Fahrverbot für Ausländer in Deutschland: Welche Regelungen greifen?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Können ausländische Fahrer ein Fahrverbot in Deutschland erhalten?
Alle Fahrzeugführer, die in Deutschland unterwegs sind, müssen sich an die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. In dieser ist unter anderem festgelegt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften maximal 50 km/h beträgt.
Begeht ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, hat er beispielsweise einen Abstandsverstoß begangen, wird dies gemäß deutschem Bußgeldkatalog geahndet. Oftmals bleibt es nur bei einem Bußgeld, in vielen Fällen kommt es jedoch zusätzlich zu Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot.
Deutsche Führerscheinbesitzer müssen das Dokument, welches als Nachweis ihrer Fahrerlaubnis gilt, dann für ein bis drei Monate abgeben und dürfen in dieser Zeit kein Fahrzeug führen. Wie verhält es sich jedoch, wenn ein Fahrverbot für Ausländer in Deutschland ausgesprochen wird? Ist das überhaupt für Fahrer aus dem Ausland möglich?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbote für Ausländer
Ja, auch gegen ausländische Fahrer kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Gemäß § 25 Abs. 3 StVG wird bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands das Fahrverbot per Aufkleber im Führerschein vermerkt. Befindet sich der Wohnsitz in Deutschland, wird der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots eingezogen.
Ja, denn hierbei handelt es sich dann um eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht dann Geld- oder Freiheitsstrafen mit sich.
Müssen Ausländer ein Fahrverbot in Deutschland antreten?
Generell ergeht es ausländischen Fahrern nicht anders als deutschen: Ein Fahrverbot gilt auch für Ausländer. Es gibt also keinen Freifahrtschein für Fahrer, die ihren Führerschein in einem anderen Land gemacht haben.
Auch sie müssen das Bußgeld zahlen und ein Fahrverbot antreten, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben.
Hat eine Person zwar einen Führerschein aus einem anderen EU-Land, ihren ordentlichen Wohnsitz aber in Deutschland, so gilt laut § 25 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Folgendes: Für die Dauer des Fahrverbots werden
von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.
Der Führerschein wird für den Zeitraum des Fahrverbots also amtlich verwahrt. Der Betroffene muss den Führerschein bei der entsprechenden Behörde abgeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Führerschein beschlagnahmt werden.
Fahrverbot für Ausländer mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland
Beim Fahrverbot für Ausländer, deren Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland liegt, gilt hingegen eine andere Regelung. Diese ist § 25 Abs. 3 StVG zu entnehmen. Dort ist festgelegt, dass das Fahrverbot in ausländischen Führerscheinen vermerkt wird. Zu diesem Zweck ist es auch erlaubt, dass Behörden das Dokument über die Fahrerlaubnis zu beschlagnahmen.
Auch bei einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland wird also ein Fahrverbot für Ausländer durchgesetzt. Allerdings müssen Betroffene den Führerschein nicht für den festgelegten Zeitraum abgeben. Stattdessen müssen sie ihn bei der zuständigen Behörde einreichen bzw. ihn einschicken. Dort wird dann ein Vermerk in Form eines Aufklebers auf dem Führerschein angebracht. Diesem ist zu entnehmen, wann das Fahrverbot endet.
Betroffene haben bei einem Fahrverbot für Ausländer außerdem die Option, den Führerschein für den festgelegten Zeitraum amtlich verwahren zu lassen. Endet das Fahrverbot, dürfen sie ihn wieder bei der Behörde abholen.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Hallo !
Kann man bei einem ausländischen Führerschein und dem Wohnsitz nicht in Deutschland das Fahrverbot auch anders eintragen lassen ohne den Führerschein an die für die Strafe zuständige Stelle mit der Post zuzusenden ?
Mit freundlichen Grüßen.
Peter
Diese Frage interessiert mich auch, bitte schnellstmöglich beantworten
Hallo,
meine frage lautet wie folgt.
Ich habe ein Fahrverbot in Deutschland und muss eine MPU machen. (nicht meine schuld aber habe keine beweise)
Mittlerweile lebe ich nicht mehr in Deutschland und bin auch abgemeldet.
Darf ich als Besucher trotzdem Fahren?
Führerschein habe ich immer noch.
Hallo sehr geehrte.
Ich habe als Frage. Bin Besitzer deutscher Führerschein und würde im tausche für portugiesischen Führerschein. Was passiert denn über den Punkten System weil portugiesischen Punkte System ist mit mehr Punkten als Deutsch System. Was würde in die Zukunft kommen wenn ich ich hier in Deutschland punkte kriege. Deutsche Führerschein gilt für 8 Punkte portugiesischen Führerschein gilt 12 Punkte. Können Sie mir bitte erklären wie das funktioniert und für welchen System wurde ich anhengen.
Hallo Miguel,
die Punktesysteme sind stets nur in dem jeweiligen Land anzuwenden. Das heißt: Sie könnten z. B. sowohl in Deutschland als auch in Portugal Punkte sammeln unabhängig von einander, denn die Konten werden nicht zusammengelegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Muss ich den Führerschein aus Polen zurückschicken oder ist die Seriennummer ausreichend und wo wurde sie ausgestellt?
Hallo Tomasz,
ausländische Führerscheine können deutsche Behörden in der Regel nicht einziehen. Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot greift zudem lediglich auf dem Bundesgebiet und nicht EU-weit. Wenden Sie sich ggf. an die Dienststelle, um sich über den genauen Ablauf informieren zu lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org