Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fahrverbot antreten: Wie läuft das genau ab?
Infolge eines Bußgeldbescheids kann es zu den unterschiedlichsten Strafmaßnahmen kommen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht selten eine der Nebenstrafen. Dabei ist oft nicht klar, wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen. Auch richtet sich die Dauer des Fahrverbotes nach der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Aufgrund der Punkteanzahl kann jedoch noch keine Aussage über die Länge des Verbots gesagt werden.
Wann man den Führerschein abgeben muss, welche Frist hier einzuhalten ist und welche Möglichkeiten ein Betroffener hat, den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst festzulegen, soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot antreten
Als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten.
Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheid antreten.
Geben Sie Ihren Führerschein nicht in der jeweiligen Frist ab, tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Schonfrist: Was hat es damit auf sich?
Die Frist für die Führerscheinabgabe kann sich danach richten, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Als Ersttäter gelten Fahrer, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Das Fahrverbot und ab wann es angetreten werden muss, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben diese Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, sie können sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.
Weiterführende Infos zur 4-Monatsfrist:
Grundsätzlich wird ein Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Es gibt jedoch Personen, denen seitens der Behörden eine viermonatige Frist für den Antritt des Fahrverbots gewährt wird. Wem diese Möglichkeit zur Verfügung steht und wem nicht, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...
Fahrverbot: Den Zeitraum wählen oder beeinflussen
Ein Fahrverbot antreten muss, wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorliegen hat. Durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So können Betroffene ein Fahrverbot hinauszögern. Bei einem Einspruch können dann mehrere Monate vergehen, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder Urteil vorliegen.
Bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Die Führerscheinabgabe muss also erfolgt und der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein. Daher sollten Betroffene sicherstellen, dass sie den Führerschein an die entsprechende Bußgeldbehörde senden und dies auch nachweisen können. Auch die persönliche Abgabe ist hier meist möglich.
Ab wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den zuvor genannten Voraussetzungen ab und wann der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist.
Fahrverbot: Ist verschieben, verkürzen oder umgehen möglich?
Die Möglichkeit den Antritt zu verschieben, haben, wie zuvor beschrieben, nur Ersttäter. Das Fahrverbot verkürzen oder zu unterbrechen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden. Das Fahrverbot aufteilen oder splitten ist in keinem Fall möglich. Die Betroffenen müssen das Fahrverbot antreten und voll ableisten. Der Antritt von einem Fahrverbot kann verschoben, die zu leistende Zeit jedoch nicht aufgeteilt werden.
In allen anderen Fällen muss der Betroffene das Fahrverbot immer antreten.
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Hallo,
bin Ausländer und studiere in Deutschland. Ich habe ein Fahrverbot erhalten. Ich will dieses antreten. Nun ich will persönlich bei der Polizei vorbeigehen. Ich muss aber danach noch nach Hause nach Luxemburg fahren. Nun kann man das machen dass das Fahrverbot erst am nächsten Tag in Kraft tritt? So dass ich noch nach Hause komme weil ich auch mein Fahrzeug in Luxemburg brauche.
Hallo Tom,
wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, gelten Sie als Ersttäter und Ersttäter haben die sogenannte 4-Monatsfrist. Das heißt, dass Sie sich aussuchen können, wann Sie innerhalb der folgenden vier Monate das Fahrverbot antreten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Wenn der Führerschein z.B. bis zim 29.12. bei der Behörde in einem andren Bundesland liegt und ggf. nicht rechtzeitig wieder bei mir einzrifft, darf ich dann am 30.12. wieder Autofahren oder erst nach Erhalt des Führerscheins? Danke.
Hallo Claudia,
Sie dürfen grundsätzlich nur mit gültigem Führerschein Auto fahren. Wenn er noch nicht eingetroffen ist, können Sie nicht fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, wurde am 31.10 angehalten, der Polizist ermittelte mir, dass ich einen Monat Fahrverbot hab jedoch habe ich bisher (13.11) noch meinen Führerschein, wurde also in dem Moment nicht verlangt. Die fragen, die ich hätte sind folgende:
1.Läuft das Fahrverbot am 31.11 dann ab bzw. gilt das Fahren ohne Erlaubnis ab dem 31.10 auch, wenn ich mein Führerschein noch bei mir hab?
2. muss ich erst warten, bis ich einen Brief von denen erhalte
3. muss ich ihn abgeben?
Gruß
Roberto
Hallo Roberto,
zu Ihren Fragen:
1. Ja, Sie müssen den entsprechenden Bußgeldbescheid abwarten. Wenn Sie drei Monate nach Tattag bzw. drei Monate nach Erhalt eines Zeugenfragebogens (insofern Sie einen erhalten) nichts von der Sache gehört haben, würde diese als verjährt gelten – hiervon sollte jedoch zum momentanen Zeitpunkt nicht ausgegangen werden.
2. Sie werden in der Regel genau darüber informiert, wann Ihr Fahrverbot beginnt. Insofern Sie ein Ersttäter sind, besteht eventuell die Möglichkeit, den Zeitraum des Fahrverbotes frei zu wählen.
3. Ja, Sie müssen für die Zeit des Fahrverbotes Ihren Führerschein abgeben. Nach Ablauf wird Ihnen dieser wieder ausgehändigt. Auch darüber werden Sie im Bußgeldbescheid informiert.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
bin auf der A4 zwischen Dreieck Nossen und Chemnitz bei ca. 180 unerwartet beblitzt worden, obwohl die AB dort frei ist und ich weder eine Begrenzung noch die Aufhebung derselben gesehen habe. Nun vermute ich, dass der mobile Blitzer vielleicht gerade abgebaut wurde, die Schilder schon weg und der Blitzer noch aktiv waren. Kann jetzt ein Anwalt den zeitlichen Nachweis einer mobilen Geschwindigkeitsmessung einfordern ?
Hallo Lothar,
dies sollte möglich sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Bußgeldbescheid ist am 19.07. ausgestellt worden. Datum der Anhörung war der 28.06. Abgabe muss innerhalb von 4 Monaten erfolgen.
Ich komme erst am 30.10. wieder aus dem Urlaub, weiß nun nicht welches Datum bindend ist, das der Anhörung oder das Datum des Bußgeldbescheids? Und wenn erstes Datum gilt, ist es dann schlimm, wenn ich den Führerschein am 30.10. abgebe? Das wären dann 4 Monate und 2 Tage…
Hallo Dominik,
in der Regel sollte der Bußgeldbescheid entscheidend sein. Eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde kann zusätzliche Klarheit verschaffen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo habe am 26.8.17 den Brief von der bußgeldstelle bekommen mit 1 Monat Fahrverbot mit 4 Monatsfrist.
Jetzt meine Frage muss ich den 1 Monat innerhalb der 4 Monate Frist abgeleistet haben oder kann ich den Führerschein auch noch am 22.12.17 abgeben.
Danke für Antwort
Hallo Udo,
Sie müssen das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft antreten, jedoch nicht komplett abgeleistet haben. Hierzu noch einmal der entsprechende Gesetzestext: “Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.” (§ 25 Abs. 2a StVG) Für weitere Informationen richten Sie sich an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo! Ich habe wegen Geschwindigkeitsübertretung ein Fahrverbot von einem Monat erhalten. Ich habe aber vom Amtsgericht Gießen nur eine nicht bestellte Ausfertigung eines Beschlusses erhalten welche nicht von den mitwirkenden Richter unterschrieben ist. Weiterhin fehlt die Beglaubigung durch eine oder einen Urkundsbeamten.(es fehlt der Satz Für die Übereinstimmung mit der Unterschrift….) Auch kann ja rein rechtlich eine “Justitzfachangestellte” Keine Urkundsbeamtin sein.
Denn entweder ist man angestellt oder verbeamtet. Das ist ja eine Täuschung im Rechtsverkehr.
Somit währe ja der Verwaltungsakt nicht rechtskräftig. Muss ich trotzdem den Führerschein füt 1 Monat hinterlegen?????
Hallo Christian,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bezüglich Ihres Falles beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin im mai 2 mal außerorts 26 bzw 27 km/h zu schnell gewesen und habe jeweils einen Punkt bekommen. Lt Katalog muss ich ja nun den Bescheid bekommen, den Führerschein für einen Monat abzugeben . Frage : von wo? Aus Flensburg? Bisher kam nichts, ich habe bereits alles mit meinem Arbeitgeber ( ich bin Postbotin- mit dem Auto …) geregelt und habe vorgearbeitet und möchte ihn Mitte September abgeben . Warum kommt da so lange kein Bescheid? Später, also November , Dezember , angehen wäre sehr schwierig bei uns…
Hallo Diana,
der Bescheid müsste im Regelfall von der zuständigen Bußgeldstelle erlassen werden. Wir können leider keine Angaben zur Bearbeitungsdauer machen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde in der 70 Zone geblitzt und bin ca. 80/85 km/h gefahren.
Das ist das erste Mal, dass ich geblitzt wurde. Bekomme ich als Ersttäter 1 Woche Fahrverbot?
Mit freundlichen Grüßen,
Diana
Hallo Diana,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 bis 15 km/h droht kein Fahrverbot. Je nachdem, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell gefahren sind, bekommen Sie wahrscheinlich nur ein Verwarngeld in Höhe von 25 bzw. 20 Euro.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe in den letzten 12 Monaten schon einmal den Führerschein für 1 Monat abgegeben. Anschließend wurde ich nochmal geblitzt und muss nun bis Oktober 2017 noch ein weiteres mal den Führerschein für 1 Monat abgeben. Aktuell, wurde ich ein drittes mal geblitzt mit ca. 25-30 km\h zu viel, innerorts bei 50 km\h erlaubt.
Womit muss ich rechnen??
Hallo Jan,
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h greift die sogenannte Wiederholungstäterregel. Werden Sie innerhalb eines Jahres erneut mit mehr als 25 km/h zu viel geblitzt, erhalten Sie ein (zusätzliches) einmonatiges Fahrverbot. Doch auch bei mehreren geringeren Verstößen kann die Behörde je nach Einzelfall härtere Sanktionen ansetzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich musste meinen Führerschein abgeben. Per Einschreiben und Rückschein geschickt. Leider war die Post sehr langsam 5 Tage. Ab wann gilt das Fahrverbot Poststempel der Einlieferung bei der Post oder Erhalt bei der Behörde?
Danke.
Hallo Peter,
in der Regel gilt das Datum des Poststempels.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe einen Rotlichverstoß von 1,12s begangen und wollte fragen ob man den Führerschein, da ich ihn beruflich September bis November benötige, auch über einer 4 Monatigen frist abgeben kann.
Hallo Luca,
dies ist in der Regel nur mit Hilfe eines Anwalts möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe nach 8 Jahren ohne einen einzigen Blitzer binnen 4 Wochen 2 etwas heftigere (eigene Dummheit) Messungen erhalten
Ich wurde am 01.06.17 innerorts mit Tempo 90 (erlaubt 60) gemessen = 1 Punkt und ca 100 € kein Fahrverbot.
Am 01.07.17 außerorts wurde ich mit 140 (erlaubt 80) gemessen = 2 Punkte ca. 240 € und ein Monat Fahrverbot.
Habe meinen Führerschein seit 8 Jahren und bin nie negativ aufgefallen und somit bis dato 0 Punkte. Erwartet mich auf Grund der beiden Blitzer in kurzer Zeit eine erhöhte Strafe? Herzlichen Dank vorab!
Hallo Daniel,
bei Ihnen greift die sogenannte Wiederholungstäterregel. Werden Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h geblitzt, müssen Sie mit einem zusätzlichen einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hab mal eine frage ich würde in Celle geblitzt wohne aber ca 150km weit weg kann ich mein Führerschein auch bei mir im der Stadt abgeben oder wo.? Danke im voraus
Hallo Sarah,
dies ist in der Tat möglich. Sie können Ihren Führerschein bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin gestern auf der Autobahn in einer 100 Zone ca 160 gefahren, war in Gedanken.
Nun bin ich nicht sicher ob ich geblitzt wurde. Mit was für folgen müsst ich rechnen?
Kann ich ein Fahrverbot umgehen ? Da ich den Führerschein beruflich brauche? Hatte noch nie Fahrverbot.
Danke Mit freundlichen Grüßen
Ä
Hallo Luca,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h außerorts hat in der Regel ein Bußgeld von 280 Euro, 2 Punkte sowie 2 Monate Fahrverbot zur Folge. Wenn Sie noch kein Fahrverbot hatten, haben Sie die Möglichkeit das Antrittsdatum selbst auszuwählen. Dieses sollte innerhalb von 4 Monaten nach Wirksamwerden des Fahrverbots liegen.
Unter Umständen können Sie ein Fahrverbot auch umgehen. Ob das in Ihrem Fall machbar ist, können und dürfen wir nicht einschätzen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Zusatz
Die 100 Zone war nur ca 200 Meter