Fahrverbot aufteilen – In keinem Fall anwendbar
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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Kann man das Fahrverbot splitten?
Ein Fahrverbot aufteilen – das scheint immer noch ein beliebtes Thema unter Kraftfahrern zu sein. Denn das Fahrverbot ist im Bußgeldverfahren und im Verkehrsrecht eine der schwersten Maßnahmen. Und wer es ableisten muss, dem wird erst oft mit der Zustellung des Bescheids bewusst, welchen Einfluss ein Fahrverbot auf das private und berufliche Leben haben kann.
Daher denken Betroffene auch darüber nach, wie sie diesem Problem aus dem Weg gehen und weiter mit dem Auto fahren können. Doch können Verkehrssünder ein Fahrverbot überhaupt aufteilen oder ist dies nur ein Gerücht, das sich weiterhin hartnäckig hält?
Überschriften wie „4 Wochen Fahrverbot splitten“ oder „Fahrverbot aufteilen“ finden sich im Internet immer wieder, doch im Verkehrsrecht ist dies gar nicht vorgesehen. Der folgende Ratgeber beleuchtet dieses Thema näher und beantwortet die Frage, ob ein Splitten möglich ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot aufteilen
Neine, eine Aufteilung ist nicht mit. Wird das Fahrverbot angetreten, muss es an einem Stück abgeleistet werden.
Das ist unter Umständen möglich. Sind Fahrer allerdings Wiederholungstäter, muss das Fahrverbot üblicherweise bei Rechtskraft angetreten werden.
Das ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Bestehen triftige Gründe, kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
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1 Monat oder mehr Fahrverbot: Splitten ist keine Option
Wird im Bußgeldverfahren ein Fahrverbot verhängt, handelt es sich dabei um eine Nebenstrafe. Diese soll den Fahrer von zukünftigen Verstößen gegen das Verkehrsrecht abhalten. Daher ist es nachvollziehbar, dass ein Fahrverbot auch Konsequenzen nach sich zieht.
Fahren Betroffene zum Beispiel mehr als 26 km/h zu schnell drohen Sanktionen wie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. In der Zeit muss der Fahrer seinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Fällt die Geschwindigkeitsüberschreitung höher aus, liegt mitunter schon ein Fahrverbot über mehrere Monate an. Auch bei vergehen, die einen oder mehrere Punkte nach sich ziehen, muss mit mehreren Monaten geparktem Fahrzeug gerechnet werden,
Die Frage, ob Kraftfahrer das Fahrverbot aufteilen (auch „Splitten“ genannt) können, kommt dabei immer wieder auf. Vor allen, wenn Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Diese Möglichkeit ist jedoch weder im Verkehrsrecht, noch in einer anderen Verordnung zum Fahrverbot vorgesehen.
Es gilt: Das Fahrverbot muss immer in einem Stück abgeleistet werden. Es gibt auch keine Ausnahme, in der Fahrer das Fahrverbot aufteilen können. Wurde ein Monat verhängt, ist dieser auch an hintereinander folgenden Tagen abzuleisten. Auch bei einem Fahrverbot für drei Monate ist das Splitten nicht gestattet. In der Zeit während des Fahrverbots darf kein Kraftfahrzeug gefahren werden. Fahren Betroffene dennoch, machen sie sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Soll das Fahrverbot jedoch in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden, ist die Hilfe von einem Anwalt ratsam. Dieser hat eventuell auch Möglichkeiten, das Fahrverbot abzuwenden, so dass der Kraftfahrer seinen Führerschein nicht abgeben muss.
Ist dies nicht möglich, muss das Fahrverbot befolgt werden und der Führerschein abgegeben werden. Ersttäter haben darüber hinaus, unter Umständen, die Möglichkeit, den Antritt zu verschieben. Innerhalb einer Zeit von vier Monaten muss das Fahrverbot auch hier angetreten werden.
In keinem Fall ist es jedoch eine Option, dass Fahrer das Fahrverbot aufteilen können.
wer auch immer euch solche märchen erzählt, dass man fahrverbote aufteilen kann: bitte NICHT ernstnehmen und TOTAL IGNORIEREN. wie ich es satt habe in einer welt voller (entfernt von der Redaktion) zu leben. ES REICHTE!!!