Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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117 Kommentare

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  1. Jo
    Am 7. Dezember 2023 um 22:26

    Ganz, ganz miese Abzocke von fair parken aus Düsseldorf! Habe vor einigen Wochen abends nach 20:00h auf einem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz geparkt, wo weit und breit nichts los und alles dunkel war und auch kein Hinweis für mich zu sehen war. Dennoch – angeblich – ein 29,90€ Ticket bekommen (okay, akzeptiere ich, wenn es so sein sollte), wobei von fairparken auch ein Foto vom Ticket auf der Windschutzscheibe gemacht wurde.
    Nur sind wir uns 100% sicher, dass an dem Abend kein Ticket an der Scheibe war, als wir später weggefahren sind. D.h., der Knöllchenverteiler hat es wahrscheinlich wieder weg genommen, weil zu dieser Zeit dort niemand sonst vorbeikam. Warum ich das glaube? Ich erhielt heute ein Schreiben in neutralem Umschlag (ohne Poststempel und ohne Datum auf dem Umschlag) und mit einem Foto vom Ticket an der Windschutzscheibe von fair parken, das ca. 2 Wochen rückdatiert war, mit der Aufforderung 29,90€ plus 10€ Halterermittlungsgebühren mit Frist bis in 2 Wochen, also jetzt, zu zahlen, sonst würden noch mehr Gebühren anfallen. Das stinkt alles gewaltig – mehrere solcher Zufälle auf einmal und alle zugunsten von fair parken gibt es nicht, nie im Leben.
    Ich werde zukünftig Unternehmen und Läden, die mit fair parken zusammen arbeiten, boykottieren.

    • FO
      Am 6. Februar 2024 um 14:13

      Hallo Jo,
      ich erlebe das Ganze einz zu einz in Gelnhausen. Habe heute genauso einen Umschlag erhalten, mit gleichen “Beweisen” usw. Das angeblich dokumentiertes Überweisungsschein habe ich am besagten Tag auch nicht gesehen…. tja…
      Haben Sie inzwischen was erreicht? (also falls Sie widersprochen haben). Danke und schöne Grüße

  2. Ute
    Am 4. Dezember 2023 um 9:37

    Hallöchen, ich als Schwerbehinderter, 100 % , habe bei, der Biosphäre in Potsdam auf dem Behindertenparkplatz geparkt und meine blaue Karte, für das Auto an der Scheibe befestigt, aber die fair parken GmbH, schrieb mir,das ich 24.90 € bezahlen soll.,Ich finde es ist Abzocke., ich habe Widerspruch eingelegt.

  3. Neli
    Am 24. November 2023 um 17:27

    Abzocken! Lieber penny das sie ihre eigene Kunden so
    abzocken lassen, ist die Unterste Schublade.
    Ich und meine Familie – wir alle werden PENNY ab heute boykottieren! Alle sind schockiert.
    Ich war nur zehn Minuten im Laden ,
    und ich soll 30 Euro dafür zahlen!?! Schämt euch!

  4. G.Steiner
    Am 19. November 2023 um 12:45

    Am 6.11.23 fand ich auf unserem Penny Markt ein Knöllchen für 29,90 an meinem Auto. Da ich sehr wenig Auto fahre, war mir dieses Versehen
    passiert. Ich schilderte meine Situation und schickte den Kassenbon an fair parken. Am nächsten Tag bekam ich die Mitteilung, daß man von
    der Zahlungsaufforderung absieht.
    Ich kann also nur positiv über dieses Unternehmen berichten, werde aber in Zukunft die Parkscheibe benutzen.

  5. Agh
    Am 16. November 2023 um 19:37

    Ich hatte mein Auto einem Freund ausgeliehen, und er hat es im Supermarkt-Parkplatz geparkt und länger als 90 Minuten dort gelassen. Nach einem Monat erhielt ich eine Strafgebühr, obwohl ich nicht wusste, wer an diesem Tag mein Auto gefahren hat. Ich habe eine E-Mail geschrieben und Einspruch erhoben, aber anstatt einer Antwort haben sie einen anderen Brief geschickt, in dem sie 100 Euro verlangten, um die Anwaltskosten zu decken, weil ich die Strafe nicht bezahlt habe! An diesem Tag habe ich das Auto jedoch nicht gefahren. Und interessanterweise habe ich per E-Mail gesagt, dass ich nie wieder im Supermarkt einkaufen werde, da es offensichtlich ist, dass sie nur daran interessiert sind, Geld durch Strafen von Kunden zu verdienen und 100 Euro zu bekommen!

  6. Patrick
    Am 3. November 2023 um 21:48

    Ich Parkte heute um 13:30 beim Netto und bekomme eine Vertragsstrafe obwohl ich mich an die Regeln gehalten habe mit 2 Stunden Parken mit Parkscheibe. An der Forderung erkannte ich das man mich um 12:16 Uhr eingetragen hat. Ein Kassenzettel hatte ich auch und ich Fotografierte diese komische Zeit Differenz. Wen diese nicht gewehrt wird gibt es halt rechtliche Schritte.

  7. Martin Rainer S
    Am 31. Oktober 2023 um 15:36

    Hallo Leute,
    ich war u.a. bei Aldi in Görlitz, nur hatte ich die Auto
    Uhr noch nicht umgestellt auf Winterzeit. Nun, stellte ich meine Parkscheibe laut Autouhr.
    Bezahlte, es waren nur ein paar Kleinigkeiten und am Auto klebte dann 29,90€ bitte.
    Aufenthalt im Aldi maximal 10 Minuten, der Strafbetrag wurde ausgestellt 10:31 h zurück am Fahrzeug maximal 10:38 h, Kaufbeleg bei 10:36 h.
    Meine Parkscheibe stand bekanntlich auf Sommerzeit bei 11: 15 h. Note der Forderung, Parkdauer überschritten! Nun ich habe den Kassenzettel von Aldi an Fair Parken gesandt, bin gespannt was Aldi und Fair Parken bei diesem unverschuldeten Parkdauer machen und handeln!

    • Dittrich
      Am 15. Dezember 2023 um 17:20

      haben mich heute auch bei Aldi GR Pontestrasse versucht abzudecken. Parkscheibe Blau genau gestellt Rosa Schoppingparkuhr war in der anderen Ecke
      vergessen roland aufzunehmen Diese wird ja eigentlich in der StVO nicht anerkannt als Parkuhr.steht ja auch drauf.
      Aber bei Fair Parken wollen sie die gelten lassen weil die ja falsch gestellt war,da wird die Blaue ausser acht gelassen

  8. Rudi
    Am 31. Oktober 2023 um 15:20

    Auch ich war sehr sauer, als ich an meinem Wagen das “29,90-€-Knöllchen” vorfand, und wollte die beiden Supermärkte am betreffenden Parkplatz mit “Nie wieder dort einkaufen” strafen. Nach 2 frustvollen Tagen habe ich mich dann entschlossen, bei fair parken anzurufen und meine Umstände zu schildern und um Storno zu bitten. Die automatische Anrufbeantworterin verwies sofort auf die fair-parken-Website, um dort den Kaufbeleg für den betreffenden Tag hochzuladen und Storno zu beantragen. Gesagt, getan.
    Nach 1 Stunde war die Sache erledigt, Storno gewährt. Danke schön.

    • Melanie
      Am 11. Dezember 2023 um 18:17

      War Ihr „Vergehen“ ein Parken ohne Parkscheibe?
      Viele Grüße

      • Maik
        Am 27. Februar 2024 um 14:41

        Das ist ja genau das Problem, wenn es 10 oder 15 Euro wären, würde wohl niemand was sagen, aber 30 Euro für fehlender Parkscheibe, wenn der Parkplatz halb leer ist, während der Öffnungszeit, ohne das es ausgeschildert ist, dass man sich auf Privatgelände befindet und Parkscheibenpflicht ist suboptimal ausgeschildert, denn auf sowas achte ich. Jeder öffentliche Parkplatz hat das besser ausgeschildert. Das ist eine Frechheit. Das müsste vor Gericht und dann dreistellige Millionenstrafen geben für die beteiligten Supermärkte. Ich habe mir jedenfalls die Namen hier gemerkt, Rewe, ALdi und Penny. NIE WIEDER.

  9. GfI
    Am 26. Oktober 2023 um 18:42

    Reiner Abzockverein, habe bei Facharzt innerhalb der 30 min freien Zeit geparkt, die Parkscheibe eingelegt. Da auf diesem Parkplatz ein Parkschein verlangt wird, wurden 29.90€ Vertragsstrafe fällig. Trotz Fotonachweis der Parkscheibe war mit fair parken keine Kulanz zu vereinbaren. Echt Deutschland.

  10. katrin
    Am 29. August 2023 um 10:17

    ich finde es unter aller sau ! ich war gestern für 10 Minuten in meinem Aldi wo ich seid 8 Jahren einkaufe , wo wirklich kein Parkplatz Mangel herrscht. und habe wegen `fehlender Parkscheibe´ ein Strafzettel bekommen 29,90€ ! weil bei meine elektrische Parkscheibe die Batterie leer ist…. also ich gehe bei dem Aldi nicht mehr einkaufen. kann ich mir sparen die 30€ und gehe lieber zu Edeka da wo man nicht extra 30€ Zahlen muss !!

    • kerstin
      Am 7. Oktober 2023 um 15:37

      Ging mir gestern ebenso bei der Firma Wreesmann, ziehe meine Konseqensen und die haben eine Kundin weniger.

  11. Andreas B.
    Am 21. August 2023 um 17:51

    War bei Tegut in Kahla. Nur schnell Getränkemarkt und wieder raus ( 5 min ). Auf der weiterfahrt ca. 5 km weiter den Schriebs bemerkt. 29,90€ weil keine Parkscheibe. Zuhause dann bei fair parken angerufen, Sachverhalt geschildert. Die nette Unterhaltung endete mit dem Ergebnis, daß das Knöllchen storniert wurde. Ich kann Tegut und andere Märkte, besonders in Zentrumsnähe verstehen, daß sie auf solche Mittel zurückgreifen weil es genug Leute gibt, die solche Parkplätze gern als Dauerparkplätze mißbrauchen.

  12. Spange
    Am 19. August 2023 um 0:22

    Was beschwert ihr euch? Eure Vorschläge, nicht mehr den Markt anzufahren sind doch nur lächerlich. Ihr fahrt trotzdem dorthin. Fakt ist: fair parken ist ein Parasit welcher die rechtlichen Grauzonen in Deutschland ausnutzt. Das ist zu akzeptieren. Seid konsequent und kauft nicht mehr bei denen ein,welche diese Abzocker engagieren. Nach meinem heutigen Erlebnis habe ich sogar das Gefühl, dass die Mitarbeiter dieses Marktes (aldi) selbst die Überwachung übernehmen. Mitarbeiter kam 2 minuten nach Ausstellung des “strafzettels”zurück und es war kein Weiterer Mensch in der näheren UMGEBUNG ZU sehen. Einfach nur widerlich!!!! Ich habe nicht vor mich jetzt zu beschweren. Ich bin konsequent. Ich vermeide zukünftig konsequent Aldi.
    Ein Markt, welcher seine Kunden auf diese Art abzockt mithilfe von Parasiten sollte abgestraft werden.
    Und ja: ich werde deutlich öfters prüfen ob es Einschränkungen gbt.

  13. Nathalie
    Am 18. Juli 2023 um 14:25

    Letzte Woche mein Auto bei der Werkstatt um 08:00 in Köln Ehrenfeld abgegeben. Diese befindet sich auf demselben Parkplatz wie der von Penny & Fressnapf. Abends als ich mein Auto wieder von der Werkstatt abholte, hatte ich ein Zettel von 30,- . Selbst nach Einreichen der Rechnung vom TÜV und der Werkstatt ist die Antwort von Fair Parken, dass die Werkstatt sich nicht am selben Ort befindet…Die sollten selbst vor Ort kommen. Eine Frechheit.
    Ich kaufe zum Glück nie bei Penny mit Auto ein. Stammkunden denken bestimmt mittlerweile an die Parkscheibe. Als gelegentlicher Kunde denkt man nicht dran und je nachdem, wo man parkt, kann man das Schild schnell übersehen. Von Fair ist gar nicht die Rede. Ich verstehe auch den Hintergrund nicht. Was macht diese private Firma mit dem Geld? Es ist in meinen Augen eine reine Abzocke.

  14. Kirsche
    Am 16. Juni 2023 um 11:35

    Habe bei Netto in Dresden geparkt und keinen Hinweis auf eine Parkscheibenpflicht gesehen . Mein gesuchter Artikel war ausverkauft also ab zum nächsten Netto . Als ich nach ca. 10 min wieder am Auto war , ist der Mitarbeiter von FAIRPARKING schon über alle Berge und ich hatte ein Knöllchen unterm Scheibenwischer . Sehr ärgerlich . Nun habe ich den Kassenbon eingescannt und meine Sache geschildert . Als Antwort bekam ich von FAIRPARKING nur Bitte zahlen Sie 30 € . Für mich steht fest das ist ABZOCKE .

    • Dovonou A
      Am 23. Juni 2023 um 18:08

      Was kann man wegen falscher “Knöllchen” gegen tun! Bei uns auch Netto Crailsheim, Parkschein eingelegt aufversehen nicht korrekte Zeit war drauf. Nach 3min. war schon der Zettel da. Ich würde nun nicht mehr bei Netto einkaufen!

  15. Sio_x
    Am 9. Juni 2023 um 19:27

    Penny Baunatal (Kassel). Ein paar Euro im Markt und dann eine Verachtfachung des Preises durch das Knöllchen. Hatte den Kassenzettel nicht mitgenommen. Nach dem Telefonat mit den Raubrittern, war ich erstmal geschockt und so extrem sauer, dass mir niemand auch nur ansatzweise schräg kommen durfte. Dann fiel mit ein, du hast doch mit Karte bezahlt. In der App geschaut, es stand auch der Supermarkt mit drauf und Uhrzeit Datum. Erstmal durch geschnaubt und versucht ein Screenshot anzufertigen, der war natürlich aus Datenschutzgründen nur schwarz. Und dann fragte ich mich, was eigentlich mit dem Kassenzettel so ist, da stehen auch sensible Daten drin. Die sollte man vor dem Upload zu den Raubrittern unbedingt schwärzen. Ich habe mich dann bei Penny beschwert und denen auch gesagt, das wars, ich bin durch mit euch. Und die Frage was eigentlich mit Kunden ist, die im Markt keine Waren kaufen aber trotzdem reingehen und wieder herauskommen, hat Penny gar nicht beantwortet. Denn die können sich nicht frei-uploaden. Man hat mir nach einigen Stunden die 30€ erlassen, aber ich verzeihe nicht!

  16. DOBKE,
    Am 2. Mai 2023 um 11:17

    Tja, Eigentümer oder Besitzer von solchen Parkflächen ist doch eigentlich nicht “Fair Parken”. Müssen die nicht ihr Tätigwerden mit einer Vollmacht nachweisen. Mit denen konnt WC (wohl kaum) ein rechtsbegründender Verbrauchervertrag geschlossen werden, auch wohl nicht mit dem Eigentümer oder Besitzer. Wäre es nicht ratsam nicht zu reagieren oder gegen den Supermarkt o.ä. nach abmanhnung und Klagdrohung negative Feststellungsklage zu erheben?

  17. Inge S
    Am 28. April 2023 um 21:19

    War heute in Landshut am Rennweg im REWE Markt. Meine gehbehinderte Mutter brauchte 15 Minuten um einzukaufen. Wir waren schon öfter in diesem Markt und ich hab noch nie ein Schild gesehen, dass man eine Parkscheibe braucht. Als wir rauskamen war ein Strafzettel über 29,90 an der Scheibe! Ich finde es eine Frechheit und absolute Abzocke! REWE hat mich zum letzten mal geeshen. Des weiteren werde ich diese Strafe von der dubiosen Firma NICHT bezahlen! Eine Frechheit!

  18. Stefan R
    Am 6. April 2023 um 13:23

    Ich bin in Dresden notgedrungen auf einen Parkplatz gefahren, der von Playfair bewirtschaftet wird, da ich mir den Magen verdorben habe und urplötzlich einen starken Brechreiz hatte….nur um meine Fahrtüchtigkeit wieder her zu stellen….sofort Zettel dran mit 30 € Strafe.
    Als ich dem Betreiber freundlich meine Beweggründe geschildert habe, wurde mir geantwortet, auch wenn ich kotzen muss besteht Parkscheibenpflicht….
    Ich konnte weder auf der Straße, weil nur begrenzt eine Fahrspur in jede Richtung und keine Parkbucht vorhanden und um keine Gefahr durch dieses zwingende Gefühl für andere Verkehrsteilnehmer zu sein, anhalten und bin auf diesen Platz ausgewichen.
    Das ganze ist einfach nur abzocke und wird mit menschenverachtenden Mails beleidigend abgetan!!!!
    Bestes Deutschland aller Zeiten kann ich da nur sagen!!!

  19. Udo
    Am 31. März 2023 um 12:42

    Ich habe auf jedes Schreiben von fairparken Widerspruch “nicht angemessene Vertragsstrafe” eingelegt und bislang nur standisierte “Zahlungsaufforderungen” bekommen. fairparken reagiert nicht auf Widerspruch. Und es wurde ein unsinnige, aber kostenbewährte, Halterfeststellung durchgeführt.

    Folge ist, die Läden werden nicht mehr besucht und es wird nichts mehr gekauft. Ich werde die Filialleitungen vor Ort informieren.

    Hat jemand eine Idee, was ich da tun kann?

  20. Marco
    Am 6. März 2023 um 12:29

    Habe letzte Woche, wie sooft die Jahre davor, kurz bei Aldi/Rewe gehalten, um ein paar Dinge zu besorgen.
    8 Minuten später fand ich einen 30€ Zettel an der Windschutzscheibe, obwohl Parkscheibe im Auto liegt.

    Tja Aldi/Rewe und Co. Über 1000€ ließ ich bisher im Monat bei euch, jetzt fahre ich nach Kaufland und lasse meine Moneten da.

    Gegen euren Abzockschein gehe ich auch vor, also am Ende ins eigene Bein geschossen und bezahle 0€.

    Leute, wir sind in der Lage das zu ändern. Einfach nicht mehr einkaufen dort, mal schauen wie schnell bestimmte “Parkplatzbetreiber” ihre Pacht nicht mehr zahlen können. 😉

  21. Harald
    Am 3. März 2023 um 20:43

    Was ist, wenn ich an einem Sonn-oder Feiertag auf einem solchen Platz parke und auch somit keinem Kunden einen Parkplatz wegnehme.
    Es gibt ja auch Märkte die eine Video Kamera haben wobwei die Ein-und Ausfahrt festgehalten wird und man dann im nachhinein ein Schreiben bekommt man habe die Vertragliche Parkzeit überschritten und müßte jetz eine Vertragsstrafe zahlen.

  22. Maria
    Am 17. Februar 2023 um 15:35

    Modernes Raubrittertum – weiter nichts. Ich verstehe schon, dass Supermärkte ihre Parkplätze nicht für Langzeitparker zur Verfügung stellen wollen.
    Fair wäre es, wenn ein Bußgeld verlangt würde, das dem entspricht, das ich bezahlen muss, wenn ich von der Polizei einen Strafzettel bekomme, wenn ich mein Auto ohne Parkscheibe abgestellt habe.
    Ich war gestern Abend 20 Minuten bei Rewe – als ich zurückkam, klebe ein sog. Bußgeldbescheid über 29,90 € an meiner Windschutzscheibe. Der Parkplatz war dunkel, nicht beleuchtet (es war also kein Hinweisschild sichtbar) und als Parkzeit war 18:03 Uhr angegeben. Bei der Polizei ist IMMER eine Parkzeit von – bis angegeben.
    Hier gibt es eine Firma, die nichts produziert und keine Dienstleistung anbietet und nur abzockt. Von den 29,90 € “leben” die sogenannte Firma “fair parken”, ein paar Euro gehen an den “Denunzianten”, der auf dem Parkplatz rumschleicht und die Zettel verteilt und vielleicht auch noch ein paar Euro an Rewe.
    Erst wollte ich mich schriftlich beschweren, und zwar bei fair parken und bei Rewe – aber eigentlich ist mir die Zeit dazu viel zu schade.
    Ich werde halt meiner Lebtaglang niemehr zu Rewe gehen, sondern nur noch zu Edeka schräg gegenüber. Der ist zwar ein wenig teurer, dafür lässt sich die Marktleitung nicht mit Raubrittern ein.

  23. Moritz
    Am 15. Februar 2023 um 2:54

    Habe von der meiner Meinung nach betrügerischen Abzock Masche Unfair Parken einen Zahlschein an der Scheibe gehabt. Im Januar 23 in Wismar Netto Discount Lübsche Str.. Da ich dort noch nie einkaufte und meine gehbehinderte Frau begleitete, übersah ich in der Hektik das es sich bei dem Markt um einen miesen Abzock Discounter handelt mit fragwürdigen Parkpraktiken.
    Lange Rede, kurzer Sinn als wir nach 20 Minuten zum Auto kamen, bemerkte ich die miese Abzocke über 30 Euro an der Scheibe. Da erst bemerkte ich die Schilder in einiger Entfernung. Wutentbrand suchte ich den Platz nach dem Aussteller ab, der offensichtlich auf der Lauer nach Opfern lag.Leider fand ich ihn nicht. Vielleicht auch gut so, daß wäre ihm schlecht bekommen.
    Habe nicht bezahlt, und werde diesen Markt boykottieren und habe Verwandtschaft, Freunde und Bekannte das geschildert die werden dort auch nicht mehr einkaufen und weitere auch noch dazu animieren.
    Hoffe dadurch solche miesen Einkaufsmärkten den Garaus zu machen und auch diesen Abzockgaunern von Unfair Parken.

    • Imke
      Am 7. November 2023 um 16:46

      Darf ich fragen was passiert ist nachdem du nicht bezahlt hast, wie ist es weiter gegangen.
      Habe auch so einen Zettel am Fenster kleben gehabt und wollte wissen ob man das aussitzen kann oder was die Folgen sind.

  24. Peter aus Hessen
    Am 3. Februar 2023 um 20:46

    Kann mir jemand erklären auf welcher Rechtsgrundlage eine private Firma (fairparken GmbH) eine Halterabfrage machen darf?

    Anderst kommen Sie im regulären Fall der digitalen Kennzeichenerfassung an Park ein und Ausgängen nämlich nicht an die Wohnsitzadresse.

  25. Thomas aus LE
    Am 19. Januar 2023 um 16:17

    Hallo,
    gestern hat mein Sohn von fair parken eine Zahlungsaufforderung bekommen, weil er angeblich fast 4 Stunden auf einem REWE Parkplatz geparkt hat. 15:02 – 18:49 im Dezember.
    Der Parkplatz ist Kameraüberwacht, und nur auf diese Aufzeichnung stützt fair parken Ihre Behauptung.
    Er hat den REWE-Parkplatz um 15:02 befahren um Pfand-Leergut abzugeben und noch keinen weiteren Einkauf zu tätigen.
    Nachweislich (Telematik-App und Geotagging am Auto) hat mein Sohn aber um 15:14 Uhr den Parkplatz wieder verlassen.
    Gegen 18:39 hat er den Parkplatz bei REWE erneut aufgesucht, seinen Einkauf getätigt, dafür hat er auch einen Zahlungsbeleg um 18:46 bezahlt.
    Parkplatz dann um 18:49 verlassen.
    Darf nun lt. fair parken ein Kunde nicht 2 mal einkaufen kommen und wird das dann als komplett über die gesamte Dauer geparkt angesehen.
    Bei telefonischer Nachfrage zum Fall, wurde die Mitarbeiterin sehr frech am Telefon, und behauptete das so lange geparkt worden ist und die Kameras nicht lügen. Sie fiel uns auch ständig ins Wort, und ließ uns nicht den Fall schildern. – Kundenservice unter aller Sau.
    Wie sehen die Aussichten bei einem schriftlichen Widerspruch aus?

  26. R.Schuster
    Am 16. Januar 2023 um 23:50

    Habe ebenfalls bei einem kurzen Einkauf nach ein paar Tagen einen Zettel an der Windschutzscheibe gefunden da ich den im Dunkeln nicht sehe. Hier hilft meiner Meinung nur eins konsequent solche Kundenparkplätze nicht mehr anfahren und zu den Geschäften wechseln mit wirklich fairen Kundenparkplätzen.

  27. Michel
    Am 3. Januar 2023 um 13:06

    Ich habe mit dem Musterschreiben, meiner Quittung und vor allem: Meiner Dashcam Aufnahme die Forderung direkt abweisen können. Unkompliziert und schnell dazu auch recht freundlich. Danke dieser Seite und auch dem freundlichen Mitarbeiter von fair parken.

  28. van
    Am 23. Dezember 2022 um 10:53

    Fair Parken ist seit langer her ein echte Kriminelle Verband .Sie kontrolliert nicht nur die Parkscheibe sondern auch die andere Dinge .Sie hat ihre eigene Vorschrift ,über die man nie irgendwo erfahren konnte. Ob falsch oder richtig entscheidet sie sich allein. Diese schmutzige Firma sollte endlich per Gericht verbieten lassen.

  29. Germoney
    Am 23. Dezember 2022 um 4:58

    Mein Gott, was sich hier die Leute um Nichtigkeiten echauffieren …

    Den Brief einfach zurück senden. (eigene Adresse unkenntlich machen) Sobald das Inkasso kommt genauso verfahren.

    Solange die Post nicht per Einschreiben kommt (Viel zu teuer für dieses Geschäftsmodell) ist diese nicht zugestellt.

    Fertig. Ansonsten immer auf ein Verfahren von diesen Abzockern ankommen lassen. Das lohnt sich für diese nicht.

  30. Karin-Mayer
    Am 22. Dezember 2022 um 17:33

    War mit meinen Bekanntrn in Wiesloch um etwas abzuholen, parkte in der Stadtgalerie um mir ein Brötchen zu holen und aufs WC zu gehen,natürlich vergaß ich die Parkscheibe einzustellen da es in meiner Gegend wo ich herkomme dies so nicht gibt,kenne ich so nicht.
    Hatte eine Nettoparkzeit von ca 30 Minuten, danach hatte ich einen Strafzettel an der Scheibe.
    Mein Mann rief dann Düsseldorf an und erklärte den genauen Sachverhalt, mit Frau B. führte er ein freundliches und konstrucktives Gespräch das dann zur Folge hatte das aus Kulanzgründen auf den Srafzettel verzichtet wird.

    Den ingesammten negativaussagen meiner Vorredner kann ich nicht zustimmen,da es völlig korrekt ist Dauerparker zu sanktionieren die anderen den Parkplatz wegnehmen die zumindest etwas einkaufen.
    Der Parkplatz wird mir ja umsonst bereitgestellt,so kann man auch von mir verlangen dass ich beim nächstenmal eine Parkscheibe einstelle.

    Der Ton macht immer die Musik!

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