Wann wird ein Fahrverbot in Deutschland ausgesprochen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Der Ratgeber zum Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Krankheiten

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Je nach Schwere eines Delikts kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Jedoch ist das in der Regel nur bei besonders schweren Vergehen der Fall, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs stark beeinflussen.

Geblitzt! Wann droht ein Fahrverbot?

Wann Fahrverbote erfolgen ist je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die nach geltendem Bußgeldkatalog verhängt werden kann. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde angeben. Sie erhalten Ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück.

Wie lange geht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird im Gegensatz zu einem Führerscheinentzug normalerweise für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten angeordnet.

Für welche Ordnungswidrigkeiten droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann bei verschiedenen Verstößen gegen die StVO drohen: bei einem Rotlicht- oder Tempoverstoß, bei Alkohol und Drogen am Steuer oder bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Sind Sie Ersttäter können Sie den Termin, an welchem Sie das Fahrverbot antreten, innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach der Rechtskraft des Bescheids selbst festlegen.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Es ist nur in wenigen Fällen möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Die Entscheidung trifft stets ein Richter im Einzelfall. Dieser muss dann beurteilen, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht.

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Droht nach dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie lange Fahrer nach einer Fahrerflucht auf ihren Führerschein verzichten müssen. » Weiterlesen...

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Das das Handy am Steuer zu einem Bußgeld führen kann, sollte eigentlich jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein,. Doch kann auch ein Fahrverbot verhängt werden? Wann Fahrer beim Handy am Steuer mit einem solchen rechnen müssen, erläutert unser neuer Ratgeber zum Thema näher. » Weiterlesen...

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Ein Bußgeldbescheid kann verjähren, wenn er nicht rechtzeitig zugestellt wird oder die Vollstreckung innerhalb einer festgelegten Zeit nicht möglich ist. Doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Unter welchem Umständen eine Verjährung für ein Fahrverbot eintritt, können Sie im neuen Ratgeber zum Thema nachlesen. » Weiterlesen...

Das Verbot ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Betroffene beruflich auf das Auto angewiesen ist. Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Fahrverbote abwenden kann. Um das Fahrverbot aber erst gar nicht zu begehen, sollen zuerst die Begrenzungen genannt werden, ab dem dieses erworben werden kann.

Ein Fahrverbot kann entweder durch ein Urteil des Strafgerichts aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr erfolgen oder wegen einem Bußgeldbescheid festgesetzt werden. Damit werden Fahrverbote erst mit der Rechtskraft des Urteils oder dem Eintreffen des Bußgeldbescheids wirksam. Sollte der Fall bis zum Amtsgericht weitergeleitet und hier kein Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Fahrverbot eine Woche nach der Zustellung des Urteils wirksam. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer nicht an der Verhandlung teilgenommen hat. Sollte der Betroffenen an der Verhandlung teilgenommen haben, gilt das Fahrverbot eine Woche nach der Verkündung des Urteils.

Die Frist des Fahrverbots beginnt erst nach der amtlichen Verwahrung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde oder Institution. Ein Fahrverbot ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Ein 6-Monate-Fahrverbot beispielsweise gibt es, zumindest im Verkehrsrecht, nicht.

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug: Die Unterschiede

Im Gegenteil zum Fahrverbot kann bei besonders schweren Vergehen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Um beide Begrifflichkeiten voneinander zu unterscheiden, müssen erst einmal die Definitionen von Fahrerlaubnis und Führerschein geklärt werden:

  • Fahrerlaubnis: Das ist die Berechtigung ein Fahrzeug zu führen.
  • Führerschein: Das ist das amtliche Dokument, welches die Erlaubnis des Fahrens eines Kfz bescheinigt. Außerdem sind auf ihm die Führerscheinklassen vermerkt, welche der Besitzer führen darf.

Wie bereits erwähnt, kann das Fahrverbot maximal 3 Monate andauern. Befindet das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde, dass der Fahrer nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, kann der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Bei dieser Maßnahme wird die Erlaubnis des Fahrens entzogen, sodass der Betroffene erst einmal eine Sperrfrist abwarten muss.

Kurz nach Ablauf dieser darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen und muss aufzeigen, dass er verschiedene Maßnahmen wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen hat, um sein Verhalten im Verkehr zu bessern. Fährt er während der Sperrfrist Auto, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Das hat schwere Strafen zu Folge!

Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot? Auch beim  Handy am Steuer?
Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot? Auch beim Handy am Steuer?

Der aktuelle bzw. offizielle Bußgeldkatalog ist in Bezug auf Vergehen im Straßenverkehr folgendermaßen gestaffelt:

  1. zwischen 5 und 55 Euro: Verwarnungsgeld
  2. über 55 Euro: Bußgeld
  3. 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
  4. 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
  5. 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Es gibt keine grundsätzlichen Regelungen, ab welchem Bußgeld ein Fahrverbot und Punkte erwartet werden können. Allgemein kann man sagen, dass Bußgelder über 60 Euro mit einem Punkt geahndet werden. Jedoch gilt dies nicht für alle Vergehen ab diesem Wert. Punkte in Flensburg gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten über 60 Euro, wenn die Tat unmittelbar die Sicherheit des Verkehrs gefährdet. So müssen Fahrer seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 zwar ein Bußgeld von 100 Euro für das Fahren in einer Umweltzone ohne eine gültige Umweltplakette zahlen, aber keinen Punkt erwarten. Der Verstoß Handy am Steuer, der nachweislich die Konzentration des Fahrers reduziert, kostet 100 Euro und einen Punkt.

Ein Verstoß, welcher 2 Punkte verursacht, zieht ein Fahrverbot nach sich.

Die Höchstzahl ist 8 Punkte in Flensburg, bevor ein Fahrverbot droht. Jedoch wird hier dann nicht mehr von einem Fahrverbot als solches gesprochen, sondern vom Fahrerlaubnisentzug. Die Länge des Fahrverbots kann nicht anhand der Punkte pauschal gesagt werden. Dies ist dann jedoch im aktuellen Bußgeldkatalog ersichtlich.

Fahrverbot: Alkohol- und Drogendelikte werden hart bestraft

Alkohol und Drogen am Steuer sind schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr, die die Sicherheit auf öffentlichen Straßen massiv stören. Aus diesem Grund sind im Bußgeldkatalog auch harte Strafen für diese Delikte vorgesehen. In Deutschland gilt eine gesetzliche Promillegrenze von 0,5. Wer über diesen Wert kommt und ein Fahrzeug fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Alkohol-Delikte werden in der Regel mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet:

  • Mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
  • …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, kann bereits ab 0,3 Promille Schwierigkeiten bekommen. Hierbei kann es mit der Entziehung des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe enden. Bei einem Alkoholgehalt von über 1,1 Promille im Blut wird auch kein Fahrverbot mehr verhängt, sondern gleich die Fahrerlaubnis entzogen.

Die gleiche Staffelung wie beim Fahrverbot bei Alkohol findet auch bei Drogen im Straßenverkehr Anwendung. Bereits ab dem ersten Verstoß wird ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.

Fahrverbot: Geschwindigkeit nicht eingehalten

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist auch ein gefährliches Vergehen, welches nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Aus diesem Grund wird bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt. Doch ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Außerorts wird ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung von 41 bis 51 km/h verhängt. Ein 2-monatiges Fahrverbot gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei mehr als 70 km/h fällig. Ein Fahrverbot bei hoher Geschwindigkeit wird innerorts schneller verhängt als außerorts. Das bedeutet, wenn Sie innerorts 51 km/h zu schnell unterwegs sind, gibt es bereits ein Fahrverbot mit einer Dauer von 2 Monaten (zum Vergleich: bei 55 km/h außerorts zu viel ist es nur ein Monat).

Kfz-Fahrer, die zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h geblitzt oder angehalten werden, müssen ihren Führerschein ebenfalls für einen Monat abgeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übliche Strafe ein Fahrverbot vorsieht oder nicht. Sollte es aber bei einer oder beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Jahres regulär zu einem Fahrverbot laut Bußgeldkatalog kommen, verlängert sich dieses um einen Monat.

Fahrverbot: Rote Ampel überfahren

Bereits 1 Monat Fahrverbot kann beim Überfahren einer roten Ampel drohen
Bereits 1 Monat Fahrverbot kann beim Überfahren einer roten Ampel drohen

Fahrverbote werden auch beim Überfahren einer roten Ampel fällig, selbst, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot aufleuchtete. Sobald Sie eine rote Ampel überfahren und eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursachen, gibt es ein Fahrverbot von einem Monat. Leuchtet die Ampel länger als eine Sekunde rot, läuft es in der Regel auch auf 1 Monat Fahrverbot hinaus. Liegt eine besondere Schwere in der Tat, kann die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen werden oder eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.

Gibt es bei Fahrerflucht ein Fahrverbot?

Fahrer- oder Unfallflucht wird vom Gesetzgeber “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” genannt und ist eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens kann Fahrerflucht ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dabei entscheidet das Gericht, was auf den Betroffenen zukommt.

Fahrverbote gelten als Nebenstrafe im deutschen Rechtssystem. Sie werden nicht selbstständig verhängt, sondern nur neben einer Hauptstrafe.

Bekommt der Fahrer also eine Geld- oder Freiheitsstrafe zugesprochen, kommt in der Regel noch ein Fahrverbot hinzu. Dieses darf sich auf 6 Monate ausweiten, da hier das Strafrecht gilt.

Ablauf und Umfang des Fahrverbots

Im Straßenverkehrsgesetz wird zwischen einem groben und einem beharrlichen Fahrverbot gesprochen. Beides unterscheidet sich folgendermaßen:

  • Grobe Pflichtverletzung: Vergehen, welches objektiv die Ursache eines schweren Unfalls sein kann und subjektiv grobe Nachlässigkeit, großen Leichtsinn und Gleichgültigkeit zeigt
  • Beharrliche Pflichtverletzung: Vergehen, die wiederholt begangen werden und keine Einsicht in früheres Handeln zeigen

So kann es auch vorkommen, dass Wiederholungstäter eher ein Fahrverbot in Kauf nehmen müssen. Sofern ein Zusammenhang zu den Maßnahmen besteht, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Beispielsweise kann ein Verbot auf einen Fahrer zukommen, wenn er zum wiederholten Mal falsch parkte. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es besonders harte Regelungen.

Wie läuft das Fahrverbot ab?

Das Fahrverbot umgehen und wieder ein Auto fahren können
Das Fahrverbot umgehen und wieder ein Auto fahren können

In der Regel kommt zuerst der Bußgeldbescheid, der Ihnen verrät, welches Bußgeld auf Sie zukommt und ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen können. Sie haben danach 2 Wochen Zeit, um den Bußgeldbescheid anzunehmen oder Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich in der Regel Einspruch einzulegen, wenn der Job durch das Fahrverbot gefährdet ist.

Sollte der Betroffene in den 2 Wochen keinen Einspruch einlegen, gilt das Fahrverbot als rechtskräftig. Ab diesem Schritt unterteilt sich der Werdegang in

  • Ersttäter und
  • Wiederholungstäter.

Ersttäter sind Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben haben. Diese haben die Möglichkeit einer 4-Monats-Frist. Das bedeutet, dass die Kfz-Fahrer einen Monat der nächsten 4 Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots wählen können. Das Eintrittsdatum vom Fahrverbot, also wann sie es antreten, kann eigenständig ausgewählt werden. Dabei zählt die Frist, wenn der Führerschein in der zuständigen Behörde angekommen ist. Wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Fahrverbot in Kauf nehmen mussten, können Sie nicht von dieser Regel Gebrauch machen. Für Sie gilt dann der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Dies kann nach einem Gerichtsurteil oder bei Erscheinen des Bußgeldbescheides sein.

Wer das Fahrverbot verschieben will, darf seit 2 Jahren kein weiteres Fahrverbot verursacht haben. Die Frist des Verbots gilt an dem Tag, an dem Sie Ihre Fahrerlaubnis abgegeben haben. Sollte dies beispielsweise der 3. März sein, können Sie Ihren Führerschein am 2. April abholen.

Der Führerschein kann entweder per Post abgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Im Bußgeldbescheid finden Sie die Behörde oder Institution, bei der dies geschehen muss. Dies kann die Polizei, Fahrerlaubnisbehörde etc. sein. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein wieder zugeschickt werden, was mit zusätzlichen Kosten für den Versand versehen ist. Sie können ihn natürlich auch selbst abholen. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen der Betroffene seinen Führerschein bereits vor Ablauf der Frist per Post erhielt. In diesem Fall muss er dennoch die Frist abwarten, bis er fahren kann. Sollte er dies nicht beachten, macht er sich strafbar.

Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?

Wenn Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird, dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge mehr fahren. Auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Es kann vorkommen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Einschränkung im Bußgeldbescheid angibt. Sollte dies der Fall sein, gelten die dort beschriebenen Bestimmungen. Wird darauf kein Bezug genommen, sind alle Fahrzeuge tabu, auch wenn Sie eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzen.

Kann ich das Fahrverbot umgehen?

Das Fahrverbot zu umgehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei manchen Situationen ist es möglich, das Fahrverbot umwandeln zu können. Hierbei wird oftmals das Bußgeld verdoppelt und das Fahrverbot gestrichen. Um das Fahrverbot abwenden zu können, muss jedoch ein versierter Anwalt zurate gezogen werden, der die Chancen objektiv abwägen kann. Oft wird hierbei davon gesprochen, sich aus dem Fahrverbot “freikaufen” zu können. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. Zum Beispiel können Sie das Fahrverbot umgehen, wenn dies Ihr erstes Fahrverbot ist. Bei folgenden Fällen hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Chancen auf eine Geldstrafe statt Fahrverbot sinken:

  • Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer
  • wiederholte Verstöße
  • Betroffener besitzt Punkte in Flensburg

Um ein Fahrverbot umgehen zu können, muss der Anwalt dem Gericht klarmachen, dass der Betroffene wegen des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren könnte. Hier wird von einer “unzumutbaren Härte” gesprochen, die der Betroffene glaubhaft darstellen muss.

Oft wird davon gesprochen, das Fahrverbot aufteilen zu können. Dies ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Das Fahrverbot kann nicht geteilt werden. Das Fahrverbot muss in einem Stück abgewartet werden.

Eine weitere Möglichkeit, um das Fahrerverbot umgehen zu können, ist die Argumentation des “Augenblickversagens“. Beispiele hierfür sind Wahrnehmungsfehler der Verkehrsschilder oder ein Fahrer, der keine Ortskenntnis besitzt. Aber auch dieses Argument hängt vom individuellen Fall ab und wird nicht von jedem Gericht anerkannt. Deshalb ist es auch hier empfohlen, einen Anwalt zurate zu ziehen.

Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe droht?

Fahren trotz Fahrverbot ist teuer
Fahren trotz Fahrverbot ist teuer

Fahren trotz Fahrverbot wird laut § 21 der StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Bei Ersttätern wird von einer milderen Strafe ausgegangen. Es kann aber dennoch zu einem weiteren Fahrverbot kommen, welches dann an das bisherige angehängt wird. So können also Fahrverbote auch schnell zum Führerscheinentzug werden.

In äußerst seltenen Fällen kann auch das Fahrzeug entzogen werden. Dies ist möglich, wenn der Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass eine Person das Auto fuhr, obwohl der Halter davon wusste, dass der Fahrer ein Fahrverbot verhängt bekommen hat. Der zweite Fall für diese drastische Maßnahme ist, sobald der Fahrer innerhalb der vergangenen 3 Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen hat.

Ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie etc.

Fahrverbote können nicht nur ausgesprochen werden, weil der Fahrzeugfahrer verhaltensauffällig im Straßenverkehr war und die Sicherheit auf öffentlichen Straßen gefährdete. Letzteres kann auch eintreten, wenn Fahrer bestimmte Krankheiten besitzen, die für das Bedienen eines Fahrzeugs ungeeignet sind.

Ein Beispiel hierfür ist Epilepsie. Diese Krankheit verursacht Krampfanfälle, die unregelmäßig auftreten und dadurch das Führen eines Fahrzeugs erschweren. Aus diesem Grund kann ein ärztliches Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot kann bei Epilepsie ausgesprochen werden, wenn Ärzte der Fahrerlaubnisbehörde mittels Gutachten bescheinigen, dass die betroffene Person nicht zum Fahren geeignet ist.

Personen mit Epilepsie droht ein Fahrverbot, wenn ein großes Risiko besteht, dass auch Anfälle während der Fahrt auftreten können. Der Gesetzgeber unterscheidet in erstmalig auftretende Anfälle und dem Vorliegen einer Epilepsie.

In der Regel wird das Fahrverbot bei einem erstmaligen Anfall auf die Dauer von 3 bis 6 Monate festgesetzt.

Die Fahrtauglichkeit kann wieder erlangt werden, wenn

  • seit mindestens einem Jahr keine Anfälle mehr auftraten,
  • wenn nur noch Anfälle auftreten, die das Fahren nicht beeinflussen (dies wird mindestens ein Jahr beobachtet) sowie
  • wenn die Anfälle seit mindestens 3 Jahren nur noch im Schlaf auftreten.

Diese Punkte treffen jedoch nur auf Fahrer der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zu. Bei der sogenannten Gruppe 2 bestehend aus C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E darf bei der Feststellung einer Epilepsie nicht mehr gefahren werden.

Das Fahrverbot nach einem Schlaganfall kann nur verhängt werden, wenn der Betroffene selbst zur Fahrerlaubnisbehörde oder einem Arzt geht. In der Regel ergreift die Behörde keine Maßnahmen, wenn sie keinerlei Kenntnis über die Erkrankung besitzt. Wenn Sie jedoch selbst weiterfahren, obwohl Sie eingeschränkt sind, kann nicht nur die Versicherung nicht mehr für Unfälle haften, sondern auch ein langes Fahrverbot ausgesprochen werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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214 Kommentare

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  1. Gac 76
    Am 2. Mai 2016 um 22:03

    Hallo,

    1999 und 2003 mit Alkohol am Steuer. Führerschein entzogen. Flensburg Auskunft vor kurzem 0 Punkte. Auf einer bzw. letzten Seite steht ein Datum, das diese beiden Vorfälle 1999 und 2003 …… Bis Mai 2018 in meiner Akte geführt werden.

    Jetzt meine Frage: ist es richtig das der Vorfall 1999 mit dem von 2003 zusammen gerechnet werden muss und somit eine Tilgungsfrist von 15 Jahren entspricht?

    2013 bzw. 20014 bin mir nicht sicher, ist doch ein Gesetz gekommen wo sagt das jeder Einzelfall mit einem weiteren nicht mehr zusammen gerechnet wird? Ob rückwirkend oder ab dann, möchte ich bitte wissen?

    Angenommen ich muss bis Mai 2018 Tilgungsfrist waten, gibt es da kein Gesetz was sagt ok, ein Jahr oder 2 Jahre oder der gleichen um meinen Führerschein wieder zu bekommen??? JEMAND DER IM GEFÄNGNIS SITZT BEKOMMT BEWÄHRUNG, so etwas in der Richtung meine ich. Abgesehen von MPU.

    Ich hoffe auf gute Neuigkeiten. Danke und Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 9:26

      Hallo Gac 76,
      vor der Punktereform im Jahr 2014 wurde die Tilgungsfrist der alten Punkte durch neu hinzukommende Punkte beeinflusst, sprich die Verjährung begann mit jedem neuen Punkt wieder von vorn. Punkte, die Sie nach der Reform erhalten haben, beeinflussen sich nicht mehr gegenseitig. Punkte vor der Reform verfallen jedoch noch nach den alten Tilgungsfristen. Dies bedeutet, dass der Punkteabbau in Ihrem Fall erst im Jahr 2003 beginnen konnte. Straftaten mit Führerscheinentzug waren in der Regel nach 10 Jahren verjährt, was im Jahr 2013 der Fall gewesen sein muss. Ihren Führerschein können Sie dementsprechend neu beantragen, müssen jedoch damit rechnen, dass die zuständige Führerscheinstelle Bedingungen für die Wiedererteilung stellt, wie beispielsweise die Teilnahme an einer MPU. Ohne die MPU können Sie Ihren Führerschein erst nach 15 Jahren neu beantragen, also im Jahr 2018, weil die Vergehen nach dieser Zeit normalerweise aus Ihrer Akte gelöscht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jonas
    Am 29. April 2016 um 22:36

    Hallo
    Wie kann ich mein Führerschein trotz 8 Punkte behalten?
    Ich brauche mein Führerschein wegen meinen Arbeit!
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 8:37

      Hallo Jonas,

      Sie müssen leider den Ablauf der Sperrfrist abwarten, um einen neuen Führerschein zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Hamza
    Am 27. April 2016 um 23:49

    hallo undzwar zu meiner frage wurde ausserhalb geschlossener ortschaften ansatt 100 oder 120 weis ich leider nicht ganz genau mit 200 geblitzt 3 Monate Fahrverobt und 600euro bussgeld und nochmal 3punkte erwarten mich aber würde es gehen wenn ich mehr bussgeld zahle und dafür meinen Schein behalten darf da ich auf meinen lappen angewiesen bin wegen meiner beruflichen ausbildung und eventueller übernahme und falls das nicht klappt würde es gehen da ich die deutsche und türkische staatsangehörigkeit habe mit einem türkischen Führerschein trotzdem in deutschland fahren zu können

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:28

      Hallo Hamza,

      wenn Sie Ihren Führerschein behalten wollen bzw. das Fahrverbot umgehen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt den Fall erörtern, denn dies ist in der Regel nur gerichtlich möglich. Dann müssten Sie auf besondere Härte plädieren. Ob dies Erfolgsaussichten hat, muss allerdings ein Fachmann beurteilen. Mit dem türkischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland auch nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • hamza
        Am 3. Mai 2016 um 15:14

        aber ich habe gedacht das es 6 monate lang möglich ist mit einem türkischen führerschein zu fahren erst dann ist er in deutschland nicht mehr möglich oder nicht

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. Mai 2016 um 10:06

          Hallo Hamza,

          ein türkischer Führerschein ist in Deutschland generell schon zulässig, wenn Sie aber ein Fahrverbot in Deutschland haben, dürfen Sie nicht fahren, egal welchen Führerschein Sie dabei haben.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Christian
    Am 27. April 2016 um 23:46

    Guten Abend.
    Ich bin Innerorts geblitzt worden. Ich wollte die Spur wechseln, da diese auf eine Spur reduziert wurde. Als ich blinkte und wechseln wollte beschleunigte ein Lkw Fahrer und wollte mich nicht wechseln lassen. Ein anderes Fahrzeug hinter mir. Also beschleunigte ich das ich noch vor dem LKW wechseln konnte und der hinter mir hinter dem LKW. Als ich wechselte blitzte es. Mit. Tollerants 31 km/h. 2 Punkte 190 € und 1 Monat fahr Verbot. Habe keine Punkte gehabt und 2 mal 15 € bezahlt wegen 3 bzw. 6 km/h Überschreitung. Die Punkte und das Bußgeld sehe ich ein, aber das Fahrverbot nicht. Was soll ich machen ich bezahlte vor einer Woche das Bußgeld.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:33

      Hallo Christian,

      wenn Sie das Bußgeld zahlen, akzeptieren Sie die Strafe. Da können Sie nicht mehr viel machen. Außerdem sieht der Bußgeldkatalog für Vergehen, die mit zwei Punkten geahndet werden, ein Fahrverbot vor. Das ist also rechtens. Letztlich spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, wieso Sie zu schnell waren. Maximal mit einem Einspruch hätten Sie Ihre Situation den Behörden erklären können. Diese hätte dann ggf. den Fall neu bewerten können. Mit der Zahlung des Bußgeldes ist ihr Bußgeldbescheid allerdings rechtskräftig. Mit einem Einspruch ist also nichts mehr zu erreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. André
    Am 26. April 2016 um 17:11

    Hallo,

    ich wurde heute auch geblitzt mit 45 zu schnell und werde meinen Führerschein auch abgeben müssen. Mein Vater besitzt einen Führerschein kann aber gesundheitsbedingt kein Auto mehr fahren. Kann ich das Fahrverbot an ihn übertragen wenn ich ihn als fahrende Person eintrage? :-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:36

      Hallo André,

      dabei begingen Sie den Tatbestand der falschen Verdächtigung – dies ist eine Straftat gemäß § 164 StGB.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Stephan
    Am 23. April 2016 um 9:10

    Hallo, und einen schönen Tag.
    Ich habe folgendes Problem:
    Wurde außerhalb einer Ortschaft geblitzt, 41km zu schnell.
    Habe deutschen Führerschein, wohne aber in Frankreich.
    Bußgeld in Höhe von 160 Euro wurde auch schon bezahlt.
    Muss ich meinen FS in Deutschland abgeben, wenn ja, bei welcher Behörde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2016 um 9:34

      Hallo Stephan,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h innerorts gilt ein einmonatiges Fahrverbot. Der Führerschein muss dabei nicht abgegeben werden. Ihnen ist es aber in dieser Zeit nicht gestattet, ein Fahrzeug zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Orhan
    Am 16. April 2016 um 2:47

    Hallo ich hab 8 punkte schon und hab mein führerschein abgegeben ist ein monat her wan kann ich einen mpu machen und was ist mit vorbereitung wan kann ich die machen wie laüft es ab??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:11

      Hallo Orhan,

      Sie müssen sich selbst um den Termin bei einer MPU-Stelle in Ihrer Umgebung bemühen. Informieren Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle oder Verkehrsbehörde über mögliche Anlaufstellen.

      Zum Ablauf finden Sie hier Informationen: https://www.bussgeldkatalog.org/mpu/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Janko
    Am 15. April 2016 um 19:50

    Ich muß mpu machen, vas ven ich in andre stadt führerschein mache darf ich in deutschland damit fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:36

      Hallo janko,

      um die MPU kommen Sie nicht herum – es sei denn, Sie warten die 15 Jahre der Verjährungsfrist ab und begehen in dieser Zeit keine weiteren Verstöße.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Philipp S.
    Am 7. April 2016 um 16:03

    Hallo

    Mal eine frage was passiert wenn ich mit 80 in einer 50er zone innerorts geblitzt werde und noch in der Probezeit bin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 8:47

      Hallo Philipp,
      in diesem Fall kommen ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Außerdem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Mich
    Am 3. April 2016 um 22:42

    Hallo Bußgeld Team,ich wollte meinen Führerschein an einem Freitagnachmittag bei der zuständigen Polizeibehörde abgeben.Da wurde mir gesagt das das Verbot aber erst ab Montag beginnt,ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 9:04

      Hallo Mich.

      in der Regel ist der Termin für den Beginn des Fahrverbotes im Bescheid der Behörde aufgeführt. Fragen diesbezüglich können Sie an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde richten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nico
    Am 30. März 2016 um 20:03

    Hallo Bußgeld Team,

    ich bin innerhalb eines Jahres einmal 22kmh ausserorts zu schnell gefahren und dann 26kmh zu schnell (beides 100er Zonen). Im zweiten Bescheid wurde jetzt zusätslich 1 Monat Fahrverbot verordnet. Vorher hatte ich nie Punkte. Ich habe so verstanden, dass ein Fahrverbot droht beim zwei mal >= 26kmh. Lohnt sich ein Einspruch? Mit dem Bußgeld bin ich einverstanden, nur das Verbot tut richtig weh, da ich 80km täglich fahre.

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:01

      Hallo Nico,

      da die Behörden durchaus auch bei einem zweiten hohen Verstoß gegen die Geschwindigkeit dies als Beharrlichkeit werten können, ist ein Fahrverbot durchaus möglich. Da wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen können, ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie sich diesbezüglich eher an einen Rechtsberater wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. anna
    Am 29. März 2016 um 16:19

    ich habe 1 Monat Fahrverbot bekommen-
    kann ich einen ” kurzen” Monat wählen oder sind es immer 28 Tage?… wie läuft das wg der unterschiedlich langen Monate?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. März 2016 um 9:19

      Hallo Anna,

      Sie können in der Tat einen “kurzen” Monat wählen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Silvi
    Am 25. März 2016 um 12:50

    Hallo liebes Bußgeld Team,
    Ich musste wegen Alkohol 1.26 meinen Fs am 4.1.2016 bei der Polizei abgeben und habe für 6 Monate eine sperrfrist. Nun habe ich den Bescheid bekommen, dass ich erst am 18.8. Den fs frühestens wieder erhalten kann. Die Zustellung des Strafmaß kam am 19.2. Gilt nicht der Tag, an dem der fs abgegeben wurde? Im voraus besten Dank. VG Silvia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:40

      Hallo Silvi,
      wenn das Verfahren mit der Rechtskraft eines Strafbefehls beendet wurde, also z. B. kein Einspruch eingelegt wurde, dann gilt das Datum, an dem der Strafbefehl erlassen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Frauke
    Am 21. März 2016 um 13:39

    Hallo.
    Ich bin vor wenigen Tagen einer Dame im Stadtverkehr “hinten drauf” gefahren. Nur Blechschaden. Atemalkohol bei mir o,8.
    Vor zehn Jahren wurden bei einer Verkehrskontrolle 0,51 gemessen.
    Wann gilt das als verjährt? Oder gilt das als Wiederholungstat?
    Womit habe ich zu rechen?
    Dazu: ich bin in Besitz einer Jagdscheines und einer Waffenbesitzkarte. Sind diese unter diesen Umständen gefährdet?
    Danke!
    Frauke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 10:53

      Hallo Frauke,

      je nachdem, wann genau Sie den ersten Verstoß begangen haben, ist er bereits verjährt oder nicht. Es ist durchaus möglich, dass Sie aufgrund des jetzigen Verstoßes Ihre Waffenbesitzerkarte abgeben müssen. Der Jagdschein sollte aber vorerst erhalten bleiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. JB
    Am 15. März 2016 um 14:56

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein jetzt seit 12 jahren und hatte bis jetzt noch nie punkte und bin auch noch nie zu schnell gefahren. Jetzt wurde ich auf der autobahn bei erlaubten 120km/h mit 162km/h gelasert da ich das schild 120 in der nacht nicht gesehen habe. Gibt es eine möglichkeit um das fahrverbot herum zu kommen da ich arbeitstechnisch auf den Führerschein angewiesen bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 9:59

      Hallo JB,

      das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß sollte bezahlt werden, da hier ein Verkehrsdelikt vorlegen. unabhängig davon, ob bisher ordnungsgemäß gefahren wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Arthur.S
    Am 9. März 2016 um 17:44

    Hallo! Ich habe einmal in der PROBEZEIT Kannabis konsumiert (wert 1,4 ng)
    Es war eine Ordnungswidrigkeit ..Bußgeld 705 Euro 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot + Ich musste das Besondere Aufbauseminar für alkohol-/drogenauffällige Fahranfänger besuchen.
    Zur MPU musste ich nicht.

    Ich habe jetzt vor den Lkw-Führerschein zu machen (C1)… Darf ich den machen oder ist es Problematisch?

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:55

      Hallo Arthur.S,

      da sollte es keine Probleme geben, solange Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Außer dem Aufbauseminar und dem verlängerten Probezeit haben Sie keine weiteren Auflagen erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Alexander
    Am 4. März 2016 um 11:45

    Schönen Guten Tag,

    hätte da eine Frage, musste meinen FS wegen Rotlichtverstosses 4 Wochen abgeben.

    Die 4 Wochen sind nächste Woche um. Gestern meinte ein Freund zu mir ob ich meinen FS schon zurückbeantragt hätte.

    Nun zu meiner Frage: Wird mir mein Führerschein automatisch zurückgesandt oder muss ich diesen schriftlich/telefonisch zurückbeantragen?

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 11:51

      Hallo Alexander,
      in der Regel wird der Führerschein per Einschreiben an Sie zurückgesendet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alex
    Am 3. März 2016 um 11:10

    hallo…

    habe ein schreiben bekommen… wegen ordnungswidrigkeit…etc.. 860 € bußgeld, 1 monat fahrverbot… habe noch 4 monate zeit dafür – die ich auch nutzen möchte. Aber habe gestern nach dem einkaufen mein geldbörse verloren :(.

    wenn ich jetzt einen FS beantrage (habe ja noch 4 monate zeit bis zur abgabe) wird er direkt als eingesendet betrachtet?? denn ich habe mit der firma schon alles geklärt das ich 4 wochen im sommer nehmen kann um die zeit zu überbrücken.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 12:33

      Hallo Alex,

      sie sollten eine Verlustmeldung bei der Führerscheinstelle beantragen. Dort kann Ihnen auch die weitere Vorgehensweise erklärt werden. Vermutlich können Sie aber an Ihrem Plan festhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Melli
    Am 2. März 2016 um 19:02

    Hallo!
    Mein Freund hatte leider vor gut zwei Jahren bereits ein Fahrverbot. Nun hat es ihn wieder erwischt.
    Wir wissen nun nicht, ob der Tattag oder der Bußgeldbescheid oder die Abgabe seines Führerscheines damals als Berechnung für diese zwei Jahre-Frist gilt. Wir hoffen, es ist der Tattag! Dann wäre die Frist von zwei Jahren rum.

    Wir sitzen nun ziemlich ratlos da und danken Ihnen im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 11:21

      Hallo Melli,

      in der Regel ist es immer der Tag der Rechtskraft, also zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Dirk
    Am 1. März 2016 um 15:46

    Hallo,

    ich bin vor wenigen Tagen bezüglich einer Abstandsmessung “erwischt” worden und habe bereits einen Zeugenfragebogen erhalten. von einem Monat Fahrverbot ist auszugehen. Hier nun meine Frage als Ersttäter: würde gerne, da ich aus beruflichen Gründen auf meinen Füherschein angewiesen bin, die Abgabe meines FS dann in meinem Urlaub Mitte Juli bis Mitte August verlegen wollen….. ist das möglich wegen der 4 monatigen Frist ??? Lieben Dank im Voraus für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 10:18

      Hallo Dirk,

      wenn Sie zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann dies als eine Option gelten. Jedoch sollten Sie dies auch nachweisen können und müssten sich diesbezüglich mit der Behörde absprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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