Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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144 Kommentare

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  1. Mark
    Am 16. Mai 2023 um 16:15

    Sicherstellung ihres Führerscheines am 02.05.2023

    Sehr geehrter Herr …

    Ich teile ihnen mit das ihr Führerschein am 12.05.2023

    Bei der Führerscheinstelle abgegeben worden ist.

    so ein Schreiben hab ich bekommen nach dem die Polizei denn Führschein sichergestellt hat was hat das Schreiben zu bedeuten kann ich denn bei der zulässigen Führerscheinstelle wieder abholen ??

  2. J
    Am 25. April 2023 um 19:12

    Bekomme ich, nachdem ich den Führerschein abgegeben habe bei der zuständigen Behörde, nochmal Post?
    Also quasi sowas wie eine Bestätigung “Sie haben den Führerschein an Tag X abgegeben etc.”

  3. Selo
    Am 4. Oktober 2022 um 1:00

    Hallo hab auch eine Frage

    Februar 2018 Führerschein für 1 Monat abgegeben
    Februar 2019 Führerschein für 1 Monat abgegeben

    Nun hats mich heute wieder erwischt also nach ca. 31 Monatenmein Schein muss ich zum 3. mal abgeben

    Ehrlich gesagt mache ich mir sorgen das ich mein Schein für immer abgeben muss
    Kann das sein ?

    Danke würde mich auf antworten freuen

  4. Susa R
    Am 10. September 2022 um 18:00

    Hallo, lese hier schon mehrfach, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn FS bei der Bußgeldstelle eingegangen ist. Solange der FS also in der Post unterwegs ist, müsste ich doch noch Auto fahren dürfen, wenn die Vier-Monats-Frist nicht in Gefahr ist?

  5. Daniela
    Am 12. August 2021 um 8:50

    Hallo,

    wenn kommunal geblitzt wird, muss man dann seine Fleppen abgeben. Die Stadt hat ihren eigenen Blitzer und ich habe mal gehört, dass sie nur Bußgelder erheben darf.

    Danke und viele Grüße

  6. Sevgi
    Am 28. Juli 2021 um 22:22

    Helloo:)

    Habe mal eine Frage muß meinen Führerschein für vier Wochen abgeben……
    Ist es möglich von dem 15 eines Monat bis zum 15 nächsten Monats…..

    Mfg

    • ZSo Ko
      Am 20. Dezember 2021 um 16:01

      ja!

  7. M.W.
    Am 12. Juni 2021 um 15:03

    Ich muss ein Fahrverbot von 1 Monat antreten. Der Führerschein soll auf dem Postweg zur Bußgeldstelle geschickt werden. Da die Post für die Zustellung bekanntlich bis zum nächsten Morgen braucht könnte ich doch bis dahin noch fahren oder wäre das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Vielen Dank für die Antwort.

  8. Berges
    Am 5. Mai 2021 um 15:23

    Hi, bei mir genau das gleiche… als Bürger hat man scheinbar keine Rechte diesbezüglich… meiner Meinung nach sollte da der Posteingangsstempel als Datum genutzt werden.
    Naoch ein Punkt der zu Bedenken ist, der Fühererschein wird nicht als Einschreiben zurück gesendet… d.h. wenn das Ding auf dem Postweg verloren geht, kommen noch mehr Kosten und Lauferei auf einen zu… ich Hoffe das funktiniert bei mir nächste Woche Reibungslos immerhin ein nicht ganz unwichtiges Dokument das da so ohne Nachweis mit der Post versendet wird. :-(
    Rechte hat man scheinbar keine, Zahlen und Mund halten ist die Devise in D

    Beste Grüße

  9. Berges
    Am 5. Mai 2021 um 15:17

    Hallo, habe die Pappe via Einschreiben versandt, Mittwohcs Mittags… angeblich hat er der Beamtin in Essen aber erst am Montag auf dem Tisch gelegen. Gilt da nicht eigentlich der Posteingangsstempel der Behörde? Da ist mal locker 5 Tage der Lappen länger weg als die eigentliche “Strafe” das ist doch nicht in Ordnung?

    BG
    Berges

  10. Josef
    Am 5. Mai 2021 um 14:03

    Ich muss meinen Führerschein für 1 Monat in Deutschland vorlegen. Meine Karte wurde in der Tschechischen Republik ausgestellt, weil ich dort einen ständigen Wohnsitz habe. Ich weiß, dass das Verbot nur in Deutschland gilt. Wie löse ich es, damit ich in der Tschechischen Republik fahren kann?
    Danke für die Antwort.

  11. Jörg
    Am 13. April 2021 um 9:07

    Ich wüsste gerne ab wann das Fahrverbot gilt, wenn der Führerschein per Einschreiben verschickt wurde.

  12. Laura
    Am 26. Januar 2021 um 10:11

    Hallo mein freund musste sein Führerschein abgeben habe es per einschreiben am 23.12.2020 abgegeben. Jetzt habe ich ein scheiben bekommen das er sein Führerschein bis nächsten monat abgeben muss da es sonst beschlagnahmt wird von der Polizei. Ich habe dort angerufen wo ich sein Führerschein geschickt habe aber die meinen es ist nie was angekommen und die post meinte das es jemand angenommen hat bei der bußgeldstelle. Was soll ich nun machen ? Mein freund durfte jetzt eigentlich schon fahren ….

  13. Walter F
    Am 31. Dezember 2020 um 18:03

    Hallo muss meinen führerschein für 1 monat abgeben. Habe in am Montag 29. dezember per einwurf einschreiben per post verschickt. am dienstag früh steht bei sendungsverolgung wurde erdolgreich in postfach ausgeliefert. wie lange dauert es bis ich nachricht bekomme ab wann die sperre gilt?

  14. Andreas W
    Am 10. Dezember 2020 um 13:02

    Hallo,

    ich gehe in 7 1/2 Monaten in Rente. Hatte heute ein für mich unangenehmes Gespräch mit der Polizei.
    Als Konsequenz möchte ich FREIWILLIG mein Auto stilllegen und meinen Führerschein für immer abgeben.
    Ich fühle mich nach eigenem Ermessen nicht mehr 100%ig fahrsicher. Fahre sehr selten. Lieber gebe ich das Geld für Bus, Bahn, Taxi aus ehe ich Menschen und Güter schädige.
    Ich bin unbeleckt auf die Welt gekommen. Ich will sie unbeleckt verlassen.
    Was muß ich bei der freiwilligen Abgabe des Führerscheins für Unterlagen vorlegen?

  15. michael von Rosenheim
    Am 19. November 2020 um 16:20

    Wertgeschätzte Damen und Herren,

    herzlichen dank für ihre Tolle Arbeit und Webpräzens,

    ich habe eine frage:

    Demnächst findet eine Ver-handlung statt zu einer “Ordnungswiedrigkeit laut Stgvo”

    es könnte passiern das ein Fahrvervobt von einen Monat verhängd wird.

    Laut kenntnis-Stand (ersttäter) kann diese innerhalb von 4 Monaten angetretten werden.

    Dazu zwei fragen : bedeuten 4 Monate das der Beginn spätentens (4x30Tage) 120 Tagen nach Rechtskraft des Urteiles angetretten werden soll/muss ?

    und zweitens:

    Die Führerscheinkarte bzw der Füherschein ist vor eingiger Zeit verloren gegangen(die Fahrerlaubniss besteht nach wievor fort)

    muss um den Führerschein “abgeben” zu können der Führerschein(Karte) neu bei der Füherscheinstelle beantragt werden oder ist auch ein ander nachweis möglich.

    herzlichen dank im voraus

    beste grüße aus dem heiligen Chiemgau

    michael von Rosenheim

  16. M albert
    Am 1. November 2020 um 17:46

    M.us ich meinen Führerschein abgeben wenn ich eine Adapotokarte bekomme

  17. Pietro
    Am 14. Oktober 2020 um 12:25

    Hallo,

    ich habe einige Fragen zu einem besonderen Fall.
    Es bevorsteht eine 1 monatige Fahrverbotsstrafe.
    Vor dem Antritt der Strafe bzw. Führerscheinabgabe wandert die Person in Ausland aus.
    Die Person besitzt einen deutschen und einen ausländischen Führerschein und die Person wird auch selbstverständlich nach Deutschland nach einer Zeit rückkehren.
    – Muss die Person den deutschen Führerschein wirklich an die Polizei angeben?
    – Wenn ja, wie bekommt die Person den Führerschein zurück? Sendet die Polizei das Dokument an die neue Adresse? Oder kann eine vertretende Person benannt werden?

    Viele Grüsse
    Pietro

  18. David
    Am 10. Oktober 2020 um 13:33

    Hallo,

    Mir soll aufgrund erreichter 8 Punkte der Führerschein entzogen werden. Gibt es da auch die Möglichkeit den Führerschein später abzugeben damit man noch gewisse Sachen klären kann wie z.B. Ersatzfahrer einstellen?

    Ich bin selbstständig im Kuriergewerbe tätig und muss gerade jeden Tag bangen das ein Schreiben des zuständigen Landratsamtes in der Post liegt.

  19. David
    Am 2. Oktober 2020 um 23:11

    Ich wurde mit thc im Blut angehalten und die Führerscheinstelle will das ich mein Führerschein abgebe und mpu mache! Aber die Polizei hat mir eine Strafe auferlegt und ein Führerscheinentzug für 3 Monate.

    Meine Frage
    Wo muss ich jetzt mein Führerschein abgeben oder wo ist es am besten?

  20. Can
    Am 26. August 2020 um 16:22

    Hallo,

    Ich habe meinen Führerschein am 28.07. Per einschreiben an die Behörde geschickt, laut meinem sendungsnachweis ist mein Führerschein am 31.07.eingegangen jetzt bekomme ich einen Schreiben das ich meinen Führerschein am 04.09. Erhalten soll, weil es angeblich erst am 04.8 bei denen ankam. den Nachweis habe ich denen Zugeschickt und die sehen das einfach nicht ein und stellen sich quer. Hätte ich gewusst das es so ein Theater gibt wäre ich doch mit der Bahn bis dorthin gefahren, allerdings habe ich mich über diese Seite informiert und gesehen das es mit der Post möglich ist. Mit 1-2 Tagen kann man ja leben aber direkt ne Woche länger warten ist echt mies.

  21. Klara
    Am 23. August 2020 um 5:01

    Hallo guten Tag,
    Ich muss mein Führerschein für einen Monat abgeben komme aus Marburg (Hessen) und meine Frage wäre kann ich einfach die kommende Woche auf das Polizeipräsidium gehen und ihn dort einreichen?

  22. Sammy B.
    Am 21. August 2020 um 14:34

    Hallo,

    ich muss in Kürze meinen Führerschein abgeben habe aber den Bußgeldbescheid nicht mehr. So wie sich das anhört stellt dies ein Riesenproblem dar. Frage: kann ich auch ohne Bußgeldbescheid meinen Führerschein in irgendeiner Weise abgeben bzw. kann das eine andere Person für mich tun? Ich meine irgendwie muss man ihn ja abgeben.
    Vielen Dank im voraus.

  23. Vicente
    Am 28. März 2020 um 9:18

    Hallo, ich muss für 4 Wochen meinen Führerschein abgeben. Bei der Polizei wollten die ihn nicht annehmen. Ich solle ihn doch Bitte per Post zu der zuständigen Behörde senden. jetzt zur Zeit von dem Corona-Virus ist keiner persönlich zu erreichen. Ich habe meinen Führerschein per Einschreiben mit Rückantwort abgeschickt und eine Woche später erhalte ich die Benachrichtigung das der Führerschein bei der Behörde angekommen ist. Die Behörde hat ein Postfach und wie gesagt, jetzt mit der Corona Krise sind die wahrscheinlich unterbesetzt. Meine Frage nun, ab wann gilt die zeit vom Fahrverbot, ab dem absenden an die Behörde oder ab dem Zeitpunkt wo der Führerschein bei der Behörde eingeht?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2020 um 14:25

      Hallo Vicente,

      in der Regel ist der Eingang bei der Behörde ausschlaggebend, sofern eine viermonatige Frist für den Antritt gewährt wurde. Ist dies nicht der Fall, so greift ein Fahrverbot in der Regel ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Norbert
    Am 9. März 2020 um 16:34

    Hi!
    Hab mal eine frage.
    Am heutigen tag war ich mit lieferwagen (3,5T) auf autobahn im zweispurigen baustelle bereich in der innere spur weil der aussere voll war mit LKWs.
    Fehler von mir, ich hab den polizeiwagen mit blaues licht hinter mir nicht sofort gesehen und könnte sofort keine freie bahn geben nur später when zwischen zwei LKWs platz war (dass dauerte naturlich) und wenn den polizeiwagen vorbeigefahren hat, hat ein foto von mir und bzw von den kennzeichen gemacht.
    Dass ist, neben bussgeld und punkt, sofort ein fahrverbot oder?

  25. yildirim
    Am 19. Februar 2020 um 21:45

    Guten Tag,

    ich bin in einer 30 er Zone 52 Km/h gefahren… können Sie mir sagen was die Folgen sein können? Bußgeld und ein Punkt oder schon auch mehr?

    Danke!

    LG Y.

  26. Klc
    Am 7. Januar 2020 um 13:26

    Wegen verdacht auf straßen rennen wurde mein führerschein beschlagnahmt und mein auto.
    Seid 7 wochen kein führerschein und das verfahren läuft.
    Davor wurde ich geblitzt und habe 1 monat Fahrverbot gekriegt.
    Wie läuft das jetzt ab. Ich habe seid 7 wochen keinen Führerschein wegen verdacht auf illegalem straßen rennen.
    Wann wird also mein fahrverbot wegen dem blitzer passiern. Und zählt das schon für die zeit wo ich keinen Führerschein habe.

  27. Carina
    Am 28. Dezember 2019 um 11:02

    Hey.
    Ich habe eine Frage. Mir wurde der Führerschein am 13.12 abgenommen für 2 Wochen. Wollte ihn am Freitag den 27.12 abholen aber mir wurde gesagt die 14 Tage sind erst um 00.00 uhr vorbei.obwohl mein Führerschein um 10.00 uhr abgenommen worden ist. Jetzt hat die Behörde aber bis Montag geschlossen. Darf ich ohne Führerschein fahren da die 14 tage ja eigentlich schon vorbei sind.?
    Lg carina

  28. Sonja
    Am 23. Oktober 2019 um 15:56

    Hallo,
    ich muss nächste Woche Montag meinen Führerschein abgeben. Ich bin aber ab Sonntag auf dem Übungsplatz, von der Bundeswehr aus.
    Jetzt zu meiner Frage, kann mein Freund mit einer Vollmacht und Ausweiskopie meinen Führerschein abgeben bei der Führerscheinstelle?

    Danke im voraus..

  29. Lara
    Am 17. September 2019 um 16:09

    Halloo,
    Ich habe neben einer Bußgeldstrafe wegen Verstoß des BtMG am Steuer auch einen Monat Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft auferlegt bekommen. Die Führerscheinstelle hat mir schon vor ca. 2 1/2 Monaten eine Aufforderung zur Abgabe meines Führerscheins zugesandt, woraufhin ich ihn persönlich in einem Umschlag in deren Briefkasten geschmissen habe. Heute bekomme ich jedoch nochmals von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid, dass das Fahrverbot ab dem Tag der Ablieferung des Führerscheins gültig wird und dieser während dem Verbot amtlich verwahrt werden muss. Zählt als amtliche Verwahrung auch der Verbleib bei der Führerscheinstelle? Oder muss ich meinen Führerschein nun von dort wieder abholen und zur Staatsanwaltschaft bringen?
    Und wenn die Führerscheinstelle als amtliche Verwahrung gilt, dann wäre der eine Monat ja schon längst wieder vorbei, könnte ich meinen Führerschein dann nicht sogar schon wieder einfordern? Dass ich sehr wahrscheinlich erst mal eine MPU machen müsste, steht mal außen vor, geht mir rein um Anfang/Ende des Verbots etc.
    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Bin gerade echt etwas verwirrt und weiß nicht so ganz, was ich tun muss.
    Vielen lieben Dank schon im Voraus!

  30. Maik
    Am 21. Juli 2019 um 19:06

    Grüße euch

    habe mal eine frage habe mein schein per einschreiben zugeschickt und es ist bei der Behörde angekommen

    meine frage jetzt

    senden die es mir zurück nach einem Monat oder wie läuft das ab musste noch nie mein schein abgeben bin da neu
    bitte um Antwort danke

    lg

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