Fahrzeugbrief: Erklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil II

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrzeugbrief: Eine Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Der Fahrzeugbrief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II.
Der Fahrzeugbrief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II.

Der Fahrzeugbrief ist Teil der Fahrzeugpapiere. Doch vielen ist nicht klar, was es mit ihm auf sich hat, und wünschen sich eine Erklärung für den Fahrzeugbrief. Manche verwechseln den Fahrzeugschein mit dem Fahrzeugbrief, und dann gibt es da noch den Begriff „Zulassungsbescheinigung“ – es ist also höchste Zeit, ein wenig Licht in das Dunkel von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung zu bringen.

Was ist das also genau? Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Zulassungsbescheinigungen? Was steht im Fahrzeugbrief? Wie sieht der Fahrzeugbrief aus? Wer steht im Fahrzeugbrief? Und wo steht die Fahrzeugbriefnummer? Im folgenden Ratgeber sollen diese Fragen beantwortet werden.

FAQ: Fahrzeugbrief

Was ist der Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief gibt Auskunft über den aktuellen Halter eines Fahrzeuges. Er enthält Informationen wie etwa die Fahrgestellnummer, um ein Auto zweifelsfrei zuordnen zu können. Der korrekte Name lautet Zulassungbescheinigung Teil II.

Wer hat dieses Dokument?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der, der den Fahrzeugbrief hat, den jeweiligen Wagen besitzt. Das stimmt nicht ganz. Der Fahrzeugbrief ist vielmehr ein Hinweis auf den Besitzer. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen, müssen Sie den Fahrzeugbrief nicht unbedingt dazu bekommen. Empfehlenswert ist es dennoch.

Was mache ich, wenn ich die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren habe?

Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, können Sie sich unter Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen.

Was ist ein Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief wurde im Oktober 2005 zur Zulassungsbescheinigung Teil II und ist nun europaweit einheitlich gestaltet. Er bescheinigt als amtliche Urkunde die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs. Ferner gibt es noch die Zulassungsbescheinigung Teil I, den früheren Fahrzeugschein, welche die Bescheinigung für die konkrete Zulassung darstellt. Diese muss bei Nutzung des Fahrzeugs stets mitgeführt werden, wohingegen der Fahrzeugbrief keinesfalls im Fahrzeug, sondern an einem sicheren Ort aufzubewahren ist. Darauf wird auch oben auf dem Fahrzeugbrief selbst hingewiesen.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ist also, dass ersterer bei der Fahrt stets mitgeführt werden muss und bei Kontrollen vorzuzeigen ist, während letzterer nicht im Wagen, sondern an einem sicheren Ort aufzubewahren ist.

Außerdem ist im Fahrzeugschein nur der aktuelle Halter eingetragen, während der Fahrzeugbrief den aktuellen und einen Vorhalter enthält. Der alte Fahrzeugbrief vor Oktober 2005 hatte hier noch mehrere Fahrzeughalter zugelassen. Nun muss also nach zwei Haltern ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden.

Wichtig ist, dass im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer steht. Zwar wird der Halter des Wagens im Fahrzeugbrief eingetragen. Dies weist aber nur die Verfügungsberechtigung über den Wagen aus, nicht das Eigentum.

Im Fahrzeugbrief ist unter den Angaben zum Halter explizit Folgendes vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“

Der Fahrzeugbrief hat bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Wagens nur Indizfunktion, nicht mehr. Daher ist es beispielsweise theoretisch möglich, ein Fahrzeug auch ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs zu erwerben. Dies ist im Einzelfall aber riskant und nicht empfehlenswert, weil sich hinterher herausstellen könnte, dass jemand anders der Eigentümer war und der Verkauf somit nicht wirksam ist.

Kraftfahrzeugbrief: Die Ausstellung

Anders als der Fahrzeugschein wird der Fahrzeugbrief nicht bei der Fahrt mitgeführt.
Anders als der Fahrzeugschein wird der Fahrzeugbrief nicht bei der Fahrt mitgeführt.

Ausgestellt wird der Fahrzeugbrief bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs oder bei einer Ummeldung. Alte Dokumente, die noch vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Bei der nächsten Verwaltungshandlung werden sie dann von der Zulassungsstelle gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.

Mittels einer Nummer wird im Fahrzeugbrief der Wagen eindeutig identifiziert: Dies ist die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer, landläufig auch als Fahrgestellnummer bekannt. Zudem wird diesem konkreten Fahrzeug ein amtliches Kfz-Kennzeichen zugeteilt, das zu Beginn des Fahrzeugbriefs vermerkt ist.

Die Ausstellung geschieht für eine konkrete Person; dies kann eine natürliche oder juristische Person sein. Diese wird im Fahrzeugbrief als Besitzer bzw. Halter eingetragen.

Wenn sich Änderungen ergeben, so müssen diese im Fahrzeugbrief vermerkt werden. Mögliche Änderungen ergeben sich zum Beispiel, wenn technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden oder die Angaben zum Halter nicht mehr aktuell sind.

Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus? – Eine Beschreibung

Für die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den oft immer noch so bezeichneten Fahrzeugbrief ist ein Muster in Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorhanden. Es handelt sich um ein einseitig bedrucktes Dokument, das zahlreiche Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Leuchtaufdrucke aufweist und somit fälschungssicher gestaltet ist. Etwa in der Mitte des Dokuments befindet sich die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. die Fahrzeugbriefnummer, welche auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen wird.

Was steht im Fahrzeugbrief?

Wer beispielsweise die Schadstoffklasse im Fahrzeugbrief sucht, wird nicht fündig werden. Diese lässt sich anhand einer Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein ermitteln.

Eingetragen sind hingegen die grundlegenden Daten zum Fahrzeug. Um das Fahrzeug eindeutig zuzuordnen, ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bzw. Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief ausgewiesen. Ferner ist vermerkt, um was für ein Auto es sich handelt, also dessen Marke, Typ, Variante und Version. Technische Daten dürfen auch nicht fehlen: Hubraum, Kraftstoffart und Nenndrehzahl gehören zum Beispiel zu den notwendigen Angaben.

Nicht unbedingt im Fahrzeugbrief ist das Baujahr. Stattdessen findet sich das Datum der Erstzulassung im Fahrzeugbrief.

Die Buchstaben und Ziffern im Fahrzeugbrief: Legende

Der neue Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) enthält Felder, die mit Buchstaben oder Ziffern bezeichnet sind. Der Aufbau beim neuen Fahrzeugbrief ist jetzt europaweit einheitlich. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie für jede Fahrzeugbriefnummer eine Erklärung, welche Information bei welcher Zeile eingetragen ist:

Buch­sta­beEin­tragZif­ferEin­trag
AAmtliches Kenn­zeichen1Anzahl der Vorhalter
BDatum Erst­zulassung2Hersteller-Kurz­bezeichnung
C.3.1/ C.6.1Name/ Firmen­name2.1Code zu 2
C.3.2/ C.6.2Vorname(n)2.2Code zu D.2 mit Prüfziffer
C.3.3/ C.6.3Adresse3Prüfziffer zur FIN
D.1Marke4Art des Aufbaus
D.2Typ, Variante, Version5Bezeichnung der Fahrzeug­klasse und des Aufbaus
D.3Handels­bezeich­nung6Datum zu K
EFahrzeug-Identifi­zierungs­nummer (FIN)10Code zu P.3
IDatum11Code zu R
JFahrzeug­klasse17Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
KNummer ABE23Interne Vermerke des Herstellers
P.1Hubraum (ccm)24Zulassungs­behörde/ Genehmigungs­inhaber
P.2Nennleis­tung (kW)25Zusätzliche Hinweise
P.3Kraftstoff­art/ Energie­quelle
P.4Nenn­drehzahl
RFarbe
Beim TÜV muss der Fahrzeugbrief in der Regel nicht vorgelegt werden.
Beim TÜV muss der Fahrzeugbrief in der Regel nicht vorgelegt werden.

Wozu brauchen Sie den Fahrzeugbrief?

Sie brauchen den Fahrzeugbrief, um beispielsweise das Auto um- oder abzumelden. Er muss hierzu bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Auch bei einem Verkauf sollten Sie den Fahrzeugbrief haben und ihn mit dem Wagen zusammen übergeben.

Aus diesem Grund ist der Fahrzeugbrief ein wichtiges Dokument und sollte stets sicher verwahrt werden. Sein Verlust ist ärgerlich und kann zu hohen Kosten führen.

Denn wenn Sie den Fahrzeugbrief verlieren, müssen Sie einen neuen beantragen. Hierzu müssen Sie bei der Zulassungsstelle zunächst eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Sie das Dokument verloren haben. Anschließend dauert es noch mehrere Wochen, bis Sie den neuen Fahrzeugbrief erhalten. Die Kosten können dabei je nach notwendigem Aufwand variieren.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (120 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

9 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Monika N
    Am 16. Mai 2021 um 20:04

    Peinlich, peinlich….zur KfZ-Zulassung am Ende der Stadt (für mich), 3 Stunden warten, dann endlich KfZ-Schein Teil 2 erhalten… und beim nachhausefahren entweder in S- oder U-Bahn liegengelassen – Sch….. was nun???

  2. Sibylle
    Am 15. Februar 2021 um 17:13

    Vielen Dank für die aufschlussreichen Erklärungen.

    MfG
    Sibylle

  3. Karin R
    Am 11. November 2020 um 22:53

    C.4c Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

    Bitte erklären Sie mir diesen Satz.
    Bedeutet das: Das vollständig bezahlte Auto gehört mir nicht ???

    m.f.G.
    Karin R

    • Hr. Landsmann
      Am 11. Februar 2024 um 17:45

      Eigentümer ist der-/diejenige, welche/r den Nachweis über den erfolgten Kauf des Fahezeugs erbringen kann, z. B. mittels Kaufvertrag, Rechnung, Schenkungsurkunde etc.

  4. H.Birkner
    Am 5. September 2020 um 7:19

    habe meine Unterlagen von der Z-stelle für meinen Hänger bekommen.
    Zulassungsbescheinigung 1 #2, sowie ein Nummernschild. Auf dem Nummernschild befindet sich eine Klebemarke.
    Der Verkäufer vom Autohaus machte mich darauf aufmerksam,daß auch noch eine 2.Marke ( TÜFF) raufgehöhrt. Das macht bei einem neuen Hänger die Zulassungsstelle?
    Es ist ein STEMA MINI 350 Kastenanhänger zul. Gesamtgewicht 350kg, ungebremst.
    Liegt da ein Fehler der Zulassungsstelle vor oder in diesem Fall nicht notwendig?
    MfG
    H.Birkner

  5. Uwe
    Am 29. Juni 2020 um 22:01

    @Kathrin:
    Derjenige, der im Kaufvertrag steht…

  6. Dennis
    Am 18. April 2020 um 12:12

    Guten Tag, ich muss mein gebraucht gekauftes Auto anmelden. Geht zur Zeit nur online . Fahrzeugbrief und Schein vom vorbesitzer habe ich aber da ist kein sicherheitscode da von 2001, was jetzt? Vielen Dank Dennis

  7. Kathrin
    Am 20. Juli 2019 um 10:49

    Hallo,wer ist denn der rechtliche Eigentümer des Kfz?

  8. Hans
    Am 12. März 2019 um 17:30

    Bitte um Übersetzung der Zahlen und Buchstaben Kennungen im Feld 23 des Farzeugbriefes. Vor allem den Farbcode.

    2010 000020 5213E5 DEU250 COC JA

    26080450 TZQ090 47309 VB 181

    181 Im voraus möchte ich mich sehr Bedanken.
    Mit frl . Grüßen Hans

Verfassen Sie einen neuen Kommentar