Fahrzeugrückhaltesystem: Infos zu Leitplanken, Schutzwänden und Co.

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Fahrzeugrückhaltesystem

Was ist ein Fahrzeugrückhaltesystem?

Fahrzeugrückhaltesysteme sind Teil der Straßenausstattung. Es handelt sich hierbei um Schutzeinrichtungen entlang von Straßen, die von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufhalten und umlenken sollen. Dies soll zum Beispiel verhindern, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder eine Böschung hinabstürzt. Somit schützen Fahrzeugrückhaltesysteme einerseits die Insassen des betreffenden Fahrzeugs und andererseits andere Verkehrsteilnehmer. Ein 100-prozentiger Schutz kann allerdings nicht gewährleistet werden.

Welche Beispiele gibt es für Fahrzeugrückhaltesysteme?

Zu den Fahrzeugrückhaltesystemen gehören zum Beispiel Brückengeländer, Leitplanken, Erdwälle, Schutzwände, Spannseilsysteme sowie Rückhaltemodule aus Beton oder Kunststoff. Manche sind nur temporär installiert, z. B. an einer Baustelle.

Welche Anforderung muss ein Fahrzeugrückhaltesystem erfüllen, um in Deutschland zugelassen zu werden?

In Europa müssen Fahrzeugrückhaltesysteme die CE-Kennzeichnung aufweisen, um eingesetzt werden zu dürfen. Dazu muss der Hersteller sein Rückhaltesystem unter anderem die Prüfungen gemäß EN 1317 durchlaufen lassen. Dabei wird nicht nur geprüft, wie wirksam das System ein Fahrzeug aufhalten kann, sondern auch welche Belastungen es bei einem Unfall für die Insassen verursacht.

Fahrzeugrückhaltesysteme leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit

Auch die Leitplanke ist ein Fahrzeugrückhaltesystem.
Auch die Leitplanke ist ein Fahrzeugrückhaltesystem.

Kommt ein Fahrzeug während der Fahrt von der Straße ab, kann das verheerende Folgen haben. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass es mit einem Baum kollidiert oder eine Böschung hinabstürzt. Derartige Unfälle bedeuten oft schwere oder gar tödliche Verletzungen für die Insassen. Und gerät das Fahrzeug gar in den Gegenverkehr oder in einen Fußgängerbereich, werden obendrein auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Aus diesem Grund gibt es diverse Schutzeinrichtungen, um ein Fahrzeug, das von der Fahrbahn abkommt, aufzuhalten oder umzulenken. Diese sind als Fahrzeugrückhaltesysteme bekannt und umfassen zum Beispiel Leitplanken, Geländer, Erdwälle und Schutzwände. Sie können sowohl dauerhaft als auch temporär installiert sein. Letzteres ist zum Beispiel oft an Baustellen der Fall.

Die verschiedenen Systeme haben zum Teil unterschiedliche Eigenschaften. So gibt zum Beispiel eine Leitplanke im Gegensatz zu einem Betonwall nach und verformt sich beim Aufprall. Statt dass das Fahrzeug einfach nur dagegen kracht, nimmt die Planke einen Teil der Energie auf und mindert so den Aufprall. Das kann die Schäden am Fahrzeug und vor allem die Verletzungsgefahr für die Insassen reduzieren.

Welche Richtlinie gilt für Fahrzeugrückhaltesysteme?

Ein Fahrzeugrückhaltesystem muss allerlei Anforderungen erfüllen, um in Deutschland zugelassen zu sein. Diese sind in der Europäischen Norm (EN) 1317 festgelegt, welche die Fahrzeugrückhaltesysteme in verschiedene Kategorien einteilt:

  • Schutzeinrichtungen
  • Anfangs- und Endkonstruktionen (Beginn und Ende der Schutzeinrichtung)
  • Übergangskonstruktionen ( verbinden zwei Schutzeinrichtungen verschiedener Art miteinander, z. B. eine Leitplanke aus Stahl mit einem Modul aus Beton)
  • Anpralldämpfer (befinden sich punktuell an Hindernissen und verringern Heftigkeit des Fahrzeuganpralls)
Fahrzeugrückhaltesysteme haben oft Anfangs- und Endkonstruktionen, die zum Boden hin abflachen.
Fahrzeugrückhaltesysteme haben oft Anfangs- und Endkonstruktionen, die zum Boden hin abflachen.

Je nach Kategorie müssen die Konstruktionen gemäß EN 1317 verschiedene Prüfverfahren bestehen, um in Europa eingesetzt werden zu dürfen. Dabei wird nicht nur geprüft, wie gut sie ein Fahrzeug aufhalten können, sondern auch wie hoch die Belastung für die Insassen dabei ist. Ein weiteres Kriterium ist der Grad der Verformung, der beim Aufprall eines Fahrzeugs auf das Fahrzeugrückhaltesystem entsteht.

Um die Prüfungen zu bestehen, muss ein Fahrzeugrückhaltesystem die Anforderungen erfüllen, für die es konstruiert wurde. Es reicht zum Beispiel nicht aus, wenn es lediglich Pkw standhält, obwohl es eigentlich zum Aufhalten von schweren Lkw gedacht ist. Wie stabil und durchbruchsicher ein Fahrzeugrückhaltesystem sein muss, hängt vor allem von seinem Einsatzort ab. So finden sich zum Beispiel entlang einer Autobahnbrücke in der Regel starke Konstruktionen aus Beton, weil hier das Abkommen von der Fahrbahn besonders gravierende Folgen hätte.

In Deutschland gelten zusätzlich zur EN 1317 außerdem die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Auch hier werden Anforderungen an Fahrzeugrückhaltesysteme gestellt. Insbesondere ist hier aber auch geregelt, wann und wo diese zum Einsatz kommen.

Einsatzempfehlungen für Fahrzeugrückhaltesysteme

Unter der Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt das Bund-Länder-Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen regelmäßig Einsatzempfehlungen für Fahrzeugrückhaltesysteme heraus, die eine Ergänzung zur RPS darstellen. Sie kommen insbesondere dann zur Anwendung, wenn ein Fahrzeugrückhaltesysteme die Vorschriften der RPS nicht hundertprozentig erfüllen kann, weil es zum Beispiel aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gekürzt werden muss.

Sie geben dann nicht nur Lösungsvorschläge für die entsprechende Situation, sondern legen auch fest, wann eine Modifikation des Fahrzeugrückhaltesystems eine Prüfung durch die Zertifizierungsstelle erforderlich macht.

Es kann verschiedene Gründe geben, warum beim Bau eines Fahrzeugrückhaltesystems von den offiziellen Normen und Richtlinien abgewichen werden muss. Sehr häufig ist zum Beispiel ein bereits bestehendes Bauwerk, wie etwa eine Brücke, der Grund. Deren Tragpfeiler stehen eventuell so ungünstig, dass entlang der Straße, die unter der Brücke entlang läuft, nicht genug Platz für die üblichen Fahrzeugrückhaltesysteme ist. Dann muss eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden, die zwar nicht mehr hundertprozentig den Vorschriften entspricht, aber dennoch die gewünschte Schutzwirkung erzielt. Die Einsatzempfehlungen sind somit eine praktische Anleitung, wenn die Theorie an ihre Grenzen stößt.

Wichtig hierbei ist, dass nicht der erstbeste Lösungsvorschlag übernommen wird. Stattdessen sind alle möglichen Varianten zu prüfen. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeugrückhaltesystem nicht nur seinen Zweck erfüllt, sondern am Ende möglichst auch ohne großen Wartungsaufwand auskommt und keine unnötigen Kosten verursacht. Die Einsatzempfehlungen für Fahrzeugrückhaltesysteme legen zum Beispiel fest, dass wenn möglich nur wenige Übergangskonstruktionen eingesetzt werden. Dadurch können Reparaturen am System schneller durchgeführt werden und die Lagerung von Ersatzteilen reduziert sich auf das nötige Minimum.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. Christian S
    Am 1. September 2023 um 20:35

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    leider finde ich keine Hinweise über erforderliche Instandsetzungen von Leitplankensystemen. Für eine bestehende Schadensforderung zum Wechsel einer Doppelleitplanke benötige ich eine belastbare Aussage hinsichtlich eines tatsächlich forderbaren Wechsels einer Doppelleitplanke samt verbindender Distanzstücke, nachdem an einem Holm lediglich Farbanhaftungen verursacht wurden. Es sind anhand vorlegbarer Beweisaufnahmen einer polizeilichen Beweisaufnahme weder bleibende Verformungen oder Dellen, noch Fluchtabweichungen des gesamten Systems festzustellen. Dennoch möchte die betroffene Autobahnmeisterei das gesamte System (linker Holm mit Farbanhaftung, rechter Holm völlig unbeschädigt, verbindende Distanzstücke völlig unbeschädigt) ausgewechselt haben. Wer kann dazu, aufgrund welcher Reperaturvorschrift eine rechtsgültige Aussage machen.
    Für eine Tipp, einen Hinweis oder konkrete Aussagen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen, CS

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