Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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171 Kommentare

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  1. Gottfried T.
    Am 21. November 2025 um 17:03

    Meine Frau war heute vormittag bei Jysk in Hagen Haspe einkaufen und hat auf dem Parkplatz vor dem Haus geparkt,die Parks heike auf 11.00 Uhr eingestellt,als Sie um 12.10 Uhr aus dem Laden kam war ein Ticket in Höhe von 29,90 € an der Windschutzscheibe angebracht mit der Uhrzeit 10.54 Uhr. Der Kontroleur muss kurz nachdem meine Frau im Laden war das Ticket angebracht haben. Wir finden es einfach unverschämt das bei einem Geschäft wie Jysk nach 70 Minuten Parkzeit eine Stafe in Höhe von 29,90 € fällig ist.
    Die Firma Jysk wird uns als Kunden unter diesen Umständen nicht mehr wiedersehen.

  2. Marmot
    Am 19. September 2025 um 14:14

    Hallo Mitleidende,
    es ist nicht nur die aus dem Nichts kommende Zahlungsaufforderung der „fair parken GmbH“ erschreckend, sondern auch nach vielen ignorierten Bemühungen, ob per Email oder Telefonat mit dieser Firma einig zu werden. Trotz telefonischer Weiterleitung an sogenannte Zuständige (der in der AUTOMATISIERTEN Email genannte Herr Bartnitzki – der sorgfältig meinen Fall geprüft haben will – ist stets im Gespräch und nicht zu erreichen) wird man mit einem Schwall stumpfer Argumente niedergequatscht. Ebenso erschreckend ist es die große Anzahl von der Abzocke Betroffener anzutreffen. In meinem Fall geht es um das Parken in der Tiefgarage in Bonn Beuel. Mit keinem auffälligen Hinweis wurde auf das „System“ aufmerksam gemacht. Meine Zeugin kann sich ebenfalls an nichts erinnern. 2,00 € war die Gebühr, Die Zahlungsaufforderung nach Wochen belief sich auf 41,90 €. Für wie blöd hält diese Firma ihre „Kunden“, wenn diese mit Nummernschild (unbemerkt und bei offenen Schranken) erfasst werden, den geringen Parkgebühr-Betrag nicht zahlen wollen, sondern lieber eine überteuerte „Vertragsstrafe“??? Wieso wird dagegen nichts unternommen! Hoffentlich gehen diese hier erwähnten Fälle bald mal an eine entsprechende Stelle (bspw. öffentlich Rechtliche oder einen Anwalt, der Lust auf solche Halsabschneider hat

  3. Anna K.
    Am 18. September 2025 um 4:45

    Hat Fair Parken bei euch auf die Mails überhaupt reagiert? Habe vor über 1 Monat per Mail angeschrieben, dass das als Photobeweis beigefügte Strafzettel beim Rückkehr nicht am Auto lag und mein Beifahrer dies bezeugen kann, daher wird der Strafe wiedersprochen. Gar keine Reaktion,nur neue Zahlungserinnerungen. Dabei waren nicht mal 15 min bei einer Norma in Erlangen einkaufen. Die Aufforderung zur Parkscheibenverwendung war auch nicht gut sichtbar.

  4. Klaus.G.
    Am 16. August 2025 um 1:28

    ich habe auch von fair parken eine Rechnung in Höhe von 29,90€ erhalten, weil ich auf dem Privatgelände vom Alten und Pflegeheim geparkt habe.
    Ich meldete mich am Tag wo die Rechnung kam sofort bei fair parke GmbH um dieses zu klären. Ein Herr Demritas teilte mir mit das sie nichts für mich tun könne,da sie nicht dafür zuständig sein sondern das Alten und Pflegeheim. Ich fuhr darauf sofort dort hin um es zuklären. Dort wiederum teilte man mir mit das sie auch nicht zuständig sein für diese Sache sondern es sei die Firma fair parken. Weil die Rechnung von fair parken kam .,so habe ich mich dort schriftlich zu dem fall geeusert. fair parken hatte aber nichts besseres zu tun als mir eine Rechnung in Höhe von 39,90 € zu senden. Ich habe nun den Betrag von 29,90 € bezaht aber nicht die zusätzlichen 10,00 € Bearbeitungsgebühren die ich als Mahngebüren Difiniere.
    Nun warte ich erst einmal was dann noch kommt. Normalerweise wäre es angebracht kein Geld zu überweisen, da weder fair parken noch das Alte und Pflegeheim dafür zuständig sei.

  5. Hildegard E.
    Am 12. Juni 2025 um 13:58

    Hallo! Wir waren auf einem Parkplatz, bei dem auch Ärzte ansässig sind und die Sparkasse Bremen. Meine Freundin hatte mich notfallmäßig zum Arzt gefahren, dann auch einen eigenen Termin bei einem weiteren Arzt in der Nähe erledigt, hat mich dann sofort abgeholt von meiner Hausärztin und wir sind dann weggefahren. In der Zwischenzeit hat aber die eingeschaltete elektronische Parkuhr ein Defekt angezeigt, der dann sofort auch ausgetauscht wurde. Leider akzeptiert verpacken nicht und möchte einen Kassenbon von uns haben, den wir aber nicht vorweisen können, da wir ja zum Arztbesuch dort waren. Wie kann man dagegen angehen weil wir immer wieder die gleiche Meldung bekommen und immer wieder zehn Euro mehr zahlen sollen. Es meldet sich keiner auf die E-Mails, die wir versendet haben! Wie kann man da jemanden erreichen, um das Procedere mit dem mal zu erläutern?
    Gruß Hilde

  6. Egon K.
    Am 3. Mai 2025 um 7:56

    Moin ich war mit meiner Frau in Norderstedt in der Bäckerei Nitt Frühstücken kurz vor der Heimfahrt, da gibt es auch einen Parkplatz für Kunden ich hab nicht an die Parkscheibe gedacht ,auf einem Parkplatz auf einem Rastplatz auf der Autobahn machte mich ein Autofahrer auf den einen Zettel an der Windschutzscheibe aufmerksam. als ich den gelesen habe war ich baff 29,30 Euro Strafe wegen fehlender Parkscheibe ich stand dort ca 30 min Abzocke pur das ist Deutschland dachte ich mir

  7. Brigitte
    Am 1. April 2025 um 18:22

    1.4.25
    war heute auf Parkplatz Penny in Suhl. Bin 10.29 Uhr angekommen und habe die Parkuhr auf 11.00 Uhr gestellt, da ich meine Sachen aus dem Auto noch zusammen packen musste, denn wenn ich das Auto verlassen, zeigt mir die Uhr 10.30 Uhr an. Ihr Kontrolleur kam ans Auto als wir noch drin waren und hat wahrscheinlich die Parkuhr fotografiert. Für mich bedeutet parken lt. Gesetz wenn ich das Auto verlasse und das Auto abgeschlossen ist.
    Ich habe due 29.90 Euro überwiesen und sehe mich hierbei total abgezockt. Das hat mit menschlichen Umgang nichts mehr zu tun. Ich werde in Zukunft diesen Penny Markt meiden und werde nicht mehr dort einkaufen .

  8. Jerry C.
    Am 1. April 2025 um 7:59

    1. Parkräumüberwachung – hier handelt es sich um neue Formen von Organisierter Kriminalität – es gibt mittlerweile hunderter „Start ups“ die dieses Gewerbe ausüben um damit Millioneneinnahmen zu generieren – in der Regel ist es die einzige Einnahmequelle dieser Firmen.
    2. Guten Anwalt suchen und Widerspruch einlegen
    3. Anzeige bei der Staatsantwaltschaft (Betrug, Wucher, Nötigung usw.) und beim Finanzamt einlegen ( warum Finanzamt? – Parkraumüberwachung ist eine Dienstleistung und damit MWSt pflichtig (EUGH-Urteil Apcoa Parking).
    Klären ob die Firmen staatliche Förderung erhalten haben…( auch hier kann man ihnen Ärger machen…)
    und ggf. auch Verdacht wegen Schwarzarbeit

  9. KS
    Am 28. Februar 2025 um 12:09

    Rechtlich ist das Konstrukt absolut zulässig. Wenn’s Euer Parkplatz wäre, würdet Ihr das Thema auch aus einem anderen Blickwinkel sehen.
    Also mit Jammern und Klagen etc. sollte man es gar nicht erst versuchen. Das macht die Anwälte reich und kostet Euch Zeit und Nerven.
    Fazit: 1. schnell zahlen (auch wenn’s dem Ego weh tut)
    2. Freunde und Bekannte informieren
    3. Negative Bewertung mit entsprechendem Hinweis im Netz
    4. nie wieder dort einkaufen. Dann bleiben die Parkplätze auch immer schön frei

  10. Léon Richard D.
    Am 24. Februar 2025 um 20:23

    Ich habe am 01.02.2025 bei Hieber in Lörrach eingekauft und dort auf dem Parkplatz parkiert. Als ich nach einer Stunde rausfuhr dachte ich mir das ich zuhause die Parkzeit übers Internet zahle wie ich es auch schon vorher gemacht habe. Das habe ich dann vergessen und erst nach ca. 4 oder 5Tagen nachgeholt. Die Firma Fair parken rechnete vom 01.02.2025 bis zu den 4 – 5 Tagen Parkzeit und wollte ca. 156 Euro von mir welche ich nicht bezahlte. Heute 24.01.2025 habe ich wieder nachgeschaut da rechneten sie 01.02. – 24.02.25 und wollen über 400 Euro. Bisher habe ich noch kein Schreiben erhalten wahrscheinlich weil ich in der Schweiz wohne und die KFZ Nummer blockieren liess. Ich bin bereit meine Parkzeit zu bezahlen auch mit einem geringen Aufschlag aber abzocken lasse ich mich nicht.

  11. MichaelK
    Am 16. Februar 2025 um 12:30

    Ich bin gestern zum ersten Mal „Opfer“ dieser Methode geworden. Samstag morgen – Parkplatz Max. zu 10% belegt. Schilder nicht gesehen und nach 30min zurück zum Fahrzeug gewesen. Sachlich mag das juristisch alles sauber sein. Als Kunde jedoch möchte ich nicht sicherstellen, das ich mich wegen einer Formalität anschließend mit bösartig operierenden Firmen rumschlagen muss – daher
    Punkt1: mit Ansage an Firma dort nicht mehr einkaufen.
    Punkt2: Google oder andere Soziale Medien Bewertung einstellen.
    Besonders letzteres wirkt oft Wunder.

    Wie schon viele Vorab hier bemerkten – es gibt Möglichkeiten schwarze Schafe die ohne Regeln dort parken auf eine faire Art und Weise zu warnen…

    • Thomas H.
      Am 28. Februar 2025 um 15:44

      Ich bin Fair Parken auch in die Falle gegangen. Auf dem Parkplatz neben Schloss Sanssouci in Potsdam waren früher Schranken angebracht und man zog ein Parkticket. Jetzt ist alles weg. Schilder über ein neues Verfahren waren auch nicht zu sehen. Der Platz fast völlig leer. Meine Schlussfolgerung: Im Winter werden keine Gebühren erhoben.
      Dreieinhalb Wochen später bekomme ich einen Brief von Fair Parken. Forderung: 3 Euro Parkgebühr und 34,90 „Vertragsstrafe“. Das System schein darauf angelegt zu sein, Nutzer maximal abziehen zu können.

    • Frau C.
      Am 22. Februar 2025 um 8:58

      Ich bin entsetzt darüber was ich hier alles gelesen habe in den Kommentaren. Ich habe am 17.02.2025 auch einen Brief von fair parken erhalten. der Park Verstoß auf einem Rewe Parkplatz war am 28.12.2024. da habe ich doch jetzt keinen Kassenbeleg mehr. Wie lange hat fair parken Zeit um mir meinen angeblichen Parkverstoß mitzuteilen? Gbt es da Fristen an die sich fair parken zu halten hätte?

      • Rene W.
        Am 6. November 2025 um 15:25

        Fairparken hat in der Regel 3 Jahre Zeit wobei die Frist erst am Ende des Jahres beginnt.
        also endet die Frist bei ihnen erst am 31.12.2028

        Ich bin auch Opfer dieser dreisten Masche geworden – meine Parkscheibe lag sogar aus allerdings auf der Hutablage weil ich vorn meine Gewerbeplakette drinnen habe welche allerdings auch ausgefüllt war

  12. Planungsbüro GmbH
    Am 15. Januar 2025 um 18:11

    Sehr geehrtes Team,
    die GmbH ist Halter eines Fahrzeuges, mit dem einige Mitarbeiter fahren. Beim Parken auf einem REWE- Parklatz vergaß ein Mitarbeiter, die Parkscheibe einzustellen. fair parken sendete eine Zahlungsaufforderung an die GmbH. Diese teilte mit, dass der betreffende Fahrer ist nachvollziehbar ist. Kann die GmbH von fair parken haftbar gemacht werden?

  13. Ute S.
    Am 8. Januar 2025 um 22:33

    Hallo, ich glaube diese privaten Parkplatzbewirtschaftungsformen werden immer dreister!
    Bei mir geht es um ein Unternehmen mit Firmensitz in Dortmund.

    Ich habe an 2 aufeinanderfolgenden Tagen im Rahmen der täglichen Höchstparkdauer von 180 Minuten auf einem Parkplatz gestanden, der das KFZ-Kennzeichen elektronisch erfasst (also kein Parkschein, keine Parkscheibe o. ä. erforderlich).

    Nun erhielt ich von o. g. Firma eine Zahlungsaufforderung wegen eines Parkverstoßes, in dem man mir vorwarf, dass ich dort über 20 Std. lang geparkt hätte!
    Das bedeutet, dass die Ausfahrtzeit am ersten Tag nicht erfasst wurde und die Einfahrtzeit am zweiten Tag ebenso nicht?!
    Klingt doch etwas seltsam, oder?
    Ich hatte mich daraufhin bei der Firma gemeldet mit dem Hinweis, dass ich meinen PKW nicht über Nacht dort habe stehen lassen und der Bitte, Ihre Erfassungsdaten zu überprüfen.
    Als Antwort erhielt ich knapp gefaßt, dass kein Fehler vorläge.
    Ich habe dann nochmal länger per Email erklärt, weshalb ich an den beiden Tagen dort vor Ort war und dass meine Familie bezeugen kann, dass mein PKW während des Abends und der Nacht vor unserer Haustüre stand. Die Antwort darauf lautete dann: „um weitere Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Begleichung der Rechnung“. Man ignorierte meine Erklärung somit komplett.
    Inzwischen wurde mir die 2. Mahnung (mit weiteren Kosten) zugestellt.
    In der lokalen Presse las ich, dass diese Firma kürzlich schon einmal sehr negativ aufgefallen war. Eine telef. Rechtsberatung schilderte mir, dass diese Art von Firmen oft ohne Rücksicht auf Verluste ihre Forderungen durchsetzen, wenn es sein muss bis zum Gericht.
    Ich frage mich: in welchem System leben wir hier? Der Willkür solcher Verbrecher (anders kann ich es nicht benennen) ausgesetzt zu sein!
    Ich gehe auch davon aus, dass der sog. (herbeifantasierte) „Parkverstoß“ vorsätzlich inszeniert wurde, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die o. g. fehlenden Zeiten in deren elektr. Erfassung nicht vorliegen. Vielmehr hat man vermutlich einen „Parkverstoß“ kreiert, um Einnahmen zu generieren. Das bot sich an, da ich an 2 aufeinander folgenden Tagen dort parkte.
    Tja, was tue ich nun?
    Ich bin in einer Beweispflicht für ein Vergehen, das ich gar nicht begangen habe und muss mich für etwas rechtfertigen, was nicht der Wahrheit entspricht!

    • Isa
      Am 25. Februar 2025 um 18:06

      Hallo,
      Wir haben heute auch eine solche Aufforderung bekommen, allerdings haben wir tatsächlich Nicht geparkt sondern einen Anwohner abgeholt und am späten Abend wieder nach Hause gebracht und jetzt wird uns vorgeworfen von 7-22 Uhr dort geparkt zu haben. Ergaben Ihre Widersprüche etwas?
      Mfg

    • Katrin
      Am 16. Februar 2025 um 12:52

      Hallo Ute S. und Hallo Ariane,
      Wie sind Sie beide vorgegangen? Haben Sie Anzeige erstattet?

      Ich bin in einer ähnlichen Lage.
      Am 18.12.24 bin ich auf den Parkplatz von tegut, in der Gorkistrasse in Erfurt gefahren. Dieser wird per Video überwacht, ohne Parkscheibe oder Kassenautomat. Nach ca. 12 Minuten habe ich ihn wieder verlassen. 6 Wochen später bekomme ich eine Zahlungsaufforderung von 34,90 Euro. Ich habe mich per Einschreiben bei der Firma – fairparken- gemeldet und meine Situation geschildert.
      In der schriftlichen Antwort kam die Erklärung, warum der Parkplatz videoüberwacht ist und keine Bezugnahme auf meine Situation.

      Ich habe mich, per Mail bei der Sachbearbeiterin gemeldet und noch einmal geschildert, worum es mir geht. Dieses Mal kam eine automatisch generiere Mail, mit dem Hinweis dass ich einen Kassenbon hochladen könnte und mir die Gebühr erstattet würde.
      Statt dessen erhielt ich eine neue Zahlungsaufforderung plus 10 Euro, Mahngebühr.

      Ich habe 8 Wochen später keinen Kassenbeleg mehr, für einen Käse und ein Brötchen.

      Ist hier ein*e Betroffene*r, der* die sich erfolgreich gewehrt hat? Wenn Ja – wie?
      Mit freundlichen Grüßen
      Katrin
      .

    • Ariane
      Am 25. Januar 2025 um 21:13

      Hallo Ute S.,
      genau solche Post hat meine Tochter eben auch bekommen. Sie soll angeblich ca. 23,5 Stunden dort geparkt haben. Auch mit Foto der jeweiligen Ein- und Ausfahrt.
      Das ist einfach frech und willkürlich!
      Was macht man in so einem Fall?
      Sind Sie da weiter gekommen?
      Viele Grüße von Ariane

  14. AP
    Am 30. Dezember 2024 um 18:49

    Supermärkte, die Aufgaben wie die Parkraumüberwachung an Subunternehmen auslagern, sollten auch die Verantwortung für die daraus entstehenden Ärgernisse tragen. Kunden können in solchen Fällen aktiv darauf reagieren, indem sie sachlich auf den Missstand in Online-Bewertungen hinweisen oder künftig auf Einkäufe in diesem Markt verzichten. Schließlich gibt es genug Alternativen mit einer faireren Behandlung ihrer Kunden.

    Es existieren zudem zahlreiche kundenfreundliche und zuverlässige Methoden zur effizienten Kontrolle der Parkdauer, etwa Kennzeichenerkennung, kamerabasierte Überwachung oder Schrankenanlagen. Diese Ansätze verhindern tatsächlich Dauerparken, ohne korrekte handelnde Kunden abzuzocken.

    Die aktuell häufig genutzte Parkscheiben-Regelung mag zwar die kosteneffizienteste Lösung sein, doch genau hier darf der Supermarktbetreiber hinterfragt werden: Spiegelt diese Wahl eine Priorisierung von Kundenfreundlichkeit wider – oder vielmehr das Streben nach radikaler Gewinnmaximierung? Letztlich zeigt sich darin, welche Werte ein Unternehmen tatsächlich vertritt. Hier ist meines Erachtens der wirksamste Hebel um dieser Handhabung ein Ende zu bereiten.

    • Ulli
      Am 24. Januar 2025 um 15:19

      Ich bin stinksauer….wir sind eine Großfamilie und brauchen einfach eine etwas längere Zeit zum Einkaufen….gerade zu den Feiertagen sind die Läden so voll, teilweise nur 1 oder 2 Kassen besetzt und man steht ewig an.
      Bei nur 1 Std. Parkzeit muss ich zwischendurch raus um mein Fahrzeug vom Gelände und wieder rauf zu fahren, um dann weiter einzukaufen….da wird Einkaufen zur totalen Hetzerei….der Laden ist für mich Geschichte….kaufe ich woanders ein

  15. Heinz S.
    Am 18. Dezember 2024 um 20:08

    Ich bekam zweimal hintereinander von Fair Parken eine Vertragsstrafe. Fair Parken ist aber nur ein williger Durchführungssklave der Firma, der der Parkplatz gehört. Oft ist hier Edeka im Spiel. Ich rege alle, die bei Edeka einen Fair- Parken- Zettel bekommen haben, an, einfach dort nicht mehr einzukaufen. Das ist ein feiger Umgang mit Kunden, der seinesgleichen sucht.

  16. Jürgen
    Am 17. Dezember 2024 um 22:39

    Ich habe innerhalb von 2 Wochen, einmal in Varel und einmal in Oldenburg von Fair parken ein Zettel hinter dem Scheibenwischer gehabt. Habe beide Parkverstöße ordnungsgemäß bezahlt ( je 29.90 Euro). Bekam jetzt am Samstag eine Mahnung, dass ich den ersten Parkverstoß nicht bezahlt hätte ( jetzt 39.90 Euro, ) Was mich dabei wundert, dass 3 Fotos von meinem Auto und Nummernschild mit in der Post beigefügt waren. Laut Datenschutz lese ich immer, dass dies nicht erlaubt ist.
    Ich habe daraufhin den Service bei Fair parken angerufen, die mich darauf hinweisen, den Überweisungsbeleg per Mail zu senden.
    Danach habe ich im Internet diverse Seiten besucht und fest gestellt, dass dies wohl jetzt eine gängige Masche der privaten Parkplatzbetreiber ist und man jetzt gewaltig aufpassen muss, wo man parkt. Ausserdem habe ich festgestellt, dass es teilweise garkeine oder schlecht einsehbare Hinweischilder auf eine Parkordnung, sowie Hinweise bei Nichteinhaltung von Verstößen mit einem Verwahngeld, gibt.
    Ich werde jetzt abwarten wie Fair parken reagiert, sollten die Schwierigkeiten machen, werde ich meine Anwalt einschalten.
    PS. Ich habe mir als erste Maßnahme jetzt erstmal eine elektronische Parkscheibe besorgt die eine amtliche Zulassung hat. Dann werde ich die Geschäfte meiden, die mit solchen Firmen zusammenarbeiten. Weiter tun mir die Mitarbeiter leid die unter solchen Umständen ihren Job verrichten. Und ich finde, das sich solche Kontrollmechanismen in eine Grauzone bewegen der man schlecht was anhaben kann.
    Man kann nur hoffen, dass sich die Discounter usw. irgendwann wieder besinnen, dass der Kunde König ist.

  17. Simone N
    Am 9. November 2024 um 16:37

    Ich habe gestern bei Penny geparkt. Ich habe mich neben einen Behindertenparkplatz gestellt – das Verkehrszeichen für Behinderte war ausschließlich für den links neben mir befindlichen Parkplatz ausgeschildert . Als ich vom Einkauf zurück kam, hing ein Strafzettel unter meinem Scheibenwischer. Verstoß: Parken auf Behindertenparkplatz, 55 Euro Strafe. Ich habe aber definitiv nicht auf dem Behindertenparkplatz gestanden,sondern daneben. Hab das auch fotografiert. Nun machten mich Bekannte darauf aufmerksam,dass mein Vorderrad auf der Fahrerseite den Streifen der Parklücke leicht berührt, aber auch nur deswegen, weil mein Rad eingelenkt war und nicht gerade stand. Der hintere Bereich meines Autos war nicht auf der Linie ,die ab der Hälfte gar nicht mehr sichtbar auf dem Boden ist. Nach einem Anruf bei “ fair parken“ , ließ man mich gar nicht erklären ,dass ich überhaupt nicht auf dem Behindertenparkplatz stand und das per Foto und Zeuge beweisen kann. Man schrie mich an,ob ich einen Behindertenausweis besitze. Auf meine Verneinung sagte man, dann müssen sie zahlen und legten einfach auf,ohne meine Erklärung anzuhören, dass ich gar nicht da stand . Ich habe nun per Mail Widerspruch eingelegt. Können die das
    durchsetzen, wenn mein Rad den Parkstreifen nur minimal berührt ? Danke ,für Antworten.
    Im übrigen, hatte eine gültige und korrekte Parkuhr im Auto liegen !

    • Rounald
      Am 14. Januar 2025 um 0:14

      ist unverschämt, habe das gleiche Problem am selben Tag 19.Uhr 8 . Wiederspruch eingelegt dem wurde am 6.12.24 statt gegeben. Danach zwei Mahnungen und zwei Telefonate, mit unverhältnismäßigen bösen Inhalt seitens fair parken. aufgelegt,,,

    • Heinz S.
      Am 18. Dezember 2024 um 20:09

      nicht mehr bei Penny einkaufen!!!

      • Maria G.
        Am 25. Februar 2025 um 23:37

        Gerade bin ich auch in Penny Konstanz kurz gekauft, wenig als die erlaubte 60 Minuten und die Parkscheibe sichtbar. Komme ich raus und war diese gemeine, offensichtlich betrügerische Bußgeld von 29 Euro. In Penny interessiert keiner. Ich kaufe auch nie wieder in Penny! Auf keinen Fall wenn Fair Parken der Parkplatz betreibt. Wenn die Strafverfahren nicht umgehend zurückgenommen wird, sehe mich gezwungen, eine Strafanzeige zu stellen.

  18. Jürgen K.
    Am 3. November 2024 um 18:43

    mein Sohn hatte bei REWE Rotenburg geparkt.
    10min. im Markt und Ticket bekommen.
    Parkscheibe falsch eingestellt auf die Ankunft Zeit.
    Also muss das jemand gesehen haben und hat gleich gehandelt.
    letztlich zahlt REWE da unsere Familie dort nie wieder einkauft.

    • J. Z.
      Am 14. September 2025 um 11:00

      Seit ein paar Monaten habe ich eine digitale Parkscheibe, seitdem habe ich beim Parken keine Probleme mehr.

    • Hundertrichter
      Am 22. Januar 2025 um 15:04

      Hallo,
      das scheint wohl irgend etwas nicht zu stimmen?? Wenn dein Sohn die Ankunftzeit beim Verlassen des PKW eingestellt hat war es doch richtig!!!
      Und dann hat er ,weil er 10min dort geparkt hat, ein Ticket bekommen?? Er kann doch mit dem Einkaufsbeleg nachweisen wann er den Laden verlassen hat!! Oder ist mein Gedankengang jetzt nicht richtig?? Schreib mir bitte mal was genau gewesen ist!! Würde mich mal interessieren!!
      MfG…Hundertrichter

  19. Klaus S
    Am 28. Oktober 2024 um 19:01

    Guten Abend,
    ich habe heute, den 28.10.2024, einen Nachbarn in das Nardini-Klinikum in Landstuhl gefahren und mein Kfz auf dem Klinik-Parkplatz abgestellt, für den ein gültiger Parkschein erforderlich ist. Im Auto lag deutlich sichtbar (im Innenraum vor dem Scheibenwischer, unter dem später die Forderung steckte) mein Parkschein mit Ende der Parkzeit 29.10.2024 um 08:01 Uhr, also am nächsten Morgen. Umso überraschter war ich, als ich nach Rückkehr zum Auto am 28.10.2024 gegen 11:35 Uhr eine Forderung über eine Vertragsstrafe in Höhe von 29,90 EUR vorfand, ausgestellt am 28.10.2024 um 11.21 Uhr, Begründung: 074 Fehlende Parkberechtigung.
    Ich werde heute noch die Forderung und Parkschein einscannen und an fair parken GmbH mailen und bin auf das Ergebnis gespannt. Der Sinn einer Parkraumbewirtschaftung erschließt sich mir durchaus, ägerlich ist nur, wenn mann trotz Notfall wohl alles richtig gemacht hat und sich dann anschließend mit solch unerklärlichen Dingen beschäftigen muss.
    Über das Ergebnis bzw. Antwort von fair parken GmbH werde ich später berichten.

  20. Max
    Am 25. Oktober 2024 um 19:35

    Heute einen Zettel an der Scheibe gefunden.
    Die Begründung, ich habe keine Parkscheibe hingelegt.
    Das stimmt, allerdings habe ich auf einer öffentlichen Straße geparkt.
    In der Nähe gibt es auch keine Hinweisschilder oder sonstiges.
    Also völliger Schwachsinn.
    Mich würde interessieren was die sich dabei denken.
    Ich warte noch auf Antwort.

  21. O.Leikin
    Am 14. Oktober 2024 um 14:11

    Ich muss sagen, das ist ein schöner technischer Betrug! Ich habe die kostenlose Parkzeit um 15 Minuten überschritten und war bereit zu zahlen. Nachdem ich das Kennzeichen meines Autos eingegeben hatte, erschien im Fenster des Parkautomaten die Meldung: „Ihr Parkplatz ist kostenlos“. Danach erhielt ich ein Schreiben, in dem ein Bußgeld von 26 Euro gefordert wurde. Auf mein Einspruchsschreiben wurde mir geantwortet, dass ich online bezahlen könne, wenn ich den Automaten nicht benutzen könne. Hüten Sie sich vor Betrügern!

  22. Mangelnde Qualität der Kameraauswertung
    Am 6. Oktober 2024 um 17:30

    Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ein Privatunternehmen Fahrzeughalter anhand des Nummernschilds ermitteln ?
    Folgende Geschäftsidee: Ich wohne an einer sehr engen Straße – beim Ausweichen fahren regelmäßig Autos über mein Grundstück. Ich denke darüber nach ein Schild aufzustellen , das für das Befahren meines Grundstücks eine Maut in Höhe von 1€ erhoben wird. Dann darf ich von jedem der mein Grundstück befährt die private Anschrift ermitteln lassen ? Schöner Datenschutz, dieses öffnet Tür- & Tor für Kriminelle.

  23. H. Kessler
    Am 6. Oktober 2024 um 12:30

    Unfassbare Geschehnisse auf der Zuhfart zum Campingplatz Fischtelsee. Der Weg befindet sich auf dem Gelände eines Parkplatzes welcher von
    fairparken überwacht wird. Wir standen mit einem PKW und Wohnwagen im Wartebereich des CP. Dieser öffnet um14.Uhr30 da wir um ca. 13 Uhr vor Ort waren,mussten wir warten. Danach sind wir auf den CP. gefahren und haben diesen auch am Anreisetag nicht verlasen. Und nun wird es sehr komisch ! Von meinem Auto
    wurde das Heckkennzeichen am gleichen Tag um 14 Uhr51 Fotografiert . Wir sind zu dieser Zeit aber auf den CP. mit Wohnwagen gefahren.
    Für mich gibt es nur eine Erklärung :“ Das Foto ist nicht von diesem Tag“.
    Was soll das??????

    e

  24. Daggi67
    Am 5. Oktober 2024 um 21:49

    Auch ich habe den Fehler gemacht und auf einem Parkplatz von Nahkauf in Celle die Parkscheibe vergessen. Ich folgte dem Hinweis und bat um Stornierung, fügte auch den Kassenzgttel bei.
    ABGELEHNT – GRUND: ICH GÄTTE GAR NICHT BEI NAHKAUF SONDERN BEI PENNY GRPARKT. WAS?
    1. Ich weiß doch wo ich gestanden habe und
    Wie kann ich beim Penny gewesen sein, wenn der Kassenzettel foch belegt, dass ich bei Nahkauf war und man mich auch dort aufgeschrieben hat. 2 teilen kann ich mich nicht.

    Ich erkläte den Sachverhalt, doch bisher ohne Reaktion.
    EINE FRECHHEIT!
    Normalerweise sollte ich das meiner Rechtsschutz zeigen.

    Überlege ob beide Parkplätze videoüberwacht sind, dann könnte man es beweisen.
    oder müssen die „Aufschreiber“ nicht Beweeisfotos machen?

  25. S.Gerling
    Am 15. August 2024 um 17:32

    Ich selber musste in die Notaufnahme im KH. Habe dadurch auf einem 1/2 Std Parkplatz halten müssen wurde sofort an einen Tropf angeschlossen und konnte aus diesem Grund nicht umparken! Habe ein Ticket mit 45,-€ bekommen wurde nach 3h aus der Notaufnahme entlassen und habe im Erlaß gebeten da ich am Tropf hing und nicht umparken konnte! Habe den Arztbericht sogar beigefügt, lapidare Antwort: tja Sie haben falsch geparkt !!! Bin Fassungslos…

    • T. O.
      Am 1. November 2024 um 15:34

      Die Fair Parken GmbH geht auf Sachverhalte nicht ansatzweise ein. Die Hotline ist komplett inkompetent und weist nur auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Eine Einzelfallbetrachtung findet nicht ansatzweise statt.

      Dem Unternehmen muss Einhalt geboten werden. Hier sollte der Verbraucherschutz aktiv werden, da dieser Betreiber nichts mit seinem Namen gemein hat. Mit Kulanz darf hier niemand rechnen.

    • Christiane
      Am 26. September 2024 um 15:31

      Genauso ging es mir auch. Hing auch am Tropf und Sauerstoff und habe eine Einweisung ins KKH bekommen und an Fair Parken geschickt. Keine Chance. Ich musste trotzdem zahlen. Ich bin stinksauer. Voll die Abzocke.

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