Wann wird ein Fahrverbot in Deutschland ausgesprochen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Der Ratgeber zum Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Krankheiten

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Je nach Schwere eines Delikts kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Jedoch ist das in der Regel nur bei besonders schweren Vergehen der Fall, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs stark beeinflussen.

Geblitzt! Wann droht ein Fahrverbot?

Wann Fahrverbote erfolgen ist je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die nach geltendem Bußgeldkatalog verhängt werden kann. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde angeben. Sie erhalten Ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück.

Wie lange geht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird im Gegensatz zu einem Führerscheinentzug normalerweise für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten angeordnet.

Für welche Ordnungswidrigkeiten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei verschiedenen Verstößen gegen die StVO drohen: bei einem Rotlicht- oder Tempoverstoß, bei Alkohol und Drogen am Steuer oder bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Sind Sie Ersttäter können Sie den Termin, an welchem Sie das Fahrverbot antreten, innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach der Rechtskraft des Bescheids selbst festlegen.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Es ist nur in wenigen Fällen möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Die Entscheidung trifft stets ein Richter im Einzelfall. Dieser muss dann beurteilen, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht.

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Das Verbot ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Betroffene beruflich auf das Auto angewiesen ist. Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Fahrverbote abwenden kann. Um das Fahrverbot aber erst gar nicht zu begehen, sollen zuerst die Begrenzungen genannt werden, ab dem dieses erworben werden kann.

Ein Fahrverbot kann entweder durch ein Urteil des Strafgerichts aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr erfolgen oder wegen einem Bußgeldbescheid festgesetzt werden. Damit werden Fahrverbote erst mit der Rechtskraft des Urteils oder dem Eintreffen des Bußgeldbescheids wirksam. Sollte der Fall bis zum Amtsgericht weitergeleitet und hier kein Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Fahrverbot eine Woche nach der Zustellung des Urteils wirksam. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer nicht an der Verhandlung teilgenommen hat. Sollte der Betroffenen an der Verhandlung teilgenommen haben, gilt das Fahrverbot eine Woche nach der Verkündung des Urteils.

Die Frist des Fahrverbots beginnt erst nach der amtlichen Verwahrung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde oder Institution. Ein Fahrverbot ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Ein 6-Monate-Fahrverbot beispielsweise gibt es, zumindest im Verkehrsrecht, nicht.

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug: Die Unterschiede

Im Gegenteil zum Fahrverbot kann bei besonders schweren Vergehen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Um beide Begrifflichkeiten voneinander zu unterscheiden, müssen erst einmal die Definitionen von Fahrerlaubnis und Führerschein geklärt werden:

  • Fahrerlaubnis: Das ist die Berechtigung ein Fahrzeug zu führen.
  • Führerschein: Das ist das amtliche Dokument, welches die Erlaubnis des Fahrens eines Kfz bescheinigt. Außerdem sind auf ihm die Führerscheinklassen vermerkt, welche der Besitzer führen darf.

Wie bereits erwähnt, kann das Fahrverbot maximal 3 Monate andauern. Befindet das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde, dass der Fahrer nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, kann der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Bei dieser Maßnahme wird die Erlaubnis des Fahrens entzogen, sodass der Betroffene erst einmal eine Sperrfrist abwarten muss.

Kurz nach Ablauf dieser darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen und muss aufzeigen, dass er verschiedene Maßnahmen wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen hat, um sein Verhalten im Verkehr zu bessern. Fährt er während der Sperrfrist Auto, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Das hat schwere Strafen zu Folge!

Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot? Auch beim  Handy am Steuer?
Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot? Auch beim Handy am Steuer?

Der aktuelle bzw. offizielle Bußgeldkatalog ist in Bezug auf Vergehen im Straßenverkehr folgendermaßen gestaffelt:

  1. zwischen 5 und 55 Euro: Verwarnungsgeld
  2. über 55 Euro: Bußgeld
  3. 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  4. 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  5. 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Es gibt keine grundsätzlichen Regelungen, ab welchem Bußgeld ein Fahrverbot und Punkte erwartet werden können. Allgemein kann man sagen, dass Bußgelder über 60 Euro mit einem Punkt geahndet werden. Jedoch gilt dies nicht für alle Vergehen ab diesem Wert. Punkte in Flensburg gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten über 60 Euro, wenn die Tat unmittelbar die Sicherheit des Verkehrs gefährdet. So müssen Fahrer seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 zwar ein Bußgeld von 100 Euro für das Fahren in einer Umweltzone ohne eine gültige Umweltplakette zahlen, aber keinen Punkt erwarten. Der Verstoß Handy am Steuer, der nachweislich die Konzentration des Fahrers reduziert, kostet 100 Euro und einen Punkt.

Ein Verstoß, welcher 2 Punkte verursacht, zieht ein Fahrverbot nach sich.

Die Höchstzahl ist 8 Punkte in Flensburg, bevor ein Fahrverbot droht. Jedoch wird hier dann nicht mehr von einem Fahrverbot als solches gesprochen, sondern vom Fahrerlaubnisentzug. Die Länge des Fahrverbots kann nicht anhand der Punkte pauschal gesagt werden. Dies ist dann jedoch im aktuellen Bußgeldkatalog ersichtlich.

Fahrverbot: Alkohol- und Drogendelikte werden hart bestraft

Alkohol und Drogen am Steuer sind schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr, die die Sicherheit auf öffentlichen Straßen massiv stören. Aus diesem Grund sind im Bußgeldkatalog auch harte Strafen für diese Delikte vorgesehen. In Deutschland gilt eine gesetzliche Promillegrenze von 0,5. Wer über diesen Wert kommt und ein Fahrzeug fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Alkohol-Delikte werden in der Regel mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet:

  • Mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, kann bereits ab 0,3 Promille Schwierigkeiten bekommen. Hierbei kann es mit der Entziehung des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe enden. Bei einem Alkoholgehalt von über 1,1 Promille im Blut wird auch kein Fahrverbot mehr verhängt, sondern gleich die Fahrerlaubnis entzogen.

Die gleiche Staffelung wie beim Fahrverbot bei Alkohol findet auch bei Drogen im Straßenverkehr Anwendung. Bereits ab dem ersten Verstoß wird ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.

Fahrverbot: Geschwindigkeit nicht eingehalten

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist auch ein gefährliches Vergehen, welches nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Aus diesem Grund wird bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt. Doch ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Außerorts wird ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung von 41 bis 51 km/h verhängt. Ein 2-monatiges Fahrverbot gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei mehr als 70 km/h fällig. Ein Fahrverbot bei hoher Geschwindigkeit wird innerorts schneller verhängt als außerorts. Das bedeutet, wenn Sie innerorts 51 km/h zu schnell unterwegs sind, gibt es bereits ein Fahrverbot mit einer Dauer von 2 Monaten (zum Vergleich: bei 55 km/h außerorts zu viel ist es nur ein Monat).

Kfz-Fahrer, die zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h geblitzt oder angehalten werden, müssen ihren Führerschein ebenfalls für einen Monat abgeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übliche Strafe ein Fahrverbot vorsieht oder nicht. Sollte es aber bei einer oder beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Jahres regulär zu einem Fahrverbot laut Bußgeldkatalog kommen, verlängert sich dieses um einen Monat.

Fahrverbot: Rote Ampel überfahren

Bereits 1 Monat Fahrverbot kann beim Überfahren einer roten Ampel drohen
Bereits 1 Monat Fahrverbot kann beim Überfahren einer roten Ampel drohen

Fahrverbote werden auch beim Überfahren einer roten Ampel fällig, selbst, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot aufleuchtete. Sobald Sie eine rote Ampel überfahren und eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursachen, gibt es ein Fahrverbot von einem Monat. Leuchtet die Ampel länger als eine Sekunde rot, läuft es in der Regel auch auf 1 Monat Fahrverbot hinaus. Liegt eine besondere Schwere in der Tat, kann die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen werden oder eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.

Gibt es bei Fahrerflucht ein Fahrverbot?

Fahrer- oder Unfallflucht wird vom Gesetzgeber “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” genannt und ist eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens kann Fahrerflucht ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dabei entscheidet das Gericht, was auf den Betroffenen zukommt.

Fahrverbote gelten als Nebenstrafe im deutschen Rechtssystem. Sie werden nicht selbstständig verhängt, sondern nur neben einer Hauptstrafe.

Bekommt der Fahrer also eine Geld- oder Freiheitsstrafe zugesprochen, kommt in der Regel noch ein Fahrverbot hinzu. Dieses darf sich auf 6 Monate ausweiten, da hier das Strafrecht gilt.

Ablauf und Umfang des Fahrverbots

Im Straßenverkehrsgesetz wird zwischen einem groben und einem beharrlichen Fahrverbot gesprochen. Beides unterscheidet sich folgendermaßen:

  • Grobe Pflichtverletzung: Vergehen, welches objektiv die Ursache eines schweren Unfalls sein kann und subjektiv grobe Nachlässigkeit, großen Leichtsinn und Gleichgültigkeit zeigt
  • Beharrliche Pflichtverletzung: Vergehen, die wiederholt begangen werden und keine Einsicht in früheres Handeln zeigen

So kann es auch vorkommen, dass Wiederholungstäter eher ein Fahrverbot in Kauf nehmen müssen. Sofern ein Zusammenhang zu den Maßnahmen besteht, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Beispielsweise kann ein Verbot auf einen Fahrer zukommen, wenn er zum wiederholten Mal falsch parkte. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es besonders harte Regelungen.

Wie läuft das Fahrverbot ab?

Das Fahrverbot umgehen und wieder ein Auto fahren können
Das Fahrverbot umgehen und wieder ein Auto fahren können

In der Regel kommt zuerst der Bußgeldbescheid, der Ihnen verrät, welches Bußgeld auf Sie zukommt und ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen können. Sie haben danach 2 Wochen Zeit, um den Bußgeldbescheid anzunehmen oder Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich in der Regel Einspruch einzulegen, wenn der Job durch das Fahrverbot gefährdet ist.

Sollte der Betroffene in den 2 Wochen keinen Einspruch einlegen, gilt das Fahrverbot als rechtskräftig. Ab diesem Schritt unterteilt sich der Werdegang in

  • Ersttäter und
  • Wiederholungstäter.

Ersttäter sind Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben haben. Diese haben die Möglichkeit einer 4-Monats-Frist. Das bedeutet, dass die Kfz-Fahrer einen Monat der nächsten 4 Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots wählen können. Das Eintrittsdatum vom Fahrverbot, also wann sie es antreten, kann eigenständig ausgewählt werden. Dabei zählt die Frist, wenn der Führerschein in der zuständigen Behörde angekommen ist. Wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Fahrverbot in Kauf nehmen mussten, können Sie nicht von dieser Regel Gebrauch machen. Für Sie gilt dann der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Dies kann nach einem Gerichtsurteil oder bei Erscheinen des Bußgeldbescheides sein.

Wer das Fahrverbot verschieben will, darf seit 2 Jahren kein weiteres Fahrverbot verursacht haben. Die Frist des Verbots gilt an dem Tag, an dem Sie Ihre Fahrerlaubnis abgegeben haben. Sollte dies beispielsweise der 3. März sein, können Sie Ihren Führerschein am 2. April abholen.

Der Führerschein kann entweder per Post abgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Im Bußgeldbescheid finden Sie die Behörde oder Institution, bei der dies geschehen muss. Dies kann die Polizei, Fahrerlaubnisbehörde etc. sein. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein wieder zugeschickt werden, was mit zusätzlichen Kosten für den Versand versehen ist. Sie können ihn natürlich auch selbst abholen. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen der Betroffene seinen Führerschein bereits vor Ablauf der Frist per Post erhielt. In diesem Fall muss er dennoch die Frist abwarten, bis er fahren kann. Sollte er dies nicht beachten, macht er sich strafbar.

Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?

Wenn Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird, dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge mehr fahren. Auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Es kann vorkommen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Einschränkung im Bußgeldbescheid angibt. Sollte dies der Fall sein, gelten die dort beschriebenen Bestimmungen. Wird darauf kein Bezug genommen, sind alle Fahrzeuge tabu, auch wenn Sie eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzen.

Kann ich das Fahrverbot umgehen?

Das Fahrverbot zu umgehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei manchen Situationen ist es möglich, das Fahrverbot umwandeln zu können. Hierbei wird oftmals das Bußgeld verdoppelt und das Fahrverbot gestrichen. Um das Fahrverbot abwenden zu können, muss jedoch ein versierter Anwalt zurate gezogen werden, der die Chancen objektiv abwägen kann. Oft wird hierbei davon gesprochen, sich aus dem Fahrverbot “freikaufen” zu können. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. Zum Beispiel können Sie das Fahrverbot umgehen, wenn dies Ihr erstes Fahrverbot ist. Bei folgenden Fällen hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Chancen auf eine Geldstrafe statt Fahrverbot sinken:

  • Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer
  • wiederholte Verstöße
  • Betroffener besitzt Punkte in Flensburg

Um ein Fahrverbot umgehen zu können, muss der Anwalt dem Gericht klarmachen, dass der Betroffene wegen des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren könnte. Hier wird von einer “unzumutbaren Härte” gesprochen, die der Betroffene glaubhaft darstellen muss.

Oft wird davon gesprochen, das Fahrverbot aufteilen zu können. Dies ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Das Fahrverbot kann nicht geteilt werden. Das Fahrverbot muss in einem Stück abgewartet werden.

Eine weitere Möglichkeit, um das Fahrerverbot umgehen zu können, ist die Argumentation des “Augenblickversagens“. Beispiele hierfür sind Wahrnehmungsfehler der Verkehrsschilder oder ein Fahrer, der keine Ortskenntnis besitzt. Aber auch dieses Argument hängt vom individuellen Fall ab und wird nicht von jedem Gericht anerkannt. Deshalb ist es auch hier empfohlen, einen Anwalt zurate zu ziehen.

Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe droht?

Fahren trotz Fahrverbot ist teuer
Fahren trotz Fahrverbot ist teuer

Fahren trotz Fahrverbot wird laut § 21 der StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Bei Ersttätern wird von einer milderen Strafe ausgegangen. Es kann aber dennoch zu einem weiteren Fahrverbot kommen, welches dann an das bisherige angehängt wird. So können also Fahrverbote auch schnell zum Führerscheinentzug werden.

In äußerst seltenen Fällen kann auch das Fahrzeug entzogen werden. Dies ist möglich, wenn der Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass eine Person das Auto fuhr, obwohl der Halter davon wusste, dass der Fahrer ein Fahrverbot verhängt bekommen hat. Der zweite Fall für diese drastische Maßnahme ist, sobald der Fahrer innerhalb der vergangenen 3 Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen hat.

Ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie etc.

Fahrverbote können nicht nur ausgesprochen werden, weil der Fahrzeugfahrer verhaltensauffällig im Straßenverkehr war und die Sicherheit auf öffentlichen Straßen gefährdete. Letzteres kann auch eintreten, wenn Fahrer bestimmte Krankheiten besitzen, die für das Bedienen eines Fahrzeugs ungeeignet sind.

Ein Beispiel hierfür ist Epilepsie. Diese Krankheit verursacht Krampfanfälle, die unregelmäßig auftreten und dadurch das Führen eines Fahrzeugs erschweren. Aus diesem Grund kann ein ärztliches Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot kann bei Epilepsie ausgesprochen werden, wenn Ärzte der Fahrerlaubnisbehörde mittels Gutachten bescheinigen, dass die betroffene Person nicht zum Fahren geeignet ist.

Personen mit Epilepsie droht ein Fahrverbot, wenn ein großes Risiko besteht, dass auch Anfälle während der Fahrt auftreten können. Der Gesetzgeber unterscheidet in erstmalig auftretende Anfälle und dem Vorliegen einer Epilepsie.

In der Regel wird das Fahrverbot bei einem erstmaligen Anfall auf die Dauer von 3 bis 6 Monate festgesetzt.

Die Fahrtauglichkeit kann wieder erlangt werden, wenn

  • seit mindestens einem Jahr keine Anfälle mehr auftraten,
  • wenn nur noch Anfälle auftreten, die das Fahren nicht beeinflussen (dies wird mindestens ein Jahr beobachtet) sowie
  • wenn die Anfälle seit mindestens 3 Jahren nur noch im Schlaf auftreten.

Diese Punkte treffen jedoch nur auf Fahrer der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zu. Bei der sogenannten Gruppe 2 bestehend aus C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E darf bei der Feststellung einer Epilepsie nicht mehr gefahren werden.

Das Fahrverbot nach einem Schlaganfall kann nur verhängt werden, wenn der Betroffene selbst zur Fahrerlaubnisbehörde oder einem Arzt geht. In der Regel ergreift die Behörde keine Maßnahmen, wenn sie keinerlei Kenntnis über die Erkrankung besitzt. Wenn Sie jedoch selbst weiterfahren, obwohl Sie eingeschränkt sind, kann nicht nur die Versicherung nicht mehr für Unfälle haften, sondern auch ein langes Fahrverbot ausgesprochen werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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214 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 1. Juni 2024 um 10:04

    Im Jahr 2013 musste ich meinen Führerschein wegen einem Verstoß abgeben & habe eine 10jährige Sperre bekommen. Diese ist nun abgelaufen, ich wohne in einem anderen Bundesland als beim Entzug & was muss ich machen, um meinen Führerschein zurück zu bekommen?

  2. Vitaliy
    Am 13. Juli 2023 um 13:16

    Guten Morgen
    ich besitze meinen Führerschein der Klasse B seit 6 Jahren.
    Ich besitze meinen Führerschein der Klasse C seit 17 Monaten.
    Bitte sagen Sie mir, ob ich noch ein junger Fahrer bin? Ich bin für jede Antwort dankbar, da sie für mich sehr wichtig ist.

  3. Torsten
    Am 18. März 2023 um 18:11

    Hallo,
    ich habe auf der AB bei 113km/h den Abstand um 3/10 unterschritten. Ich habe zugegeben das ich es war, und warte auf den Bescheid. Ich bin Deutscher mit Wohnsitz Schweiz, Schweizer Fahrauasweis und Schweizer Kennzeichen.
    Wird ein Fahrverbot verhängt?
    Gruß Torsten

  4. Eberhard
    Am 8. Januar 2023 um 15:31

    Ich musste unlängst zur Untersuchung zu einem Gutachter um zu klären ob mir das Merkzeichen “aG” zuerkannt werden kann oder nicht.
    Dieser Gutachter stellte zwar fest dass man mir das Merkzeichen “aG” zuerkennen sollte aber auch dass mein Fahrvermögen dadurch soweit eingeschränkt wäre dass ich wohl besser am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen sollte da ich eine Gefahr für mich selber als auch für den Straßenverkehr wäre.
    Meine Einschränkung geht aber nur dahingehend, dass ich nicht mehr in der Lage bin Gehstrecken ( hier zwischen 50 – 100 m ohne Pause )
    zu absolvieren.
    Zudem wurde von dem Sozialgericht die Frage nur nach meiner Einschränkung hinsichtlich der Der Einschränkung “G ” gestellt und nicht über meine Fahrtauglichkeit.
    Kann mir jetzt durch dieses Gutachten des Arztes im nachhinein ein Fahrerbot erteilt werde ???
    Wenn Ja wo kann ich eine Prüfung meiner Fahrtauglichkeit prüfen lassen, da ich mich mit Sicherheit in der Lage fühle mich im Straßenverkehr Ordnungsgemäß zu bewegen und zu verhalten.
    Für eine Antwort bzw. Kommentare würde ich mich sehr freuen
    Eberhard

  5. Daniel
    Am 3. August 2022 um 11:45

    Hallo,
    ich bin mit einem 7.5 to LKW unterwegs gewesen und mit 78 km/h geblitzt worden.
    An dem Ort, an dem ich geblitzt wurde sind lt. Bussgeldbescheid nur 60 km/h zugelassen.
    So bekam ich bekam einen Punkt und insg. 165,- €uro Strafe.

    Nachdem ich jetzt nach über einem halben Jahr die gleiche Strecke wieder entlang fuhr,
    sah ich, das dort 70 km/h erlaubt sind.
    Ich rief die Bussgeldstelle an, um das zu klären.
    Dabei stellte sich ein riesengrosses Missverständniss zu meinen Ungunsten heraus.

    Der LKW mit dem ich gefahren bin, wurde von der Bussgeldstelle FALSCH !! als grosser LKW, also über 7.5 to. eingelesen,
    mit dem ich richtigerweise ausserhalb geschlossener Ortschaften hätte nur 60 km/h fahren dürfen.

    Mit einem 7.5 to. LKW darf ausserhalb geschlossener Ortschaften aber 80 km/h gefahren werden, so dass ich an dem Messpunkt nur 8 km/h zu schnell war.

    Nun weigert sich die Bussgeldstelle den Bussgeldbescheid nach 6,5 Monaten in eine Verwarnung umzuwandeln, mit der Begründung, ich hätte rechtzeitig dagegen vorgehen sollen, jetzt sei die Frist abgelaufen und der Bussgeldbescheid rechtskräftig.

    Ich habe also aufgrund des Fehlers der Mess Behörden 1 Punkt kassiert und 135,- € zu viel bezahlt.
    Als Berufskraftfahrer kann und will ich das nicht hinnehmen.
    Ich bin nicht rechtschutzversichert, ein Anwalt verlangt 500,- € Vorschuss, soviel hab ich derzeit nicht.
    Was soll ich tun ??

  6. Gerold
    Am 7. Juni 2022 um 17:01

    Ich habe mit Bekannten folgende Diskussion:
    Die Baustellenbereiche auf den Autobahnen nehmen zu. Im Baustellenbereich sind oftmals links zwei Fahrspuren mit Geschwindigkeitsbegrenzung
    und oftmals ist davon die rechte Spur breiter als die linke.
    Können alle PKW, die ja unterschiedlich breit sein können, die linke schmalere Spur nutzen oder gibt es typenabhängige Einschränkungen?

  7. George
    Am 25. März 2022 um 0:49

    Hallo, ich habe folgende Situation: Ich arbeite für ein Kurierunternehmen und habe ein Auto auf einem Parkplatz zerkratzt. Ich habe einen Nachbarn des Besitzers angerufen und den Unfall dokumentiert (ich habe den Namen des Unternehmens, für das ich arbeite, und eine Telefonnummer hinterlassen ) und ich habe mit der Versicherung gesprochen, um am nächsten Tag zu erscheinen, aber ich bin nicht aufgetaucht. Kann der Fahrer Probleme haben, vom Tatort zu fliehen, oder wird eine andere Straftat oder die Firma antworten?
    Vielen dank!

  8. Holger B
    Am 31. Oktober 2021 um 22:04

    Guten Abend,
    ich aheb eine kurze Frage: Zur Situation… Ich fuhr mit meinem PKW auf der Landstrasse und wollte mir, mittels Handy ein Hörbuch starten. Mir kam ein Streifenwagen entgegeben. Aufmerksam auf ihn wurde ich erst, als er auf meiner Höhe hupte.
    Ich setzte meine Fahrt fort wußte aber das der Streifenwagen in Kürze drehen würde und mich dann auch anhielt. Die beiden Beamten kamn zu mir herüber und fragten mich, warum ich meinen Wagen fast auf Ihre Seite gelenlt hätte. Wahrheitsgemäß , auch wenn der eine oder andere jetzt den Kopf schüttelte, erzählte ich von dem Handyvorfall. Daraufhin machte mich einer der beiden Beamten daruf aufmerksam, das es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handele und ich keine weiteren Angaben ,achen müsse. Nachdem meine Personalien festgehalten wurden, eröffnete mir der Beamte das im Fall der Handynutzung am Steuer mit Gefährdung des Gegenverkehrs eine Strafe von 150 Euro und 2 Punkte in Flensbutg aut mich zukämen, dies aber die Bußgeldbehörde entscheiden würde. Eine Strafe bzgl. des Restfahrgebots würden Sie außer Acht lassen, da die Benutzung des Handys den Vorgang ausgelöst hat. Nach meiner Recherche würden aber im oben beschriebenen Fall aber auch ein Fahrverbot von einem Monat auf mich zukommen. Ich bin etwas verwirrt. Ich bin punktefrei und habe meine letzten Punkte vor 15 Jahren, wegen zu schnellem Fahren (3 Punkte) gesammelt.
    -Macht die Polizei der Bußgeldstelle einen Vorschlag oder hat der Beamte einfach nur nciht das Fahrverbot erwähnt?
    Ferner ist mir im Nachgang aufgefallen, dass weder mein Kollisionswarnder noch meine Spurhaltehilfe “alarm” gegeben haben. Kann ich so etwas in den Anhörungsbogen schreiben, um auf das Strafmaß 100 Euro und 1 Punkt herunter zu kommen oder wird sowas eher von Seiten der Bußgeldstelle ignoriert, von wegen zwei Polizisten genießen größeren Glauben als der Fahrer der die Strafe fürchtet.

    Einen Anhörungsbogen habe ich noch nicht erhalten, ist ja auch erste eine Woche her. Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.

    Beste Grüße

    H.B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2021 um 13:25

      Hallo Holger B.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Muzaffer D
    Am 19. April 2021 um 14:37

    Hallo,

    und zwar habe ich zwei Rote Ampeln über 1 Sekunde überfahren und wollte fragen was für Konsequenz bzw. Bußgeld, Fahrverbot ich bekommen werde. Danke im
    Vorraus

  10. Peter
    Am 8. Oktober 2020 um 14:09

    Hallo, habe einen Anhörungsbogen bekommen, bin auf der Landstraße im 70 Gebot mit 30 kmh zu viel geblitzt worden , bis jetzt keine Punkte und in den letzten 12 Monaten auch keine Übertretung gehabt , Führerschein seit 1986
    Womit muss ich rechnen
    Mit Grüßen
    Peter

  11. Kerstin
    Am 15. August 2020 um 9:44

    wurde angehalten und mit 1,6 Promille erwischt. Bin ersttäter. Brauche den FS da ich Krankenschwester bin. Was kann ich tun?

  12. Pete
    Am 21. Juli 2020 um 0:12

    Hallo Redaktion,
    mir droht der Führerscheinentzug.
    Die Fsst fordert ein Fachärztliches Gutachten das durch eine staatlich anerkannte MPU Stelle erfolgen soll.

    Grund, ohne Verschulden bin ich in einen Unfall geraten und habe meine Medikation “Schmerzpatient” der Polizei mitgeteilt. Danach kam Post von der Fsst, sie benötigen Nachweise einer ärztlichen Behandlung. Die ich auch durch Atteste und Bescheinigungen der Ärzte erbracht habe.
    Doch nun fordert die Fsst das Fachärztliche Gutachten, das ich durch die kurze Frist nicht erbringen kann.
    Hinzu kommt, dass mir die Akteneinsicht durch die Pandemie momentan nicht gewährt wird, nur wenn ich einem Anwalt beauftrage was auch nochmal zusätzliche Kosten sind.

    Da mir hier nun der Entzug droht, möchte ich meinen Wohnsitz hier aufgeben und nach Slowenien ziehen.
    Kann ich das Land als Deutscher Staatsbürger mit DE Führerschein verlassen bevor mir der Führerschein entzogen wird und in einem anderen EU Land Slowenien neu anzufangen?
    Kann ich dort in Slowenien den DE Führerschein legal umschreiben und später wenn ich als Besucher nach DE komme nutzen?

    Was muss ich hierbei beachten?
    Für jeden Tipp bin ich Dankbar

  13. Gerd
    Am 6. Mai 2020 um 2:32

    Meine Geschwindigkeitsüberschreitung war am 21.04.2020. Es liegt bisher nur die Zeugenbefragung vor, da meine Frau Halter ist und ich gefahren bin. Erfolgt die Bestrafung ( Ersttäter 26 inerhalb geschlossener Ortschaft zu viel ) nach der Strafhöhe vor oder nach der Novelle ? Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 16:41

      Hallo Gerd,

      die neuen Sanktionen gelten erst für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 erfasst wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. T.
    Am 16. März 2020 um 9:26

    Hallo, ich wurde vor 2 Monaten außerorts mit 44 zu viel, nach Tolerabzabzug geblitzt, vor einer Woche erneut, mit 30kmh zu viel nach toleranzabzug. Die jeweiligen Zeugenbefragungsbögen kamen gestern gleichteitig an, es wurde jeweils noch nichts verhängt. Davor wurde ich nie mit solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt. Muss ich mit 2 Monaten oder mit einem Monat Fahrverbot rechnen? Des Weiteren arbeite ich bei einer Arbeitnehmerüberlassung als Pfleger und muss somit von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz fahren, wäre es sinnvoll Einspruch zu erheben? Das erste mal, als ich geblitzt wurde, mit 44 kmh zu viel, war es aus einem Polizeiwagen heraus, also für mich nicht ersichtlich und ich wurde auch nicht angehalten, greift beim 2ten Verstoß dann trotzdem noch zusätzlich die Wiederholungstäterregelung?

    Mit freundlichen Grüßen, T. Schmidt

    Mit freundlichen Grüßen, T. Schmidt

  15. Manuela
    Am 23. Februar 2020 um 15:25

    ich bekam ein anhörbogen wo mir vorgeworfen wurde das ich bei rot über eine Ampel gefahren bin . Da schrieb ich das ich es nichtabstreiten kann aber ich war der meinung das ich noch bei gelb gefahren bin da ich dachte das schaffe ich noch .

    Da mich 2.in zewiel junge Beamte anhielten und mir genau das vorhielten ich sei bei rot über die Ampel gefahren und den sagte ich auch das gleiche .
    Nun bekam ich Bußgeldbeschei ich habe nach §24 StVG begangen .
    ich soll mit gebühren 228 ,50€ bezahlen und mein Führerschein für 1.Monat abgeben . Kann ich den Führerschein einzug irgendwie abwelzen . ich habe zwar einen festen aber nicht nur 32 std Woche und habe noch einen weiteren Job in dem ich mein Führerschein brauche .Verliere ich meinen Führerschein ist genau der 2.Job in gefahr und ohne diesen Job kann ich nicht auskommen .
    Gr.Manuela

  16. Markus
    Am 20. Dezember 2019 um 17:32

    Sehr geehrte Damen und Herren, gerade habe ich einen Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit aus Münster zugesendet bekommen. Mir wird angelastet, dass ich ein Rotlicht (Rotphase länger als 1 Sekunde) überfahren hätte. Ich führe länger als 30 Jahre unfallfrei ein KFZ. Welche Schritte würden Sie mir empfehlen, um eine mögliches Fahrverbot zu verhindern. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, zumal ich Ortsunkundig bin..?

    Viele Grüße
    Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 18:01

      Hallo Markus,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Verkehrsrechtsanwalt. Eine Einschätzung zu Ihrem Einzelfall können wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mali
    Am 21. Oktober 2019 um 21:50

    Hallo,

    ich habe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid erhalten, da ich bisher noch kein Fahrverbot erhalten habe bin ich Ersttäter, ich hab vor ca. 3 Monaten den Bußgeldbescheid bekommen, auf dem eine Geldstrafe und Fahrverbot verhängt wurden. Die Geldstrafe habe ich bereits bezahlt aber wegen des Fahrverbots hab ich keine weiteren Informationen erhalten. Muss ich mich bei der zuständigen Behörde melden oder bekomme ich nochmal einen Bescheid?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  18. MAurice
    Am 12. September 2019 um 18:42

    Hallo,
    Ich bin 2x innerhalb eines Jahres deutlich zu schnell geblitzt worden. Habe das Bußgeld vor 4 Wochen bezahlt für das letzte Foto. Habe jetzt eine Mitteilung bekommen es zu einem Fahrverbot kommen wird.
    Ist dies üblich ? das Vergehen war vor 2 Monaten und das davor vor 4 Monaten. jetzt kommt ein Fahrverbot ? klingt komisch.

  19. Steim
    Am 31. Juli 2019 um 13:06

    mein Sohn hat jetzt seinen FS am 23.7.2019 per Einschreiben mit Rückantwort zur Bussgeldstelle gesandt – lt. Post war die Sendung am 24.7.2019 dort eingegangen.Jetzt ist der Eingang bestätigt worden mit Datum 25.7.2019.Ist es zulässig, dass wenn der FS dort einen Tag im Haus herumschwirrt ,dass der Eingang nicht schon am 24.7.2019 gerechnet wird????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 15:07

      Hallo Steim,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Herbert K.
    Am 31. Juli 2019 um 8:58

    Ich habe zum ersten mal leider ein Fahrverbot von 1 Monat erhalten, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, welches ich vor kurzem angetreten habe. Die Bußgeldbehörde hat mir mitgeteilt, dass dieses Fahrverbot nur für die Bundesrepublik Deutschland gilt, ich also im anstehenden Urlaub im Ausland fahren darf!
    Meine Frage:
    ist das tatsächlich richtig? Ich habe da meine Zweifel.
    Wenn ich nun wirklich fahren sollte, was passiert mir evtl. im europäischen Ausland, hier Österreich, Slowenien und Kroatien?
    Muss ich mit einem erneuten Bußgeld und weiterem Fahrverbot rechnen?

    Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 15:02

      Hallo Herbert,
      in einigen Ländern wird das Fahren ohne Führerschein – denn diesen müssen Sie ja während des Fahrverbots abgeben – automatisch als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Daher sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden im Ausland umfassend informieren, ob das Fahren tatsächlich erlaubt ist. Ansonsten riskieren Sie unter Umständen sogar eine Straftat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dörsch
    Am 17. Juli 2019 um 12:54

    Meine Tochter hatte in den letzten 5 Jahren 3 kleinere Anfälle im schlaf. Meine Tochter ging zum Hausarzt der sie ins blaue ùberwies.bei Schilderung wurde sofort die Diagnose Epilepsie gestellt.EER Liquoentnahme alle Untersuchungen ohne befund..Daraufhin folgte aber ein sofortiges fahrverbot.das Schauspiel wiederholte sich und ich schickte sie in die Uniklinik nach Ulm wo bestätigt wurde es sei eine autoimmunerkrankung aber keine epelepsie. letzte Woche trat im schlaf wieder eine. Veränderung auf. Meine Tochter fuhr ganz normal zur Arbeit und ihr wurde übel, schweissausbrùche, hoher puls, niedriger blutdruck. Da sie für die Voranmeldung zum Arzt musste, schickte der sie sofort weiter in die klinik. Dort wurden keine Untersuchungen gemacht, nur anhand der vorangegangen achtgrößte , zùckte der Oberarzt den Zettel mit dem Fahrverbot wieder fùr ein jahr. Ich fragte ihn er könne doch anhand der vorherigen verdachtsdiagnosen so etwas nicht tun, vor allem da Ulm eine spezialklinik für Epilepsie wäre. Und in 1Woche alle erdenklichen Untersuchungen gemacht wurden, und sich eine andere Diagnose herauskristallisiert hatte. Seine Antwort war….dann hat Ulm falsch entschieden.. Er bleibt bei einem jahr.. Meine Tochter hat den Zettel auch nicht unterschrieben und ich habe sie mit aus eigener Verantwortung mitgenommem. Es sind keinerlei Untersuchungen erfolgt, ausser die aufnahmeanamnese, in der auch nichts rausgekommen ist, ….kann Mann dagegen vorgehen? Wie?ist das nichtunterschriebene fahrv erbot gùltig ohne untersuchungen?

  22. Günter B.
    Am 14. Juni 2019 um 12:22

    Hallo, ich wurde außerhalb geschlossener Ortschaft mit 48 Km/h zu schnell geblitzt.
    Dummerweise zwei Tage später wieder an der gleichen Stelle mit 42 Km/h zu schnell.
    Ich habe noch kein Fahrverbot gehabt und meinen Führerschein über 50 Jahre auch keine Punkte in Flensburg.
    Mit welchem Fahrverbot und Bußgeld und mit wie Punkten muß ich rechnen?

  23. Harald
    Am 6. Juni 2018 um 22:40

    Hallo, der Gesetzgeber ordnet 1 Monat Fahrverbot für den Verstoß an. Bedeutet das: Im Februar 28 Tage Fahrverbot, im März 31 Tage oder im April 30 Tage? Wie wird der Monat berechnet?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 15:10

      Hallo Harald,

      genau. Ein Fahrverbot im Februar ist kürzer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Nico
    Am 6. April 2018 um 23:46

    Hallo, ich bin in der verlängerten probezeit und wurde von einem Ampelblitzer geblitzt, obwohl ich über orange sicher drüber gefahren bin. Falls es als rot geahndet wird, wie lange und wie schnell muss ich dann mein Führerschein abgeben? Kann man die Führerscheinabgabe dann möglicherweise etwas herauszögern und wie?
    Danke schon mal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 12:05

      Hallo Nico,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht voraussagen, da wir die Umstände nicht gut genug kennen und dies auch von der bearbeitenden Stelle abhängt. Ist es das erste Mal, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, dann können Sie in der Regel ihr Fahrverbot in den vier Monaten nach Zustellung des Bußgeldbescheides selbst wählen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Susi
    Am 1. März 2018 um 19:38

    Hallo,
    Meine Frage, mein Lebensgefährte hat wahrscheinlich mit seinem lkw eine leuchttafel an der Tankstelle angefahren wo das Plastik beschädigt worden ist!
    Er hat es leider nicht gemerkt!
    Nun hat sich die Polizei bei seinem Chef gemeldet es gibt ne Video Aufnahme mit der Plane von seinem lkw ohne Nummernschild! Was kann da auf ihn zukommen? Er selber sagt es kann sein das er es beschädigt hat nur leider nicht gemerkt!
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 17:05

      Hallo Susi,

      unter Umständen kann Ihrem Lebensgefährten Fahrerflucht vorgeworfen werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Andrea
    Am 5. Februar 2018 um 12:25

    Hallo,mal ne Frage. Mein Mann wurde am 7.01.diesen Jahres mit Alkohol am Steuer angehalten. (Führerschein wurde einbehalten,) Nach Blutabnahme ein Wert von 1,19 Promille. Ein Anhörungsbogen wurde vor 2 1/2 Wochen ausgefüllt,seid dem nix mehr gehört. Was ist zu erwarten und wie lang kann sowas dauern,bis zum endgültigen Bescheid? Bitte um Hilfe. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:25

      Hallo Andrea,

      der Bescheid wird normalerweise innerhalb einiger Wochen zugestellt. Bei einem Wert über 1,1 Promille erfolgt normaler kein Fahrverbot, sondern der Fahrerlaubnisentzug und die Anordnung einer MPU bei Neubeantragung.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

    • Andrea
      Am 5. Februar 2018 um 12:43

      Es liegt kein weiteres Vergehen vor. Bekommt er sein Führerschein wieder?

  27. Azin
    Am 5. Dezember 2017 um 3:50

    Hallo ich habe seit 2013 in Frankfurt ich Auto kurz Parke Stadt und war mein Auto ist gelbe Plakette aber mein fuhrschein Punkte immer noch drauf nie einmal gelöschten

    In Frankfurt Stadt Ordnungsamt erwisch aber wie lange noch löschen sollte 2,5 oder ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:27

      Hallo Azin,

      ein einzelner Punkt wird nach zweieinhalb Jahren gelöscht. Danach wandert er jedoch in die Überliegefrist, die ein Jahr andauert. In diesem Jahr bleibt der Punkt noch gespeichert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sebastian
    Am 23. November 2017 um 11:42

    Guten Tag,
    Ich bekam vor einiger Weile ein schreiben, das ich mit 41 kmh zu viel auf der Autobahn bei freier strecke abends geblitzt wurde,
    ob ich mich dazu äussern wolle, hierbei wurde in keinem schreiben erwähnt was der Busgeldkatalog dabei sagt,
    da ich auf montage unterwegs bin, weis ich auch nicht genau wann der Brief ankam.

    jedoch kam gestern ein schreiben in dem ich die erzeugten Kosten tragen soll, zudem ein Bußgeld von 160€ und einen Monat fahrverbot.

    da ich vorher nie geblitzt wurde, oder anderweitig auffällig wurde, hier die frage, kann ich mich nachträglich dazu noch äussern, oder anderweitig das fahrverbot vermeiden, dadurch mein Job gefährdet wäre?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:54

      Hallo Sebastian,

      in der Regel wird vor dem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen verschickt, in welchem Sie sich zu der Sache äußern können. Dort sind die Sanktionen meist noch nicht genannt, insofern ist dies korrekt. Eine nachträgliche Meldung ist nicht vorgesehen und würde wahrscheinlich auch nichts an der Sanktion ändern, da Sie ja offensichtlich geblitzt wurden und somit ein konkreter Beweis vorliegt.

      Ein auferlegtes Fahrverbot kann leider nicht umgangen werden – ist dies jedoch Ihr erstes Vergehen, sollten Sie die Möglichkeit haben, die Zeit des Fahrverbotes zu wählen. Erfragen Sie dies am besten bei der bearbeitenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  29. Fabian
    Am 26. Oktober 2017 um 2:07

    Guten Tag,
    Ich habe seit 2 Wochen mein Lappen…
    Wurde in der Zeit 3 mal geblitzt in einer 30er Zone. Mit jeweils 7Kmh, und 2x 13 Km/h (Toleranzgrenze schon abgezogen). Gibt es für mich noch weitere Konsequenzen außer das Bußgeld ? Wenn ja welche ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:51

      Hallo Fabian,

      fallen Sie wiederholt auch wegen geringfügigen Verstößen auf, kann die Behörde nach eigenem Ermessen härtere Sanktionen ansetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Mira
    Am 19. Oktober 2017 um 21:18

    Hallo,
    am 17.07.16 würde ich mit 29km zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt und bekam deswegen 1 Punkt. Die Entscheidung wurde am 31.08.16 getroffen und wurde am 19.09.16 rechtskräftig. Nun wurde ich am 13.09.17 mir 35 kmh ausserorts geblitz. Droht mir nun ein Fahrverbot aufgrund einer Wiederholungstat oder ist die 12 Monatsfrist abgelaufen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:02

      Hallo Mira,

      hierbei ist die Rechtskraft entscheidend. Da die Rechtskraft erst am 19.09.16 eintrat, ist es möglich, dass Sie als Wiederholungstäter gelten. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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