Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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117 Kommentare

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  1. Misovski
    Am 2. Juli 2024 um 23:59

    Wie kann man mit der Nummer des Strafzettels einen Scheck für die Zahlung einer Parkstrafe ausstellen?

  2. Mr. M
    Am 26. Juni 2024 um 13:03

    Mein KFZ wurde von einem anderen Nutzer auf dem Parkplatz in Fritzlar abgestellt, da ein Besuch im gegenüberliegenden KKH getätigt wurde.
    Die Parkscheibe wurde gesetzestreu gut sichtbar in der Seitenscheibe positioniert und trotzdem wurde ein Ticket erstellt. Aus etwas ungünstigen Gründen habe ich als Halter das Ticket im Fahrzeug gefunden und mich umgehend telefonisch bei Fairparken gemeldet, den Vorgang hinterfragt (Bilder angefordert) und mich als Halter ausgewiesen (warum sollte ich auch sonst dort anrufen). Meine Anmerkungen habe ich daraufhin zusätzlich schriftlich zur Kenntnis gegeben. Obwohl die Nutzung auch für einen Besuch im KKH zulässig ist, hat Fairparken den Nachweis für den Aufenthalt nicht akzeptiert, ich bekam Post und nun streiten wir uns nur noch um 10€ für die Halterermittlung. Da ich mich telefonisch und schriftlich VOR dem postalischen Anschreiben der beklagten Firma als Halter auswies, liegt nach meinem Dafürhalten und dem meiner vertretenden Anwaltskanzlei eine unrechtmäßige Berechnung vor. Dies lassen wir notfalls auch gerichtlich feststellen!
    Die sog. Vertragsstrafe wurde sogar schon vom Verursacher beglichen, obwohl ein Nachweis für ein berechtigtes Abstellen aufgezeigt wurde.

    Nun wird es jedoch spannend: Durch ein wiederholtes und permanentes Anmahnen der nachweislich ungerechtfertigten Berechnung der 10€ zzgl Mahngebühren liegt mutmaßlich der Tatbestand der Nötigung seitens Firma Fairparken vor. Ebenso kommt erschwerend für sie hinzu, dass sie in jedem der Schreiben angeben, dass KEIN Zahlungseingang festgestellt wurde, sich aber der Betrag verringert.
    Zur Anzeige haben wir es noch nicht gebracht, denn wir warten erstmal die Rückmeldung der Geschäftsführung ab, denn die müssen im Verfahren für das Verhalten der nicht sachkundigen Mitarbeiter haften.

    Abwarten ist angesagt…

  3. Dennis
    Am 24. Juni 2024 um 12:14

    Ich habe an einem Sonntag an dem alle Geschäfte geschossen waren auf einem komplett leere Parkplatz mein Fahrzeug abgestellt, die Kamera die mein Kennzeichen registriert hat, habe ich überhaupt nicht gesehen und die Schilder auf die Parkeaumnutzung habe ich zwar von weitem gesehen, dachte aber das es sich auf normale Arbeitstage bezieht.

    Meine Frage hierzu:

    Ist es denn überhaupt rechtens hier eine Forderung zu Stellen, wenn die betroffenen Geschäfte alle geschlossen sind und überhaupt kein Einkaufsverkehr stattgefunden hat!?

    Wie gesagt, der zu berücksichtigende Tag war ein Sonntag und der Parkraum war bis auf mein Fahrzeug komplett leer.

  4. Stoffer
    Am 23. Juni 2024 um 9:05

    Gestern vor dem Fressnapf in Hamm passiert, waren nur 5 Minuten im Geschäft für 50 Euro eingekauft.
    Benutzung der Parkscheibe nicht bekannt und die Hinweistafel übersehen

  5. Robo
    Am 2. Juni 2024 um 13:37

    habe einspruch eigelegt da ich als halter nicht dort geparkt hatte.
    jetzt kam Antwort.
    da ich mich angeblich auf das urteil vom bgh vom 18.12.2019 berufen würde (wo keine rede von war )
    wäre ich verpflichtet den Fahrzeugführer zu nennen .oder die Rechnung zu bezahlen.

    und was mache ich jetzt ??

  6. willi
    Am 31. Mai 2024 um 14:20

    Ich hatte gestern bei Peny in Hann.Münden auch so einen Zettel an der Windschutzscheibe. Hat mich gewaltig geärgert. Dank der Kommentare hier bin ich dan auf die Website von Fair Parken gegangen: dort gibt es einen Menüpunkt “Autofahrer – Kasssenzettel hochladen”, wo man eine Stornierung der Strafe beantragen kann. Ich habe den Kassenbon eingescannt und mit hochgeladen. 1/2 Stunde später kam die mail von Fair Parken, dass man von der Strafe absieht – mit dem freundlichen Hinweis, doch künftig die Parkscheibe immer reinzulegen.

  7. Georg F
    Am 28. Mai 2024 um 1:12

    Was ich an der ganzen Abzocke weitaus schlimmer finde, ist die Verwendung längst antiquierter Methoden, bei denen Manipulationen an der Tagesordnung sind. Zudem hieß es, dass die Mitarbeiter der Fairbrecherbanden gewisse ‘Quoten’ erfüllen müssen. Wozu das bei üblicherweise leeren Parkplätzen führt, kann sich wohl jeder leicht ausmalen.
    Was von Unternehmen mit einer Namenswahl wie Fairsicherung oder Fair Parken zu halten ist, wurde bereits vor Jahrzehnten beim Thema Marketing unterrichtet. Fairsager sind daher insbesondere jene Unternehmen, die entsprechend benannte Unternehmen beauftragen. Toll dann die pampige Antwort von Penny-Mitarbeitern: “Aber die lungern hier doch schon länger herum.”
    Übrigens interessiert es die Mitarbeiter häufig auch nicht die Bohne, ob eine richtig eingestellte Parkscheibe überhaupt vorhanden ist.

    Seriöse Unternehmen erfassen bereits seit Jahren die relevanten Daten über die RFID-Chips auf den Nummernschildern.

    ‘Faire’ Unternehmen fairsagen in dieser Hinsicht auf der ganzen Linie.

  8. Isjed
    Am 20. Mai 2024 um 10:04

    Ich habe am 13.05.2024 bei Lidl in Bottrop auf der Petersstr. eingekauft. Erst nächsten Tag habe ich hinter meiner rechten Parkscheibe ein Minizettel mit der Vertragsstraffe der Firma SAFEPLACE gefunden mit 29,90 EUR Knöllchen, das ich wegen “SPERR 29” Parken außerhalb gekennzeichneten Fläche. Ich kann mir nicht vorstellen das ich mit meinem kleinem Auto irgendetwas Versperrt hätte .Ich bin extra nächsten Tag dort hingefahren und gefragt was das eigentlich soll? Darauf hin hat mir der Verkäufer geantwortet das ich nicht mittig genug auf den neuen Zeiterfassungs- Sensoren gestanden bin und ich kann ein Widerspruch an die Firma schreiben und das er für mich nichts tuen kann. Ich wusste nicht mal das die neuen Sensoren dort eingebracht sind. Ich finde das hier wirklich eine Abzocke!

  9. FRAU
    Am 15. Mai 2024 um 10:14

    Hallo, habe gerade mit fair parken telefoniert. Leider sind die Service Leute nicht gerade höflich. Hab mehrfach auf die Zahlungsaufforderung per Mail geantwortet und geschrieben, dass ich der Zahlung nicht nachkommen konnte, weil der Kollege, der nach zwei Minuten des Verlassens des Autos, mir einen Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt hatte, meinen sofortigen persönlichen Einspruch entgegen nahm und den StrafZettel zerriß. Er fragte nur, ob ich einkaufen war und ich sagte ihm, dass ich bei der Post einen Brief abgegeben habe. Den Kassenzettel fand ich erst nach drei Wochen, denn ich war derweil im Krankenhaus gelegen. Zwei Minuten ist Raubrittertum und nicht fair. Am Ende wurde mein Wiederspruch mündlich angenommen. Vielleicht kommt nochmals eine Mahnung, denn ich kann ja nicht nachweisen, dass das Verfahren rückgängig gemacht wurde. Ich werde die Geschäfte auch meiden, die mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

  10. Sabine
    Am 14. Mai 2024 um 12:46

    am 02. Mai hat es mich kalt erwischt. Keine Parkscheibe, war bis vor ein paar Tagen auch noch nicht nowendig. Den Kassenzettel wegen geringer Summe abgelehnt. Erst zu Hause tief unter dem Scheibenwischer entdeckte ich dann den Strafzettel. Sofort kopierte ich meine Kontendaten, hatte ja mit Karte bezahlt und hoffte somit auf ein Storno. Falsch gehofft, die Daten von meinem Konto könne “FAIRPARKEN” leider nicht akzeptieren.
    Das war ein sehr teurer Einkauf.
    Ich denke mal alle Produkte die in einem Aldi angeboten werden, bekommt man auch in anderen Märkten ohne Parkgebühr-Abzocke.

    • Holger
      Am 19. Mai 2024 um 14:00

      Hallo Sabine,

      genau so erging es mir am 18.05.2024.
      Nur war es ein trink gut.
      Werde in Zukunft diese Niederlassung meiden.

      Viele Grüße
      Holger

  11. Der Richtigparker
    Am 12. Mai 2024 um 13:02

    Das ist unseriöse Abzocke!!! Am Freitag war ich bei Aldi Süd einkaufen und habe bei der Einfahrt kein neues “Schild” wahrgenommen. Nach meiner Einkaufsrückkehr hatte ich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe der das Datum von vor vier Tagen trug, auch die Uhrzeit war falsch angegeben. Hier kann ich nur schlussfolgern, dass dies eine der neuen “Betrugsmaschen” ist, habe Widerspruch eingelegt und garantiert wird kein Cent bezahlt.

  12. Gregor
    Am 11. Mai 2024 um 16:35

    Meine Frau hatte auf einem Penny – Parkplatz vergessen die Parkscheibe auszulegen.
    Prompt war ein Strafzettel über 29,90€ an der Scheibe.
    Ich habe an fairparken eine email mit dem Kassenbon geschickt und den Sachverhalt geschildert.
    Unverzüglich kam die Stornierung der Forderug mit der Ermahnung bitte in Zukunft darauf zu achten, die Parkscheibe auszulegen.
    Alles in einem sehr höflichen und freundlichen Ton.
    Wenn man sieht, wie oft, gerade bei kleineren Märkten, die Parkplätze von Fremdparkern blockiert werden, kann man diese Maßnahme verstehen.

  13. Tobias
    Am 6. Mai 2024 um 7:32

    Ich habe eine Zahlungsaufforderung von FairParken bekommen. Dort waren auch gleich mal 10€ Halterermittlung drin enthalten mit der Begründung das Sie keinen Zahlungseingang erhalten haben. Ich habe aber vorher gar keine Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe oder sonst wo gehabt. Ist das ein Widerrufsmöglichkeit?

  14. Micha
    Am 29. April 2024 um 19:53

    gestern auf dem Parkplatz vom Krankenhaus Strausberg .Ich wollte nur zum Röntgen ….leider war die Wartezeit länger als eine Stunde und obwohl meine automatische Parkscheibe noch etwa 15Min Restzeit anzeigte aber laut Parkzettel meine Zeit um knapp 8Min überschritten war ,soll ich 29,90 Euro zahlen .Es ist eine Frechheit solch eine Abzocke an einem Krankenhaus . Eine Abzocke an älteren und gebrechlichen Menschen die ein Krankenhaus besuchen müssen um Hilfe zu bekommen . Ein Angestellter von “fair parken ” der sich dann noch versteckt ,wenn man ihn um Rat befragen will . Eine Frechheit ,das diese Firma ,die angeblich für Ordnung sorgt ,diesen Namen tragen darf . Kein gutes Aushängeschild für Strauberg .

  15. Rike
    Am 29. März 2024 um 13:01

    Auch wir sollten 29€ bezahlen, nachdem wir bei Dunkelheit und Regen die hoch oben angebrachten Schilder nicht gesehen haben. Wir waren echt sauer, sind dann aber dank der Kommentare hier auf die Idee gekommen, den Kassenzettel bei fairparken einzusenden.
    Es ging wirklich einfach. Ein Foto vom Bon hinschicken hat genügt. Das Feld „Kommentare“ haben wir freigelassen.
    Am nächsten Morgen war die Stornierungs-Email da!

  16. Felix
    Am 10. März 2024 um 10:12

    Tja man sieht wieder das die Supermärkte hier einfach mit verdienen 70 – 30 Prinzip. Den Supermärkten ist das eine zusätzliche Einnahme ohne Aufwand..

  17. A. Avdo C
    Am 7. März 2024 um 10:58

    Leider haben sie mich genauso erwischt wie euch.
    Ich wollte nur Milch für den Kleinen holen, was nicht länger als 3 Minuten gedauert hat.
    Leute, ich habe beschlossen, dass ich nie wieder in einen mit (fair parken scheisse Laden) fahren werde, es ist immer noch billiger, 500 Meter zu einem anderen Laden (ohne fair parken scheisse) zu fahren, als eine Strafe von 29,90 Euro zu zahlen.

  18. Dierk
    Am 26. Februar 2024 um 19:12

    Habe heute meine Kinder vom Penny, die dort als Kunden einkaufen waren.
    Bin um 17:26 auf den Penny Parkplatz gefahren und habe dort auf die Kinder im Wagen sitzend gewartet.
    Um 17:29 (Werbung vor den Nachrichten im Radio) habe ich mein Fahrzeug verlassen und bin meinen Kindern 70m entgegen gegangen, um ihnen beim Tragen zu helfen.

    Spannende Abzocke:
    Meine falsch eingestellte Parkscheibe hat vielleicht zur Vertragsverletzung geführt – aber ich war mit den Kindern um 17:22 zurück am Fahrzeug und zu diesem Zeitpunkt bereits mit fair-parken telefoniert.
    Zeitpunkt Vertragsstrafe: 17:29
    Kassenzettel Penny: 17:29

    1) Ist das überhaupt “Parken” – weniger als 3 min ist doch “Halten”, oder?
    2) Der Mitarbeiter 316 muss mir zugesehen haben, wie ich 2 min im Auto gewartet habe und ausgestiegen bin.
    Und er muss gesehen haben, dass ich nur 70 m entfernt meinen Kindern helfen war.
    Und er muss die Vertragsstrafe eingetragen haben, als wir bereits wieder mit dem Einkauf in den Händen auf dem Rückweg waren.

    Da geht es nicht um Fair Parken, sondern um Abzocke.
    Ich weiss auch nicht, warum das im Sinne eines Supermarktes sein kann….

    • Alex
      Am 1. März 2024 um 13:49

      Die sind wirklich schnell mit dem Strafzettel. Warum könnte man die Fair Parken nicht verpflichten, nachzuweisen, dass man länger als die maximale Parkdauer geparkt hat? Hatte gestern maximal 5 Minuten geparkt zum schnellen Einkauf. Leider den Kassenbon nicht mitgenommen.

  19. Axel
    Am 25. Februar 2024 um 19:55

    Es ist schändlich, dass Unternehmen wie Aldi Süd sich zu solchen Geschäftspraktiken hinleiten lassen und Ihre Kunden, welche Sie mit viel Geld bewerben, dann so abzocken lassen. Nicht nur dass man als Kunde einen Strafzettel bekommt, sofort werden Mahngebühren fällig, welche offensichtlich Teil der unseriösen Geschäftspraxis sind.
    Überboten wird die Abzocke, dass selbst bei Bezahlung die Mahnungen bis zu einer Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens weitergehen.

    Dies dient nur der Einschüchterung um sogar eine Doppelzahlung zu erzwingen. Ich empfehle hier dringend, sich schriftlich sowohl an Aldi Süd – Beschwerden zu richten, aber auch bei der BaFin (Online) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz (Online) eine offizielle Anzeige einzuleiten. Hier bekommt man Unterstützung um gegen diese Abmahnungs- und Abzockvereine wie Fair Parken GmbH (der Name ist Ironie) vorzugehen. Bei Unternehmen welche dies Firma nutzen, sollten nicht mehr eingekauft werden und öffentlich davor gewarnt werden. Nur so kann diese unseriöse Geschäftspraxis unterbunden werden.

  20. Gerhard G
    Am 25. Februar 2024 um 14:34

    Mit Hinweisen auf die AGB der fair parken GmbH zig begründete Widersprüche gegen unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen geltend gemacht. Diese wurden von fair parken GmbH ignoriert, da in diesem Unternehmen keiner die AGB kennt. Es werden unsachliche Behauptungen wie z. B. dass es sich um einen privaten Mitarbeiterparkplatz handelt, dass das Auslegen einer Parkscheibe nicht ausreicht oder auch das Parken nur mit einer Parkberechtigung / Parkausweis genutzt werden darf.
    1. Wenn lediglich Mitarbeiter den Parkplatz benutzen dürfen, so wären die vertraglich vereinbarten Regelungen der AGB folglich ausgehebelt.
    2. Die AGB regeln die Voraussetzungen für die berechtigte Nutzung des Parkplatzes mittels handelsüblicher Parkscheibe.
    3. Die AGB führen in der Auflistung für die berechtigte Nutzung des Parkplatzes ausdrücklich die Parkscheibe auf.
    Die rechtswidrigen Auslegungen der fair parken GmbH verstoßen gegen die AGB Ziffer 3.1 ff, die mit dem Parkplatznutzer vertraglich vereinbart sind. Es fragt sich, wie fair parken GmbH im gerichtlichen Mahnverfahren die Nichtbeachtung der AGB und somit als Folge die Zahlungsforderungen begründen will.

  21. Maik
    Am 21. Februar 2024 um 12:54

    Hallo. Hatte gestern in Berlin Friedrichshain (Edeka) auch einen Zettel an der Windschutzscheibe. Hab mich sehr geärgert. Dann hier gelesen, das man was dagegen tun kann. Auf die Webseite von fairparken.com gegangen, dann oben rechts auf Menü, Autofahrer anklicken und auf Kassenzettel hochladen klicken. Dort dann die Vorgangsnummer, KfZ Kennzeichen eingeben und den Kassenzettel hochladen.
    Heute Morgen kam schon die Mail, und dort stand:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Gerne bestätigen wir Ihnen die einmalige Stornierung der Forderung.

    Unser Ziel ist es, Ihnen als Kunde jederzeit einen kostenfreien Parkplatz für Ihren Einkauf bereithalten zu können. Bitte denken Sie deshalb in Zukunft immer daran, die Parkscheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett Ihres Fahrzeugs zu platzieren, bzw. die Parkdauer zu beachten. So entstehen keine Missverständnisse und Sie können wie gewohnt unbeschwert einkaufen.

    Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    • K. Borchert
      Am 1. März 2024 um 17:20

      Danke für den Hinweis !
      Habe gestern 13.10 Uhr den Strafzettel bekommen. Ich bin Ihrem Hinweis gefolgt und habe gegen 15.00 Uhr den
      Kassenzettel hochgeladen. Um 17.29 Uhr habe ich bereits die “einmalige Stornierung” erhalten.
      Das eingesparte Geld wurde sofort in eine elektronische Parkscheibe investiert.

      K. Borchert

  22. U.Stahl
    Am 15. Januar 2024 um 9:01

    halte die Methode für Kundenunfreundlich. Getränkehofmann wirbt mit den Getränkekauf von Kisten- ranfahren, einladen- und fertig. Gut
    , aber vorher erst die aktuellen Geschäftsbedingungen am Parkplatz gründlich lesen. Das dauert und hält auf. Die Parkscheibe nicht vergessen, wird sonst bestraft 29.90 . Sicher unter 30 EUR damit es kein Kompflikt mit dem Recht gibt. Am Besten nicht mehr bei Penny und Hofmann einkaufen. Dort hoft man das die Leute gestresst sind und Fehler machen. Fair Play ist was anderes.

  23. Alfred
    Am 7. Januar 2024 um 23:55

    War kurz beim Aldi und Parkscheibe vergessen. Ankunft: 10:14Uhr Knöllchen 10:16Uhr Vom Parkplatz gefahren 10:18Uhr. Keine 5min!!!
    Und der Parkplatz war zu diesem Zeitpunkt halb leer.
    Eindeutig Abzocke von Fairparken!!!

  24. Bohdan
    Am 29. Dezember 2023 um 13:47

    Hallo zusammen,
    gestern habe ich eine “Forderung über Vertragsstrafe” auf einem Penny-Parkplatz bekommen.Auf der Homepage der Fair Parken GmbH gibt es eine Möglichkeit den Kassenzettel hochzuladen. Somit startet man eine Stornierungsanfrage ohne extra ein Schreiben aufsetzten zu müssen.
    Mal schauen, welche Antwort werde ich bekommen.

  25. Olaf
    Am 22. Dezember 2023 um 10:47

    Ich hatte gestern auch so einen Zettel an der Windschutzscheibe. Dank der Kommentare hier bin ich auf die Website von Fair Parken gegangen: dort gibt es einen Menüpunkt, wo man eine Stornierung der Strafe beantragen kann. Ich habe den Kassenbon eingescannt und mit hochgeladen. Heute früh kam die mail von Fair Parken, dass man von der Strafe absieht – mit dem freundlichen Hinweis, doch künftig die Parkscheibe immer reinzulegen. Also ohne Aufregung eine faire Lösung.

  26. Christian R
    Am 20. Dezember 2023 um 10:18

    Vor einer Woche erhielt ich per Post die Zahlungsaufforderung inkl. Mahngebühr von FairParken per Post. Ich sei ihrer Zahlungsaufforderung vom 04.11.2023 nicht nachgekommen, deshalb auch die extra Mahngebühren. Das konnte ich auch nicht, denn das “Knöllchen” war, wie man auf den Fotos mit geschickten Fotos gut erkennen konnte, nicht korrekt unter, sondern zwischen den Scheibenwischer geschoben und war weg geweht. Ich habe eine gut sichtbare elektronische Parkscheibe, die auch auf den Fotos gut zu erkennen ist, leider nicht die Uhrzeit. Ich habe umgehend gegen die Zahlungsaufforderung protestiert aber bis heute keine Rückmeldung erhalten. Ich bin ein wenig ratlos und nicht gewillt die 39,95€ zu bezahlen.

  27. Ursula S
    Am 19. Dezember 2023 um 15:45

    Ich habe höchstens 10 Minuten bei Penny auf dem Parkplatz in Moers gestanden. Hatte sowieso einen dicken Hals, weil von den 5 Angeboten die ich kaufen wollte 4 nicht mehr vorrätig waren. Dann soll ich auch noch 30,00 Euro Parkgebühren zahlen. Abzocke. Das war das erste und letzte Mal, dass ich dort einkaufen war.

    • Mark W.
      Am 10. Februar 2024 um 17:29

      Wenn man den Unterschied zwischen Vertragsstrafe und Parkgebühren nicht kennt, ist es wohl ein guter erster Ansatzpunkt sich damit zu beschäftigen.

  28. Klaus
    Am 13. Dezember 2023 um 12:09

    Heute habe ich im Bereich unterhalb der Scheibenwischer zufällig den Zettel von fairparken entdeckt. Angeblich soll ich vor einer Woche ohne Parkscheibe geparkt haben. Leider steht auf dem Zettel nicht drauf, wo ich falsch geparkt haben soll. Auch steht nicht darauf, wie lange das Auto da angeblich gestanden hat. Ist ein solches Vorgehen denn überhaupt rechtlich zulässig, wenn weder Ort noch Zeitraum drauf stehen?

  29. Raphael
    Am 11. Dezember 2023 um 21:44

    Die Supermarktbetreiber verdienen selbst 30% an jedem Knöllchen, kein Wunder dass bereits nach ein Paar Minuten Parkzeit eine Vertragsstrafe auferlegt und dokumentiert wird. In keinem Bundesland je eines Supermarkts habe ich als Kunde keinen (!) Parkplatz bekommen. Da drängen sich eher wirtschaftliche Interessen auf, als die Sorge um einen Parkplatzmissbrauch.

  30. Hardy
    Am 11. Dezember 2023 um 15:15

    Edeka-Parkraumbewirtschaftung in Berlin, Johannisthaler Chaussee durch ParkRaum-Management PRM GmbH ist reinste Abzocke.

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