Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was hier zu beachten ist

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert.

Sanktionen bei Verkehrsvergehen können neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch der Führerscheinentzug und das Fahrverbot sein.

Wer zu schnell unterwegs ist oder zu viel Promille bei einer Kontrolle aufweist, muss oft mit einem Fahrverbot rechnen. Verkehrssünder, die den Führerschein abgeben müssen, bezeichnen diesen Verlust des Führerscheins oft auch als Entzug. Allerdings ist dies nicht korrekt.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Strafe ist wesentlich schwerwiegender als ein Fahrverbot für einige Monate. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen dem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot? Was müssen Betroffene für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beachten? Diese und weitere Fragen sollen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis

Bedeutet das Fahrverbot den Entzug des Führerscheins?

Nein, bei einem Fahrverbot wird der Führerschein durch die Behörden aufbewahrt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen.

Wird der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet?

Ja, dies kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde geschehen. Die Fahrerlaubnis ist dann nicht mehr gültig.

Besteht nach einem Fahrverbot eine Sperrfrist?

Nein, diese besteht nur bei der Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach einem abgegoltenen Fahrverbot erhalten Fahrer den Führerschein ohne Sperrfrist zurück.

Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt

Video zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Video: Wann müssen Sie den Führerscheinentzug fürchten?

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Der Unterschied

Nach einem besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr, wie stark überhöhte Geschwindigkeit, bei Alkohol- und Drogendelikten oder auch wiederholte Auffälligkeit, was meist Punkte zur Folge hat, werden Sanktionen, wie etwa der Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot, verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei eine der schwersten Maßnahmen.

Dies wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.

Ein Führerschein bescheinigt dem Fahrer die Erlaubnis ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Daher hat der Inhaber eines Führerscheins auch eine Fahrerlaubnis. Begeht ein Verkehrsteilnehmer nun eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es dazu kommen, dass er entweder das Führerscheindokument zeitweilig abgeben muss oder die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verliert.

Bei einem Fahrverbot hingegen wird nur das Dokument verwahrt, was diese Erlaubnis beurkundet. Der Führerschein wird hier für ein bis drei Monate in amtliche Verwahrung gegeben. Das bedeutet, dass das Führerscheindokument einbehalten jedoch nicht die Fahrerlaubnis abgesprochen wird. Die Bußgeldbehörde spricht das Fahrverbot aus.

Im Gegensatz zum Fahrverbot bedeutet der Führerscheinentzug den Verlust der Fahrerlaubnis.

Der Führerscheinentzug kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Bei einem Führerscheinentzug wird die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs vorläufig oder endgültig entzogen.

Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen.

Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten wird verhängt. Nach Ablauf der Sperrfrist und meist auch nach dem Absolvieren weiterer Maßnahmen, wie der MPU, kann die Neuausstellung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Führerscheinentzug und Fahrverbot: Kann das gleichzeitig vorliegen?

Bei Fahrverbot und Führerscheinentzug darf kein Kfz geführt werden.
Bei Fahrverbot und Führerscheinentzug darf kein Kfz geführt werden.

Wurde der Führerschein entzogen, darf kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug mehr geführt werden. Dies schließt also ein Fahrverbot ein, welches ab Rechtskraft des Urteils gilt und somit Bestand hat. Darüber hinaus kann bei einem Fahrverbot auch das Führen führerscheinfreier Fahrzeuge verboten werden.

Liegt für ein anderes Vergehen ein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dessen Antritt durch einen Einspruch oder die 4-Monats-Frist verschoben wurde, ist dieses auch während der Zeit von einem Führerscheinentzug gültig. Das Fahrverbot ist auch weiterhin vollstreckbar. Geschieht dies, darf der Betroffene kein Auto oder andere Kfz fahren.

Der Betroffene sollte die zuständige Bußgeldstelle umgehend über den Führerscheinentzug informieren. Das Fahrverbot wird dann während der Zeit des Entzugs der Fahrerlaubnis abgegolten.

Steht nach einen Führerscheinentzug die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bevor, sollte der betroffene Kraftfahrer auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Vorliegen eines Fahrverbotes informieren.

Der neue Führerschein darf nicht ausgehändigt werden, solange das Fahrverbot noch läuft. Hat der Kraftfahrer die Behörden entsprechend informiert, erfolgt in der Regel keine anschließende Vollstreckung des Fahrverbots.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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52 Kommentare

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  1. Iryna
    Am 5. Juni 2023 um 16:45

    Ich hatte eine Trunkenheitsfahrt. Mit Blutalkoholwert 0.82%.
    Habe ein Fahrverbot von 10 Monaten bekommen und Entzug der Fahrerlaubnis.
    Es war das erste Mal, dass so etwas passiert ist.
    Gilt bei einem Wert von 0,82%, auch schon die Pflicht für eine MPU? Ist das je nach Führerscheinzulassungsstelle unterschiedlich?ä

  2. Klug R
    Am 1. März 2023 um 12:35

    Habe meinen Führerschein 2006 aus beruflichen Gründen abgegeben und einen Schweizer Führerschein bekommen. 2023 bin ich wieder nach Deutschland zurückgekehrt und wollte meinen deutschen Führerschein wieder haben. Die Führerscheinbehörde teilte mir mit sie haben meinen deutschen Führerschein vernichtet. Das darf doch nicht sein er wurde zur Aufbewahrung abgegeben nicht zur Vernichtung.

  3. Matthias w
    Am 27. Juli 2022 um 12:20

    Ich habe ein Fahrverbot für zwei Monte per Strafbefehl erhalten
    Dieses ist rechtskräftig geworden da ich meinen Einspruch nach Akteneinsicht zurück genommen habe
    Bekomme ich nun eine zusätzliche Aufforderung den Führerschein abzugeben? Wenn nicht: In welchem

    Zeitraum muss ich den Führerschein abgeben?

  4. Nawel M
    Am 10. August 2021 um 20:10

    Hallo,
    ich habe 2 punkte plus ein monat fahrverbot gekriegt wegen rote ampel . eine woche vor dem ablauf der fahrverbot ich wollte in der nacht mein auto schnell umparken weil die stand in ein parkverbot neben meine wohnung ich bin eingestiegen und rükwersgefahren , denn haben mich die polizei sofort angehalten . die haben gemeint das ich auch nicht parken darf ich wusste aber das nicht . ich habe 2 kinder und ich muss nachtdienst arbeiten daher ich brauche meine führerschein .
    was passiert jetzt mit mein führerschein und mein aufethalstittel ?

    was kann ich dafür tun um mein fürerschein zu retten?

  5. Sandra
    Am 25. Juni 2021 um 23:48

    Hallo.
    Das Handy eines ehemaligen Bekannten meiner Tochter wurde eingezogen von der Polizei.
    Meine Tochter hat bei ihm einmalig eine xtc Tablette erworben. Gegen sie wurde nun ermittelt und nach Zugabe dieser Tat wurde das verfahren nach bezahlen der strafe eingestellt.
    Heute erreichte uns mit der Post ein Schreiben der Führerscheinstelle bzgl. Beabsichtigter entzug der fahrerlaubnis.
    Wie kann das sein? Sie ist nicht gefahren und das war eine einmalige Sache. Kann man dem widersprechen? Sie beginnt jetzt nach der Ausbildung ihre neue Stelle und ist auf ihren Führerschein angewiesen. Sie würde sich auch einem Blut.. Oder haartest oder eben drogentest unterziehen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe.

  6. Marion
    Am 30. Januar 2021 um 16:24

    Hallo, mein Sohn wurde im Januar unter Drogen und amphetamine von der Polizei angehalten. Blutentnahme wurde im Krankenhaus durchgeführt, den Führerschein durfte er behalten. Jetzt bekam er gestern Post vom Polizeipräsidium, er soll einen Anhörungsbogen ausfüllen und sich zu der Sache äußern. Heute bekam er Post von der fahrzeugbehörde, das er bis zum 11. 2 sich dazu äußern kann. Und das der Führerschein dann kostenpflichtig eingezogen wird.
    Was heißt das genau, wird der Führerschein nur kurzfristig eingezogen oder für länger.
    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

  7. K, Gerd
    Am 28. Januar 2021 um 12:36

    ein Bekannter von mir ist im August 2019 eine Runde E-Skooter auf einem öffenlichen Platz gefahren. Er wurde kontolliert und die Blutprobe (1,63) genommen und die Fahrerlaubnis enzogen. Da es Fahren mit E-Skooter und im nichtöffentlichem Verkehr usw. war und er sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen hat, hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht ein 3 Monatiges Fahrverboot und eine hohe Geldstrafe (1800,-€) verhängt.
    Ende Januar 2021, also ca. 1,5 Jahre später erhielt er Post von der Fahrerlaubnisbehörde er sollte eine MPU ablegen. Der Anspruch des Anwaltes brachte keinen Erfolg und die Führerscheinstelle will den MPU Nachweis. Ist soetwas rechtens und nicht eine Doppelbestrafung ? Verstehen kann das doch niemand und schon gar nicht nach so langer Zeit und das Urteil war ja rechtskräftig und verbüßt.

    VG

  8. Marie
    Am 1. November 2020 um 14:14

    Ich hatte eine Trunkenheitsfahrt mit einem kleinen Auffahrunfall auf einem Parkplatz. Mit Blutalkoholwert von 1,03%.
    Habe ein Fahrverbot von 8 Monaten bekommen und Entzug der Fahrerlaubnis.
    Es war das erste Mal, dass so etwas passiert ist.
    Gilt bei einem Wert von 1,03%, auch schon die Pflicht für eine MPU? Ist das je nach Führerscheinzulassungsstelle unterschiedlich?

  9. Mario
    Am 21. September 2020 um 20:07

    Hallo Reaktionsteam…
    Mir wurde der FS entzogen (BtmG), Weil ich Bloed bin, bin ich danach noch ohne gefahren… Stimmt es das man durch diese Straftat eine zusaetzliche Verlaengerung des Entzuges erhaellt? In meinem FALL wohl bis 2034.
    Mfg. Mario

  10. Olcay
    Am 28. August 2020 um 20:49

    Ich habe während dem Zeitraum meines ein monatigen Fahrverbots Brief bekommen das mir mein Führerschein entzogen wird. Meine Frage: Kann man den einen Monat Fahrverbot direkt auch von der Sperrfrist von 6 Monaten absetzen? Im Moment habe ich 7 Monate keinen Führerschein.

  11. Alex J
    Am 21. Juni 2020 um 21:56

    Habe 1 polnische Fahrerlaubnis die mir nach 1 BTM Fahrt in Deutschland entzogen wurde. War das rechtens und bekomme ich sie nach sperre ohne MPU wieder
    Danke Alex

  12. sabine
    Am 17. Februar 2020 um 11:43

    Bei einer Verkehrkontrolle wurden bei mit 0,7 Promille gemessen, allerdings wurde kein Blut abgenommen, sondern ich musste lediglich auf der Diensstelle erneut pusten, in ein anderes Gerät. Dient das als rechtskräftiger Beweis, weil ich des öftere gelesen habe, dass nur bluttests rechtskräftig sind?
    LIebe Grüße
    Sabine

  13. Engo
    Am 5. Februar 2020 um 1:31

    Ich habe seit dem 17/07/2019 einen Führerschein entzug mit Mpu angeordnet bekommen.

    In der zeit hat mir die führerschein stelle gesagt das ich ein Mofa führen Darf.

    Ich wurde am 13.10.2019 mit dem Mofa Angehalten weil ich mein handy in der hand hatte.

    Es kam ein bußgeld nachhause mit einem Monat fahrverbot.

    Nach 2 wochen Rufte Mich die polizei an und sagte das vom 17.05.2019 ein fahrverbot vorliegt und ich zu diesem zeitpunkt der verkehrskontrolle keine Gültige fahrerlaubniss hatte weil ein fahrverbot vom 17.05.2019 von einem Monat und ich jetz gegen mich ein verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis läuft.

    Und die Führerschein stelle bestätigt mir das wenn ich in der zeit wo ich einen Führerscheinentzug habe keinen fahrverbot bekommen kann.

    Ich wurde auch von niemanden belehrt das ich in der dieser zeit ein fahrverbot hatte.

  14. Kretzschmar
    Am 18. Januar 2020 um 21:08

    Am 29.10.19 mit Alkohol angehalten
    1.18 atemalkohol
    Blutentnahme 1.47
    Führerschein eingezogen
    Am 15.01.2020 Strafbefehl erhalten
    Darin steht die verwaltungsbehörte darf ihnen für die Dauer von weiteren 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
    Meine Frage zählen die fast drei Monate mit? Also ab 1.11.19

  15. André
    Am 10. September 2019 um 13:03

    Hallo, ich hatte Juni 2018 einen Auffahrunfall, wobei bei mir Btm festgestellt wurde! Im Dezember wurde mir bei der Gerichtsverhandlung gesagt, dass vor Ablauf von 2 Jahren die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf! Im März 2019 wurde ich ohne Fahrerlaubnis mit einem Leichtkraftrad angehalten und die darauf folgende Verhandlung ergab, dass vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf! Nun meine Frage : werden die 18 Monate auf die 2 Jahre draufgerechnet oder läuft das gleichzeitig ab? Das würde ja bedeuten, dass ich in rund 6 Monaten die Mpu anfangen dürfte? Oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:57

      Hallo André,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Beckenbauer
    Am 26. August 2019 um 11:56

    Hallo,
    Ich habe ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer…. 3 Monate da Wiederholungstäter. 2mal 0,40.
    Jetzt 10 Tage bevor die Strafe zu Ende ist wurde mpu angeordnet.
    Diese soll ich bis Oktober vorweisen .
    Hätten die Behörden nicht von Anfang an sagen müssen das diese jetzt benötigt wird .
    Beruflich bedeutet das jetzt das aus .

  17. Michael
    Am 23. Juni 2019 um 17:33

    Ich habe momentan ein Fahrverbot von einem Monat bzw. sobald es rechtskräftig ist. Da ich aber nächsten Monat eigentlich mit dem nächsten Führerschein Klasse A weiter machen wollte stellt sich mir die frage kann ich überhaupt einen Führerscheinantrag stellen bzw ihn überhaupt in der zeit machen?
    Habe momentan 2 Punkte
    Und ab dem 28.06. 4 monate zeit den Führerschein abzugeben.

    Mit Freundlichen Grüßen Michael

  18. Jürgen F
    Am 6. Februar 2019 um 0:23

    Hallo
    Ich wurde letzten bei einer polizeikontrolle zum bluttest aufgefordert worden und es wurde festgestellt das ich cannabis geraucht habe..habe dann einen brief vom strassenverkehrsamt bekommen der sagte ich soll meinen fühererschein umgehend abgeben und abstineznachweis+mpu absolvieren. Nun habe ich noch einen brief vom ordnungsamt bekommen (beides landratsamt) wo drin steht 1 monat fahrverbot 500euro bussgeld usw..nun meine frage..gelten da beide? Oder könnte ich glück haben und meinen führerschein wieder bekommen nach einen monat?

  19. Turgay K.
    Am 13. November 2018 um 4:15

    Hallo habe mit tüekischem führerschein in Deutschland auto gefahrer weil ich dachte man darf hier in Deutschland mit tüekischem führerschein 6 monate fahren ich würde auch paar mall angehalten dürfte ohne problem weiter fahren danach habe ich Brief bekomm das ich von jedem Verkehrs Kontrolle anzeige bekomm habe habe 4000 Euro geld straffe und 1 Jahre sperre bekomm wollte fragen ob das normal ist Plus ich war nach mein fahrverbott in führerschein stelle wegen umschreibung die haben mir gesagt das ich Nachweis von türkei bringen muss die Zeiten die ich in türkei war

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:48

      Hallo Turgay K.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Thomas
    Am 20. September 2018 um 9:41

    Ab wann genau zählt die Zeit bei Entzug der Fahrerlaubnis für 9 Monate vom Gericht? Zählt der Tag der Beschlagnahme des Führerscheins oder Rechtskraft des Strafbefehls?
    Beschlagnahme z.B.: 10.06.18. Erhalt Strafbefehl 10.09.19. Rechtskraft Strafbefehl somit (Widerspruchsfrist 2 Wochen nach Erhalt) 24.09.18. Ab wann zählt die Zeit? 10.06.18 oder 24.09.18 ? Wenn 24.09.18 zählt ist der Führerschein dann ca. 1 Jahr weg!!!

  21. Hans Jürgen W.
    Am 20. Juli 2018 um 12:46

    Mir wurde im Oktober 2016 wegen Drogen die Fahrerlaubnis entzogen im Juni 2017 wurde ich wegen fahren ohne Führerschein erwischt und mit einer Sperre belegt die bis Juni 2019 läuft
    Meine Frage
    Bekomme ich nach bestandener mpu im Juni 2019 den Führerschein zurück oder müsste ich dann den Führerschein nochmal neu machen?

    MFG W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:26

      Hallo Hans Jürgen W.,

      nach bestandener MPU wenden Sie sich im Regelfall mit einem Antrag und entsprechenden Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde. Die komplette Fahrschule noch einmal zu durchlaufen, wird nur in seltenen Fällen angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Yvonne G.
    Am 8. Mai 2018 um 21:04

    Ich wurde mit Drogen ( amphetamine) am Steuer erwischt im Oktober 17. Im Januar 18 ordnet die Führerscheinstelle den Entzug des Führerscheins an. Dann bin ich natürlich umgehend hin und hab ihn abgegeben. Seid März 18 mach ich den abstinenznachweis wie mündlich von der führerscheinstelle gesagt. Nun bekomme ich den Bußgeldbescheid mit Geldstrafe 2 Punkte und 1monat Fahrverbot nun bin ich irretiert was nun für mich gilt beziehungsweise einzuhalten ist.? Kann mir jemand helfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:55

      Hallo Yvonne G.,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an Führerscheinstelle und ggf. einen Anwalt. Ohne Akteneinsicht kann das nicht beantwortet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Diana G.
    Am 9. April 2018 um 9:32

    Guten Tag mein Sohn wurde der vorläufige Führerschein fürs Auto eingezogen durch Trunkenheit am Steuer. Er hat aber jetzt noch sein Führerschein fürs Motorrad dürfte er dieses Fahrzeug trotz dem Entzug des vorläufigen Führerschein fürs Auto fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:29

      Hallo Diana G.,

      in der Regel nicht. Ihren Beschreibungen nach zu urteilen handelt es sich um die Entziehung der Fahrerlaubnis; wie der Name schon sagt, wurde Ihrem Sohn die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen, entzogen. Dies gilt im Regelfall auch für alle erworbenen Fahrzeugklassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jasmin
    Am 18. März 2018 um 16:05

    Guten Tag,

    am 19.09.2017 wurde ich mit Amphetamin im Blut angehalten. Mein Führerschein wurde direkt einbehalten. Noch am gleichen Tag hat die zuständige Kreisverwaltung den zugehörigen Bescheid “Vollzug der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV); Entzug der Fahrerlaubnis” erstellt (zugestellt am 04.10.2017).

    Vor kurzem habe ich ein Schreiben vom 21.02.2018 erhalten, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen “Trunkenheit im Verkehr” gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt und der Vorgang wegen der noch in Frage stehenden Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Bußgeldstelle abgegeben wurde.

    Heute befand sich ein Bußgeldbescheid vom 13.03.2018 im Briefkasten, in dem mir wegen besagter Ordnungswidrigkeit nach §25 StVG ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet, nach § 17 OWiG eine Geldbuße festgesetzt und mitgeteilt wird, dass ich die Kosten des Verfahrens zu tragen habe.

    Nun verstehe ich nicht ganz, ob der Entzug meiner Fahrerlaubnis damit hinfällig sein wird und dann quasi “nur” das Fahrverbot gilt, oder ob dieses Fahrverbot eine reine Formalität zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis darstellt.

    Ich bin sehr dankbar, wenn Sie mir helfen hier durchzublicken.
    Mit besten Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:21

      Hallo Jasmin,

      der Entzug der Fahrerlaubnis endet nicht automatisch. Er geht mit einer Sperrfrist einher, nach der die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Bei weiteren konkreten Fragen zu Ihrem Fall können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Martin
    Am 4. Februar 2018 um 22:14

    Guten Abend zusammen,

    ich habe am 23.12.2017 folgende Situation gehabt. Mit den Öffentlichen Verkehrsmittel zu einer Weihnachtsfeier und nach der Weihnachtsfeier nach Verabschiedung von einem Freund am Taxistand mit einer Taxe wieder nach Hause. Da ich betrunken war,
    (BAK 1,7.1 Promille laut Blutprobe ich hätte gar kein Auto mehr fahren können) und auf dem Weg zur Hauseingangstür meinen Wohnungsschlüssel verloren habe, habe ich mich in mein Auto gesetzt und auf meine Frau gewartet. Sie hat Spätdienst gehabt ,so kam ich nicht in unsere Wohnung. Das Fahrzeug steht schon seit dem 22.12.2017 an der gleichen Stelle und ist von mir nicht bewegt worden und ich bin nicht damit gefahren. Als meine Frau dann zu Hause war, klingelte ich an der Tür und ich bin in unsere Wohnung gegangen und gleich ins Bett. Kurze Zeit später machte mich meine Frau wach und sagte dass die Polizei da wäre und ob ich mit dem Auto gefahren wäre.Dies verneinte ich,da ich überhaupt nicht fahren könne. Mein Führerschein wurde beschlagnahmt, weil Zeugen mich im Auto gesehen haben. Meine Autoschlüssel habe ich im Fahrzeug vergessen. Die Beamten haben mich weder am Auto noch im Auto vorgefunden. Da ich vor zwanzig Jahren einmal den Führerschein verloren hbe , weil ich einen Fehler gemacht habe ,( Unter Alkohol gefahren) würde ich nie wieder unter Alkohol ein Fahrzeug fahren. Aus diesem Fehler habe ich gelernt .
    Ich habe leider in Flensburg einen Punkt wegen Rotlicht und aktuell zwei Punkte bekommen und einen Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Was kann mir passieren und mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? Da ich ja nur im Fahrzeug gewartet habe und nicht einen Milimeter das Fahrzeug bewegt habe. Reichen Zeugenaussagen für eine Verurteilung aus.
    Mit bestem Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 15:47

      Hallo Martin,

      wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  26. Kevin
    Am 16. Januar 2018 um 21:17

    Guten Abend,

    Ich bin leider unter Alkohol Auto gefahren, was auch nie wieder vorkommen wird. Jetzt merkt man erst mal wie sehr man auf seinen Führerschein angewiesen ist
    Ergebnis:
    Entnahmewert 1,18
    Mindest-Alkoholkonzentrat 1,29
    Maximal-Alkoholkonzentrat 1,61
    Ich bin 300 Meter gefahren
    Warum werden 0,32 Promille drauf gerechnet
    Und was wird mir jetzt passieren?
    War das erste mal, dass ich strafrechtlich belangt wurde.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 17:05

      Hallo Kevin,

      ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg sowie mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Katrin
    Am 15. Januar 2018 um 0:39

    Hallo,
    Ich wurde letztes Jahr, in der Nacht vom 21.12. zum 22.12. von der Polizei angehalten . Wurde natürlich auch gefragt ob ich Alkohol getrunken habe, worauf ich dies bejate. Also musste ich pusten, Wert war 1,27 % . Blutwert im KH war dann 1,34% Führerschein wurde sofort einbehalten.
    Gestern, 13.01.2018 kam der Brief von der Polizei, wo ich mich schriftlich binnen einer Woche dazu äußern kann. Dazu gesagt, ich bin Ersttäterin. Das wird mir kein zweites Mal passieren. Da ich 2 Kleinkinder habe, brauche ich Ihn unbedingt wieder.

    Meine Frage an Sie:

    Was kommt auf mich zu?
    Wäre ein Anwalt ratsam?

    Als Straftat steht im Brief: Trunkenheit im Verkehr ( Par. 316 StGB )

    Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:32

      Hallo Katrin,

      ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Ihre Strafe wird vor Gericht festgelegt. Hierzu gehören in der Regel drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Ein Anwalt kann Sie weitergehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Serkan
    Am 21. Dezember 2017 um 6:32

    Hallo,
    Ich musste meinen schein im juli abgeben, und hab ihn im august wieder bekommen wegen illegalem rennen.
    Bevor ich ihn abgegeben habe, bin ich zu schnell gefahren und musste ihn jetzt abgebem bis 16.01.2018 für einen monat.
    weil ich noch ein verfahren wegen illegalem stadtrennen habe muss ich ihn noch ein drittes mal abgeben aber den zeitpunkt wann ich ihn abgeben muss wurde mir noch nicht gesagt.
    Ich habe angst dass ich deshalb mein schein für immer verliere könnte dies der fall sein?

    Danke im vorraus für ihre antwort

    • Volkmar
      Am 7. Oktober 2018 um 18:45

      Ihnen sollte man den Führerschein gar nicht mehr geben, da sie andere Menschen bewusst gefährdet haben !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 15:29

      Hallo Serkan,

      Sie sollten sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  29. Andreas
    Am 18. Dezember 2017 um 0:46

    Hallo, mir wurde ein Fahrverbot von 4Wochen ausgesprochen wegen zu schnellem Fahren.
    Ich habe auch tatsächlich den FS zur Bußgeldstelle nach Hamburg per Post gesandt ( leider in der eile nicht per Einschreiben).
    Der Sachbearbeiter sagt, das er dort nicht auf seinem Schreibtisch liegt und das wäre für Ihn entscheidend. Diese Behörde wirbt allerdings auch damit,das man den FS auch in den Nachteinwurf werfen könnte.
    Jetzt hab ich in der Zeit den Fs der Klasse D gemacht und von meiner zuständigen Behörde einen Vorläufigen FS bekommen, weil mein neuer noch nicht fertig war. Diesen bekam ich mit Vorlage des Personalausweises und dem Hinweis das mein Dokument noch in Hamburg liege. Da der Ablauf des Fahrverbotes mit der Fertigstellung des neuen wurde mir der Vorläufige ausgehändigt (ohne Hinweis darauf, das ich noch nicht wieder fahren darf.
    Jetzt Klingelt die Polizei bei mir und will meinen Führerschein einziehen weil die Behörde das für die noch bestehende Verbot vollstreckt werden soll und erst dann wirksam wird wenn er dort vorliegt.
    Auf mehrfachen Hinweis das ich ihn nicht habe, weil ich ihn versendet habe, eröffnet der Polizist sein wissen vom Erwerb der Klasse D und dem Vorläufigen FS und forderte ihn ein.
    ich habe Ihn nicht ausgehändigt, mit der ausrede er liegt bei meinen Eltern.
    Darauf würde mir Mündlich ( unter Zeugen allerdings, sie kamen zu dritt) das ich ab sofort kein Fahrzeug mehr führen dürfe und wenn ich den vorläufigen nicht bringen würde einen Durchsuchungsbefehl holen würden.
    ich will bzw. muss aber ein Praktikum als Busfahrer machen und brauche den FS.
    Was kann ich tun ???
    Wenn möglichst zeitnah antworten, da dringend Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 11:29

      Hallo Andreas,

      wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen und ggf. nachzuweisen, dass Sie Ihren Führerschein tatsächlich gesendet haben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  30. Sophia
    Am 18. November 2017 um 20:27

    Hallo, ich wurde außerorts geblitzt und habe nun den Brief von der Behörde bekommen, dass ich ein Monat Fahrverbot bekomme. Ab wann gilt das? Wie lange dauert der Verwaltungsweg?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:59

      Hallo Sophia,

      wurde in den vergangenen zwei Jahren kein weiteres Fahrverbot gegen Sie verhängt, müssen Sie den Führerschein innerhalb der nächsten vier Monate abgeben. Wann Sie das Fahrverbot innerhalb dieses Zeitraum antreten, bleibt Ihnen überlassen. Dies sollte auch Ihren Unterlagen zu entnehmen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/ab-wann/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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