Fahrverbot verschieben: Wann das möglich ist

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot verschieben: Ersttäter haben diese Möglichkeit

1 Monat Fahrverbot: Verschieben ist oft nur für Ersttäter möglich.
1 Monat Fahrverbot: Verschieben ist oft nur für Ersttäter möglich.

Geht ein Bußgeldbescheid ein, in dem ein Fahrverbot als Nebenstrafe auferlegt wurde, stellt sich oft die Frage, ob der Termin zum Antritt ausgewählt werden kann.

Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass bei einem Fahrverbot der Termin nur unter bestimmten Umständen vom Betroffenen selbst bestimmt werden kann.

Ein Fahrverbot zu verschieben, ist oft nur dann möglich, wenn es sich um Ersttäter handelt oder ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde.

Wann dies jedoch genau möglich ist und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, soll im nachfolgenden Ratgeber erläutert werden.

FAQ: Fahrverbot verschieben

Wer kann ein Fahrverbot verschieben?

In der Regel können das nur Ersttäter. Wiederholungstäter müssen ein Fahrverbot üblicherweise ab Rechtskraft des Bescheids antreten.

Um wie lange kann ein Fahrverbot verschoben werden?

Kann der Antritt gewählt werden, muss diese innerhalb einer Frist von vier Monaten geschehen. Weitere Informationen hierzu, finden Sie hier.

Kann ein Einspruch das Fahrverbot verschieben?

Ja, denn der Einspruch muss geprüft und entschieden werden. So lange ist der Bescheid nicht rechtskräftig und das Fahrverbot muss nicht angetreten werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Fahrverbot: Den Zeitraum auswählen können nur wenige

Nach Eingang des Bußgeldbescheids besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen diesen zu erheben. Geschieht dies nicht, wird der Bescheid rechtskräftig und das Fahrverbot muss angetreten werden.

Fahrverbot: 1 Monat verschieben, nur wenn es sich um Ersttäter handelt.
Fahrverbot: 1 Monat verschieben, nur wenn es sich um Ersttäter handelt.

Ersttäter, Fahrer die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, bekommen oft die Chance einer 4-Monats-Frist. Dies ermöglicht es, das Fahrverbot zu verschieben, denn Ersttäter können sich ab Wirksamkeit des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten einen Abgabetermin aussuchen. Der Führerschein muss innerhalb dieser Frist bei der zuständigen Behörde eingehen.

Widerholungstäter haben diese Möglichkeit nicht. Sie können den Antritt zu einem Fahrverbot nicht verschieben. Hier gilt der Tag an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird als Termin für den Beginn der Fahrverbotsfrist.

Fahrverbot verschieben: Ein Einspruch kann auf den Beginn Einfluss haben

Wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, verschiebt sich das Einsetzen der Rechtskraft für diesen Bescheid. Das heißt auch, dass sich der Beginn des Fahrverbots verschiebt, da dieses erst dann gültig wird, wenn der Bußgeldbescheid oder das betreffende Urteil rechtskräftig ist.

Da die Bearbeitung und die Verhandlung zu einem Einspruch mitunter Monate in Anspruch nehmen können, verschiebt sich auch das Fahrverbot entsprechend. Können weitere Rechtsmittel eingelegt werden, dauert das Verfahren weiter an. Ein Fahrverbot so zu verschieben, ist jedoch nur möglich, wenn der Einspruch Erfolg hat und nicht schon von vornherein abgelehnt wird.

Oft ist auch der Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich. Dieser Anwalt kann in der Regel beurteilen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist oder ob das Fahrverbot umgewandelt werden kann. Eine Umwandlung bedeutet dann, dass der Betroffene den Führerschein nicht abgeben muss und weiter fahren kann. Aus dem Fahrverbot wird meist ein höheres Bußgeld.

Ein Umwandlung ist jedoch meist nur für Ersttäter und Fahrer ohne Punkte eine Option. Ist dieses Anliegen vor Gericht nicht erfolgreich, muss der Führerschein abgegeben werden. Ob dies für einen oder drei Monate geschehen muss, ist von der Ordnungswidrigkeit abhängig.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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5 Kommentare

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  1. Anas
    Am 10. September 2017 um 10:48

    Hallo
    Ich arbeite als lkw Fahrer
    Und bekomme ich ein Monat Fahrverbot
    Gibt’s Möglichkeit das ich mein Führerschein nicht abgegeben ?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:22

      Hallo Anas,

      in bestimmten Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld auszutauschen. Hierfür ist allerdings die Hilfe eines Anwalts notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Eltrop, N
    Am 24. Februar 2017 um 9:48

    Wiederholt wird hier von der “zuständigen Behörde” als Abgabeort des Führerscheins gesprochen. Hätte man das nicht auch genauer sagen können? Ist vermutlich Straßenverkehrsamt …? Kann ich auch zu Polizei gehen? Oder kann ich zur Stadt / Ordnungsamt gehen?

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