußgeldbescheids kann es zu den unterschiedlichsten Strafmaßnahmen kommen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht selten eine der Nebenstrafen. Dabei ist oft nicht klar, wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen. Auch richtet sich die Dauer des Fahrverbotes nach der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Aufgrund der Punkteanzahl kann jedoch noch keine Aussage über die Länge des Verbots gesagt werden.

Wann man den Führerschein abgeben muss, welche Frist hier einzuhalten ist und welche Möglichkeiten ein Betroffener hat, den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst festzulegen, soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.

FAQ: Fahrverbot antreten

Wann müssen Ersttäter das Fahrverbot antreten?

Als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheid antreten.

Kann das Fahrverbot automatisch in Kraft treten?

Geben Sie Ihren Führerschein nicht in der jeweiligen Frist ab, tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Schonfrist: Was hat es damit auf sich?

Die Frist für die Führerscheinabgabe kann sich danach richten, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Als Ersttäter gelten Fahrer, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Das Fahrverbot und ab wann es angetreten werden muss, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben diese Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, sie können sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.

Haben Fahrer jedoch in den vergangenen 24 Monaten ein Fahrverbot als Strafe erhalten, können sie von dieser Regel keinen Gebrauch machen. In diesem Fall ist der Beginn von einem Fahrverbot von der Rechtskraft des Bußgelbescheides abhängig.

Weiterführende Infos zur 4-Monatsfrist:

Wann wird Ihnen die 4-Monats-Frist beim Fahrverbot gewährt?

Grundsätzlich wird ein Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Es gibt jedoch Personen, denen seitens der Behörden eine viermonatige Frist für den Antritt des Fahrverbots gewährt wird. Wem diese Möglichkeit zur Verfügung steht und wem nicht, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Fahrverbot: Den Zeitraum wählen oder beeinflussen

Ein Fahrverbot hinauszögern: Mit einem Einspruch oder der 4-Monats-Regel möglich.
Ein Fahrverbot hinauszögern: Mit einem Einspruch oder der 4-Monats-Regel möglich.

Ein Fahrverbot antreten muss, wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorliegen hat. Durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So können Betroffene ein Fahrverbot hinauszögern. Bei einem Einspruch können dann mehrere Monate vergehen, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder Urteil vorliegen.

Bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Die Führerscheinabgabe muss also erfolgt und der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein. Daher sollten Betroffene sicherstellen, dass sie den Führerschein an die entsprechende Bußgeldbehörde senden und dies auch nachweisen können. Auch die persönliche Abgabe ist hier meist möglich.

Ab wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den zuvor genannten Voraussetzungen ab und wann der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist.

Fahrverbot: Ist verschieben, verkürzen oder umgehen möglich?

Die Möglichkeit den Antritt zu verschieben, haben, wie zuvor beschrieben, nur Ersttäter. Das Fahrverbot verkürzen oder zu unterbrechen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden. Das Fahrverbot aufteilen oder splitten ist in keinem Fall möglich.  Die Betroffenen müssen das Fahrverbot antreten und voll ableisten. Der Antritt von einem Fahrverbot kann verschoben, die zu leistende Zeit jedoch nicht aufgeteilt werden.

Soll das Fahrverbot umgangen werden, muss ein Anwalt hinzugezogen werden, der diese Möglichkeit gut abschätzen kann. Er muss vor Gericht darlegen können, dass ein Fahrverbot anzutreten eine besondere Härte oder die Gefährdung der Existenz bedeuten würde.

In allen anderen Fällen muss der Betroffene das Fahrverbot immer antreten.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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168 Kommentare

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  1. Adriana
    Am 17. September 2019 um 2:20

    Bin leider mit über 40kmh geblitzt worden bin in der Probezeit und hab schon ein Aufbauseminar gemacht aber bin auf den Führerschein angewiesen
    Was kann ich tun

  2. Karsten
    Am 4. September 2019 um 18:41

    Ich musste vor 8 Wochen meinen Führerschein direkt am Unfallort bei der Polizei abgeben weil ich mich angeblich ei paar Meter zu weit vom Unfallort entfernt hatte
    Aussage der Polizei war eventuelle Fahrerflucht es waren aber höchsten ca 250 Meter jetzt nach 8 Wochen warte ich immer noch auf ein Urteil wie lange muss man denn warten bis ein Uteil kommt es könnte ja auch theoretisch sein das das ich den Führerschein nur für 1 Monat abgeben müsste.
    Ich bis dabei ersttäter und hatte in meinen 32 Jahren nie einen Punkt oder sonst irgend welche Bescheide

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:18

      Hallo Karsten,

      eine pauschale Aussage zur Dauer kann nicht getroffen werden, da dies auch von der Auslastung des zuständigen Gerichts und der Dauer des Ermittlungsverfahrens abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Johannes
    Am 27. August 2019 um 9:46

    Wenn der Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot am 30.07.2019 per Post zugestellt wurde, aber der Brief am 25.07.2019 datiert wurde, wann ist der späteste Zeitpunkt wo ich mein Führerschein abgeben muss (mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft), am 30.11 oder am 25.11?

    Danke

  4. Jannik K
    Am 19. August 2019 um 22:56

    Hallo
    Ich wurfe vor ca nem Jahr mit ca 21 zu schnell ausserorts geblitzt und habe einen Punkt und 80 Euro Strafe bekommen.
    Ich wurde jetzt am Wochenende bei erlaubten 80 außerorts mit ca 150-160 geblitzt.
    Was kommt auf mich zu?

  5. Alexandra
    Am 9. August 2019 um 14:47

    Ich wurde im Mai mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und mir liegt nun ein Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot vor.
    Kann das Fahrverbot jede Polizeibehörde unter Vorlage des Bescheids in meinen österreichischen Führerschein einreichen, oder muss dieser dafür in den Landkreis, aus dem der Bescheid stammt?

  6. SH
    Am 3. August 2019 um 15:47

    Ich würde im Februar mit 85 km in einer 50er Zone geblitzt. 160€, 2 Punkte und 1 Monat fahrverbot. Der Bußgeldbescheid kam am 4.4.
    Habe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, der Bußgeldbescheid wurde am 2.7. rechtskräftig. Nun habe ich seitdem nur die Info der Gerichtskosten und die Zahlungsaifforderung der Stadt bekommen. Kein weiteres Schreiben zum Fahrverbot. Ist das normal?
    Ist die Frist jetzt der 2.11. oder der 4.8…. also morgen 🙈

  7. c.viereck
    Am 11. Juli 2019 um 12:57

    wenn man den Führerschein bei der Polizei abgibt. Zählt dann der Abgabetag oder erst der nächste Tag. Sprich kann ich noch nach Hause fahren da die Dienstelle relative weit entfernt ist. Lebe auf dem Land.

  8. Dario
    Am 22. Mai 2019 um 17:16

    Ich habe ein Fahrverbot über 1 Monat (Ersttäter) erhalten.
    Ich befinde mich in einer Ausbildung im 1. Jahr und meine Probezeit läuft in wenigen Tagen ab.
    Ich habe nicht genug Urlaubstage um das Fahrverbot damit zu überbrücken und keine Möglichkeit per öffentlichen Verkehrsmitteln meine Arbeitsstelle zu erreichen.
    Ich wohne im Elternhaus, kann jedoch aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern von diesen nicht gefahren werden.
    Zudem muss ich im Zuge meiner Arbeit immer wieder mal einen PKW nutzen.

    Kann dies bereits ein Härtefall sein, da ich keine Möglichkeit habe meine Arbeitsstelle zu erreichen?

  9. Aleksandra
    Am 19. Februar 2019 um 17:28

    Ich habe ein ausländisches Führerschein (Pl), muss wegen zu schnelles fahren mit einem 1 Monat Fahrverbot rechnen. Wie läuft es ab.muss mein Führerschein in DE abgeben oder in dem land wo ich es gemacht habe.

  10. c.fly
    Am 13. Februar 2019 um 11:15

    Wie wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?
    Ich habe meinen Führerschein an die entsprechende Stelle eingesandt. Als ich heute anrief um nachzufragen, ob er eingegangen ist, meinte die Dame, der Zeitraum könne noch nicht als begonnen gerechnet werden, da der Bescheid noch nicht rechtskräftig sei. (Der Fühererschein ist bei der Stelle eingegangen.) Dafür müsse ein Extradokument unterschrieben werden. Hierzu kann ich aber nirgends etwas finden.
    Was habe ich hier übersehen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  11. Peter
    Am 12. Februar 2019 um 9:35

    Hallo,

    Ich bin vor einem Jahr mit 0,8 Promille gestoppt worden was eine Ordnungswidrigkeit mit 500€ Strafe und 2 Punkten zur Folge hatte.
    Nun bin ich vor einer Woche über eine Rote Ampel gefahren. Rotphase länger als 1 Sekunde. Kann ich auf die 4 Monate “Schonfrist” hoffen bis ich mein jetzt wohl folgendes Fahrverbot antreten muss?

    Gruß

  12. Jurma
    Am 12. Februar 2019 um 4:32

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Antritts eines einmonatigen Fahrverbots unter Nutzung der viermonatigen Frist. Wenn der Bußgeldbescheid z. B. am 10.02.2018 wirksam wird , darf ich am 10.06.2018 noch fahren? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße. George

  13. George
    Am 5. Februar 2019 um 5:15

    Hallo,
    wie wird die Vier-Monatsfrist berechnet ?

    Der Bußgeldbescheid war am 10.02.2018 rechtskräftig geworden,
    sodass die Vier-Monatsfrist am 09.06.2019 geendet hatte.

    Also, rechtskräftig geworden am 10.02.2018, der Februar hat 28 Tage, zählt der auf als ganzer Monat?
    Abgabefrist 09.06.2019 ?
    Ist die Abgabefrist falsch berechnet worden ?

    Vielen Dank!

  14. Mihawl
    Am 10. Januar 2019 um 15:57

    Moin, muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Weil ich zu dicht aufgefahren biN. Ich würde vor paar Monaten geblitzt dort stand drin letzte Verwarnung sonst droht ein Fahrverbot bei +29 etc. Nun wurd ich aber wieder geblitzt und zwar mit 22kmh zu schnell bei 30 erlaubt. Also einen km/h zu viel. Nun ist meine Frage muss ich nun zwei mal den Führerschein abgeben oder hat das erstmal schon positiv Auswirkungen drauf? Kann man was wegen einen km/h machen?

    Grus

  15. stefania
    Am 7. Januar 2019 um 15:25

    Hallo! ein Italienischer Freund (mit ital. Fuehrerschein) hat ein Fahrverbot fuer einen Monat bekommen. muss er seinen Fuehrerschein nach Deutschland schicken? Das Verbot ist nur in Deutschland gueltig aber ohen Fuehrerschein kann er nicht in Italien fahren. Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:47

      Hallo stefanie,

      in der Regel wird dies nicht nötig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Arment
    Am 10. Dezember 2018 um 17:53

    Hallo zusammen,

    Ich habe 2 Verbote zur gleichen Zeit bekommen von verschiedenen Bundesstaaten, heute wollte ich also mein Führerschein abgeben 2 Monate und die Beamten meinten das es möglich wäre aus den 2 Monaten 1 Monat zu machen aber sie grade leider niemanden erreichen können der da Bescheid weiss…

    Wie stehen da die Chancen?

    MfG Aliu

  17. Rubinho
    Am 9. Dezember 2018 um 18:57

    Hallo,
    Könnt ihr mir sagen was für Strafen mir drohen wenn ich mit meinem Euro2 Benziner die kommenden fahrverbote ignoriere?

  18. Ben
    Am 7. Dezember 2018 um 0:38

    Hallo liebes Team,

    ich wurde am 23.07. außerorts mit 61km/h zu schnell geblitzt und am 11.10. noch einmal mit 31km/h zu schnell außerorts mobil angehalten. Der Bußgeldbescheid von der ersten Tat kam aber erst am 4.12. und der von der 2. Tat aber schon zuvor am 13.11.. Eigentlich könnten mir ja neben den zwei Monaten Fahrverbot auch noch ein weiterer Monat von der 2. Tat drohen. Dieser 1 Monat war aber nicht auf den Bußgeldbescheid der 2. Tat vermerkt. Liegt das daran, dass die 2. Tat (31km/h) vor der Ersten (61km/h) bearbeitet/ausgestellt wurde? Muss ich noch mit einer Verlägerung auf 3 Monate rechnen?
    Vielen Dank für eure Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Januar 2019 um 12:00

      Hallo Ben,

      es kann sein, kann aber auch nicht sein. Das liegt im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Johann
    Am 23. November 2018 um 9:53

    Hallo, muss meinen Führerschein wegen Abstandsmessung 1 Monat abgeben. Würde jetzt ein zu schnelles Fahren oder bei Rot über die Ampel oder ein Stopschild überfahren als Wiederholungstat innerhalb der 2,5 Jahren gelten ? Falls ein zu schnelles Fahren als Wiederholungstat gilt, ab welcher Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb ?
    Vielen Dank+Grüße
    Johann

  20. Stephan
    Am 15. November 2018 um 17:41

    Hallo bussgeldkatalog.org,

    ich muss meinen Führerschein für 30 Tage abgeben.
    Da ich ein Firmenfahrzeug habe und nach der 1-Prozent-Regel besteuert werde, besteht wohl auch die Möglichkeit diese Regelung bei Führerscheinentzug auszusetzen. Nun sind 30 Tage aber kein ganzer Monat (Dezember).

    Wisst Ihr ob es legetim ist wenn ich meinen Führerschein einfach ein Tag später abhole?
    Akzeptiert das Finanzamt diesen Monat dann als “fahrunfähig”?

    Gruß,
    Stephan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:20

      Hallo Stephan,

      ein Fahrverbot ist nicht gleichzusetzen mit einem Fahrerlaubnisentzug. Erkundigen Sie sich am besten beim Finanzamt direkt, welche Regeln gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Werdet
    Am 8. November 2018 um 19:41

    Bussgeldbescheid 500— € ok
    Aber wofür 197,24€ Auslagen und 25€Gebühren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:34

      Hallo Werdet,

      die Gebühren in Höhe von 25 Euro fallen bei einem Bußgeldbescheid für die Arbeit der Behörde an – das ist ganz normal. Warum die Auslagen so hoch sind, können wir aus der Ferne nur schwer beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Maria
    Am 24. Oktober 2018 um 16:36

    Hallo,
    ich habe einen Monat Fahrverbot bekommen. Was heißt das in Tagen? Sind es 30 oder 31 Tage. Wenn ich den Führerschein am 01.11 abgebe bis 01.12. oder 01.12 bis 01.01. als Bsp. würde es rein rechnerisch einmal 30 Tage und einmal 31 Tage, nehme ich den Februar nur 28 Tage. Das kann ja nicht sein oder?
    Gruß
    Maria

  23. Katrin
    Am 23. September 2018 um 18:45

    Hallo,
    ich bin zu schnell gefahren und darf meinen Führerschein ein Monat abgeben :-(
    Ich möchte gerne ab Dienstag 2.1.2019 wieder fahren. Kann ich am Freitag 30.11.2018 meinen Führerschein per Einschreiben versenden, zählt der Samstag 1.12.2018 als erster Tag oder erst der Montag 3.12.2018, also der nächste Werktag?
    Angenommen ich gebe den Führerschein am Freitag persönlich ab, darf ich dann an dem Tag noch heimfahren?
    Vielen Dank im voraus…

  24. Hans
    Am 19. September 2018 um 12:38

    Ich wurde am 28.06.2017 und erneut am 31.07.2018 jeweils außerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h geblitzt. Obwohl zwischen dem jeweiligen Datum der Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr als 1 Jahr liegt, hat die Bußgeldstelle bei dem zweiten Bescheid neben der Geldstrafe ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Sie ist bei der Feststellung der Jahresfrist nicht vom Tag der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung (28.06.2017) sondern allein von der Rechtskraft des daraufhin erfolgten Bußgeldbescheids (22.09.2017) ausgegangen. Demnach hätte die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung vom 31.07.2018 noch innerhalb eines Jahres stattgefunden und die Anordnung des Fahrverbots wäre zu Recht erfolgt.
    Muss ich die in diesem Fall erfolgte Sachbehandlung der Bußgeldstelle hinnehmen ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  25. Manuel K.
    Am 31. August 2018 um 18:32

    Ich habe wegen Drogen meinen Führerschein 1 Monat abgeben müssen, Kam Als Bußgeldbescheit mit Fahrverbot.

    Jetzt nach dem ich den Monat hintermich gebracht habe und meine Strafe abgesessen habe und Gezahlt habe, habe ich wieder ein schreiben bekommen das ich meinen Führerschein entzogen bekomme und Mpu machen soll. ist das noch Rechtens da ich 2 mal des selben verbrechens somit verurteilt wurde? Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 8:43

      Hallo Manuel K.,

      ja, solch eine Vorgehensweise ist nicht ungewöhnlich. Denn die MPU wird im Regelfall nicht von der Bußgeldbehörde angeordnet, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Dominik C.
    Am 30. August 2018 um 20:03

    Guten tag, ich wurde angehalten mit dem auto und hab laut straftat 1.34 promille gehabt. Ich habe meinen führerschein direkt abgegeben aber die strafe kam erst 4 monate später. Die strafe beträgt laut urteil 8 monate fahrverbot und geldstrafe. Meine frage: zählen die 4 monate davon noch ab? Oder hab ich den führerschein umsonst abgegeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:14

      Hallo Dominik,

      da Sie mit mehr als 1,1 Promille unterwegs waren, ist davon auszugehen, dass Sie kein einfaches Fahrverbot erhalten haben. Vielmehr wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Es sollte davon auszugehen sein, dass die 8 Monate sich auf die festgelegte Sperrfrist beziehen. Das bedeutet, dass Sie frühestens nach 8 Monaten einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins stellen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Krisztian G.
    Am 28. August 2018 um 14:54

    Hallo,ich haben außenort in 70 zone mit 110 gefahren ,muss ich meine führeschein abgeben und wann?

  28. Florian
    Am 28. August 2018 um 14:31

    Hallo Redaktion,

    heute (28.08.) habe ich als Ersttäter einen Bußgeldbescheid bekommen und muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben.

    Ist es richtig, dass ich meinen Führerschein erst nach zwei Wochen (Einspruchsfrist) nach Erhalt des Bußgeldbescheides (11.09.) abgeben kann? Kann ich nicht auf mein Recht, Einspruch einreichen zu können, verzichten und ihn schon vorher abgeben, zum Beispiel morgen?

    Ich würde mein Fahrverbot gerne im September antreten, da ich ihn im September nicht so dringend benötige wie in den anderen Monaten. Die zwei Wochen, bis der Bescheid rechtskräftig wird, sind nur verlorene Zeit.

    Danke für eure Antwort!

    VG

    Florian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:25

      Hallo Florian,

      Sie können den Bußgeldbescheid durch Bezahlen der Strafe akzeptieren. Erkundigen Sie sich bei der Behörde wegen des Abgebens. In der Regel setzt diese eine Frist für den möglichen Zeitraum.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Markus
    Am 3. August 2018 um 9:01

    Hallo,

    wo muss der Führerschein abgegeben werden?
    Bei der Polizei oder der Führerscheinstelle im Landratsamt?
    Wie ist es, wenn der Rotlichtverstoß in einem anderen Landkreis begangen wurde z.B. ich komm aus dem Landkreis Augsburg und passiert ist es im Landkreis Ingolstadt?

    Viele Grüße
    Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:26

      Hallo Markus,

      in der Regel können beide Stellen den Führerschein entgegen nehmen. Erkundigen Sie sich ggf. bei der anordnenden Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Waldemar
    Am 31. Juli 2018 um 22:24

    Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.org,

    Diese Aussage würde ich so nicht bekräftigen, in meinem Fall hat es fünf Werktage gedauert trotz Einschreiben und Co..

    Demnach musste dank der lieben Post 1 Woche nachlegen. Da ja, das Eingangs Datum relevant ist. :(

    • Chris
      Am 3. Januar 2019 um 0:17

      Hallo zusammen,

      ich warte mitlerweile seit zwei Wochen darauf das das Einschreiben mit meinem Führerschein von der Post den Behörden zugestellt wird. Es liegen zwar Feiertage dazwischen aber es sind 14 Tage in denen ich mich bereits an ein Fahrverbot halte das noch garnicht vollstreckt wird. Gibt es die Möglichkeit Versäumnisse der Post anrechnen zu lassen? x(

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