Fahrverbot – Monat aussuchen: Wann ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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Können Verkehrssünder den Monat vom Fahrverbot aussuchen?
Wenn Sie gegen die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung verstoßen, müssen Sie je nach Schwere Ihrer Zuwiderhandlung mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Kam es in Folge des Verstoßes zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, kann sogar ein Fahrverbot drohen. Dies ist für die meisten besonders einschneidend, geht damit doch häufig ein Verlust von Unabhängigkeit und Mobilität einher.
Und natürlich soll ein Fahrverbot für den Betroffenen auch Unannehmlichkeiten bereiten, sonst wäre es keine Sanktion. Allerdings besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, dass Sie für das Fahrverbot den Monat aussuchen dürfen, in dem Sie es antreten. Auf die Weise können Sie einen Zeitraum wählen, in dem es für Sie vielleicht nicht ganz so gravierend ist, sich nicht hinters Steuer setzen zu dürfen. Dies kann z. B. während Ihres Urlaubs sein oder zu einer Zeit, wenn ein Familienmitglied oder ein Bekannter in der Lage ist, Sie zu chauffieren.
Allerdings ist hierbei eine Frist zu beachten: Sie dürfen das Fahrverbot also nicht bis in alle Ewigkeit aufschieben, sondern müssen es innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft antreten. Sie können innerhalb dieser Frist für Ihr Fahrverbot sowohl den Monat aussuchen als auch den Tag.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Monat des Fahrverbots aussuchen
Ja, vorausgesetzt das Fahrverbot dauert nur einen Monat und Sie gelten als Ersttäter.
Wenn es sich um Ihr erstes Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren handelt. Andernfalls sind Sie ein Wiederholungstäter und können sich den Beginn des Fahrverbots nicht aussuchen.
Ja, es muss spätestens vier Monate nach Rechtskraft angetreten werden.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Für das Fahrverbot den Monat aussuchen: Nicht für jeden besteht diese Option
Damit Sie selbst festlegen dürfen, ab wann das Fahrverbot gilt, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie es antreten, sobald es rechtskräftig wird.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie innerhalb einer Frist von vier Monaten für Ihr Fahrverbot den Monat aussuchen:
- Das Fahrverbot beträgt nur einen Monat. Bei einer längeren Dauer ist der Beginn nicht mehr wählbar.
- Sie gelten als Ersttäter.
Letzter Punkt bedarf einer kurzen Erklärung: Als Ersttäter gelten Sie in diesem Fall, wenn dies das erste Fahrverbot ist, dass gegen Sie innerhalb von zwei Jahren verhängt wurde.
Mussten Sie hingegen innerhalb dieses Zeitraums bereits einmal den Führerschein abgeben, gelten Sie bei der Anordnung eines erneuten Fahrverbots als Wiederholungstäter und können das Datum nicht selbst festlegen.
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wann und von wem bekomme ich zu erfahren,dass das der entzug aufgehaben wird,oder die zeit vorbei ist?
Danke für die Auskünfte.